mini|Das Kohlekraftwerk Werdohl-Elverlingsen: durch einen Preis für Treibhausgasemissionen werden fossile Energieträger zunehmend unrentabel
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS, ) ist ein Emissionsrechtehandel mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen der Sektoren Energie und Industrie innerhalb der Europäischen Union zu senken. Es wird eine Obergrenze für die Gesamtmenge von Treibhausgasen festgelegt, die die Verursacher wie Energieerzeuger oder Industriebetriebe maximal pro Jahr freisetzen dürfen. Dieser Deckel wird nach und nach gesenkt, um die zulässigen Gesamtemissionen bis 2050 auf Null zu reduzieren. Der EU-Emissionshandel deckt derzeit etwa 40 % bis 45 % der Treibhausgasemissionen in der EU ab.
mini|Preis der Zertifikate im EU-ETS 2009–2022 Die Allokation der begrenzten Anzahl von Zertifikaten erfolgt durch die Mitgliedsstaaten der europäischen Union, welche diese entweder zuteilen oder versteigern. Jedes Zertifikat berechtigt zur Emission von je einer Tonne CO2-Äquivalent. Verursacher von Treibhausgasemissionen müssen am Ende des Jahres Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen vorweisen. Dabei können sie zusätzlich benötigte Zertifikate an einer Börse zukaufen. Überschüssige Zertifikate können sie dort an andere Verursacher verkaufen. Durch den Handel entstehen ökonomische Anreize die Emissionen dort zu reduzieren, wo dies zu den geringsten Kosten möglich ist. Das EU-ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel und fungiert als Vorreiter eines möglichen globalen Systems der CO2-Bepreisung. Es wird voraussichtlich 2028 durch ein weiteres eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr ergänzt. des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. März 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 hinsichtlich der Festlegung eines Klimazwischenziels der Union für 2040, Artikel 2
Das EU-Emissionshandelssystem hat eine Reihe von Handelsperioden erlebt. Im Rahmen jeder Handelsperiode kam es zu verschiedenen Reformen, um das System zu verbessern. Die Effektivität des EU-Emissionshandelssystems war aufgrund niedriger Preise lange umstritten. Durch politische Reformen hat der Preis der Zertifikate seit 2018 neue Höchststände erreicht. Neuere Forschung kommt zu dem Ergebnis, dass der EU-Emissionshandel ein effektives und effizientes Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels ist. Zusätzlich hat das EU-ETS wahrscheinlich positive Nebeneffekte bewirkt, indem es regional die Konzentration von Luftschadstoffen und damit auch Gesundheitsschäden beträchtlich verringert hat.
Grundlagen
Der Emissionshandel zählt zu den marktbasierten Instrumenten der Umweltpolitik. Er ermöglicht dezentral zu entscheiden, wie Emissionen am kostengünstigsten eingespart werden können. Dabei ist das Grundprinzip des europäischen Emissionshandels das sogenannte „Cap-and-Trade“. Dazu legt die Europäische Union eine jährliche Obergrenze an Treibhausgasemissionen fest (englisch Cap) und gibt eine entsprechende Menge Zertifikate () heraus, die den Anlagenbetreibern zugeteilt oder versteigert werden (Primärmarkt). Verursacher von Emissionen müssen am Ende des Jahres Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen abgeben. Außerdem können Zertifikate von den Anlagenbetreibern auf dem Sekundärmarkt gehandelt werden (englisch Trade). Wenn ein Betreiber seine Emissionen reduziert, kann er die eingesparten Zertifikate so an andere Betreiber verkaufen. Wer hingegen mehr Emissionen verursacht, kann Zertifikate zukaufen.Helga Luckenbach: Grundlagen der internationalen Wirtschaftspolitik – Internationale Handelspolitik. Vahlen Verlag, München 2011, ISBN 978-3-8006-4465-0, S. 316. Der Preis für eine Tonne Kohlendioxidäquivalent ergibt sich aus dem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Zertifikatemarkt.
