mini|hochkant=1.5|Schloss Homburg um 1750 nach einer Lithographie aus dem 19. Jahrhundert Die Herrschaft Homburg war ein historischer Kleinstaat, des Heiligen Römischen Reiches, der von 1276 bis 1806 im südöstlichen Teil des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen existierte. Auch „Homburger Land“ oder „Homburger Ländchen“ genannt, umfasste sie ab 1604 im Wesentlichen das Gebiet der heutigen Gemeinde Nümbrecht und der Stadt Wiehl sowie die nördlich angrenzenden Gebiete der Stadt Gummersbach und der Gemeinde Engelskirchen südlich der Agger im Oberbergischen Kreis.Heinrich Schild: Chronik der Gemeinden Nümbrecht und Marienberghausen. Gummersbach 1977 mini| Ludwig I, Graf von Sayn zu Wittgenstein, Herr zu Homburg, Vallendar, Bruch und Neumagen Umstritten waren die Verhältnisse der Gebiete der heutigen Stadt Waldbröl und der Gemeinde Morsbach, die jedoch bis 1604 de facto zum Territorium gehörten und mit dem Siegburger Vergleich an das Herzogtum Berg abgetreten werden mussten, womit die Herrschaft fast die Hälfte (119,28 km²) ihres Territoriums verlor.
Geschichte mini|Schloss Homburg (Nümbrecht), 2020 mini|Schlosskirche Nümbrecht im Dorfzentrum heute. Seit 1563 Protestantisch Die Herrschaft Homburg war größtenteils vom Herzogtum Berg umgeben und grenzte im Norden an die Grafschaft Gimborn.
Im Frühmittelalter gehörte das Gebiet der Herrschaft Homburg zum fränkischen Auelgau, der 722/723 als „aualgawe“ erstmals genannt wurde. Der Fränkische König setzte für die Verwaltung jeweils einen Gaugrafen ein, der dem König zustehende Einkünfte eintrieb und im Notfall die waffenfähigen Männer bereitstellte. Zudem hatte der Gaugraf die Rechtsprechung wahrzunehmen. Mittelpunkt des Auelgaus war die Grafenburg auf dem Siegburger Michaelsberg, der damals noch Siegberg genannt wurde. Im Jahre 1064 wurde an deren Stelle durch Erzbischof Anno II. zu Köln eine Benediktinerabtei gegründet.
Als Gaugraf im Auelgau ist zunächst das fränkische Hochadelsgeschlecht der Konradiner bezeugt. Den Konradinern folgte auf dem Wege einer Heirat die Familie der Ezzonen nach, das älteste Geschlecht der rheinischen Pfalzgrafen, die ihren Lebensmittelpunkt im Raum Aachen hatten. In der Auseinandersetzung mit den Kölner Erzbischöfen, die ihren weltlichen Herrschaftsbereich sichern wollten, wurden die Pfalzgrafen an die Mosel abgedrängt. Gleichzeitig verloren sie ihre Rechte im Auelgau, der politisch in Untergrafschaften zerfiel. Die Folge war, dass lokale Adelshäuser nach eigener Landeshoheit strebten und die Grafen von Sayn als Untergrafen eingesetzt wurden, die bestrebt waren, ihre Machtansprüche auszuweiten.
Als die Brüder Heinrich I. (1133–1159) und Eberhard I. von Sayn (1133–1176) erstmals 1139 in zwei Urkunden des Kölner Erzbischofs Arnold I. mit ihrem Grafentitel auftauchten, leiteten sie diesen sicherlich von ihren Grafenrechten im Auelgau her. Allerdings treten die Sayner erst 1182 ausdrücklich als Grafen im Auelgau in Erscheinung. Mit Errichtung der Burg Blankenberg, die zwischen 1150 und 1180 errichtet wurde, versuchte das Sayner Grafengeschlecht seinen Machtbereich im Auelgau zu sichern. Allerdings fiel die Burg 1361 in den Besitz der Grafen von Berg. Der Machtbereich der Grafen von Sayn war kein zusammenhängendes Territorium, sondern zersplitterte sich in einzelne Besitzungen und Lehen, insbesondere um Altenkirchen, Birnbach, Hachenburg, Hamm und dem südlichen Oberbergischen Land.
