mini|hochkant=1.3|Der Kaiser begrüßt seine Gäste auf dem Hofball in Wien. (Aquarell, Wilhelm Gause, 1900) Der österreichische Adel ist (wie der Adel anderer europäischer Länder) aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden und war bis zum Zerfall der Habsburgermonarchie 1918 von großer Vielfalt in der Rangordnung sowie der sprachlichen, ethnischen sowie religiösen Zugehörigkeit geprägt, welche die europäische Vielfalt der Doppelmonarchie widerspiegelte. Der Hochadel war im Gegensatz zur „Zweiten Gesellschaft“ auch als „Erste Gesellschaft“ bekannt. 1919 wurde in der Republik Österreich der Adelsstand aufgehoben.
Struktur mini|Freiherrendiplom für Wilhelm und Alfred von Berger, 1878 Der österreichische Adel außerhalb der kaiserlichen Familie gliederte sich zuletzt (1918) in fünf Ränge: den einfachen Adelsstand mit der Namensform von oder dem Ehrenwort Edler von; den Ritterstand mit der Namensform Ritter von; den Freiherrnstand mit der Namensform Freiherr von (im Alltag meist als Baron angesprochen und geschrieben; galt in Österreich-Ungarn auch formal als gleichrangig mit einer ungarischen Baronie); den Grafenstand mit der Namensform Graf von, im Fall mediatisierter Häuser oft mit der Anrede Erlaucht; den Fürstenstand mit der Namensform Fürst von, oft mit der Anrede Durchlaucht.
Einige wenige fürstliche Familien besaßen darüber hinaus auch Herzogstitel, die sich auf tatsächliche Territorialbesitzungen beziehen konnten (z. B. das Haus Liechtenstein als Herzog von Jägerndorf und Troppau, Schwarzenberg als Herzog von Krumau, Auersperg als Herzog von Gottschee, Hohenberg als Herzog von Hohenberg).
Daneben gab es zahlreiche ursprünglich aus dem Ausland stammende österreichische Familien, denen die Führung ihrer von anderen Herrschern verliehenen Adelsränge auch in Österreich zugestanden wurde (z. B. Duc de Rohan aus Frankreich, Viscount Taaffe aus Irland, Fürst Czartoryski aus Polen, Markgraf Pallavicini aus Italien).
Österreichische Familien, die ihre Adelstitel in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches erhalten hatten, stellten nach dessen Ende 1806 oft die Bezeichnung Reichs- vor ihren Titel (z. B. Reichsritter, Reichsfreiherr, Reichsgraf), wobei es sich im Fall der zahlreichen briefadeligen Familien um eine soziale Konvention und nicht um eine rechtliche Höherstellung gegenüber einem später Geadelten handelte.
In Österreich war es üblich, den Adelstitel zwischen dem Vor- und dem Familiennamen einzufügen (z. B. Alfred Freiherr von Berger). Dies wurde nicht nur im amtlichen Schriftverkehr, sondern auch bei Hof so gehandhabt.
Adel in der Monarchie Bis zum 18. Jahrhundert Für die Entstehung, die Phasen vom Frühmittelalter bis zur Neuzeit sowie die ökonomischen Grundlagen gelten die Darstellungen im Artikel über den Deutschen Adel. Zum Uradel zählen danach Familien, die spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört haben. Die seit Kaiser Karl IV. verstärkt nach französischem Vorbild durch Adelsbrief in den Adelsstand Erhobenen werden im Unterschied dazu als Briefadel bezeichnet. Die in Österreich-Ungarn – anstelle von Uradel – verwendete Bezeichnung „Alter Adel“ erfasste den Uradel sowie den frühen Briefadel.Nach österreichischer Meinung handelte es sich bei der Bezeichnung „Uradel“ um eine Erfindung des preußischen Heroldsamtes; sie konnte sich deshalb nur in Deutschland durchsetzen. In Österreich-Ungarn wurde diese Bezeichnung schon früh von allerhöchster Stelle, also vom Kaiser, abgelehnt. In Österreich sprach man vom „alten Adel“. Damit wurden die in Österreich-Ungarn seit langem üblichen und übermäßig zahlreichen Nobilitierungen durch Adelsbrief, einschließlich inflationärer Standeserhöhungen, aufgefangen, die zwar nicht dem konkret ausgelegten Begriff „Uradel“ gerecht werden können, aber zumindest einem weniger definierten Begriff „alter Adel“ zuordenbar sind.