Sollte ein Betreiber seiner Pflicht zur Abgabe nicht nachkommen, wird dies mit über 100 Euro pro fehlendem Zertifikat sanktioniert. Außerdem müssen die fehlenden Zertifikate nachgereicht werden. Fehlerhafte Angaben können zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Der Emissionsrechtehandel zählt zu den Mengenlösungen, weil der Gesetzgeber eine konkrete Menge der zulässigen Emission vorgibt. Anders als etwa bei einer CO2-Steuer entfällt die problematische Festlegung der Höhe des Steuersatzes und man kann das Emissionsziel direkt steuern. Man spricht daher auch von einer hohen ökologischen Treffsicherheit des Emissionsrechtehandels. Zu unterscheiden ist dieses Instrument von Systemen des freiwilligen Erwerbs von CO2-Zertifikaten (Klimakompensation).
Durch den Emissionsrechtehandel können die Marktpreise für bestimmte Produkte steigen. Dadurch erhalten Konsumenten und Unternehmen Preissignale zum sparsamen Umgang mit klimaschädigenden Produkten.
Kontext Der wissenschaftliche Konsens zum Klimawandel besagt, dass menschliche Treibhausgasemissionen die Hauptursache der globalen Erwärmung sind.
Daher wurden auf politischer Ebene mehrere Entscheidungen getroffen, um diese Emissionen zu reduzieren: Das Kyoto-Protokoll, welches Reduktionen für den Zeitraum 2008–2012 vorsieht. Die Entscheidungen des Europäischen Rates vom März 2007, in denen sich die Europäische Union verpflichtete, ihre Emissionen bis 2020 um 20 % (im Vergleich zu 1990) zu reduzieren. Das Übereinkommen von Paris, welches vorsieht, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) wurde durch die eingeführt, um laut Artikel 1 „auf kosteneffiziente und wirtschaftlich effiziente Weise auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken.“
Bedeutung Das europäische EHS erfasst rund 10.400 stationäre Industrieanlagen in 30 europäischen Ländern (27 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island und Norwegen). (PDF; 1,5 MB), Ausgabe 2009, Europäische Kommission Zudem sind rund 350 Luftfahrzeugbetreiber vom EU-ETS erfasst. Mit dem Emissionshandelssystem der Schweiz besteht ein sogenanntes Linking, d. h. eine wechselseitige Anerkennung der Zertifikate des jeweils anderen Systems.
Im Jahr 2013 wurden ca. 2.084 Mio. Zertifikate ausgegeben. Diese Menge sank bis 2020 um jährlich 1,74 %,European Commission: Emissions Trading System: Allowances and caps: Cap for fixed installations decreases each year, abgerufen am 19. Okt. 2014.Europaparlament will nur abgeschwächte Reform des EU-Emissionshandels, NZZ, 15. Februar 2017 ab 2021 um 2,2 % und ab 2024 um 4,3 % jährlich. Ab 2028 soll der zugrunde liegende lineare Reduktionsfaktor erneut auf dann 4,4 % jährlich angehoben werden. Das System deckte 2021 mit einem Cap von rund 1.570 Millionen Tonnen ca. 36 % der in der EU entstehenden bzw. 3 % aller globalen Treibhausgasemissionen ab. Die anfangs kostenlose Zuteilung von Zertifikaten erfolgt nach EU-weit geregelten Prinzipien. Inzwischen (Stand 2023) wird etwas mehr als die Hälfte der Zertifikate versteigert. Über den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung sowie die Gemeinschaftsreduktion konnten Unternehmen bis 2020 Zertifikate erwerben, indem sie in Emissionsminderungsmaßnahmen außerhalb des EU-Raums investierten. Ab 2021 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, die EU-Klimaziele müssen innerhalb der EU erreicht werden.
