mini|140px|Logo des Koordinationsrates der Muslime

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) (inoffiziell auch Koordinierungsrat der Muslime;Koordinationsrat der Muslime laut Pressemitteilungen, auch Koordinierungsrat der Muslime genannt – beide Bezeichnungen werden sowohl von den beteiligten Verbänden als auch von den Medien nebeneinander verwendet. zur Verdeutlichung wird er auch Koordinationsrat/Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland genanntDie Benennung als Koordinationsrat der Muslime in Deutschland steht im Titel der Geschäftsordnung vom 28. März 2007 (im restlichen Text der Geschäftsordnung wird er kurz Koordinationsrat genannt); laut Website lautet der Name jedoch Koordinationsrat der Muslime.) wurde 2007 als Arbeitsplattform der vier größten islamischen Organisationen in Deutschland im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz gegründet. Es ist umstritten, wie viele der in Deutschland lebenden Muslime der KRM vertritt. Die Mehrheit der Moscheegemeinden in Deutschland ist im KRM über seine Mitgliedsorganisationen vertreten.

Mitglieder Zu den Gründungsmitgliedern gehören seit 2007: Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZDM) Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD) Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), am 20. Oktober 2023 aus dem Koordinationsrat ausgetretenVIKZ verlässt den Koordinationsrat der Muslime (KRM), vikz.de, 20. Oktober 2023

Im Jahr 2019 wurde der KRM um die folgenden Moscheevereinigungen erweitert: Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZRMD) Union der islamisch-albanischen Zentren (UIAZD)

Die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) bekundete ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im KRM. Auf der Homepage des KRM wird die IGBD nicht als Mitglied geführt.

Organisation Status Die Zusammenarbeit im KRM beruht auf einer gemeinsamen Geschäftsordnung, die durch die vier Gründungsmitglieder am 28. März 2007 zuerst unterzeichnet wurde.Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland auf www.religion-recht.dePDF der Geschäftsordnung mit den Unterschriften der Unterzeichner Damit handelt es sich beim KRM nicht um einen eingetragenen Verein, er besitzt also keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.

Struktur Das Tagesgeschäft des KRM wird durch die jeweilige Sprecherfunktion koordiniert. Es ist nicht bekannt, ob der KRM eigenes Personal hat oder ob Mitgliedsverbände ihr Personal in den KRM entsenden. Im Jahr 2008 bemängelte die Islamische Zeitung, dass der KRM keine Angestellten, kein Budget, kein Lobby-Büro in Berlin, keine eigene Webseite und kaum eine klar ausgearbeitete Programmatik habe. Ob der KRM inzwischen als eigene Organisation handelt oder vorwiegend eine Koordinierungsfunktion hat, ist nicht bekannt.

Im Juli 2019 wurde ohne Angabe weiterer Details der Aufbau von Landesstrukturen angekündigt.

Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung gibt der DITIB ein Vetorecht und drei stimmberechtigte Vertreter, während die anderen Verbände jeweils nur zwei Vertreter haben. Weiter heißt es darin: „Mitglieder auf Bundesebene können nur Dachorganisationen oder Spitzenverbände werden […] Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft braucht nicht begründet zu werden.“ „Der Koordinationsrat bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“ „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

Eine im Jahr 2007 geplante Weiterentwicklung der Geschäftsordnung zu einer verbindlichen Satzung erfolgte nicht.

Sprecher Die Rolle des Sprechers des Koordinationsrates wechselt im halbjährlichen Turnus zum 1. April und zum 1. Oktober und wird von den Mitgliedsorganisationen gestellt. Derzeit (November 2023) ist Laurent Ibra (Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland) Sprecher.Impressum, koordinationsrat.de, abgerufen am 18. November 2023

Seit April 2021 war Erol Pürlü (VIKZ) Sprecher des KRM. Er folgte damit auf Lirim Ziberi (UIAZD), Burhan Kesici (IRD) und Zekeriya Altuğ (DITIB).

Rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft Es ist nicht bekannt, dass der Koordinationsrat selbst den Status einer Religionsgemeinschaft anstrebt. Dies ist in Deutschland aufgrund der im Regligionsverfassungsrecht vorherrschenden Landeszuständigkeit ohnehin nur durch die Bundesländer möglich. Jedoch will der KRM laut seiner Geschäftsordnung „gemeinsam mit den bereits bestehenden muslimischen Länderstrukturen sowie den vorhandenen Lokalstrukturen an der Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die Anerkennung des Islams in Deutschland im Rahmen von Staatsverträgen“ wirken. Unabhängig von der Frage ob der Koordinationsrat einen Status als Religionsgemeinschaft überhaupt anstrebt, äußerte Volker Beck im April 2007 die Meinung, dass der KRM noch nicht die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft gemäß Art. 140 GG erfülle: „… ein reiner Dachverband ist nach unserem Recht noch keine Religionsgemeinschaft und erfüllt noch lange nicht die Voraussetzungen einer Körperschaft.“

Ansprechpartner der Politik für "die Muslime" und eigener Vertretungsanspruch Ziel und Zweck des Koordinationsrates ist nach § 2 seiner Geschäftsordnung, die Vertretung der Muslime in der Bundesrepublik zu organisieren und der Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft zu sein. Die Präambel der KRM-Geschäftsordnung bekräftigte Absicht, „eine einheitliche Vertretungsstruktur der Muslime in der Bundesrepublik“ zu schaffen.

Vertretungsanspruch über die Mitgliedsorganisationen Der Koordinationsrat vertritt über seine Mitgliedsorganisationen hauptsächlich sunnitische, über den Zentralrat der Muslime (ZMD) auch schiitische, Muslime.

Der Koordinationsrat vertrat zur Zeit seiner Gründung von den damals 3,8 bis 4,3 Millionen Muslimen in DeutschlandMuslimisches Leben in Deutschland. Repräsentative Studie des BAMF im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz, Juni 2009, S. 11. über seine Mitgliedsvereine etwa 300.000. Hinzu kommen eine unbekannte Anzahl von Mitgliedern im Rahmen der Erweiterung 2019. DITIB: ca. 960 Mitgliedsmoscheen, 110.000 – 140.000 Mitglieder Islamrat: ca. 400 Mitgliedsmoscheen, 80.000 – 140.000 Mitglieder ZMD: ca. 300 Mitgliedsmoscheen, 20.000 – 30.000 Mitglieder VIKZ: ca. 300 Mitgliedsmoscheen, 24.000Islamische Verbände taz 12. April 2007 – 30.000 Mitglieder ZRMD: ca. 50 Mitgliedsmoscheen, ca. 150 weitere assoziierte Moscheegemeinden, unbekannte Anzahl von Mitgliedern UIAZD: ca. 30 Mitgliedsmoscheen, unbekannte Anzahl von Mitgliedern Nicht vertreten im KRM sind u. a. (nach Zahl der Mitgliedsgemeinden sortiert): Die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) mit ihren ca. 320 Mitgliedsgemeinden. Sie dominiert allerdings das KRM-Mitglied Islamrat. Die vorwiegend in der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF) organisierten Aleviten mit ihren 160 Mitgliedsgemeinden und ca. 700.000 Mitgliedern. Es ist unter den Mitgliedern allerdings umstritten, ob sie sich selbst als Muslime betrachten. Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) als bedeutendster Vertretung der Schiiten in Deutschland mit ca. 150 Mitgliedsgemeinden. Die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) mit 76 Mitgliedsmoscheen. Die IGBD hat jedoch ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im KRM bekundet. Außerdem ist die IGBD mit ihrem Beobachterstatus im ZMD und als Mitglied des Islamrats bereits mehrfach indirekt im KRM vertreten. Das Bündnis Malikitische Gemeinde Deutschland (BMG) mit bis zu 90 Mitgliedsgemeinden. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) mit ihren über 50 Moscheen in etwa 225 lokalen Gemeinden und ca. 50.000 Mitgliedern. Der Liberal-Islamische Bund (LIB), der mit seinen ca. 5 Mitgliedsgemeinden liberale Muslime vertritt. Verbandsunabhängige Moscheegemeinden und muslimische Glaubenszusammenschlüsse.