Mit der Heirat von Heinrich III. von Sayn und Mechthild von Landsberg, die große Besitztümer aus dem rheinischen-westerwäldisch-siegerländischen Erbe der Thüringer Landgrafen in die Ehe einbrachte, entstand eine Großgrafschaft. Der Zuwachs bestand im Wesentlichen aus den Burgen Windeck, Altenwied und Neuerburg mit den zugehörigen Besitztümern. Nach dem Tod Heinrich III. zerfiel sein Herrschaftsbereich, da er keine Kinder hatte. Damit erlosch die ältere Saynische Dynastie. Die vier Söhne seiner Schwester Adelheid, die 1202 Gottfried III. von Sponheim heiratete, traten das Erbe an. Mit Gottfrieds Sohn Johann I., dem Begründer der jüngeren Linie Sayn aus dem Hause Sponheim-Starkenburg konnte ein Teil des Gebietes zurückgewonnen werden, als 1253 die Hinterlassenschaft seines Halbbruders Eberhard gekauft wurde. In dieser Kaufurkunde, die Johann unter anderem Burg und Stadt Hachenburg zusprach, wurde erstmals das Amt Nümbrecht als Untereinheit Hachenburgs erwähnt. Hachenburg gehörte schon zum Besitz Heinrich II. von Sayn, der 1205 verstarb. Vermutlich reichten die hoheitlichen Rechte am Amt Nümbrecht bis in diese Zeit. Johann von Sponheim-Starkenburg und sein Sohn Gottfried waren bemüht ihre Machtposition weiter auszubauen. So übertrugen Graf Wilhelm von Jülich und seine Frau Rickardis 1258 die zum Amt Nümbrecht gehörenden Eigenleute.
Johanns Sohn Gottfried nannte sich ab 1254 Graf von Sayn. 1264 verglich er sich mit seinem Bruder Heinrich und sicherte sich die Burgen Sayn, Hachenburg, Weltersburg, Freusburg und Holstein. Allerdings war die Burg Holstein nicht eindeutig saynischer Besitz, denn sie war Stammsitz der Fleckes, eines rheinischen Ministerialengeschlechtes aus dem Ahrgebiet. Die Belehnung mit der Burg Holstein muss vor 1241 erfolgt sein. In einer Urkunde aus diesem Jahr bezeichnet sich Heinrich Flecke von Are erstmals als Flecke von Holstein. Eine weitere Urkunde aus dem Jahre 1256 bestätigt das Haus Sayn als Lehnsherr, als Heilewigis, Witwe des Ritters Heinrich Flecke von Holstein die Burg Holstein, die ein Lehen des Edelherrn Heinrich von Heinsberg war, an ihre Tochter Benedikta und deren Gatten Theodorich von Schinne übertrug. Heinrich von Heinsberg war ein Bruder von Johann von Sponheim-Starkenburg. Holstein muss dann einige Jahre später an die Vettern von Benedikta übertragen worden sein, denn 1270 verzichteten die Brüder Heinrich und Theoderich, genannt Flecke von Holstein auf die Burg zugunsten Gottfried I. von Sayn. Der Name der Burg bezieht sich auf die unterhalb der Homburg gelegenen „Dicken Steine“, die früher auch als Hollsteine bezeichnet wurden. Höchstwahrscheinlich wurde die auf einem Bergsporn befindliche Burg 1276 in Homburg (also die „Hohe Burg“) umbenannt, als Gottfried von Sayn bei der Lehnsauftragung an König Rudolf seiner Gemahlin Jutta von Isenburg-Grenzau die Burg als zukünftigen Witwensitz zuweisen ließ. Durch die Übertragung des Allod an den König und Belehnung an Gottfried, wurde der Status der Reichsunmittelbarkeit erreicht. Damit war die Grundlage einer eigenen Territorialhoheit in Homburg geschaffen worden. Bisher hatte man angenommen, dass die Homburg 1276 erbaut wurde, doch Grabungen legten die Fundamente eines Rundturmes aus dem 11. Jahrhundert frei. Die Umbenennung ist wahrscheinlich, da eine Burg Holstein urkundlich nicht mehr erwähnt wurde.