Die umweltpolitische Wirksamkeit des EU-Emissionsrechtehandels war lange umstritten. Insbesondere das anfängliche Überangebot an Zertifikaten, verbunden mit einem Zertifikatenpreis von teils unter fünf Euro pro Tonne CO2, ließen Zweifel aufkommen, ob der Emissionsrechtehandel in der Lage ist, die notwendigen langfristigen Investitionen in klimafreundliche Technologien zu stimulieren. Nachdem der Preis von 2012 bis Ende 2017 unter 10 Euro gelegen hatte, stieg er ab 2018. Zu Beginn und Ende des Jahres 2019 lag der Preis zwischen etwa 19 und 25 Euro, im Juli auf einem damaligen Rekordniveau von über 28 Euro pro Tonne CO2. Seitdem stieg der Preis, mit Einbußen während der ersten Corona-Welle, weiter stark an und erreichte am 8. Februar 2022 einen neuen Höchststand mit 96,93 Euro pro Tonne CO2. Neben der stärkeren jährlichen Reduktion des Cap und dem Wirksamwerden der Marktstabilitätsreserve könnte dies auch daran liegen, dass der europäische Emissionshandel zunehmend zum Anlageobjekt für Banken, Hedgefonds und Spekulanten wird oder dass Unternehmen langfristigere Entscheidungen treffen, etwa, weil die Glaubwürdigkeit der politisch gesetzten Klimaziele gestiegen ist. Wissenschaftliche Politikevaluationen schätzen, dass der EU-Emissionshandel die jährlichen Emissionen bereits vor den jüngsten Preisanstiegen um etwa 7 % reduzieren konnte.
Der Emissionshandel stellt laut verschiedenen Studien keine Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Deutschland dar, so das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) und der World Wide Fund For Nature (WWF).WWF: Kasse machen mit dem Emissionshandel. WWF Studie zeigt: Deutsche Unternehmen profitieren signifikant vom EU Emissionshandel. 13. März 2014. Auch mit Arbeitsplatzverlusten sei nicht in größerem Umfang zu rechnen. Hingegen seien erhebliche Senkungen des Ausstoßes von Treibhausgasen möglich.n-tv: Emissionshandel schadet Wirtschaft nicht. 24. April 2014.
Seit 2012 nimmt auch der innereuropäische Flugverkehr am Emissionshandel teil.Der Europäische Emissionshandel, Umweltbundesamt, 22. September 2022 Die Aufnahme des Seeverkehrs erfolgte 2024. Ein neuer Emissionshandel für Verkehr und Gebäude ist für 2028 geplant.
Überblick Rechtliche Basis hochkant|mini|Umsetzung des EU ETS in Deutschland (Phase I, 2005 bis 2007)
Mit der Emissionshandelsrichtlinie (EHS-Richtlinie) wurde ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft geschaffen, „um auf kosteneffiziente und wirtschaftlich effiziente Weise auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken.“ Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2005 Anlagen wie Kraftwerke, Mineralölraffinerien, Anlagen zur Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung, aber auch Anlagen der mineralverarbeitenden Industrie, der Zement-, Glas- oder Keramikherstellung, bei denen die für diese Tätigkeiten spezifizierten Emissionen entstehen, nur betrieben werden dürfen, wenn der Betreiber über eine Genehmigung verfügt. Die dafür erforderlichen Emissionszertifikate werden von den Mitgliedstaaten an die Anlagenbetreiber kostenlos vergeben oder versteigert. Die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 (EU-Auktionsverordnung) regelt den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte dieser Versteigerung.. In: ABl. L 302, 18. November 2010, S. 1–41.
In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), seit 15. Juli 2004 in Kraft, in deutsches Recht umgesetzt. Darin wird die Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes mit der Ausgabe von Zertifikaten und der Überwachung der Emissionen beauftragt. Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen in den ersten beiden Handelsperioden bis 2012 im Rahmen der Nationalen Allokationspläne (NAP) wurde in den Zuteilungsgesetzen ZuG 2007 und ZuG 2012 geregelt.
In Österreich ist der Handel mit Emissionsberechtigungen im Emissionszertifikategesetz geregelt.
Erfasste Anlagen und Emissionen Das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten gilt gem. Art. 2 der Emissionshandelsrichtlinie nur für bestimmte Emissionen aus bestimmten Tätigkeiten. Diese sind in Anhang I und II der Richtlinie aufgeführt. In Deutschland nahmen im Jahr 2023 1.725 Energie- und Industrieanlagen am Emissionshandel teil, insgesamt sind es rund 9000 Anlagen.
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