mini|hochkant|Hinweisschild im Schönbuch Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet.

Definition und Abgrenzung Ein Schonwald wird in § 32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert:Waldgesetz für Baden-Württemberg (PDF; 13 kB) bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

Eine höhere Schutzstufe ist der auch außerhalb Baden-Württembergs bekannte Bannwald, der für Baden-Württemberg in § 32 des Waldgesetzes als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert wird.

Siehe auch Liste der Schonwälder in Baden-Württemberg

Einzelnachweise

Weblinks

Waldschutzgebiete bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

* Kategorie:Schutzkategorie (Umwelt- und Naturschutz)