Die römisch-deutschen Kaiser, seit Albrecht II. fast immer dem Haus Habsburg angehörend (oder bei Sedisvakanz die Reichsvikare) konnten Adelstitel des Heiligen Römischen Reichs (mit Gültigkeit im gesamten Reich) verleihen. Innerhalb der Habsburgermonarchie konnten deren Herrscher darüber hinaus, in ihrer Eigenschaft als Regenten der habsburgischen Erblande, insbesondere als Könige von Böhmen oder Ungarn, erbländisch-österreichische bzw. ungarische Titel verleihen (mit Gültigkeit des Titels nur für diese Gebiete). Die Vererbung der Titel erfolgte nach Maßgabe des Adelsrechts. Nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reichs 1806 erfolgten die Verleihungen im Kaisertum Österreich und dann in Österreich-Ungarn erbländisch. Die Tatsache, dass die römisch-deutschen Wahlkaiser und -könige ab 1438 bis zum Ende des Alten Reichs 1806 fast ständig in Wien (oder Prag) residierten, führte für den Adel der habsburgischen Erblande zu mehr Rangerhöhungen (Freiherren, Grafen, Fürsten) als im Rest des Reiches. Die zahlreichen Ämter und Pfründen, welche am Kaiserhof und in den Provinzverwaltungen erlangt werden konnten, führten auch zu erheblichem Wohlstand, weshalb die Schlösser des österreichischen Adels, vor allem in der Renaissance- und Barockzeit, oft größer und prachtvoller ausfielen als die Herrenhäuser des niederen Adels in anderen Teilen des Reiches.
mini|Kaiserlicher Hof mit Maria Theresia in der Hofburg Charakteristisch ist auch die enge Verwandtschaft der Adelsfamilien der Erblande (Österreich, Böhmen, Ungarn usw.) untereinander, da sie sich am Wiener Hof, in Staats- und Verwaltungspositionen sowie im Militärdienst nahekamen und durch die prinzipiell ebenbürtigen Heiraten und nachfolgende Erbgänge häufig Besitzungen in den verschiedensten Provinzen der Erblande erwarben. Das berühmte „Adels-Du“ ist eine Folge dieser Verwandtschaften und wird bis heute (jedoch überwiegend getrennt nach Männern und Frauen) angewandt, selbst wenn die Betreffenden sich bislang nicht kannten. Dieser Brauch entstand allerdings erst im 19. Jahrhundert im Heer der Donaumonarchie („Du, Onkel Feldmarschall“), während bis zum 18. Jahrhundert das bis heute im Französischen Adel allgemein (sogar innerhalb der Familien) verwendete „Sie“ (genauer: „Ihr“, „Euch“) vorbildlich war und sogar Kinder ihre Eltern brieflich z. B. als „Eurer Liebden, hochgeborener Herr Herzog, lieber Vater“ anschrieben.
Im Gegensatz zu dauerhaft zentralistisch regierten Staaten wie Frankreich oder Großbritannien gelang es den Habsburgern jedoch nie, alle wesentlichen regionalen ständischen Machtzentren auf Dauer zu unterdrücken, wiewohl sie nach der Schlacht am Weißen Berg und im Zuge der Gegenreformation nicht-katholische Eliten nach Kräften zu eliminieren trachteten und dabei in Böhmen und im Bereich des heutigen Österreich weitgehend erfolgreich waren. Zum überwiegenden Teil waren nach der Reformation die Adelsfamilien in Österreich, Ungarn, Böhmen und Schlesien zum evangelischen Glauben übergetreten, nachdem Kaiser Karl V. die Kirchenspaltung vergeblich versucht hatte rückgängig zu machen. Doch auch das Rechtsprinzip cuius regio, eius religio konnten die Habsburger in ihren Erblanden lange Zeit nicht durchsetzen. Maximilian II. (1527–1576) und Rudolf II. (1552–1612) tolerierten schließlich die Protestanten und versuchten zu vermitteln. Besonders in Ober- und Niederösterreich kam es zur Frontstellung zwischen dem zunächst mehrheitlich lutherischen Adel und den katholisch-zentralistischen Herrscherinteressen der Habsburger, wobei stets auch um die politischen Rechte der Landstände und damit des Adels gestritten wurde. Unter Matthias und besonders seinem Nachfolger Ferdinand II. kam es aber zur Austreibung von Protestanten aus der Steiermark, zum Ständeaufstand in Böhmen (1618) und zeitgleich zu Rebellionen in Österreich und Ungarn sowie in der Folge dann zum