Das Umweltbundesamt (Eigenschreibweise: Umweltbundesamt GmbH; eigentlich: Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UBA-GmbH)) ist die bedeutendste Experten-Institution für Umwelt in Österreich. Als einer der führenden Umweltberater in Europa steht das Umweltbundesamt für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Sicherung nachhaltiger Lebensbedingungen. Die Experten entwickeln Entscheidungsgrundlagen auf lokaler, regionaler, europäischer und internationaler Ebene, arbeiten transparent und allparteilich und stehen im Dialog mit Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Zu den Kunden und Partnern des Umweltbundesamtes gehören neben großen Unternehmen auch wissenschaftliche und politische Institutionen in Österreich, der EU und darüber hinaus. Das Umweltbundesamt hat seinen Sitz in Wien.

Geschichte Umweltbundesamt Das Umweltbundesamt als Dienststelle des Bundes wurde mit dem Bundesgesetz vom 20. März 1985 über die Umweltkontrolle errichtet. Gemäß Abs. 1 Umweltkontrolle war das Umweltbundesamt im damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz eine nachgeordnete Dienststelle.Das Bundesgesetz vom 20. März 1985 über die Umweltkontrolle () ist mit 1. Mai 1985 in Kraft getreten und wird im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) wird es unter dem Kurztitel Umweltkontrolle geführt. Zum 1. Jänner 1999 wurde es mit dem Bundesgesetz über die Umweltkontrolle und die Einrichtung einer Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Umweltkontrollgesetz) außer Kraft gesetzt.

Gemäß § 1 Abs. 2 Z 1–4 Umweltkontrolle wurde das Umweltbundesamt gebildet aus: der Organisationseinheit des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz zur Messung und Kontrolle ionisierender Strahlen; den Organisationseinheiten für Lufthygiene und Radiologie der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten; der Bundesanstalt für Wasserhaushalt von Karstgebieten in Wien und der Organisationseinheit für Radiologie der Bundesanstalt für Wassergüte in Wien.

Das damalige Umweltbundesamt hatte seinen Sitz in Wien sowie eine Zweigstelle West mit dem Sitz in Salzburg und eine Zweigstelle Süd mit dem Sitz in Klagenfurt (§ 2 Abs. 1 Umweltkontrolle). Die Aufgaben waren in den §§ 3 bis 5 definiert. Gemäß dem 2. Abschnitt mit § 10 und folgend übte das Umweltbundesamt auch die Umweltkontrolle aus.

Gebildet wurde der neu geschaffene „Planstellenbereich ‚Umweltbundesamt‘“ gemäß Abs. 1 aus Planstellenbereichen des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz und des damaligen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, das waren nach Z 1–4 die Bediensteten der Organisationseinheit des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz zur Messung und Kontrolle ionisierender Strahlen; die Bediensteten der Organisationseinheiten für Lufthygiene und Radiologie der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten; die Bediensteten der Bundesanstalt für Wasserhaushalt von Karstgebieten in Wien; die Bediensteten der Organisationseinheit für Radiologie der Bundesanstalt für Wassergüte in Wien.

Ausgliederung in die Umweltbundesamt GmbH Mit dem am 1. Jänner 1999 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Umweltkontrolle und die Einrichtung einer Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Umweltkontrollgesetz) wurden die Kernaufgaben des Umweltbundesamtes neu definiert. Gemäß Abs. 1 wurde

Mit der Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 4. Jänner 1999 wurde die gemäß § 5 Abs. 4 zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich stehende Gesellschaft mit Sitz in Wien, vertreten durch das damalige Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF), zum 30. Oktober 1999 im Firmenbuch am Handelsgericht Wien eingetragen:Siehe in Umweltkontrollgesetz, Gründererklärung und Anmeldung zum Firmenbuch:

Wenngleich gemäß § 5 Abs. 5 das Stammkapital der Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UBA-GmbH) immer noch eine Nominale von einer Million Schilling beträgt, wurde der Gesellschaftsvertrag mit Generalversammlung vom 18. Dezember 2001, eingetragen im Firmenbuch am 23. Jänner 2002, und die geleistete Einlage auf 72.672,83 Euro umgestellt.

