mini|Muslimische Männer bei der Salāt in der Umayyaden-Moschee, Damaskus Salāt (, im Koran: DMG ṣalāh, ṣalāt; ; türkisch namaz) bezeichnet das rituelle Gebet im Islam und die oberste Pflicht (Fard) für alle Muslime. Es ist das tägliche Ritualgebet in Richtung Mekka (Standort der Kaaba), der Qibla, das zu festgelegten Zeiten (awqāt) fünfmal am Tag zu verrichten ist. Bei den Sufis gilt die Salāt als der größte Dhikr. Neben der Salāt gibt es im Islam noch eine zweite Gebetsform, das Bittgebet, das Duʿā' genannt wird und mit erhobenen Händen gesprochen wird.

Sprachliches Das Wort ist aramäischen Ursprungs und kommt schon in der vorkoranischen Literatur, in der arabischen Dichtung vereinzelt vor.Arthur Jeffery: The foreign vocabulary of the Qurʾān. Baroda, 1938. S. 198–199. Digitalisat Die Wurzel ṣ-l-ʾ / צלא bedeutet im Aramäischen „beugen, krümmen, spannen“. Der aramäische Begriff ṣelôṯā / צְלוֹתָא ist das entsprechende Verbalsubstantiv und bezeichnet die Handlung des Beugens, Krümmens, Spannens.Wensinck: „Ṣalāt“ in Enzyklopädie des Islam Bd. IV, S. 103a. Die arabische Form des Verbs ist ṣallā, das „beten“ bedeutet. Hiervon ist auch das Wort Musallā abgeleitet, das einen offenen Gebetsplatz bezeichnet. In der Propheteneulogie hat das Wort allerdings die Bedeutung von „Segen sprechen“.Theodor Nöldeke: Neue Beiträge zur semitischen Sprachwissenschaft. Strassburg, 1910. S. 29–30. Digitalisat

Die koranische Schreibweise reproduziert wahrscheinlich eine dialektale Aussprache des Hedschaz, bei der das Wāw in der Endsilbe des Wortes als ein gerundeter halboffener Hinterzungenvokal wie in engl. all gesprochen wurde.Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorâns. Dieterich, Göttingen, 1860. S. 255f. Digitalisat Das Wāw tritt in der Pluralform wieder in Erscheinung.

Regeln für das Ritualgebet Anzahl der täglichen Pflichtgebete Nach der islamischen Normenlehre sind Muslime verpflichtet, fünfmal am Tag zu beten. Die Einsetzung der fünf Pflichtgebete erfolgte nach einer islamischen Überlieferung bei der Himmelfahrt Mohammeds.Vgl. Buckley: "The Israʾ/Miʿraj and the Prescription of the Five Daily Prayers". 2007, S. 25. Ein über Abū Huraira auf den Propheten zurückgeführter Hadith schreibt diesen fünf täglichen Gebeten eine sündentilgende Wirkung zu. Demnach soll der Gottesgesandte eines Tages seine Gefährten gefragt haben: „Was meint ihr: Wenn ein Fluss an der Tür eines von euch vorbei fließen würde, in dem er sich jeden Tag fünf Mal wüsche, würde von seinem Schmutz irgendetwas zurückbleiben?“ Als sie verneinten, sagte er: „So ist es auch mit den fünf Gebeten: Gott tilgt mit ihnen die Sünden (ḫaṭāya).“Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: Fatḥ al-barī šarḥ Ṣaḥīḥ al-Buḫārī. Ed. ʿAbd al-ʿAzīz ibn Baz und Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī. Al-Maktaba as-Salafīya, Kairo, 1986. Band 2, S. 11 (Hadith Nr. 528). Digitalisat

Da im Koran an keiner Stelle von fünf Gebeten die Rede ist, sondern in Vers 11:114 je nach Lesart zwei (Fadschr und ʿIschā', oder Maghrib und ʿIschā') oder drei (Fadschr, Maghrib und ʿIschā') tägliche Pflichtgebete erwähnt werden und in Vers 2:238 ein mittleres Gebet (Zuhr oder ʿAsr) erwähnt wird, erkennen einige koranistische Muslime die Pflicht zum fünfmaligen Gebet nicht an.Abdulhamit Birışık: „Kurʾâniyyûn.“ In: Türkiye Diyanet Vakfı İslâm Ansiklopedisi Bd. 26 (2002), S. 428–429. Hier S. 429b Digitalisat So vertritt zum Beispiel der kuwaitische Reformdenker Muhammad Salmān Ghānim die These, der Koran schreibe insgesamt nur zwei tägliche Pflichtgebete vor, nämlich das Fadschr- und das ʿIschāʾ-Gebet. Deswegen sollten die Muslime von ihrer bisherigen Position abrücken, wonach die Gebetspflicht nur durch fünf tägliche Gebete erfüllt wird.Vgl. Muḥammad Salmān Ġānim: al-Qurʾān: aṣ-ṣalātān wa-zawāǧ aṣ-ṣuḥba: ad-dīn al-ḥaqq yaṯūru aš-šuʿūb. Muʾassasat al-Intišār al-ʿArabī, Beirut 2005.

