Der Film- und Videolaborant war ein in Deutschland von 1983 bis 2014 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.Die Film- und Videolaboranten-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1982 () wurde durch die Verordnung zur Aufhebung der Film- und Videolaboranten-Ausbildungsverordnung vom 13. Januar 2014 m. W. v. 22. Januar 2014 aufgehoben ().
Ausbildungsdauer und Struktur Die Ausbildungsdauer zum Film- und Videolaboranten betrug in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgte an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Es handelt sich um einen Monoberuf ohne Binnendifferenzierungen.
Arbeitsgebiete Film- und Videolaboranten arbeiten in der Filmproduktion oder in Filmkopierwerkstätten. Sie können aber auch bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Privatsendern oder Unternehmen, die Produktions- und Nachbearbeitung von Filmmaterial anbieten, beschäftigt sein. Dort entwickeln und bearbeiten sie Bild- und Tonmaterial auf Film. Sie stellen daraus sendefähiges Material, aber auch Kopien her.
Entwicklung Die Vertragszahlen in diesem Ausbildungsberuf waren stark rückläufig. 2009 wurden die letzten drei Ausbildungsverträge abgeschlossen., Website des BiBB (PDF; 14 kB), abgerufen am 10. Juni 2013. Die Auszubildenden besuchten zuletzt das Oberstufenzentrum I in Potsdam.Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, Webseite der KMK, (PDF, 860 kB), abgerufen am 10. Juni 2013.
Einzelnachweise
Weblinks
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