Ebenfalls gemäß § 5 Abs. 4 ist das Umweltbundesamt

Nachdem die Umweltagenden unter der schwarz-blauen Bundesregierung Schüssel I zum 1. April 2000 dem bisherigen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, geführt von Bundesminister Wilhelm Molterer (ÖVP) angegliedert und in Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) umbenannt wurde (eingetragen als Änderung im Firmenbuch am 8. November 2014), unterstand auch das Umweltbundesamt diesem Ministerium. Die Änderung mit 8. Jänner 2018 in das damalige Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus unter der schwarz-blauen Bundesregierung Kurz I mit der Bundesministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) wurde als Änderung im Firmenbuch am 21. Februar 2018 eingetragen. (Die Anpassung an die Bezeichnung des zuständigen Bundesministeriums wurde im Bundesgesetz über die Umweltkontrolle und die Einrichtung einer Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Umweltkontrollgesetz) nicht angepasst, sodass darin gemäß § 5 Abs. 4 )

Nach einer erneuten Änderung des Bundesministeriengesetzes durch die Bundesregierung Kurz II übernahm das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit der Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Jänner 2020 die Zuständigkeit für das Umweltbundesamt.

Seit 1. April 2025 ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft mit dem Bundesminister Norbert Totschnig (ÖVP) für das Umweltbundesamt zuständig.

Organe des Umweltbundesamtes Gemäß Abs. 1 Umweltkontrollgesetz hat die Gesellschaft einen oder zwei Geschäftsführer, wobei die Bestellung von Prokuristen zulässig ist. Die Vertretung des Umweltbundesamtes erfolgt von den zwei bestellten Geschäftsführern gemeinsam, oder, im Fall der Verhinderung eines Geschäftsführers, durch den anderen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Gemäß Abs. 2 ist Darüber hinaus gelten für die Bestellung, Abberufung und Vertretung des Umweltbundesamtes die Bestimmungen des zweiten Abschnittes des GmbH-Gesetzes über die gesellschaftlichen Organe.

In Absatz 3 ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrats festgelegt. Dieser besteht demnach aus acht nominierten Mitgliedern und setzt sich zusammen aus: a) vier Mitgliedern vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie [heute vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nominiert], b) zwei Mitgliedern vom Bundesminister für Finanzen und c) zwei Mitgliedern von der innerbetrieblichen Interessenvertretung des Umweltbundesamtes.

Die Gründungsgeschäftsführer waren Wolfgang Struwe (* 20. März 1945) und Georg Rebernig (* 26. Juli 1963). Nach dem Ausscheiden von Struwe wurde Rebernig mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 zum Alleingeschäftsführer. Von Februar 2018 bis Jänner 2023 war Monika Mörth (* 8. Februar 1973) an der Seite von Georg Rebernig Geschäftsführerin. Mit 1. Februar 2023 wurde Verena Ehold (* 22. März 1976) als neue Geschäftsführerin bestellt, ab 1. Mai 2024 ist Hildegard Aichberger (* 4. Juni 1972) als Geschäftsführerin eingetreten. Die beiden Geschäftsführerinnen führen die Umweltbundesamt GmbH gleichberechtigt. Erstmals in seiner Geschichte hat das Umweltbundesamt eine weibliche Doppelspitze.

Standorte Seit ihrer Gründung hat die Umweltbundesamt GmbH ihren gesetzlich festgelegten Firmensitz in Wien. Bis zum 25. August 2026 befand sich der Hauptstandort in der Spittelauer Lände 5 im 9. Wiener Gemeindebezirk (Alsergrund). Seitdem ist das Unternehmen in der Drorygasse 1/1 im 3. Wiener Gemeindebezirk (Landstraße) ansässig. Weitere frühere Standorte waren die Ingen-Housz-Gasse 3 und die Grundlgasse 5, beide ebenfalls im 9. Bezirk, sowie die Brigittenauer Lände 50–54 im 20. Bezirk (Brigittenau).

Entsprechend einer Pressemeldung vom November 2018 befindet sich am Wiener Handelskai eine Ringversuchsanlage für Immissionsmessungen, die jedoch zum Stand Juli 2019 in der Auflistung der Standorte auf der Website des Umweltbundesamtes nicht aufscheint.

