Der Bundessicherheitsrat (BSR; bis 28. November 1969 Bundesverteidigungsrat) war ein Kabinettsausschuss der deutschen Bundesregierung, der zu Fragen der Sicherheitspolitik, insbesondere auf allen Gebieten der Verteidigung sowie der Abrüstung und Rüstungskontrolle, beriet.§ 1 Abs. 1; 2 S. 1 Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates Öffentlich in Erscheinung trat er vor allem im Zusammenhang mit der Genehmigung von Rüstungsexporten. Den Vorsitz führte der Bundeskanzler. Seine Gründung wurde vom Kabinett Adenauer II am 6. Oktober 1955 beschlossen. Am 21. Oktober 1955 erfolgte die konstituierende Sitzung. Zum Jahresende 2025 wurde der Bundessicherheitsrat aufgelöst und seine Aufgaben auf den neu gegründeten Nationalen Sicherheitsrat übertragen.

Arbeit und Aufgaben Im Jahr 1955 wurden die alliierten Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich aufgelöst (siehe Deutschlandvertrag und Österreichischer Staatsvertrag), die Bundesrepublik Deutschland trat der NATO bei und der Warschauer Pakt wurde gegründet. In dieser Zeit war der Rat als ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung für die Sicherheitspolitik gegründet worden, der so ausgestaltet war, dass sogar in der Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Bildung interministerieller Ausschüsse vorgesehen war.Judith Siwert-Probst: Die klassischen außenpolitischen Institutionen. In: Wolf-Dieter Eberwein, Karl Kaiser (Hrsg.): Deutschlands neue Außenpolitik, Band 4: Institutionen und Ressourcen. Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-56115-4, S. 13–28, hier S. 18 f. ().

Ab den 1980er Jahren verringerte sich allerdings die Bedeutung des Bundessicherheitsrates und sein Tätigkeitsfeld verengte sich im Wesentlichen auf die Rüstungsexportpolitik, die im Grundgesetz ( Abs. 2) geregelt ist.

Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung 1998 wurde dem Bundessicherheitsrat erstmals wieder mehr Bedeutung zugesprochen:

Ab 2015 hieß es in dessen Geschäftsordnung:

Die stärkere Gewichtung der Lage in den Empfängerländern der Rüstungsexporte erschwerte die Entscheidungen im Sicherheitsrat. Während in den Regierungen vor Bundeskanzler Gerhard Schröder auf eine einvernehmliche Entscheidung des geheim tagenden und seine Mitglieder zu Verschwiegenheit anhaltenden Rates geachtet wurde, wurden später Mehrheitsentscheidungen eingeführt und immer öfter gelangen auch Tagungspunkte in die Presse.

In seiner Eigenschaft als ständiger Kabinettsausschuss stand er zum einen dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages als Parlamentsausschuss und zum anderen dem Sicherheitskabinett als informelle, nur gelegentlich einberufene Gesprächsrunde gegenüber.Arndt Schmehl, Der Staat, Band 44 (2005), S. 470. Von 1964 bis 1967 existierte zudem ein eigenes Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates.

Mit der Errichtung des Nationalen Sicherheitsrats im Jahr 2025 gingen die Aufgaben des Bundessicherheitsrats auf diesen über; der Bundessicherheitsrat wurde daraufhin zum Jahresende 2025 aufgelöst.Chef des Bundeskanzleramtes: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates. , abgerufen am 28. Januar 2026.

Wichtige Beschlüsse und Themen (Auszug)

