mini|Der Prophet Mohammed vor der Kaaba (türkische Buchmalerei aus dem Siyer-i Nebi, 16. Jahrhundert). Sein Gesicht wird nicht dargestellt.
Das Bilderverbot im Islam (vor allem im sunnitischen IslamChristoph Sydow: Mythos Bilderverbot) ist das Ergebnis einer in der islamischen Traditionsliteratur und Jurisprudenz kontrovers geführten Diskussion über die Legitimität bildlicher Darstellungen von Menschen und Tieren sowohl im profanen als auch im religiösen Bereich. Die arabischen Begriffe für eine bildliche Darstellung sind und , letzteres meistens dreidimensional.
Der Koran und bildliche Darstellungen Der Koran enthält kein Bilderverbot. Die älteste erhaltene Abbildung des islamischen Propheten Mohammed (* 570er Jahre; † 632) stammt aus dem Jahr 1250.Christoph Sydow: Muslime, holt die Buntstifte raus! Mythos Bilderverbot. In: Der Spiegel. 25. Januar 2015. In einigen Koranversen wird Gott (arabisch: Allah) als der größte Bildner und Schöpfer dargestellt: Sure 3, Vers 6;„Er ist’s, der euch bildet in den Mutterschößen, wie Er will. Es gibt keinen Gott außer Ihm, dem Mächtigen, dem Weisen.“ (Übersetzung Max Henning) Sure 7, Vers 11;„Und wahrlich, Wir erschufen euch; alsdann bildeten Wir euch; […]“ (Übersetzung Max Henning) Sure 40, Vers 67.„Er ist’s, der euch erschuf aus Staub, alsdann aus einem Samentropfen, alsdann aus geronnenem Blut, alsdann läßt Er euch als Kindlein hervorgehen. […]“ (Übersetzung Max Henning) In Sure 59, Vers 24, wird er als „der Schöpfer, Erschaffer und Gestalter“ gepriesen. In der Koranexegese werden die obigen Koranstellen nicht mit einem Bilderverbot in Zusammenhang gebracht, es geht um göttliche Attribute (ṣifāt Allāh) und allmächtige Schöpferkraft.
In dem Zusammenhang auch in islamischer theologischer Literatur häufiger zitiert werden zudem Sure 5, Vers 90,„O ihr, die ihr glaubt, siehe, der Wein, das Spiel, die Bilder und die Pfeile [die beim Losen gebraucht werden] sind ein Greuel von Satans Werk. Meidet sie; vielleicht ergeht es euch wohl.“ (Übersetzung Max Henning) und Sure 6, Vers 74,„Und (gedenke,) als Abraham sprach zu seinem Vater Azar: ‚Nimmst du Bilder zu Göttern an? Siehe, ich sehe dich und dein Volk in offenkundigem Irrtum.’“ (Übersetzung Max Henning) die sich jedoch offensichtlich nicht gegen Bilder an sich als vielmehr gegen ihre Verehrung und damit gegen Polytheismus und Götzendienst richten.Oleg Grabar, The Formation of Islamic Art, Yale University Press, New Haven, 1987, S. 79. Wirksamkeit und Einhaltung des islamischen Bilderverbots sind dennoch bis in die Gegenwart vorhanden, leiten sich jedoch grundsätzlich eher aus den Traditionssammlungen denn aus der Offenbarungsschrift ab. „Speziell im sakralen Bereich, d. h. in den Moscheebauten sowie in den Koranhandschriften, finden sich so gut wie gar keine Bilder von lebenden Wesen.“Rudi Paret: Symbolik des Islam. In: Ferdinand Herrmann (Hrsg.): Symbolik der Religionen. Anton Hiersemann, Stuttgart 1958, S. 13.
Bishr Farès schließlich wies darauf hin, dass etwa der islamische Gelehrte al-Qurtubī in seinem Korankommentar Tafsīr Aḥkām al-Qurʾān behauptet habe, das Verbot der Herstellung von Bildern sei aufgrund einzelner koranischer Geschichten wie jener, nach der Salomo sich von den Dschinn Bildwerke habe fertigen lassen und Jesus Tauben aus Ton gebildet habe, um sie anschließend zum Leben zu erwecken, nicht unumstritten gewesen.Bishr Farès, Philosophie et jurisprudence illustrées par les Arabes, in: Mélanges Louis Massignon, Bd. 2, Damaskus: Institut Français de Damas, 1957, S. 101ff.
