Das Teilanerkenntnis ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine bedingungsfeindliche Prozesshandlung, durch die der Beklagte einen Teil des streitgegenständlichen Anspruchs anerkennt. Das Gericht kann in einem solchen Fall durch Teilanerkenntnisurteil entscheiden ( ZPO). Im Anwaltsprozess muss das Teilanerkenntnis durch den Rechtsanwalt erklärt werden.
Kategorie:Zivilprozessrecht (Deutschland)