Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV BW) ist die Landesbehörde für Verfassungsschutz von Baden-Württemberg. Sie wurde 1952 gegründet und hat ihren Sitz in Stuttgart.Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Geschichte des Landesamts für Verfassungsschutz, abgerufen am 29. Juni 2026 Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Haushaltsjahr 2025 verfügte die Behörde über 421 Mitarbeiterstellen sowie ein Gesamtbudget von rund 35 Millionen Euro. Präsidentin der Behörde ist seit dem 1. Januar 2008 Beate Bube.

Geschichte Nachdem 1949 das Grundgesetz in Kraft trat, errichteten die Länder spezielle Behörden bzw. Stellen zum Schutz der Verfassung. Im späteren Baden-Württemberg waren dies die Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern. 1951 wurden das Landesamt für Verfassungsschutz Württemberg-Hohenzollern in Tübingen gegründet. Es folgte die Informationsstelle der Badischen Staatskanzlei in Freiburg sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Württemberg-Baden in Stuttgart.

Nach der Gründung von Baden-Württemberg schlossen sich diese Behörden im Dezember 1952 zum heutigen Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zusammen. Während in der Anfangszeit des Landesamtes, vor dem Hintergrund des Kalten Krieges, Linksextremismus und Spionage aus dem Ostblock Schwerpunkte darstellten, wandte sich die Behörde mit Beginn der 1980er Jahre verstärkt dem Rechtsextremismus und dem Ausländerextremismus zu. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten rückte zudem der Islamismus in den Vordergrund, der aus dem Bereich Ausländerextremismus herausgelöst wurde und inzwischen als eigenständiger Phänomenbereich bearbeitet wird. Zu den neueren Beobachtungsobjekten gehört auch der Bereich der Reichsbürger.

Aufgaben mini|Haupteingang des Landesamts Zu den Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg gehört es politischen und religiösen Extremismus, der sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zu beobachten. Hierzu zählen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamistischer Extremismus und Terrorismus, Ausländerextremismus sowie die Reichsbürgerbewegung.Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Aufgaben und Befugnisse, abgerufen am 18. August 2026Landesamt für Verfassungsschutz-Baden-Württemberg: Arbeitsfelder, abgerufen am 18. August 2026 Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist darüber hinaus für Spionageabwehr und Geheimschutz zuständig. Er wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Schutzmaßnahmen mit.Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Spionage- und Cyberabwehr, abgerufen am 18. August 2026Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Geheim- und Sabotageschutz, abgerufen am 18. August 2026 Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind in § 3 des Landesverfassungsschutzgesetzes festgelegt.§ 3 Landesverfassungsschutzgesetz, online abrufbar hier

Organisation mini|Organigramm des LfV Baden-Württemberg mit (Stand: 2025) Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg gliedert sich in sechs Abteilungen, denen bis zu vier Referate untergeordnet sind. Zudem existiert eine Stabstelle Leitungsstab, die für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Recht, Datenschutz, die Kontrolle nachrichtendienstlicher Mittel, parlamentarisches Berichtswesen sowie Wissensmanagement zuständig ist und dem Vizepräsidenten untersteht. Ebenfalls abseits der Abteilungen bestehen ein Geheimschutzbeauftragter, ein Chief Information Security Officer sowie eine Zentralstelle für wissenschaftliche Analyse und Forschung. Des Weiteren sind ein Personalrat, eine Schwerbehindertenvertretung sowie eine Beauftragte für Chancengleichheit Teil der Behörde. Die sechs Abteilungen sind:

Abteilung 1 – Zentralabteilung Abteilung 2 – Islamistischer Extremismus und Terrorismus Abteilung 3 – Rechtsextremismus und -terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter Abteilung 4 – Spionage- und Cyberabwehr, Geheim- und Sabotageschutz, Personenüberprüfungen Abteilung 5 – Operative Abteilung Abteilung 6 – Links-/Auslandsbezogener Extremismus und Terrorismus

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist das Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg (LVSG – Landesverfassungsschutzgesetz – Baden-Württemberg) in der Fassung vom 5. Dezember 2005 (GBl. 2006 S. 1). Im November 2025 wurde das Gesetz reformiert.Land Baden-Württemberg: Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz, veröffentlicht am 13. November 2025, abgerufen am 15. November 2025 Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg erhält durch die Gesetzesnovelle unter anderem das Recht Videoaufnahmen privater Überwachungskameras anzufordern und die Möglichkeit der Funkzellenabfrage. Gleichzeitig wurden die Mitteilungsrechte für betroffene Personen ausgeweitet und eine richterliche Vorkontrolle für den Einsatz von Vertrauenspersonen und längere Observationen eingeführt.Land Baden-Württemberg: Gesetzentwurf: Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts und zur Änderung des Rechts über die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten (PDF; 0,9 MB), abgerufen am 15. November 2025

Kontrolle Das LfV BW unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht durch das Innenministerium Baden-Württemberg. Eine parlamentarische Überwachung erfolgt durch eine halbjährlich Unterrichtung des ständigen Ausschusses des Landtags durch den Innenminister sowie die sogenannte G 10-Kommission (§ 15 LVSG).

Mitarbeiter und Haushalt Im Haushaltsjahr 2025 waren für die Behörde 421 Mitarbeiter vorgesehen. Das Gesamtbudget betrug im gleichen Zeitraum 35 Millionen Euro. Davon entfielen 26,1 Millionen Euro auf Personalkosten und 8,9 Millionen Euro auf Sachmittel.

