Die Vorübergehende Verwahrung bezeichnet die Aufbewahrung von Nichtunionswaren (veraltet: Zollgut) nach den Richtlinien der Zollbehörde.

„Vorübergehende Verwahrung“ ist das vorübergehende Lagern von Nichtunionswaren unter zollamtlicher Überwachung in dem Zeitraum zwischen ihrer Gestellung und ihrer Überführung in ein Zollverfahren oder ihrer Wiederausfuhr. (Artikel 5 Nr. 17 Zollkodex der Union, UZK)

Erklärung In die Vorübergehende Verwahrung kommen alle Waren die einer Summarischen Eingangsanmeldung (ESumA) unterliegen. Die Waren werden ausschließlich in sogenannten Verwahrungslagern aufbewahrt. In begründeten Fällen auch an von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Orten (Artikel 147 UZK).

Alle Nichtunionswaren befinden sich vom Zeitpunkt ihrer Gestellung an in der vorübergehenden Verwahrung (Artikel 144 UZK).

Innerhalb einer Frist von 90 Tagen muss die Ware (unverändert und vollständig) in ein Zollverfahren überführt oder wiederausgeführt werden (Artikel 149 UZK).

Zollverfahren sind:

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr besondere Verfahren Ausfuhr

(Artikel 5 Nr. 16 UZK).

Bis 1. Mai 2016:

Zollrechtliche Bestimmungen sind: Überführung in ein Zollverfahren Verbringen in eine Freizone oder ein Zollfreilager Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Union Vernichtung oder Zerstörung Aufgabe zugunsten der Staatskasse

Mit der Überführung in ein Zollverfahren (z. B. die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (bis zum 1. Mai 2016: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) oder in das Verfahren der Lagerung (Zolllagerverfahren)) endet die vorübergehende Verwahrung.

Die 45- bzw. 20-Tage-Frist wird nur bei außergewöhnlichen Umständen und auf Antrag des Beteiligten verlängert. Kein Verlängerungsgrund sind hierbei Krankheitsfälle, Urlaub oder fehlende Unterlagen (z. B. Einfuhrgenehmigungen oder Ursprungszeugnisse).

Auch eine rückwirkende, das heißt, die nachträgliche Verlängerung einer bereits abgelaufenen Verwahrungsfrist, ist nicht zulässig.

Beispieltext Hier ein Beispieltext, den man unter den gestellten Waren finden kann:

Kategorie:Zoll