mini|Oralchirurgischer Eingriff Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“ (Musterweiterbildungsordnung (MWO) der BundeszahnärztekammerNeue Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer auf zm-online.de, § 14 (2)) umfasst.
Gebietsbezeichnung Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie (PDF; 391 kB), § 12a.f., auf zahnaerzte-wl.de und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige (MWO, § 2 (3)), ganztägige und hauptberufliche (MWO, § 3 (1)) Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.
Operationskatalog mini|Intraoperatives Photo eines impaktierten und verlagerten unteren Eckzahnes Die MWO listet in Anhang 3 einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem:
operative Weisheitszahnentfernung Entfernung verlagerter Zähne chirurgische Endodontie Zahntransplantation und Reimplantation Chirurgische Parodontitisbehandlung Behandlung von dentogenen Kieferhöhlenerkrankungen Zahnfreilegungen Lippen- und Zungenbändchenkorrektur Hemisektion, Prämolarisierung Zystostomie, Zystektomie Tumorchirurgie Zahnimplantate
Berufsverbände Der Berufsverband deutscher Oralchirurgen ist die Vereinigung von Oralchirurgen.
Siehe auch Zahnfraktur Odontogene Infektion
Quellen
Weblinks Zahn-Info-Portal auf zahn-info-portal.de Informationen zu Oralchirurgen auf zahnlabor.de
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