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Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende unmittelbare, freie, geheime aber nicht gleiche Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Sie ist nach der Wahl zum indischen Parlament die zweitgrößte demokratische Wahl der Welt. Die letzten Europawahlen fanden vom 6. bis 9. Juni 2024 statt.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Europaweite Rechtsgrundlage der Wahlen sind Abs. 3 EU-Vertrag sowie der 1976 verabschiedete Direktwahlakt, der den allgemeinen Rahmen für die Wahlen bildet. Das genaue Wahlsystem wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat durch nationale Regelungen bestimmt. Bereits seit Einführung der Europawahlen gibt es Bestrebungen, das Wahlsystem europaweit zu vereinheitlichen, wozu das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nach AEU-Vertrag auch ausdrücklich beauftragt sind. Allerdings sieht der Vertrag hierzu keinen festen Zeitplan vor, kleinere Änderungen zur Vereinheitlichung wurden über die Jahre verwirklicht. Seit der Europawahl 2004 müssen alle Mitgliedstaaten das Prinzip der Verhältniswahl anwenden, auch wenn sie (wie Frankreich) bei nationalen Wahlen ein Mehrheitswahlrecht benutzen.

Bei der Europawahl 2014 stellten die meisten europäischen Parteien erstmals EU-weite Spitzenkandidaten für die EU-Kommissionspräsidentschaft auf. Zwar hat formell der Europäische Rat dafür das Vorschlagsrecht, jedoch muss er dabei gemäß Abs. 7 EU-Vertrag das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Da letztlich das Europaparlament die EU-Kommission wählt, hat dieses somit das letzte Wort. Es gibt im EU-Parlament Bestrebungen, dieses Spitzenkandidaten-Prinzip im EU-Wahlrecht künftig verbindlich festzuschreiben.kleinezeitung.at

Wahlmodus Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, wobei im EU-Ausland lebende Bürger alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen dürfen. Hierfür ist es notwendig, in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen zu sein. Das Alter für das aktive Wahlrecht liegt in fast allen Staaten bei 18 Jahren, nur in drei Staaten liegt es bei 16 Jahren: in Österreich (seit der Europawahl in Österreich 2009), Malta (ab der Europawahl 2019) und Deutschland (ab der Europawahl 2024). Auch das Alter für den Erwerb des passiven Wahlrechts (Wählbarkeit) hängt von der nationalen Regelung des Herkunftsstaates ab. Während die meisten EU-Bürger bereits ab 18 Jahren gewählt werden können, müssen beispielsweise Kandidaten in Italien mindestens 25 Jahre alt sein.

Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist durch einen Beschluss des Europäischen Rates für jedes Land getrennt festgelegt. Dabei gilt das Prinzip der degressiven Proportionalität, dem zufolge größere Länder grundsätzlich mehr Abgeordnete haben als kleinere, kleinere Länder jedoch mehr Abgeordnete pro Einwohner als größere. Der Grundsatz der Wahlgleichheit ist damit nicht erfüllt. Gemäß Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union müssen in jedem Land zwischen 6 und 96 Abgeordnete gewählt werden.

Die Kandidaten werden über Listen auf nationaler bzw. regionaler Ebene aufgestellt, meist über die nationalen Parteien. Die politischen Parteien auf europäischer Ebene spielen für die Wahl hingegen nur eine begrenzte Rolle, indem sie etwa den Wahlkampf ihrer nationalen Mitgliedsparteien koordinieren und gemeinsame Wahlprogramme verabschieden. Es können aber auch nationale Parteien an der Europawahl teilnehmen, die nicht in einer europäischen Partei organisiert sind.

