mini|Ort des Zugriffs: Bahnhof Bad Kleinen Der GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen war ein Polizeieinsatz am 27. Juni 1993, bei dem die RAF-Terroristen Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams im mecklenburgischen Bad Kleinen festgenommen werden sollten, nachdem der V-Mann Klaus Steinmetz die Behörden über ein Treffen informiert hatte. Hogefeld wurde in der Unterführung des Bahnhofs Bad Kleinen festgenommen, während Grams zunächst auf den Bahnsteig fliehen konnte. Bei einem anschließenden Feuergefecht erschoss er den GSG-9-Beamten Michael Newrzella. Der seinerseits verwundete Grams beging vor Ort Suizid, das ergaben die mehrfach gerichtlich überprüften Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen. In den nächsten Tagen griffen verschiedene Medien Zeugenaussagen auf, die von einer „Exekution“ Grams’ durch Polizeibeamte berichteten, was zu politischen Auseinandersetzungen wegen der Rolle der beteiligten Behörden und dem Rücktritt des Bundesinnenministers Rudolf Seiters führte und bis heute insbesondere im linken Spektrum als möglicher – wegen unzureichender Spurensicherung nicht restlos aufklärbarer – Geschehensablauf erwogen wird. Durch den Einsatz wurde die dritte RAF-Generation in ihrer personellen Zusammensetzung in Ansätzen greifbar, während sein Einfluss auf die Auflösung der RAF 1998 Spekulation bleibt.
Vorbereitung Dem seit 1985 als V-Mann des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz tätigen Klaus Steinmetz war es Anfang der 1990er Jahre gelungen, in das Umfeld der Terrororganisation Rote Armee Fraktion vorzudringen. Steinmetz nahm an diversen nichtmilitanten Aktionen teil und drang immer tiefer in die Szene ein. Ende Februar 1992 traf er Birgit Hogefeld in Paris. Im April 1993 traf Steinmetz erstmals auf Wolfgang Grams. Der Verfassungsschutz beschloss, den Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt einzuschalten, um Hogefeld und Grams sowie gegebenenfalls weitere Mitglieder der RAF festnehmen zu lassen. Auf Wunsch des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes sollte die Aktion so durchgeführt werden, dass Steinmetz weiter als V-Mann eingesetzt werden konnte.
Vor dem Einsatz gab das Bundeskriminalamt die Einschätzung ab, der Bahnhof Bad Kleinen eigne sich nicht für eine Festnahme. Der Publikumsverkehr sei so gering, dass verdeckte Zivilbeamte auffallen würden. Der Zugriff solle daher nach der Ankunft zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb des Bahnhofes stattfinden. Der Bahnhof wurde vom Bundeskriminalamt umfangreich überwacht, unter anderem wurden Wanzen und Überwachungskameras in Blumenkübeln und Mülleimern versteckt. Auf dem Schweriner See diente ein Boot des Bundesgrenzschutzes, das zur Tarnung kurzfristig umlackiert worden war, als Relaisstation.Egmont R. Koch: Zugriff im Tunnel – Das tödliche Drama von Bad Kleinen. Dokumentation. In: Das Erste, ausgestrahlt am 27. Juni 2013 .
Am 24. Juni 1993 trafen sich Hogefeld und Steinmetz in Bad Kleinen, fuhren weiter nach Wismar und bezogen dort eine nach ihrem Eintreffen gemietete Ferienwohnung. Steinmetz trug während der ganzen Zeit, ohne es zu wissen, in einem Laptop einen Peilsender und ein Abhörgerät bei sich, so dass er jederzeit zu orten war und die Gespräche mitgehört werden konnten. Trotz des Peilsenders dauerte es 24 Stunden, bis Steinmetz und Hogefeld in der Ferienwohnung geortet wurden, weil sich die Einsatzkräfte mit ihren Peilgeräten in der Wohnsiedlung aus Tarnungsgründen nicht frei bewegen durften. Das Bundeskriminalamt observierte die Ferienwohnung von einem Nachbarhaus aus. Bei der Observation gab es eine Beobachtungslücke: Die auf Distanz eingesetzten Kräfte observierten nur die Vorderseite des Ferienhauses und bemerkten nicht, dass Hogefeld und Steinmetz über den Hinterausgang das Ferienhaus verließen, zumal der Laptop mit dem Peilsender in der Wohnung verblieben war. Erst bei der Rückkehr von Hogefeld und Steinmetz durch den Vordereingang wurde ihre Abwesenheit bemerkt.