Präsidenten Zeitraum Name Bemerkung 1951–1962 Hans-Heinrich Picht 1962–1973 Peter Lahnstein 1973–1986 Dieter Wagner Von 1986 bis 1989 Präsident des damaligen Berliner Landesamtes für VerfassungsschutzEr initiierte die Installation von Abhörmikrofonen bei den in der JVA Stammheim inhaftierten Mitgliedern der RAF.„Der letzte Akt der Rebellion“ Der Spiegel, Ausgabe 37/2007 vom 10. September 2007 1986–1988 Ralf Krüger 1988–1995 Eduard Vermander Vom 1. August 1995 bis 1. Juli 2000 Präsident des damaligen Berliner Landesamtes für VerfassungsschutzBerlin: Eduard Vermander scheidet Ende Juni aus dem Amt, weil ihm diverse Skandale vorgeworfen werden in: Der Tagesspiegel, 4. Januar 2000.Verfassungsschützer starb mit 71 Jahren. Ex-Chef des Geheimdienstes ist tot in: Berliner Zeitung, 17. April 2008. 1995–2005 Helmut Rannacher (CDU) 2005–2007 Johannes Schmalzl (FDP) Von Januar 2008 bis Mai 2016 Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart. seit 2008 Beate Bube (parteilos)

Kritik Causa Walter Felzmann Im Dezember 1976 löste die Polizei in Heidelberg einen nicht genehmigten Infostand des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW) auf. In diesem Zusammenhang kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Polizeibeamten und den Betreibern des Standes. Der Bibliothekar Walter Felzmann, der sich gerade in einem nahegelegenen Kaufhaus einen Farbfilm für seine Kamera gekauft hatte, wurde auf die Auseinandersetzung aufmerksam und fertigte mehrere Aufnahmen dieser an – nach eigenen Angaben aus einiger Entfernung und ohne den Hintergrund des Konflikts zu kennen. Als ein Polizist den Film beschlagnahmen wollte, lief Felzmann weg, wurde gestoppt, angezeigt und musste den Film abgeben.

Im Juli 1978 wurde gegen Felzmann ein Strafbefehl wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 50 Mark erlassen. Ihm wurde vorgeworfen, dass er Polizisten beim Räumen des Infostandes „unter Mißachtung des Rechts am eigenen Bild photographiert“ und sich der Beschlagnahme widersetzt habe. Nachdem Felzmann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, sprach ihn der zuständige Amtsrichter, der bereits den Strafbefehl erlassen hatte, nach erneuter Prüfung im April 1979 vom Tatvorwurf frei. Die Schnappschüsse Felzmanns bewertete er bei dieser Gelegenheit als „von einer solch miserablen Qualität“, dass sie völlig unbrauchbar seien.

Felzmann, inzwischen arbeitslos, wurde vom Arbeitsamt währenddessen an die Bibliothek der Universität Heidelberg vermittelt, die Felzmann als am besten geeigneten aller sieben Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle einstufte und ihm Mitte 1979 eine schriftliche Stellenzusage übersandte. Im Rahmen einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz Baden-Württemberg leitete dieser dann jedoch folgenden Aktenvermerk an die Personalabteilung der Universität weiter:

Die Universität zog ihre Stellenzusage daraufhin aufgrund des Aktenvermerks zurück und stellte einen anderen Bewerber ein. Indes hatte Felzmann den in Rede stehenden Stand weder betreut noch war er Anhänger des KBW oder hatte vor Ort körperlichen Widerstand geleistet. Felzmann selbst wurde zu den Vorwürfen auch nicht angehört.

Nach der Ablehnung übersendete Felzmann der Personalabteilung der Universität das ihn entlastende Urteil des Amtsgerichts Heidelberg. Nachdem die Universität das Urteil an das Wissenschaftsministerium weitergeleitet hatte, es von dort an das Innenministerium gelangte und dann dem Verfassungsschutz vorgelegt wurde, gestand die Landesregierung den Irrtum ein und teilte mit, dass die Vorwürfe „nicht aufrechterhalten“ würden.Verfassungsschutz: Miserable Qualität in: Der Spiegel, Ausgabe 47/1980 vom 17. November 1980.

Scientology-Affäre 1997 begann das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg mit der Beobachtung der Scientology-Organisation. Dafür wurde ein Polizeibeamter mit dem Decknamen Peter Goller eingesetzt, der als Sekten-Experte galt und zuvor bereits in Ermittlungen gegen die neureligiöse Bewegung Fiat Lux involviert war. Goller setzte sich mit den Schweizer Anti-Scientology-Aktivistinnen Susanne Haller und Odette Jaccard in Verbindung, da viele Scientology-Anhänger aus dem südbadischen Raum an die Basler Scientology-Gemeinde gebunden waren. Der baden-württembergische Verfassungsschutz verzichtete jedoch darauf, die Schweizer Behörden zu informieren. Goller vereinbarte ein Treffen mit Haller und Jaccard, das schließlich am 6. April 1998 im Hotel Victoria in Basel stattfand. Goller versuchte dabei, Haller und Jaccard dazu zu bewegen, bei einem Treffen der Basler Scientology-Gemeinde die Kfz-Kennzeichen der deutschen Teilnehmer zu notieren.

Susanne Haller hatte jedoch Tage zuvor die Schweizer Bundesanwaltschaft informiert, die Goller nach dem Verlassen des Hotels wegen Verdachts auf verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit festnahm. Goller wurde in der Folge drei Tage lang festgehalten und von Bundesanwältin Carla Del Ponte vernommen. Goller wurde nach einer Kautionszahlung durch das Innenministerium Baden-Württemberg freigelassen. Später wurde er zu einer 30-tägigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Affäre führte zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Vorwürfe durch V-Frau