Wahrgenommene Vertretung durch Muslime in Deutschland selbst In der Gründungsphase wurden laut dem damaligen KRM-Sprecher Köhler „schätzungsweise 85 Prozent“ der Moscheegemeinden in Deutschland vertreten. Laut der Studie des BAMF "Muslimisches Leben in Deutschland 2008" kannten jedoch im ersten Halbjahr 2008 erst 10 Prozent der Muslime in Deutschland den KRM.Muslimisches Leben in Deutschland. Repräsentative Studie des BAMF im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz, Juni 2009, S. 17 (zum Erhebungszeitraum siehe S. 38). Laut der 2021 veröffentlichten Nachfolgerstudie "Muslimisches Leben in Deutschland 2020" sehen sich 32 % der muslimischen Religionsangehörigen in Deutschland durch einen der Mitgliedsverbände des KRM ganz oder teilweise vertreten. Davon abzugrenzen ist der höhere Anteil der muslimischen Religionsangehörigen, die Moscheegemeinden zum Gebet oder für soziale Veranstaltungen aufsuchen, ohne dass sie sich durch diese notwendigerweise vertreten sehen. 30,4 % der muslimischen Religionsangehörigen in Deutschland besuchen mindestens ein paar Mal im Monat eine religiöse Veranstaltung, 26,9 % der muslimischen Religionsangehörigen hingegen nur ein paarmal im Jahr und 35,2 % niemals.

Ansprechpartner für die Politik Schon seit langem wurde von deutschen Politikern die Gründung eines Dachverbandes der in Deutschland lebenden Muslime gefordert, der als einheitlicher Ansprechpartner für die Politik dienen und die rechtliche Anerkennung der organisierten Muslime als Religionsgemeinschaft und darüber hinaus als Körperschaft des öffentlichen Rechts erleichtern sollte. Dies wird hingegen von manchen als kontraproduktiv betrachtet. Andererseits lädt das Bundesinnenministerium neben anderen Religionsgemeinschaften als Vertretung der Muslime seit der Erweiterung des KRM bisweilen ausschließlich diesen ein (zuletzt im Zuge der Corona-PandemieGespräche über Gottesdienste, Jüdische Allgemeine, 16. Dezember 2020) und erkennt damit indirekt einen zumindest weitgehenden Vertretungsanspruch an. In der Deutschen Islamkonferenz treten die islamischen Organisationen in Deutschland normalerweise jedoch einzeln auf, obwohl der KRM aus der Arbeit in der Deutschen Islamkonferenz vorging.

Kritik Im Jahr 2007 kritisierte die damalige Islam-Beauftragte der SPD, Lale Akgün, dass der Koordinationsrat vor allem konservative Muslime vertrete und nicht für die Gesamtheit der Muslime in Deutschland sprechen könne. Bisweilen wurde der Vertretungsanspruch als Alleinvertretungsanspruch verstanden, der muslimische Vertretung außerhalb des KRM ausschließen möchte. Ebenfalls im Jahr 2007 kritisierte Seyran Ateş: „Die meisten Islamverbände vertreten einen fundamentalistischen, strengen Islam.“Seyran Ateş: Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können. Ullstein, Berlin 2007, ISBN 978-3-550-08694-6, S. 197. Auch Volker Beck riet zur Vorsicht im Umgang mit den überwiegend konservativen und fundamentalistischen Kräften innerhalb des KRM, obwohl er für eine Perspektive der Gleichberechtigung plädierte.

Stellungnahmen des KRM Der KRM forderte am 13. April 2007 die sofortige Freilassung der deutschen Geiseln im Irak.Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) fordert die sofortige Freilassung der deutschen Geiseln im Irak, islam.de, 13. April 2007 In einem Interview vor dem 2. Treffen der Islamkonferenz erklärte der KRM-Sprecher, muslimische Eltern bei der Forderung nach einem getrennten Sportunterricht unterstützen zu wollen, und erntete dafür starke Irritationen und Kritik.Aiman Mazyek zu den Aussagen von Köhler, Jörg Lau, Zeit-Blog, 21. April 2007