Am 24. Oktober 2017 unterzeichneten Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP; Landesregierung Mikl-Leitner I) für das Land Niederösterreich und Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) für die Stadtgemeinde Klosterneuburg, eine Grundsatzerklärung, wonach das Umweltbundesamt nach Klosterneuburg übersiedelt werden soll. Der Umzug soll den damaligen Angaben zufolge 46,5 Millionen Euro kosten.

Am 16. November 2018 gab die Umweltbundesamt GmbH bekannt, dass vom damaligen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT; vormals das BMLFUW, seit 2022 kurz BML) auf der Grundlage der Grundsatzentscheidung von Oktober 2017 die Entscheidung für einen Neubau des Umweltbundesamtes in Klosterneuburg fixiert wurde. Die Mittel dafür sollen durch Rücklagen des BMNT in der Höhe von 35 Millionen Euro und durch Eigenfinanzierung in Höhe von 9,8 Millionen Euro des Umweltbundesamtes aufgebracht werden. Das Land Niederösterreich habe eine Ko-Finanzierung in der Höhe von 12 Millionen Euro zugesagt. Das Umweltbundesamt bringt 9,8 Mio. Euro Eigenfinanzierung mit. Im Hauptgebäude in der Spittelauer Lände sei eine Generalsanierung erforderlich. Demnach sollen, so die Geschäftsführung, als die vier eingemieteten Labor- und Bürostandorte im 9. und im 20. Bezirk in den Neubau umgesiedelt werden, der Standort am Handelskai mit der Ringversuchsanlage jedoch erhalten bleiben. Mit der Entscheidung sei , sondern würden werden. Überdies sei . Ein konkreter Zeitpunkt für die tatsächliche Übersiedlung stand jedoch 2018 noch nicht fest.Ingeborg Zechmann: Neubau für Umweltbundesamt in NÖ. In: Pressemeldung des Umweltbundesamtes, 16. November 2018, auf der Website der Umweltbundesamt GmbH, abgerufen am 26. Juli 2019.Umweltbundesamt zieht fix nach Klosterneuburg. In: noe.ORF.at, 16. November 2018, abgerufen am 26. Juli 2019. () Als favorisierter Standort galt bis März 2023 das Gelände der ehemaligen Magdeburg-Pionierkaserne,Klosterneuburg: Debatte um Pionierviertel auf orf.at, 22. Jänner 2020, abgerufen am 12. Februar 2023.Umweltbundesamt: Klosterneuburg zieht Grundstücksangebot zurück. Auf: noen.at, 7. März 2023, abgerufen am 8. März 2023. das zum Pionierviertel umgestaltet wird.Klosterneuburg: Neuer Stadtteil statt Kaserne auf orf.at, 18. Jänner 2018, abgerufen am 12. Februar 2023. Da der Firmensitz der Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UBA-GmbH) gemäß § 5 Abs. 4 Umweltkontrollgesetz mit Wien festgelegt ist, wäre für die Sitzverlegung nach Klosterneuburg eine Gesetzesänderung vonnöten gewesen.

Im Sommer 2023 widerrief das Klimaschutzministerium die Weisung, dass das Umweltbundesamt nach Klosterneuburg übersiedeln sollte. Gesucht wurde wieder ein Standort in Wien.Umweltbundesamt bleibt doch in Wien. Auf orf.at, 16. Dezember 2023, abgerufen am 16. Dezember 2023.

Im Oktober 2024 wurde bekanntgegeben, dass das Umweltbundesamt im Jahr 2026 nach Wien-Erdberg in das „Enna“ genannte Gebäude an der Ecke Erdberger Lände/Drorygasse im 3. Wiener Gemeindebezirk übersiedeln wird.Das Umweltbundesamt hat einen neuen Standort in Wien. Auf bmk.gv.at, 23. Oktober 2024, abgerufen am 25. Oktober 2024.Umweltbundesamt übersiedelt nach Erdberg. Auf orf.at, 23. Oktober 2024, abgerufen am 25. Oktober 2024. Das Gebäude war bis 2023 von den ÖBB genutzt worden. Am 25. August 2026 zog das Umweltbundesamt in das revitalisierte Enna-Gebäude mit der Anschrift Drorygasse 1/1 im 3. Bezirk ein.

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche