mini|hochkant=0.7|Militär-Bauingenieur im Hauptmannsrang in Dienstadjustierung Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen LandwehrIstván Deák: Der k. (u) k. Offizier 1848– 1918, Wien – Köln – Weimer, 1991., s. 72. sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht der Doppelmonarchie.
Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.
Benennung Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte mini|hochkant=0.7|Pionierfeldwebel in Marschadjustierung Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.
Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsamen Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.
Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.
Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 wegen seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.
Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Béla Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt: Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren. Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung. Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.
Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.Günther Kronenbitter: „Krieg im Frieden“. Die Führung der k.u.k. Armee und die Großmachtpolitik Österreich-Ungarns 1906–1914. Verlag Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56700-4, S. 148.
Gesamtstruktur Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
mini|hochkant=2|Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke
Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,de facto hatte er ihn schon seit dem Debakel des Sardinischen Krieges nicht mehr wahrgenommen im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte: Chef des Generalstabes Generalkavallerieinspektor Generalartillerieinspektor Inspektor der Festungsartillerie Generalgenieinspektor Generaltraininspektor Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten GeneralmontierungsinspektorBekleidung und pers. Ausrüstung Sanitätstruppenkommandant Chef des militärärztlichen Offizierskorps Generalbauingenieur Chef des Militärsanitätskomitee Apostolisches Feldvikariat Chef des Technischen Militärkomitees Chef der Fachrechnungsabteilung
Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane. Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig. Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten: Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte. Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).
mini|Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I. mini|Alarm im Feldquartier
Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden: die Gemeinsame Armee mit den "deutschen" Regimentern den "ungarischen" Regimentern die kaiserlich-königliche Landwehr die königlich ungarische Landwehr mit der kroatisch-slawonischen Landwehr
Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)
Sprachprobleme Da die k.u.k. Monarchie ein Vielvölkerstaat war, wurde Deutsch als gemeinsame Kommandosprache der Armee festgesetzt. Letzteres bedeutete, dass der Rekrut aus Lemberg oder Riva die etwa 100 wichtigsten Kommandos in Deutsch erlernen musste, um seinen Pflichten innerhalb des Dienstbetriebes nachkommen zu können. Nur ein kleiner Teil der Armeeverbände sprach ausschließlich Deutsch.Erwin A. Schmidl: Die k.u.k. Armee: Integrierendes Element eines zerfallenden Staates? In: Michael Epkenhans (Hrsg.): Das Militär und der Aufbruch in die Moderne, 1860 bis 1890. Armeen, Marinen und der Wandel von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in Europa, den USA sowie Japan. (= Beiträge zur Militärgeschichte 60.) Verlag Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56760-8, S. 143–150, hier: S. 144f.
Die Dienstsprache wurde zum Verkehr der Dienststellen untereinander benutzt. Sie war bei der k.u.k. Armee und der k.u.k. Kriegsmarine sowie der k.k. Landwehr Deutsch, bei der k.u. Landwehr ungarisch, teilweise kroatisch.
Die Regimentssprache war die Sprache, die von der Mannschaft mehrheitlich gesprochen wurde. Sollte sich, wie bei dem Inf. Rgt. Nr. 100 in Krakau, die Mannschaft aus 27 % Deutschen, 33 % Tschechen und 37 % Polen zusammensetzen, so gab es eben drei Regimentssprachen. Jeder Offizier hatte die Regimentssprache(n) innerhalb von drei Jahren zu erlernen.
Rein deutschsprachige Infanterie-Regimenter waren z. B. nur:
mini|Signum Laudis mit Kriegsdekoration (Offiziere)
k.u.k. Infanterieregiment „Hoch- und Deutschmeister“ Nr. 4 Nationalitäten: 95 % Deutsche – 5 % andere (Stab/II./III. Bataillon: Wien; I. Baon.: Wöllersdorf; IV. Baon.: Konjic) Regimentskommandant im Juli 1914: Oberst Rudolf Sterz Edler von Ponteguerra