Die Agrarpolitik in Deutschland bestimmt die Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in Deutschland. Sie ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. Entscheidende Politikbereiche werden von der EU gestaltet; dem einzelnen Mitgliedsland, z. B. Deutschland, obliegt die Umsetzung.

Markt- und Preispolitik: Diese wird fast ausschließlich auf EU-Ebene gestaltet. Auf nationaler Ebene erfolgt die Umsetzung. Der Bund hat hierbei die Funktion, Rahmenregelungen zur Ausführung zu setzen. Die praktische Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Bundesländer. Agrarstrukturpolitik: Auch dieser Bereich wird vor allem von der EU gestaltet. Die nationale Umsetzung erfolgt auf Bundesebene im Wesentlichen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Hierdurch findet auch eine Kofinanzierung der EU-Fördermaßnahmen durch Bundesgelder statt. Auf Ebene der Bundesländer werden die EU-Verordnungen und die GAK in praktische Maßnahmen umgesetzt und z. T. wiederum kofinanziert. Agrarsozialpolitik: Dieser Politikbereich wird auf Bundesebene gestaltet.

Ziele Die Ziele der deutschen Agrarpolitik wurden 1955 im Landwirtschaftsgesetz festgelegt. Da das Gesetz bis heute gültig ist, gelten diese Ziele noch heute.

Danach gilt es, die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik – insbesondere der Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik – die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft zu sichern, der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern, die Landwirtschaft in den Stand zu versetzen, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen, die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern und die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen anzugleichen. die Länder mussten sich wieder selbst versorgen können

Im jährlich erscheinenden Agrarbericht legt die Bundesregierung ihre kurz- und mittelfristigen agrarpolitischen Ziele dar.

Agrarpolitisch relevante Institutionen in Deutschland Legislative Im Bereich der Legislative sind die Organe Bundestag und Bundesrat auf Bundesebene sowie die Landtage auf Länderebene agrarpolitische Entscheidungsträger. Für die Agrarpolitik ist v. a. die konkurrierende Gesetzgebung relevant. Dies betrifft insbesondere Gesetze der Agrarsozialpolitik (z. B. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte), aber auch Rahmenvorschriften z. B. im Bereich des Naturschutzes.

Artikel 24 Grundgesetz ermächtigt den Bund, Hoheitsrechte per Gesetz auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen. Durch die EG-Verträge wurde die Zuständigkeit für die landwirtschaftliche Markt- und Preispolitik (seit 1967) und für die Grundausrichtung der Agrarstrukturpolitik (seit 1972) an die EU-Organe abgetreten.

Im Deutschen Bundestag werden agrarpolitische relevante Angelegenheiten an den Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verwiesen. In den Ausschusssitzungen werden die Gesetzesentwürfe eingehend geprüft und diskutiert, wobei häufig Experten aus der Verwaltung, aus Verbänden und der Wissenschaft befragt werden. Auch im Bundesrat gibt es einen Agrarausschuss, der sich mit den landwirtschaftlichen Belangen auseinandersetzt.

Exekutive Agrarpolitisch bedeutsame Exekutivorgane sind die Bundes- und Landesregierungen sowie die Landwirtschaftsministerien auf Bundes- und Länderebene mit ihren nachgeordneten Dienststellen.

Innerhalb des Bundeskabinetts ist der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (aktuell Cem Özdemir) für alle agrarpolitischen Belange zuständig. Bei seinen Entscheidungen unterliegt er jedoch der Kontrolle der anderen Kabinettsmitglieder, deren Zustimmung er für alle bedeutenden Angelegenheiten benötigt.

mini|Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat folgende Aufgaben: Beobachtung der agrarpolitischen Entwicklung Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung der erlassenen Gesetze und Verordnungen Erstellung von Durchführungsbestimmungen zu rechtskräftigen Gesetzen Vorbereitung von Gesetzentwürfen Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit anderen Ministerien.

Die Regierungen der Bundesländer nehmen die politischen Führungs- und Leitungsaufgaben auf Landesebene wahr. Sie setzen sich aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern zusammen. In wenigen Bundesländern existieren eigenständige Ministerien für Landwirtschaft und Forsten. Oft sind diese in Kombination mit Ernährung und Verbraucherschutz oder ländliche Räume (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen), ansonsten wurde die Landwirtschaft mit anderen Bereichen zusammengefasst, z. B. mit Umwelt- bzw. Naturschutz, Wirtschaft und Verkehr oder Raumordnung (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen). Gemeinsam mit ihren nachgeordneten Dienststellen obliegt den für die Landwirtschaft zuständigen Länderministerien vornehmlich die Durchführung von EU-Verordnungen und Bundesgesetzen. Da diese den Ländern jedoch im Allgemeinen einen gewissen Gestaltungsspielraum in der praktischen Umsetzung lassen, können sie hierbei häufig landesspezifische Aspekte berücksichtigen, so dass es teilweise zu beachtlichen Unterschieden in der Ausführung kommt. Darüber hinaus haben die Landesregierungen die Möglichkeit, innerhalb ihres Kompetenzrahmens eigene landespolitische Maßnahmen zu ergreifen.

Landwirtschaftskammer Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den meisten Bundesländern in Anlehnung an die entsprechenden Vorkriegseinrichtungen wieder Landwirtschaftskammern (LK Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, LK Bremen, Saarland, LK Nordrhein-Westfalen, LK Niedersachsen) oder kammerähnliche Institutionen (LK Hamburg, Berlin) eingerichtet. In Süddeutschland verzichtete man jedoch auf die Neugründung eigenständiger berufsständischer Selbstverwaltungseinrichtungen (Bayern und Baden-Württemberg) oder löste diese nach einiger Zeit wieder auf (Hessen). Auch in den neuen Bundesländern sind keine Landwirtschaftskammern eingerichtet worden.