Als am 27. Juni 1993 keine weiteren Personen in der Ferienwohnung angekommen waren und offenbar die Abreise von Hogefeld und Steinmetz bevorstand, entwickelte die Einsatzleitung den Plan, Hogefeld auf dem Weg zwischen dem Ferienhaus und der nächsten Bushaltestelle zu fassen. Beim Verlassen der Ferienwohnung sagte Hogefeld zu dem Vermieter, sie wollten „noch Freunde treffen“. Aufgrund dieser Aussage wurde der bereits angelaufene Zugriff abgebrochen. Die Ermittler erhofften sich, weitere RAF-Mitglieder festzunehmen.
Ausführung Am 27. Juni 1993 fuhren Hogefeld und Steinmetz zurück nach Bad Kleinen, um sich dort mit Grams zu treffen. Am dortigen Bahnhof und in der Umgebung waren zu diesem Zeitpunkt 38 Beamte des MEK des Bundeskriminalamtes, 37 Beamte der GSG 9 und 22 weitere Beamte im Einsatz.
Grams traf um 14:00 Uhr ein und besuchte mit Hogefeld und Steinmetz die Bahnhofsgaststätte. Der zuständige Abteilungsleiter und Polizeiführer des Bundeskriminalamtes Rainer Hofmeyer schloss einen Zugriff in der Gaststätte, auf dem Bahnsteig und im Zug aus, da dadurch Unbeteiligte gefährdet gewesen wären. Somit blieb der Fußgängertunnel, der zu den Gleisanlagen führte, als einzige Festnahmemöglichkeit.
Um 15:15 Uhr verließen Hogefeld, Grams und Steinmetz die Bahnhofsgaststätte. Ein GSG-9-Beamter, der die Gaststätte vom Bahnsteig 3/4 aus beobachtete, informierte seine Kollegen, die am gegenüberliegenden Tunneleingang postiert waren. Die drei Zielpersonen gingen die Treppe hinab in den Tunnel und hielten auf einem Treppenpodest an. Aufgrund eines missverständlichen Funkspruches ging jetzt der auf dem Bahnsteig postierte Beobachter irrtümlich davon aus, dass der Zugriff bereits erfolgt sei, und begab sich in der Annahme, die Aktion sei beendet, zehn Sekunden später in den Tunnel, wo er zu seiner Überraschung den unverhafteten Grams sah.Butz Peters: Der letzte Mythos der RAF. 2006, S. 131 f. Durch dieses auffällige Verhalten des Beobachters ging der am Treppenabgang postierte Beamte davon aus, dass Grams gewarnt war, und gab das Zeichen zum Zugriff. Die sieben Beamten der GSG 9 stürmten daraufhin sofort los, obwohl der Abstand zu den Zielpersonen noch über fünfzehn Meter betrug. Eigentlich war den Einsatzbeamten vorgegeben gewesen, bei der Überwältigung eine Schrecksekunde zu nutzen und deshalb erst bei einem Abstand von ca. fünf Metern die Festnahme zu starten; erst bei einer Distanz von weniger als zehn Metern lässt sich die Schrecksekunde erfahrungsgemäß ausnutzen.