Nach dem Tode Gottfried von Sayn 1283 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Söhnen Johannes und Engelbert, die sich um das Gesamterbe stritten. Die Erbstreitereien konnten auch durch die Vermittlung ihrer Mutter Jutta im Jahre 1294 durch einen Ganerbenvertrag beendet werden. Somit hatte das Homburger Ländchen zwei Landesherren, die aus den Häusern Sayn-Sayn (Johannes-Linie) und Sayn-Homburg (Engelbert-Linie, später Sayn-Wittgenstein) bestanden. Daher hatte Schloss Homburg auch zwei Herrenhäuser, das noch bestehende Saynische Haus und das 1809 während der französischen Besetzung ausgebrannte und 1835 abgebrochene Wittgensteiner Haus. Der größte Teil der Steine diente zwischen 1853 und 1855 zum Bau der Straße von Wiehl nach Nümbrecht. Zudem gab es in Homburg noch zwei Burgmannenhäuser, das der Herren von Börnhausen und das der Herren von Diezenkausen. Die beiden Familien gehörten zum niederen Adel und waren zur Burgwacht verpflichtet. Mauerreste des Hauses der von Börnhausen fand man unter der Orangerie. Das Diezenkauser Haus existiert auch heute noch.
Der Ganerbenvertrag regelte, dass die Johannes-Linie fortan Lehnsherr der jüngeren Engelbert-Linie sein sollte und dass kein nachfolgender Erbe der beiden Bruderlinien seinen Besitzanteil an Homburg verkaufen oder verpfänden durfte ohne die Zustimmung des anderen Teiles. Dieser andere Teil hatte immer ein Vorkaufsrecht oder ein Pfandeinlösungsrecht für seinen Stamm. Im Jahre 1316 teilen beide Häuser das Amt Nümbrecht in zwei Hälften auf und seit 1341 wurde das Verhältnis zwischen beiden Linien in jeder Generation durch den so genannten Burgfrieden mit weiteren Zusatzverträgen neu geregelt. 1359 stirbt das Wittgensteiner Haus im Mannesstamm aus. Die Erbin Adelheid von Wittgenstein heiratet Salentin von Sayn-Homburg. Salentin führte als erster Graf den Titel von Sayn zu Wittgenstein und war der Enkel des Engelbert von Sayn-Homburg.
1385 kauft das Haus Sayn-Wittgenstein die Vogtei Wiehl von Dietrich Zobbe zu Elberfeld, um das homburgische Territorium mit den Kirchspielen Wiehl, Waldbröl und Teilen des Kirchspiels Morsbach zu arrondieren. Das Herzogtum Berg versuchte im 15. und 16. Jahrhundert in der Herrschaft Homburg seine Machtsphäre auszuweiten. Das bergische Amt Windeck war durch Homburg in zwei Teile getrennt, zudem lebten auf homburgischen Territorium zahlreiche bergische Leibeigene. Eine Zählung im Jahre 1604 ergab in den vier Kirchspielen Wiehl, Nümbrecht, Waldbröl und Morsbach 533 saynische, 304 wittgensteinische, 610 bergische und 20 wildenburgische Haushaltungen. 86 Haushaltungen lagen im bergischen „Eigentum Morsbach“. Dies verursachte, auch durch unklare Grenzverhältnisse bei Drabenderhöhe, südlich Waldbröls und an den bergischen Eigentümern Eckenhagen und Morsbach und der Einführung des lutherischen Glaubensbekenntnisses im Jahre 1563 Spannungen zwischen Sayn-Wittgenstein und dem Herzogtum Berg. Zahlreiche Zwischenfälle wurden dokumentiert:
1560: der Landbote von Windeck fällt mit 1500 Mann in die Herrschaft Homburg ein. In Wiehl befreien sie einen Gefangenen 1565: Mit 300 Mann überfallen sie Holpe bei Morsbach, nageln die Kirchentüre zu und überfallen den evangelischen Praktikanten 1566: Der Saynische Schultheiß von Morsbach, der in Holpe wohnt, wird verhaftet und nach Windeck geführt 1569: Mit 600 Mann überfallen die Bergischen Nümbrecht 1572: Geilenkausen wird mit 100 Mann überraschend heimgesucht. 3 Einwohner werden nach Windeck verschleppt 1573: Der Rentmeister Stapenhöfer zieht mit viel tausend Mann gegen Bieberstein. Der Überfall wird abgebrochen, da man sich friedlich verständigt 1576: Überfall auf Nümbrecht und den Hof Hassel bei Homburg. Der Saynische Rentmeister Sebastian Donner flieht, während der Nümbrechter Pastor Schmittmann gefangen nach Windeck geführt wird 1579: Abermaliger Überfall auf Nümbrecht. Auch in Waldbröl wird ein Missetäter gesucht