Die Landwirtschaftskammern nehmen als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Mittelstellung zwischen den Staatsorganen und berufsständischen Organisationen ein: So erfüllen sie einerseits im Auftrag der Bundesländer hoheitliche Verwaltungsaufgaben (z. B. Durchführung von Fördermaßnahmen, Mitwirkung bei der Landschaftsplanung), agieren zugleich jedoch auch als landwirtschaftliche Selbstverwaltungseinrichtungen (z. B. Beratung, Berufsausbildung).

Landwirtschaftliche Tarifpartner Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e. V. ist der nationale Dachverband der in Deutschland bestehenden agrarischen Landesarbeitgeberverbände. Über die Mitgliedschaft in den Landesverbänden vertritt der Gesamtverband die tarifpolitischen Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen mit ständigen Lohnarbeitskräften. Die zentrale Aufgabe des Gesamtverbandes besteht in der Aushandlung bundeseinheitlicher, tarifpolitischer Eckwerte mit der Gewerkschaft. Das Verhandlungsergebnis wird anschließend den Landesarbeitsverbänden als Bundesempfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass die Tarifhoheit letztlich bei den Landesverbänden liegt.

Die Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF) war bis 1995 die Gewerkschaft der Arbeitnehmer in den Produktionsbetrieben oder in der Agrarverwaltung. Zum 1. Januar 1996 schloss sie sich der IG Bau-Steine-Erden an. Diese nennt sich seither IG Bauen-Agrar-Umwelt. Die Gewerkschaft vertritt in den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden und gegenüber der Öffentlichkeit die wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder und wirkt somit direkt und indirekt an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Arbeitsentlohnung in den grünen Berufen mit.

Agrarische Interessenverbände Die landwirtschaftlichen Interessensverbände versuchen ihre Ziele gegenüber anderen Gesellschaftsgruppen durch Einflussnahme auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess durchzusetzen, ohne dabei selbst unmittelbare politische Verantwortung zu tragen.

Zu den wichtigsten Interessensverbänden in Deutschland zählt: der Deutsche Bauernverband (DBV) mit seinen Landesbauernverbänden, der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM)

Geschichtliche Entwicklung In der Weimarer Republik Die Agrarpolitik nach dem Ersten Weltkrieg war geprägt durch die Ideen der Bodenreformbewegung und Max Serings, die sich unter anderem im Reichssiedlungsgesetz niederschlugen. Es sah vor, dass Großgrundbesitzer ihr Land zu Teilen abgeben mussten, und etablierte ein staatliches Vorkaufsrecht für gemeinnützige Siedlungsgesellschaften. Dieses diente der Anlage von Siedlungshöfen oder der Erweiterung von Kleinbetrieben. Agrarpolitisches Ziel waren autarke Bauernhöfe („selbständige Ackernahrung“) und ein Zurückdrängen der Zersplitterung landwirtschaftlicher Grundstücke und der Bodenspekulation. Die dafür notwendige Fläche wurde als Obergrenze der Landbezuschussung festgelegt. Zudem sollten diese Maßnahmen verhindern, dass sich ein ländliches Proletariat herausbildet. Auch wurde allgemein der Handel mit Landwirtschaftsflächen stärker unter staatliche Aufsicht gestellt. Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise wurden Bemühungen um eine neue Bodenstruktur weitgehend aufgegeben und der reine Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe durch Subventionen rückte in den Blickpunkt.Heinrich Becker: Handlungsspielräume der Agrarpolitik in der Weimarer Republik zwischen 1923 und 1929, 1. Auflage 1990. Kartoniert. ISBN 978-3-515-05449-2Philipp Halm: Rechtsökonomie und Bodenmarkt. Nomos, 2022. S. 74 f.

Im Nationalsozialismus mini|Richard Walther Darré, 1937

Die Agrarpolitik im NS-Staat war durch umfangreiche Veränderungen der landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen und der zugehörigen Verbandsstruktur und Gesetzgebung geprägt.

Bereits 1930–1932 hatten die Nationalsozialisten in den Bauernverbänden in großem Umfang Unterstützer und Wählerstimmen gewonnen. Der ab 1933 im Reichsnährstand zentral zusammengefassten Interessenvertretung kam besondere Bedeutung zu. Als Selbstverwaltungskörperschaft unter der Führung von Walter Darré sollte sie Markt und Produktion landwirtschaftlicher Produkte kontrollieren. Vorgaben der vom Reichsbauernführer propagierten Blut-und-Boden-Ideologie kollidierten mit den Anforderungen an Modernisierung und Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion. Die offiziell propagierte Autarkie und Unabhängigkeit von Importen wurde nie erreicht. Die im europäischen Vergleich verhältnismäßig gute Ernährungslage der Deutschen bis kurz vor Kriegsende war letztlich nur durch den millionenfachen Einsatz von Zwangsarbeitern und eine massive Ausbeutung der besetzten Gebiete möglich, die Darrés Nachfolger Herbert Backe organisierte und mit einer rücksichtslosen Hungerpolitik verband.

In der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 In der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland wurde als Wirtschaftsform die Soziale Marktwirtschaft gewählt. Maßnahmen in der Agrarpolitik waren durch stützende Eingriffe der öffentlichen Hand und durch gezielte Förderungsmaßnahmen für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Das Leitbild für die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland war der bäuerliche Familienbetrieb, den es zu erhalten galt.