Oestheim war eine Gemeinde im Landkreis Ansbach (Mittelfranken, Bayern). Die bis heute noch bestehende Gemarkung Oestheim hat eine Fläche von 8,153 km². Sie ist in 786 Flurstücke aufgeteilt, die eine durchschnittliche Fläche von 10.372,35 m² haben. In ihr liegen die Gemeindeteile Oberoestheim, Seemühle und Unteroestheim.
Geschichte Mit dem Gemeindeedikt (frühes 19. Jahrhundert) wurde die Ruralgemeinde Oestheim gebildet, zu der Oberoestheim, Seemühle und Unteroestheim gehörten. Sie war in Verwaltung und Gerichtsbarkeit dem Landgericht Rothenburg und in der Finanzverwaltung dem Rentamt Rothenburg ob der Tauber zugeordnet (1919 in Finanzamt Rothenburg ob der Tauber umbenannt). Ab 1858 gehörte Oestheim zum Landgericht Schillingsfürst und ab 1862 zum Bezirksamt Rothenburg ob der Tauber (1939 in Landkreis Rothenburg ob der Tauber umbenannt). In der Gerichtsbarkeit blieb das Landgericht Schillingsfürst zuständig (1879 in Amtsgericht Schillingsfürst umbenannt), von 1928 bis 1973 war es das Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber. Die Gemeinde Oestheim hatte 1964 eine Gebietsfläche von 8,157 km². Im Zuge der Gebietsreform in Bayern wurde diese am 1. Mai 1978 nach Diebach eingemeindet.
Einwohnerentwicklung Jahr 1818 1840 1852 1855 1861 1867 1871 1875 1880 1885 1890 1895 1900 1905 1910 1919 1925 1933 1939 1946 1950 1952 1961 1970 Einwohner 376 389 449 432 425 389 398 403 408 440 464 451 436 395 415 435 417 405 363 545 523 462 396 363HäuserEs sind nur bewohnte Häuser angegeben. 1818 werden diese als Feuerstellen bezeichnet, 1840 als Häuser, 1871 bis 1987 als Wohngebäude. 81 83 84 87 88 84 82 82 84 Quelle Für die Gemeinde Oestheim zuzüglich der Einwohner und Gebäude von Seemühle (S. 85). Laut Historischem Gemeindeverzeichnis hatte die Gemeinde 405 Einwohner.
Literatur
Weblinks
Fußnoten
Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Landkreis Ansbach) Kategorie:Gemeindeauflösung 1978 Kategorie:Geographie (Diebach) Kategorie:Gemarkung im Landkreis Ansbach