Mit Wiesbadener Abkommen werden zwei Verträge bezeichnet:

die Übereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg, siehe Wiesbadener Abkommen (1921), das Abkommen zwischen Vertretern der vertriebenen Sudetendeutschen und Mitgliedern der tschechischen Exilregierung, siehe Wiesbadener Abkommen (1950).