Reichsbürger steht für: einen oder die Angehörigen des Deutschen Reichs nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, siehe Deutsche Staatsangehörigkeit #Rechtspolitische Geschichte der deutschen Staatsangehörigkeit einen mit vollen politischen Rechten ausgestatteten deutschen Staatsbürger („Staatsangehöriger deutschen oder verwandten Blutes“) in der NS-Zeit, siehe Reichsbürgergesetz einen oder die Anhänger der Reichsbürgerbewegung, welche verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachgeht

Siehe auch: Reichsdeutsche Reichsbürgerrat