Da die verschiedenen Mitgliedstaaten der EU unterschiedliche Traditionen bei der Festlegung von Wahlterminen haben, fallen die Europawahlen in den verschiedenen Ländern auch nicht auf dasselbe Datum: So wird in den Niederlanden üblicherweise unter der Woche gewählt, in Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern jedoch sonntags. In manchen Ländern, etwa Italien, ist es auch üblich, dass die Wahllokale nicht nur an einem, sondern an zwei Tagen geöffnet haben. Insgesamt erstrecken sich die Europawahlen deshalb gewöhnlicherweise über vier Tage (von Donnerstag bis Sonntag). Um eine Verfälschung der Wahl zu verhindern, sollen amtliche Ergebnisse in allen Ländern erst am Sonntagabend bekanntgegeben werden.EU verbietet rasche Veröffentlichung von Wahlergebnissen. Der Standard, 4. Juni 2009. Dieses Verbot wurde jedoch in der Vergangenheit mehrfach durch die vorzeitige Veröffentlichung von Hochrechnungen unterlaufen.Niederlande veröffentlichten EU-Wahlresultate zu früh. Der Standard, 5. Juni 2009.

Bei der Europawahl 2019 in Großbritannien haben vermehrt dort ansässige Bürger aus anderen EU-Ländern darüber geklagt, dass ihnen die Teilnahme an der Europawahl verweigert wurde.

Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen der Europawahl sind: der Vertrag über die Europäische Union (insbesondere Absätze 2 und 3), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (insbesondere Absatz 1), der Direktwahlakt – Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vom 20. September 1976,Direktwahlakt – Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (), zuletzt geändert durch (; ) (PDF; 83 kB). Der Bundeswahlleiter; abgerufen am 8. Mai 2017. zuletzt geändert durch den Ratsbeschluss 2018/994 vom 13. Juli 2018 (nicht in Kraft bis alle EU-Staaten zustimmen), die . Die Richtlinie sieht eine Übergangsfrist für einige Regelungen bis 2027 vor.

Das Europäische Parlament hat nach AEU-Vertrag ein Initiativrecht für ein gemeinsames Wahlrecht und hat dazu auch bereits mehrfach einen Anlauf gewagt. So sollen laut dessen Vorschlag alle EU-Bürger ab 16 Jahren wählen dürfen, bei allen Wahlen die Möglichkeit gegeben sein, auch im Ausland seine Stimme abzugeben und eine nationale oder regionale Sperrklausel von 3 bis 5 % angewandt werden.euractiv.de Für die schon seit längerer Zeit diskutierte Einführung von transnationalen Listen fand sich hingegen letztlich im Europäischen Parlament keine Mehrheit. EurActiv.de Die Entschließungen bedürfen jedoch der Zustimmung des Europäischen Rats, damit die Änderungen in Kraft treten können. Bisher sind bis auf eine obligatorische, nicht in Deutschland angewandte, Sperrklausel von 2 bis 5 % diese Initiativen vom Europäischen Rat jedoch verworfen worden.EU-Wahlrecht: Rat nimmt neue Regeln an. consilium.europa.eu

Das Wahlsystem in den Einzelstaaten Die folgende Liste zeigt einige der Grundparameter für die Wahlsysteme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die genannte Abgeordnetenzahl entspricht jeweils den Regelungen nach dem Vertrag von Lissabon. Das genaue Sitzzuteilungsverfahren unterscheidet sich von Land zu Land, meist werden das D’Hondt-, Sainte-Laguë- oder Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet. Ausdrücklich aufgeführt ist in der folgenden Liste nur das Präferenzwahlverfahren, das in Irland und auf Malta angewandt wird.