Gebetszeiten mini|Die Gebetszeiten im Tagesverlauf mini|hochkant|Gebetszeiten-Anzeige in der Khadija-Moschee (Berlin) Die Gebetszeiten für die Pflichtgebete sind Fadschr (Morgendämmerung), Zuhr (Mittag), ʿAsr (Nachmittag), Maghrib (Sonnenuntergang) und ʿIschā' (Abend). Daneben existieren noch drei supererogatorische Gebete: das duhā-Gebet am Vormittag sowie das Tahaddschud- und das witr-Gebet in der Nacht. Die Gebete sind nicht fest an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden, sondern müssen nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes stattfinden. Dieser Zeitraum ist bei den fünf Pflichtgebeten folgendermaßen definiert: die Zeit des Fadschr-Gebets beginnt mit der Morgendämmerung und endet mit dem Sonnenaufgang.Vgl. Wiedemann/Frank: Die Gebetszeiten im Islam. 1970, S. 768. die Zeit des Zuhr-Gebets beginnt, sobald die Sonne sichtbar den Zenit überschritten hat, und endet mit Beginn der ʿAsr-Zeit.Vgl. Wiedemann/Frank: Die Gebetszeiten im Islam. 1970, S. 761–763, und King: On the times of Muslim prayer. 2004, S. 547. der Anfang der Zeit des ʿAsr-Gebets wird von den verschiedenen Rechtsschulen unterschiedlich angegeben. Nach Ansicht der Schafiiten, Malikiten und Hanbaliten ist der Anfang der Zeit für das Nachmittagsgebet dann gekommen, wenn der Schatten (s) eines senkrechten Gegenstandes um die Länge (l) des Gegenstandes größer ist als zu Mittag, wenn also s = s0 + l. Nach Ansicht der Hanafiten dagegen beginnt das ʿAsr-Gebet erst dann, wenn der Schatten (s) des Gegenstandes denselben zu Mittag um die doppelte Länge (2 l) des Gegenstandes übertrifft, wenn also s = s0 + 2 l.Vgl. Wiedemann/Frank: Die Gebetszeiten im Islam. 1970, S. 763f nach Ṣadr ad-Dīn ad-Dimaschqī Raḥmat al-umma fī iḫtilāf al-aʾimma. Die Zeit des ʿAsr-Gebets endet mit dem Sonnenuntergang. die Zeit für das Maghrib-Gebet beginnt kurz nach Sonnenuntergang, endet mit dem Beginn der ʿIschāʾ-Zeit und ist nur sehr kurz. die Zeit für das ʿIschā'-Gebet beginnt, wenn der rote Schimmer (aš-šafaq al-aḥmar) des Abendlichts verschwunden ist, bzw. wenn der weiße Schimmer verschwunden ist, der dem roten folgt (so die Ansicht der Hanafiten). Sie endet mit Beginn der Zeit für das Fadschr-Gebet.Vgl. Wiedemann/Frank: Die Gebetszeiten im Islam. 1970, S. 766f.

Innerhalb des jeweiligen Zeitraums lässt sich das Gebet also aufschieben, aber als die beste Zeit (waqt al-faḍīla) zur Verrichtung gilt jeweils der Anfang des betreffenden Zeitraums. Darauf folgen als die zweitbeste und drittbeste Zeit die „Zeit der Erwählung“ (waqt al-iḫtiyār) und die „Zeit der Zulässigkeit“ (waqt al-ǧawāz).Vgl. Wiedemann/Frank: Die Gebetszeiten im Islam. 1970, S. 757f. Bei dem ʿIschāʾ-Gebet wird zum Beispiel üblicherweise die Empfehlung ausgesprochen, dieses im ersten Drittel oder zumindest der ersten Hälfte der Nacht zu verrichten.Vgl. King: On the times of Muslim prayer. 2004, S. 558.

Die Gebetszeiten wurden in vormoderner Zeit häufig mit dem Quadranten berechnet. In diesem Fall wurden sie nach saisonalen Stunden definiert. So erklärt der im 11. Jahrhundert schreibende Gelehrte Ibn Rahīq, dass das Zuhr-Gebet zur sechsten Stunde beginne und das ʿAsr-Gebet zur neunten Stunde, wenn drei Viertel des Tages verstrichen seien. Für das ʿAsr-Gebet beruft er sich dabei auf eine Aussage von ʿAlī ibn Abī Tālib.David A. King: A Fourteenth Century Tunisian Sundial for regulating the times of Muslim prayer. In Y. Maeyama, W. G. Saltzer (Hrsg.): Prismata: Naturwissenschaftliche Studien. FS für Willy Hartner. Franz Steiner Verlag, Wiesbaden, 1977, S. 187–202. Hier S. 194. In der heutigen Zeit sind die Gebetszeiten für die unterschiedlichen Orte in Kalender-Werken verzeichnet, und sie werden auch auf den Websites muslimischer Organisationen bekannt gegeben.