Dreißigjährigen Krieg – mit dem erfolglosen Versuch einer Zurückdrängung des Protestantismus im gesamten Reich durch das Restitutionsedikt von 1629. Ferdinand II. setzte in den Erblanden mit drastischen Mitteln und der Unterstützung vor allem der Jesuiten die Gegenreformation weitestgehend durch, sein Sohn Ferdinand III. sicherte dies im Westfälischen Frieden ab. Der protestantische Adel musste rekonvertieren oder emigrieren; zahlreiche Familien verließen als Exulanten die Erblande und verkauften ihre Güter, sofern sie nicht gleich enteignet wurden. Parteigänger der Gegenreformation, die zumeist selbst rechtzeitig rekonvertiert waren, konnten sich dabei erheblich bereichern. Lediglich in Ungarn und Schlesien blieben nennenswerte Teile des Adels protestantisch. Nach dem oft gewaltsamen Ende der religiösen Konflikte war das Verhältnis zwischen den Habsburgern und dem Adel der Erblande in den folgenden Generationen dann aber nicht mehr allzu spannungsgeladen. Religiöse Auseinandersetzungen wurden durch nationalistische überlagert. Vor allem der ungarische Adel war nach dem Ende der Türkenkriege zwischen Treue zur Dynastie und Durchsetzung nationaler Interessen gegen diese hin- und hergerissen. Ungarische Aufstände und Konspirationen gegen die österreichische Oberherrschaft waren häufig. Vertreter des ungarischen Adels wurden im 19. Jahrhundert zu Führern der magyarischen Nationalbewegung.
mini|Das barocke Palais Liechtenstein ist ein Beispiel eines adligen Gartenpalais vor den Wiener Stadtmauern (um 1760) Neben der Konfessionsfrage sorgten vor allem die Türkenkriege jahrhundertelang für Spannungen. Nach dem Ende der Bedrohung Österreichs durch das Osmanische Reich mit dem Frieden von Karlowitz 1699 ließen sich viele Adelige prächtige Bauten und Gärten im Barockstil errichten, besonders in der und um die Residenzstadt Wien, um so nahe wie möglich am Kaiserhof zu sein, wo man den Wohlstand seines Hauses repräsentieren, Verbindungen knüpfen und Ämter erlangen konnte (siehe: Liste der Palais in Wien). Herausragende Beispiele waren der „Türkenbezwinger“ Prinz Eugen von Savoyen mit seinem bis 1723 erbauten Schloss Belvedere und die Fürstenfamilie Liechtenstein mit ihrem bis 1709 errichteten Gartenpalais Liechtenstein.
Im 18. Jahrhundert reflektierte das Adelswesen der Donaumonarchie deren Anspruch als Führungsmacht des Katholizismus in Europa, auch spanische und irische Geschlechter wurden integriert, selbstverständlich auch Familien aus den vormals spanischen und nunmehr österreichischen Niederlanden und den Überresten von Vorderösterreich. Jedem Ausländer war gestattet, sich des aus der Heimat mitgebrachten Titels als eines ausländischen zu bedienen, wenn er sich über sein Recht ausgewiesen hatte. Die ausländischen Titel (wie Principe, Duca, Marchese, Conte aus dem Adel der italienischen Staaten) durften nicht ins Deutsche übersetzt werden, da sie der gleichlautenden Adelsstufe in den Staaten der Habsburgermonarchie angeblich nicht entsprachen. Nur die von der Republik Ragusa und von den Herzögen von Mailand verliehenen Adelsränge wurden anerkannt. Im Vielvölkerstaat der Habsburger gab es – anders als in vielen anderen europäischen Staaten wie Preußen, Frankreich, Großbritannien oder Russland – neben den deutschsprachigen Adelsfamilien (aus dem Erzherzogtum Österreich, dem Herzogtum Steiermark, dem Herzogtum Kärnten, der Gefürsteten Grafschaft Tirol, Vorderösterreich usw. sowie auch den deutschsprachigen Teilen Böhmens und Ungarns), auch den einheimischen Adel in Böhmen und Mähren, Ungarn, Kroatien, Slowenien, dazu zeitweise Teile der polnischen Szlachta, Teile des italienischen Adels und den niederländisch- bzw. französischsprachigen Adel der Österreichischen Niederlande. Die Adelstitel dieser historisch sehr verschiedenen Länder waren nicht immer miteinander vergleichbar und daher Quelle ständiger Rangstreitigkeiten.