Februar 1991: Lieferung von 36 deutschen Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien Januar 1992: Lieferung von U-Booten nach Taiwan Oktober 1999: Lieferung eines Testpanzers vom Typ Leopard 2 an die Türkei Juni 2000: Lieferung von 1200 Panzerfäusten an Saudi-Arabien September 2001: Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA Dezember 2001: Militäraktion in Afghanistan (siehe Krieg in Afghanistan) und Bekämpfung des Terrorismus Dezember 2002: Lieferung von Transportpanzer Fuchs nach Israel April 2003: Bundesnachrichtendienst (BND) zieht 2006 vom bayerischen Pullach nach Berlin um September 2004: 20 Radpanzer des Typs Fuchs in den Irak Oktober 2004: Export von U-Booten nach Israel November 2005: Verkauf von 298 gebrauchten Leopard-2-Panzern in die Türkei und die Lieferung von zwei Dolphin-U-Booten nach Israel Juni 2006: Verkauf von 150 Dingo 2 an Israel Mai 2009: Lieferung von 36 Leopard-2-Kampfpanzern an Katar April 2010: Lieferung von 3 MEKO-Korvetten nach Israel Juli 2011: Export von 200 deutschen Leopard 2A7+ nach Saudi-ArabienDeutschland verkauft Saudi-Arabien 200 Kampfpanzer, Der Spiegel, abgerufen am 2. Juli 2011. Januar 2023: Lieferung von 14 Kampfpanzern Typ Leopard 2 A6 an die Ukraine Februar 2023: Lieferung von 178 Leopard-1-Panzern an die Ukraine

Von den laut Rüstungsexportbericht (erster Bericht 1999) etwa 10.000 genehmigungspflichtigen Rüstungsexporten pro Jahr gelangten nur die politisch bedeutsamsten in die Öffentlichkeit.

Mitglieder Mitglieder des Bundessicherheitsrats waren neben dem Bundeskanzler der Chef des Bundeskanzleramts, der Bundesfinanzminister, der Bundesminister des Auswärtigen, der Bundesinnenminister, der Bundesjustizminister, der Bundeswirtschaftsminister, der Bundesverteidigungsminister und der Bundesentwicklungsminister. Als beratende Mitglieder nahmen der Generalinspekteur der Bundeswehr, der Chef des Bundespräsidialamts, der Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle an den Sitzungen des Bundessicherheitsrats teil. Andere Bundesminister nahmen bei Bedarf mit beratender Funktion an den Sitzungen teil.

Gesetzliche Grundlage Grundlage für die Kontrolle des Rüstungshandels in der Bundesrepublik Deutschland ist Abs. 2 Grundgesetz: „Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Die im Grundgesetz vorgesehene nähere Regelung sollen zwei Gesetze gewährleisten: das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG)., amnesty, Deutschland

Rechtsgrundlagen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sind das KrWaffKontrG, das AWG und deren Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Rechtsgrundlagen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern (Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können) ist neben dem AWG und der AWV die EU-Dual Use-Verordnung. Geregelt wird die Kontrolle sensitiver Ausfuhren und Verbringungen (Ausfuhren innerhalb der Europäischen Union) sowie bestimmter sensitiver Dienstleistungen (technische Unterstützung) und in gewissem Umfang auch der Transithandel. Zuständige Behörde ist für Dual-Use-Güter das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zu beachten sind außerdem die EG-Verordnungen zur Umsetzung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen (Embargos) gegen bestimmte Länder.

Der Bundessicherheitsrat unterlag nur eingeschränkter parlamentarischen Kontrolle durch den Deutschen Bundestag in Form von Frage- und Informationsrechten.BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 – 2 BvE 5/11 –, bundesverfassungsgericht.de. Allerdings konnte keine Entscheidung getroffen werden, die einen Beschluss des Bundestages erforderte, wenn das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz das so fordern. Dies war z. B. der Fall, als über die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Parlament entschieden werden musste.BVerfG, Urteil vom 7. Mai 2008 – 2 BvE 1/03 –, – Luftraumüberwachung Türkei

Organisatorische und politische Einordnung in die Regierungsarbeit Der Bundessicherheitsrat fiel als Gremium aus Ministern und dem Bundeskanzler in den Bereich des exekutiven Gestaltungsspielraums der Bundesregierung. Dadurch gab es keine parlamentarische Kontrolle oder irgendeine Form der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bundestag, welche der Bundessicherheitsrat nicht selbst vorher definiert hätte.

Siehe auch Verteidigungsausschuss (Deutscher Bundestag) Sicherheitskabinett Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages Kabinettsausschuss Bundestagsausschuss Nationaler Sicherheitsrat (Deutschland)

Literatur Robert Glawe: Der Bundessicherheitsrat als sicherheits- und rüstungspolitisches Koordinationselement. In: Deutsches Verwaltungsblatt 2012, S. 329 ff.

Weblinks Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 12. August 2015 ()

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