mini|Carl Spitzweg: Der Hagestolz Hagestolz ist eine (veraltete) Bezeichnung für einen älteren, „eingefleischten“ Junggesellen, der von anderen oft als etwas kauzig angesehen wird.

Etymologie und Begriffsgeschichte Das Grundwort stolz hat hier nichts mit Hochmut zu tun, sondern ist eine sprachliche Abschleifung des mittelhochdeutschen stalt. Dabei handelt es sich um die mittelhochdeutsche Vergangenheitsform des Verbs „stellen, stalt, gestalt“ (vergleiche die Begriffe „Anstalt“ und „Gestalt“). Das Bestimmungswort „Hag“ bezeichnet ursprünglich einen kleinen, durch eine Hecke umfriedeten und abgetrennten Bereich auf einem Grundstück, sekundär eine Hecke, ein Gebüsch oder auch einen Hain.

Hagestolz – selten auch in der weiblichen Form Hagestolzin oder Hagestolze  – weist in seiner Bedeutung tief in das altgermanische Rechtsverständnis zurück; eine Entsprechung findet sich beispielsweise in dem altnordischen Begriff hagustalda.

Die ursprüngliche Bedeutung liegt im Dunkeln: Die moderne Forschung geht davon aus, dass es wohl nicht Hörige oder Tagelöhner, sondern die beim Erbe leer ausgegangenen jüngeren Brüder – in sehr seltenen Fällen auch die Schwestern – eines freien Hoferben waren: Nach dem sehr rigoros gehandhabten Erstgeburtsrecht in weiten Teilen des heutigen Deutschlands waren diese Personen nichts mehr als die Dienstleute ihrer Brüder.

Demnach bezeichnet hagestalt ein kleines, in einem entfernten Winkel eines Grundbesitzes erbautes und mit einer Hecke umfriedetes Anwesen, meist eine Hütte, das der Bewohner vom Hoferben zur Verfügung gestellt bekam. Dieses „Gehege“ war so bescheiden, dass der Inhaber in der Regel keine eigene Familie gründen konnte. Noch bis in die Neuzeit hieß eine solche Junggesellenwohnstatt auf einem Gutsbetrieb im Paderborner Land Hagestelle. Später übertrug sich das Wort auf den Besitzer eines solchen Anwesens und wurde seit dem Hochmittelalter für einen unverheirateten Mann allgemein, noch später insbesondere für einen Junggesellen jenseits der 50 benutzt.

Das Hagestolzenrecht Seit dem Ende des Mittelalters galt in einigen Teilen Deutschlands – zum Beispiel in der Oberpfalz und im Odenwald, in Braunschweig und Hannover – das Hagestolzenrecht: Wenn ein Eigenmann (ein Höriger im weitesten Sinne), später auch ein freier Mann, bis zu einem bestimmten Alter ledig blieb, fiel sein Besitz nach seinem Tod automatisch an den Leib- oder Grundherrn oder an den Landes- oder Stadtherrn. Meistens lag die Altersgrenze bei 50, im Odenwald sogar schon bei 25 Jahren. Noch das Allgemeine Gesetzbuch für die Preußischen Staaten von 1791 kannte ein Hagestolzenrecht zu Gunsten der Armenkasse. Erst im Allgemeinen Landrecht von 1794 wurde es beseitigt; regional hielt es sich noch bis ins 19. Jahrhundert.

Zitate

Brockhaus In der 14. Auflage der Brockhaus Enzyklopädie von 1902 heißt es:

Siehe auch Der Hagestolz, Gemälde von Carl Spitzweg, um 1880 Der Hagestolz, Erzählung von Adalbert Stifter, 1844/45 Der Hagestolz, Drama von Iwan Sergejewitsch Turgenew, 1849 Die Hagestolzen, Drama von August Wilhelm Iffland

Literatur

Weblinks

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