mini|hochkant=0.7|Erzherzogtum Österreich (1512) Hier aufgeführt sind die regierenden Erzherzöge im Erzherzogtum Österreich, nicht sämtliche habsburgischen bzw. habsburg-lothringischen Prinzen und Prinzessinnen, die Erzherzog von Österreich (Erzherzog zu Österreich)Anm.: Die Formen Erzherzog von Österreich und Erzherzog zu Österreich finden sich auch in der zeitgenössischen Literatur gleichermaßen. von ihrer Geburt an als Titel ihres fürstlichen Hauses, des so genannten Erzhauses, führten.

Einführung des Titels

Am Dreikönigstag 1453 bestätigte der habsburgische Kaiser Friedrich III. die Österreichischen Freiheitsbriefe Rudolfs IV. von 1358/1359, eine erfundene Urkunde, mit der Rudolf den Erzherzogstitel zu einer Zeit, als die Habsburger den Römischen Kaiser noch nicht stellten, de facto einführte. Mit Friedrichs III. Sanktus wurde nun das später Privilegium maius genannte Staatsdokument rechtskräftig (Privilegium minus nannte man zur Unterscheidung die Erhebung Österreichs zum Herzogtum 1156).

Somit erhielt das damalige Österreich (nicht zu verwechseln mit dem späteren Kaisertum Österreich oder der heutigen Republik), bisher Herzogtum, die Bezeichnung Erzherzogtum und im Heiligen Römischen Reich eine im Rang ähnliche Stellung wie die Kurfürstentümer. Die Kurwürde, das Recht, den römischen König zu wählen, war mit dieser Rangerhöhung aber nicht verbunden. Friedrichs Mündel, Ladislaus Postumus, führte nach Reichsrecht als erster rechtskräftig den Titel des Archidux Austriae (Erz-Herzog von Österreich),In der neueren Forschung wird allerdings davon ausgegangen, dass die Bestätigung vom 6. Jänner 1453 vor allem gegen Ladislaus gerichtet war, dazu Heinrich Koller: Kaiser Friedrich III. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005, S. 134ff, vor allem 136. Das steht jedenfalls im Widerspruch dazu, dass Ladislaus als erster rechtskräftig den Titel des Archidux Austriae bzw. Erzherzog von Österreich nach Reichsrecht geführt haben soll. der von den Habsburgern in der Folge bis 1918 getragen wurde und von 1804 an Teil des großen Titels des Kaisers von Österreich war.

Da nach Reichsrecht alle legitimen männlichen Nachkommen eines Fürsten das gleiche Herrschaftsrecht erbten (wenn auch die tatsächliche Herrschaft später auf den ältesten Nachkommen fokussiert wurde, um die Zersplitterung zu vermeiden), trugen bald alle Prinzen und Prinzessinnen des Hauses Habsburg den Erzherzogtitel. Der Titel Erzherzog bestand weltweit ausschließlich in dieser Dynastie (siehe Pragmatische Sanktion, Stammliste der Habsburger, Habsburg-Lothringen).

Herrschaftsgebiet des Erzherzogtums Der Begriff „Österreich“ hatte verschiedene Bedeutungen. Er konnte das Haus Österreich, die regierende Dynastie, bezeichnen. Er wurde für die alten Habsburgischen Erblande verwendet. Er konnte, was im Lauf der Jahrhunderte zunehmend der Fall war, deren gesamtes Herrschaftsgebiet oder ab 1867 dessen westlichen Teil, Cisleithanien, bezeichnen.

In unmittelbarer Verbindung mit dem Erzherzogtitel war aber stets nur Österreich ob und unter der Enns (heutiges Ober- und Niederösterreich) mit der Hauptstadt Wien gemeint, der historische Kern des habsburgischen Herrschaftsgebietes; nur er war bis 1804 reichsrechtlich unter Österreich zu verstehen.

Die Trennung in das Land ob[er] (Donau-oberhalb, westlich) und unter, teils auch nieder (östlich) der Enns – als naturräumliche Gliederung – ist anfangs auf eine Provinz (provincia) und ein (Land-)Gericht ob der Enns beschränkt, mit einem Landeshauptmann / Landrichter, während in den beiden anderen Landesteilen Österreichs, ober (nördlich der Donau) und unter (südlich) dem Manhartsberg, ein Marschall zuständig war. Die Trennung wird politisch, im Sinne zweier (Erz-)Herzogtümer, das erste Mal im Bruderzwist Albrechts mit Friedrich im 15. Jahrhundert aktuell, dann wieder im Österreichischen Erbfolgekrieg, als Maria Theresia und Karl Albrecht der Bayer beide von einem Erzherzogtum ob der Enns sprechen. 1783, nach Erwerb des Innviertels, wird Österreich ob der Enns eigenes Kronland, noch mit unklarer staatsrechtlicher Stellung in Bezug auf die Erzherzogswürde, aber erst 1861 im Rahmen des Februarpatents endgültig im Status eines eigenen Erzherzogtum bestätigt – der (gemeinsame) Titel Erzherzog von Österreich für diese beiden Länder (und nur diese) bleibt aber bis 1918 aufrecht, nur fallweise spricht man von einem Erzherzogtum ob und unter der Enns.

Der hier regierende Erzherzog war also die meiste Zeit sowohl Oberhaupt der Dynastie Habsburg, Monarch deren Reiches, Regent derer Erblande, wie auch speziell Landesherr im Gebiet der heutigen Bundesländer Ober- und Niederösterreich; als dieser trug er den Titel. Da der regierende Erzherzog meistens auch den Kaisertitel trug und meist in allen seinen Ländern Landesherr war, war sein Erzherzogstitel allerdings vor allem von historischer und schmückender Bedeutung. Wichtiger war er für seine nicht regierenden Familienangehörigen, die dadurch aus der unüberschaubaren Menge deutscher Prinzen und Prinzessinnen herausragten.

Die Erzherzöge als Landesherren von Österreich

Vor 1457 siehe: Liste der Markgrafen und Herzöge von Österreich im Mittelalter

Unter weitere Titel werden Kaiser- und Königstitel genannt, nicht aber Titel niedrigeren Ranges wie Herzog, Fürst, Markgraf oder Graf Usurpatoren, Eroberer und andere Gegenherrscher sind mit dunkelgrauem Hintergrund unterlegt, vertraglich vom jeweiligen Regenten anerkannte Kontrahenten hellgrau † verstorben * unmittelbarer Amtsantritt mit dem Tod des Vorgängers BildNameGeschlechtweitere TitelVerwandtschaftvonAnm.bisAnm.zentriert|rahmenlos|143x143pxLadislaus PostumusHabsburg König von Böhmen, Ungarn (V.)Sohn von Albrecht V. 6. Jänner 1453 Bestätigung des Titels,Nach Eva Bruckner: Formen der Herrschaftsrepräsentation und Selbstdarstellung habsburgischer Fürsten im Spätmittelalter. Wien, Dissertation, 2009, S. 107, hat Ladislaus selbst den Erzherzogstitel nicht verwendet, und es sind auch keine Bildzeugnisse