mini|Erweiterte Meldebescheinigung 2016 Als Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung und Wohnsitzbestätigung werden von der Meldebehörde ausgestellte Bescheinigungen bezeichnet, es sind verschiedene besondere Formen der Auskunft aus dem Melderegister. Sie werden von verschiedenen Behörden (z. B. Standesamt, Nachlassgericht), Versicherungen, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.

Deutschland Die Meldebescheinigung ist in Deutschland in Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Diese enthält folgende Daten: Familienname Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens Doktorgrad Geburtsdatum derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Im Gegensatz zur Meldebescheinigung wird eine Meldebestätigung nach Absatz 2 Bundesmeldegesetz nur einmalig bei An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes ausgestellt.

Situation in anderen Ländern Für Österreich, siehe Meldezettel. Für die Schweiz, siehe Schriftenempfangsschein oder Niederlassungsausweis

Abgrenzung Werden Daten zu einer anderen Person benötigt, kann bei berechtigtem Interesse eine Melderegisterauskunft (Deutschland) bzw. Meldeauskunft (Österreich) beantragt werden.

Kategorie:Melderecht (Deutschland)