Bilderfeindlichkeit und -verbot in der Hadith-Literatur Der erste schriftlich überlieferte Beleg gegen bildliche Darstellungen ist erst in der Hadith-Literatur im späten 8. Jahrhundert im Muwaṭṭaʾ des Mālik ibn Anas nachweisbar. Als Umm Habiba und Umm Salama – zwei Ehefrauen Mohammeds – über die Māriya-Kirche Abessiniens und über die dortigen bildlichen Darstellungen dem Propheten kurz vor dessen Tod berichteten, soll er der Tradition zufolge geantwortet haben:
Mit der Entstehung der kanonischen Hadith-Sammlungen, deren Verfasser zwischen 870 und 915 gestorben sind, kamen auch weitere Aussprüche Mohammeds in Umlauf, die seine persönliche Abneigung gegenüber bildlichen Darstellungen zum Ausdruck brachten. Auch in den vier Büchern der Zwölfer-Schiiten lassen sich bilderfeindliche Überlieferungen finden.Rudi Paret, Das islamische Bilderverbot und die Schia, in: Erwin Gräf (Hrsg.): Festschrift Werner Caskel. Zum siebzigsten Geburtstag 5. März 1966 gewidmet von Freunden und Schülern, Brill, Leiden, 1968. Eine genau beschriebene und geforderte Bestrafung für die Herstellung und Benutzung bildlicher Darstellungen im Diesseits ist allerdings auch nicht im Hadith überliefert; die nur im Jenseits angedrohte Höllenstrafe soll den Menschen von der Bilder- und Skulpturenherstellung und vom Besitz derselben abschrecken. Der deutsche Orientalist Rudi Paret hat einige Hadithe mit ähnlichem, bilderfeindlichem Inhalt zusammengestelltDas islamische Bilderverbot und die Schia. S. 224–238. Nachträge dazu in: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG), Bd. 120 (1970), S. 271–273. und in einer dieser Frage gewidmeten Studie die mögliche Entstehungszeit der Diskussionen über ein Bilderverbot in islamischen Gelehrtenkreisen dargestellt.Rudi Paret: Die Entstehungszeit des islamischen Bilderverbots. In: Kunst des Orients. Bd. XI, 1/2 (1976–1977). Franz Steiner Verlag, Wiesbaden. S. 158–181. Anhand der kanonischen Traditionssammlungen stellt er vierzehn Überlieferungsvarianten zusammen, die mehr oder weniger für ein Bilderverbot sprechen und die Diskussionen darüber dokumentieren.
Bei der zeitlichen Einordnung der Hadithmaterialien ergeben sich aus den dort geschilderten Begleitumständen einige historisch verwertbare Fixpunkte, die in den Datierungsfragen der Diskussionen von Bedeutung sind. Den folgenden Hadith qudsi aktualisiert man während des Besuchs im Haus von Marwan ibn al-Hakam, in dem Bilder angebracht wurden. Daraufhin zitierte der Prophetengefährte Abū Huraira († 679) den Spruch:
Dieser Anschauung, nach der eine solche Schöpferkraft allein Gott eigen sei, ist im islamischen Schrifttum mehrfach dokumentiert;Ignaz Goldziher: Zum islamischen Bilderverbot. In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG), Bd. 74 (1920), S. 288 (Online) ihr liegt der Koran zugrunde, in dem Gott zu Jesus spricht:
Das Haus des Marwan – von 662 bis 669 und von 674 bis 677 Statthalter von Medina – ist bekannt und seine Baugeschichte literarisch belegt.Rudi Paret, op. cit. 165 und Anm. 7 In die gleiche Zeit führt auch eine weitere Tradition:
Dieser Spruch soll den frühen Koranexegeten Mudschāhid ibn Dschabr (†722) veranlasst haben, sogar die bildhafte Darstellung von Früchte tragenden Bäumen für verwerflich zu erklären und seine Ansicht mit dem obigen Hadith qudsi zu begründen: „Und wer ist frevelhafter, als wer sich anschickt, so zu schaffen, wie ich (Gott) schaffe …“Rudi Paret, op. cit. 166–167; zum Hadith siehe ebd. S. 162.
Eine weitere Tradition, die in den kanonischen Traditionssammlungen mehrfach überliefert wird, ist inhaltlich mit dem obigen Hadith verwandt:
Der melchitische Theologe Theodor Abū Qurra († um 820) zitiert diesen Spruch fast wörtlich.Rudi Paret, op. cit. 162 und Anm. 4
Insgesamt bieten die von Paret erörterten Hadithe somit Anhaltspunkte dafür, die Diskussionen über das Verbot bereits in den letzten Jahrzehnten des 7. und zu Beginn des 8. Jahrhunderts anzusetzen.Rudi Paret, op. cit. 177 Dem stehe „nicht entgegen, daß Einzelheiten der Ausführungsbestimmungen erst in der späteren juristischen Literatur erörtert und entschieden worden sind, so etwa die Frage, von welchem Grad der Zerstörung an das Bild eines Lebewesens nicht mehr unter das Verbot fällt“. K. A. C. Creswell und Oleg Grabar setzen den Beginn der Diskussion um ein Bilderverbot hingegen erst in der späten zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts an.K. A. C. Creswell, The Lawfulness of Painting in Early Islam, in: Ars Islamica, Bd. 11–12 (1946), S. 160f.Oleg Grabar, The Formation of Islamic Art, S. 83.
Historische Dokumentation Der berühmte Historiker at-Tabarī, dessen Wirken in das späte 9. Jahrhundert fällt, berichtet nach älteren Quellen, dass nach der arabischen Eroberung von Ktesiphon (al-Mada'in) der Feldherr Saʿd ibn Abī Waqqās den verlassenen, prachtvollen Palast des sassanidischen Herrschers (Kisra) betrat und durch das Rezitieren einer Koranstelle (Sure 44, Vers 25–26Koran, Sure 44, Vers 25–26: „Wie viele Gärten und Quellen verließen sie, 26Und Saatgefilde und edle Stätten.“ (Übersetzung Max Henning)) seine Bewunderung über die Säulenhallen zum Ausdruck brachte.
Diesem Bericht zufolge gab es um die Zeit der ersten Eroberungen gar kein Bilderverbot. Denn nicht einmal die Überlieferer dieses Ereignisses scheinen daran Anstoß genommen zu haben, dass ihre Vorfahren aus einem Ort mit bildlichen Darstellungen eine islamische Gebetsstätte geschaffen haben. Die erst später belegbare Scheu vor bildlichen Darstellungen ist unter den ersten Umayyaden nicht dokumentiert; unter dem Kalifen Mu'awiya I. – regiert zwischen 661 und 680 – finden sich Herrscherporträts auf arabischen Münzen. Erst mit der Münzreform in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts setzt sich eine bilderfeindliche Haltung allmählich durch. Während die letzte umayyadische Münze – unter sassanidischem Einfluss – mit dem Bild des Kalifen Abd al-Malik aus dem Jahre 703 stammt, tragen die Münzen der Folgezeit nur noch arabische Inschriften.Philip Grierson: „The Monetary Reform of 'Abd al-Malik“. In: Journal of the Economic and Social History of the Orient (JESHO), 3 (1960), S. 241–264; bes. 243 und 246. mini|links|Darstellung von Jägern auf einer fatimidischen Elfenbeinschnitzerei (Ägypten, 11./12. Jh.) Die bildliche Darstellung von Menschen erfolgte vor allem in zwei Phasen der islamischen Geschichte: Während die erste die Umayyaden- und frühe Abbasidenherrschaft zwischen dem 7. und 10. Jahrhundert umfasst, begann die zweite unter den Fatimiden im 10./11. Jahrhundert und erreichte ihren Höhepunkt in der Buchmalerei des späten 12. und 13. Jahrhunderts im islamisch geprägten Mesopotamien.Eva Baer: The human figure in early islamic art: some preliminary remarks. In: Muqarnas 16 (1999), S. 32–41, hier 32.
Auf 'Abd al-Malik geht auch die Initiative zum Bau des Felsendoms in Jerusalem zurück, der sich im Innenraum durch reichhaltige Rankelemente und Mosaiken nach byzantinischem Vorbild auszeichnet.Myriam Rosen-Ayalon: The Early Islamic Monuments of the al-Ḥaram al-Sharīf. An Iconographic Study. Qedem. Monographs of the Institute of Archaelogogy. The Hebrew University of Jerusalem. 28 (1989). Bes. Colour Plates I–XVI. ohne Abbildungen von Mensch oder Tier. mini|Jagdszene im Hischam-Palast Seine Nachfolger Hischam und al-Walid II. regierten zwischen 724 und 744 und waren die Bauherren der prachtvollen Khirbat al-Mafdschar – Hischam-Palast genannt – bei Jericho, eines Wüstenpalastes, der wiederum mit seinen großzügigen Darstellungen in Mosaiken und Skulpturen zu den schönsten Zeugen islamischer Baukunst aus der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts zählt. Viele der Skulpturen, der Kalif, halbnackte Frauen, Jagdszenen, allesamt unter byzantinischem – oder nabatäischem – Einfluss stehend, ferner Teile der Gebetsstätte Musallā sind heute im Rockefeller-Museum in Jerusalem ausgestellt.The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. 5. S. 10. Ein weiteres Beispiel stellt Qusair 'Amra mit seinen Fresken unbekleideter Frauen aus derselben Zeit dar.The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. 1. S. 608; Eva Baer: The human figure in early islamic art: some preliminary remarks. In: Muqarnas 16 (1999), S. 32–41, hier 33–34. Al-Hakam II. (gestorben 976) ließ in Madinat az-zahra' bei Córdoba einen mit menschlichen Figuren ausgeschmückten Brunnen aufstellen.Siehe: E. García Gómez (1967) – Index.