Mitgliedstaat Sitze Wahltag Wahlalter (aktiv/passiv) Wahlkreise Sperrklausel Sonstiges 21 So 16/21 3 – Vorzugsstimmen, Wahlpflicht 17 So 18/21 1 ~5,88 % Vorzugsstimmen 14 So 18/18 1 – Vorzugsstimmen 96 So 16/18 16 – – 7 So 18/21 1 – – 14 So 18/18 1 – Vorzugsstimmen 79 So 18/18vie-publique.fr 1Siehe Artikel 1 im Gesetz Nummer 2018-509 vom 25. Juni 2018 relative à l’élection des représentants au Parlement européen. legifrance.gouv.fr Artikel 4 im Gesetz Nummer 77-729 vom 7. Juli 1977 relative à l’élection des représentants au Parlement européen (legifrance.gouv.fr ändert zu:La République forme une circonscription unique. 5 % – 21 So 17/25 1 3 % Wahlpflicht 13 Fr 18/21 4 – Übertragbare Einzelstimmgebung 76 So 18/25 5 4 % Vorzugsstimmen 12 So 18/18 1 5 % Vorzugsstimmen 8 Sa 18/21 1 5 % Vorzugsstimmen (auch negative) 11 So 18/21 1 5 % Vorzugsstimmen 6 So 18/18 1 – Vorzugsstimmen, Panaschieren, Wahlpflicht 6 Sa 16/18 1 – Übertragbare Einzelstimmgebung 29 Do 18/18 1 ~3,85 % Vorzugsstimmen 19 So 16/18 1 4 % Vorzugsstimmen 52 So 18/21 13 5 % – 21 So 18/18 1 – – 33 So 18/23 1 5 % – 21 So 18/18 1 4 % Vorzugsstimmen 14 So 18/21 1 5 % Vorzugsstimmen 8 So 18/18 1 4 % Vorzugsstimmen 59 So 18/18 1 – – 21 Fr/Sa 18/21 1 5 % Vorzugsstimmen 21 So 18/18 1 5 % – 6 So 18/21 1 – Vorzugsstimmen

Das Wahlsystem in Deutschland Deutsche Rechtsgrundlagen für die Europawahl – und damit Rechtsgrundlagen für das Wahlverfahren in Deutschland – sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO). abgerufen am 21. Mai 2017. Die 96 deutschen Europaabgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Sitzvergabe erfolgt nach einer bundesweiten Berechnung nach dem Verhältniswahlrecht, wobei die 5-Prozent-Sperrklausel bis zur Europawahl 2009 angewandt wurde. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2011 ist die 5-%-Sperrklausel in Deutschland verfassungswidrig.Meldung. Spiegel Online.Pressemitteilung des BundesverfassungsgerichtsMeldung. Spiegel Online. Im Juni 2013 verabschiedete der Bundestag eine Reform des Europawahlrechts, die künftig eine 3-%-Sperrklausel vorsah. Diese letzte Sperrklausel wurde vom Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2014 ebenfalls gekippt.BVerfG, 2 BvE 2/13 vom 26. Februar 2014Tagesschau.de Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde Bei der Europawahl 2014 gab es somit keine Sperrklausel mehr. Um mit einem Abgeordneten ins Parlament einzuziehen, muss eine Partei etwa 0,5 Prozent der Stimmen erreichen. Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems.

Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Sonstige Politische Vereinigung wählen kann. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Bundesländer oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht (Bundesliste) werden.

Die Sitzverteilung erfolgt seit der Europawahl 2009 nach dem Sainte-Laguë-Verfahren, zuvor wurde das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt. Die Wahllisten sind geschlossen; d. h., die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt, der Wähler kann – anders als beispielsweise bei Kommunalwahlen in den meisten Bundesländern – nicht selbst die Reihenfolge bestimmen.

Für jeden Kandidaten gibt es noch einen Ersatzkandidaten, der das Mandat übernimmt, falls der gewählte Abgeordnete aus dem Parlament ausscheidet. Nur wenn kein Ersatzkandidat benannt ist, wird die Reihenfolge der Liste beachtet. Diese Regelung soll dazu beitragen, die regionale Ausgewogenheit der deutschen Europaabgeordneten zu gewährleisten.

Das Wahlrecht für deutsche Wähler ist an das Wahlrecht zum deutschen Bundestag gekoppelt; wahlberechtigt sind also alle Deutschen im Sinne des Abs. 1 GG, die am Wahltag das Bundestagswahlrecht besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind wahlberechtigt, soweit sie älter als 18 Jahre sind und seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.

Außerdem sind auch das Wahlstatistikgesetz (WStatG) und das Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG) abgerufen am 21. Mai 2017. deutsche Rechtsgrundlagen für die Europawahl.

2023 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Somit können bei der Europawahl 2024 erstmals 16-jährige wählen.

Das Wahlsystem in Österreich