Tod von Wolfgang Grams und Michael Newrzella mini|Bahnsteig 3/4, auf dem der Schusswechsel stattfand, mit Blick auf das Gleisbett 4 (rechts) und den Ausgang der Unterführung (Hintergrund Mitte). Die vollständig sichtbare Person befindet sich etwa in der Position, von der Grams auf seine Verfolger schoss (Foto Sommer 2008) mini|Gleis 4, auf das Wolfgang Grams während des Schusswechsels rücklings fiel, gesehen aus der damaligen Position der GSG-9-Beamten (Foto August 2011) Während Hogefeld und Steinmetz im Tunnel ohne Gegenwehr festgenommen wurden, floh Grams auf den Bahnsteig 3/4 und eröffnete das Feuer auf die ihm nacheilenden GSG-9-Beamten.Eine grafische Rekonstruktion findet sich bei Hans Leyendecker: „Tötung wie eine Exekution“. In: Der Spiegel, Ausgabe 27/1993, S. 24–29, hier S. 28 (PDF). Siehe auch Grafische Rekonstruktion. In: Bad Kleinen und die Erschiessung von Wolfgang Grams. Nadir.org, 2003. In dem wahrscheinlich zwischen 8 und 15 Sekunden dauernden Schusswechsel, den Zeugen wie Maschinengewehrfeuer beschrieben, verletzte er den Beamten Michael Newrzella mit vier Schüssen so schwer, dass dieser gegen 18:00 im Klinikum Schwerin starb. Wolfgang Grams wurde von fünf Kugeln der Beamten getroffen, die teilweise ohne Sichtkontakt aus der Unterführung schossen, wankte über den Bahnsteig und stürzte auf Gleis 4, wo er auf dem Rücken liegen blieb. Zwei Beamte traten auf das Gleis und richteten ihre Waffen auf Grams. Verletzt durch einen Kopfschuss, den er sich laut offizieller Darstellung selbst beigebracht hatte, wurde er ins Universitätsklinikum Lübeck geflogen, wo auch er gegen 17:30 starb.Butz Peters: Der letzte Mythos der RAF. 2006, S. 13 f., 133 f. Zur Dauer des Schusswechsels: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste. Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, , 6. Juni 1994, S. 14. Ein weiterer GSG-9-Beamter wurde durch Grams schwer verletzt; diese beiden sind die einzigen aufgeklärten Gewalttaten der dritten RAF-Generation.Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 738. Eine Schaffnerin auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig 5 wurde durch Schüsse der Beamten verletzt.
Michael Oskar „Shorty“ Newrzella (geboren am 15. September 1967 in Aachen)Bruno Schrep: Bad Kleinen: Die verlorenen Söhne. In: Der Spiegel, 11. Oktober 1993; Aufnahme des Grabsteins bei Egmont R. Koch: Zugriff im Tunnel – Das tödliche Drama von Bad Kleinen. Dokumentation. In: Das Erste, ausgestrahlt am 27. Juni 2013, ab 35:32 war der erste GSG-9-Beamte, der bei einem Einsatz starb, und zugleich das letzte Opfer der RAF. Er hatte seine Dienstwaffe nicht gezogen, weil die Taktik der GSG 9 grundsätzlich auf einen Zugriff ohne die Anwendung von Schusswaffen ausgerichtet war. Im Abschlussbericht der Bundesregierung wird vermutet, Newrzella habe Grams körperlich überwältigen wollen und sich im Feuerschutz seiner Kollegen sicher gefühlt.Siehe ohne Hinweis auf den Abschlussbericht Butz Peters: Der letzte Mythos der RAF. 2006, S. 133. Es gab vor allem im politisch linken Spektrum Verschwörungstheorien darüber, Newrzella sei durch einen Querschläger aus der Waffe eines Kollegen umgekommen, die sich nicht bestätigten.
Wolfgang Grams starb – soweit seit dem rechtsmedizinischen Gutachten der Stadtpolizei Zürich unstrittig – durch einen aufgesetzten Kopfschuss, der aus seiner eigenen Schusswaffe abgegeben worden war. Es ist bis heute umstritten, ob er sich den Schuss selbst in auswegloser Lage zufügte oder – so die Eltern und Unterstützer Grams’ – ob nacheilende GSG-9-Beamte, möglicherweise aus Rache für den sterbenden Kollegen Michael Newrzella, Grams bereits auf dem Gleis liegend dessen Waffe entwanden und ihn erschossen. Dies hatte ein Gutachten des Rechtsmediziners Wolfgang Bonte im Juni 1994 nahegelegt, der eine sichelförmige Hautabschürfung an der Außenseite von Grams’ Hand als Überrest dieser Entwindung deutete, während andere Gerichtsmediziner diese eher mit einer Verletzung Grams’ durch Gleisschotter beim Verrücken des Körpers während der notärztlichen Behandlung erklären.Bad Kleinen: Sog. Griff zur Entwindung. In: Der Spiegel, 6. Juni 1994. Eine Diskussion der Argumente für und wider Entwindungsgriff in Landgericht Bonn, Urteil vom 29. September 1998, Aktenzeichen 1 O 274/96, Volltext bei Openjur, Randnummern 80 bis 83.