Vorbereitungen zum Gebet Vor dem Gebet hat sich der Betende einer rituellen Waschung zu unterziehen, nach Sure 5,6: „Ihr Gläubigen. Wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und die Füße bis zu den Knöcheln!“

Allgemein wird zwischen zwei verschiedenen Waschungen unterschieden, ghusl, die gesamte Körperwaschung und der Teilwaschung, Wuḍūʾ. Hiermit wird ein inneres Zeichen für die Umkehr der Sünden gegeben. Sollte z. B. in der Wüste kein Wasser für die Waschung zur Verfügung stehen, dann kann auch reiner Sand genommen werden, was sich auch auf Koran 5,6 rückführen lässt (vgl. Tayammum).

Ebenso ist auf die rituelle Reinheit der Kleidung zu achten, bei bestimmten Verunreinigungen (Najasah) ist die Kleidung zu wechseln oder die Stelle zu reinigen.

Auch der Platz selbst, an dem gebetet werden soll, muss rein sein. Deshalb geschieht dies oft auf einem Gebetsteppich (saǧǧāda), was aber keinesfalls Pflicht ist, da es lediglich um die Reinheit des Untergrundes geht. Für die menstruierende Frau und die Wöchnerin ist das rituelle Gebet verboten.ʿAbd al-Qāhir al-Baġdādī: Uṣūl ad-Dīn. Maṭbaʿat ad-Daula, Istanbul 1928. S. 213. Digitalisat

Ablauf des Gebets mini|Die Positionen beim Gebet: a) Takbīrat al-iḥrām, b) Qirāʾa, c) Rukūʿ, d) Iʿtidāl, e) erster Sudschūd, f) Dschulūs, g) zweiter Sudschūd, h) Quʿūd, i) und j) Salām Dreizehn Punkte werden im Fiqh allgemein als „wesentliche Elemente“ (arkān) des Gebetes betrachtet. Davon sind sechs bestimmte Rezitationen, sechs weitere bestimmte Positionen, und der dreizehnte Punkt ist die Notwendigkeit, diese Rezitationen und Positionen in der richtigen Reihenfolge ablaufen zu lassen.Vgl. Watt/Welch, 282. Entsprechend der dabei eingenommenen Positionen lässt sich das Gebet in drei Teile gliedern. Der zweite Teil, die sogenannte Rakʿa, wird bei jedem Gebet wiederholt, wobei die Anzahl der Wiederholungen je nach Gebetszeit variiert. Das Fadschr-Gebet besteht aus zwei, das Ẓuhr- und das ʿAṣr-Gebet aus vier, das Maghrib-Gebet aus drei und das ʿIschā-Gebet ebenfalls aus vier Rakʿas. Der Ablauf des Gebets mit seinen wesentlichen Elementen lässt sich folgendermaßenGrundlage der Darstellung ist Watt/Welch, 282–284. beschreiben:

Einleitung Der einleitende Teil des Gebetes beginnt damit, dass sich der Betende in eine stehende Position (qiyām) begibt, wobei er das Gesicht nach der Qibla ausrichtet. Bei einem gemeinschaftlichen Gebet rezitiert der Muezzin oder der Imam sodann die Iqama, den zweiten Gebetsruf. Der Betende erklärt hieraufhin seine Absicht (nīya), die festhält, welches Gebet verrichtet werden soll. Daraufhin folgt die takbīrat al-iḥrām, der Takbīr zum Eintritt in den Weihezustand. Der Betende hebt die Arme bis zu den Ohren und spricht den Satz . Danach wird üblicherweise ein persönliches Bittgebet eingefügt. Dieses kann zum Beispiel aus dem Taṣbīḥ, der Formel ṣubḥāna rabbiya l-ʿaẓīm (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Gewaltigen) bestehen.

Mittelteil Der Mittelteil, die sogenannte Rakʿa, wird je nach Gebetszeit unterschiedlich oft wiederholt und besteht aus den folgenden sechs Teilen: Qirāʾa („Lesung“). Zur Eröffnung wird die Fatiha rezitiert; hieran schließt sich eine zweite Lesung an, die aus einer anderen Sure des Korans besteht oder einem Teil davon, der mindestens drei Verse umfasst. Rukūʿ („Verbeugung“). Hierbei beugt der Betende den Takbir sprechend seinen Oberkörper soweit vor, dass die Handflächen auf Kniehöhe sind. In dieser Position verharrt der Betende kurz und spricht dreimal Subḥāna rabbiya l-ʿaẓīm (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Allmächtigen). Iʿtidāl („aufrechte Position“). Der Betende richtet sich wieder auf, spricht samiʿa Llāhu li-man ḥamidahu (Gott erhört den, der ihn verehrt), verweilt auch in dieser Haltung und fügt die Worte Rabbanā, wa-laka l-ḥamd (Unser Herr, dir sei Ehre) oder Allahumma, Rabbana, laka l-ḥamd (Oh Gott, unser Herr, dir sei Ehre) hinzu.