mini|Die Perlenwägerin von Johannes Vermeer 1665
Ein Schleier ist eine Kopfbedeckung aus leichtem Gewebe mit meist angenähert rechteckiger Grundform und von unterschiedlicher Länge. Der Schleier kann entweder das Gesicht freilassen, auch den unteren Teil des Gesichtes bedecken oder aber das Gesicht ganz verhüllen. In der Länge kann er das Haar und den Nacken bedecken, den Oberkörper schalartig umhüllen oder als Ganzkörperschleier den gesamten Körper verbergen.Christian F. Feest, Alfred Janata: Technologie und Ergologie in der Völkerkunde. Band 2, Dietrich Reimer Verlag, Berlin 1989, S. 171. Das Haar wird von einem Schleier oft nur teilweise bedeckt und z. B. der Haaransatz freigelassen. Schleier werden hauptsächlich von Frauen getragen. Sie haben unterschiedliche Funktionen und symbolisieren oft bestimmte Bedeutungen.
Funktion Für die Verschleierung des Kopfes lassen sich kulturhistorisch drei verbreitete Funktionen nachweisen: Zum einen geht es um den Schutz vor übersinnlicher Bedrohung, etwa durch Dämonen oder den bösen Blick. Da Frauen in vielen Kulturen als schwach und daher besonders schützenswert gelten, wird besonders ihnen die Verschleierung nahegelegt oder befohlen. Zum anderen kann umgekehrt der Schutz vor der verhüllten Person im Mittelpunkt stehen, namentlich vor der sexuellen Verführungskraft, die dem Haar namentlich von Frauen zugeschrieben wird. Schließlich kann die Verschleierung eine Kommunikationsfunktion haben, indem sie den sozialen Status, die kulturelle Identität, die Gefühlslage oder die Haltung der verschleierten Person signalisiert.Silvia Kuske: Schleier. In: Christoph Auffarth, Jutta Bernard, Hubert Mohr (Hrsg.): Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. Bd. 3, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, ISBN 978-3-476-02070-3, S. 252 f.
Altertum mini|Relief von Ninsun im Louvre Mesopotamien, Assyrien und Ägypten Der Schleier ist bereits für das frühe dritte Jahrtausend v. Chr. in Mesopotamien sowohl für Männer und Frauen als auch für Gottheiten belegt, beispielsweise für Aja und Inanna, die den Beinamen „die Verschleierte“ oder „die Verhüllte“ trug. Eine weitere prominente Namensträgerin war die Muttergöttin Ninsun, die von den Sumerern auch „verschleierte Fürstin“ genannt wurde. Als weitere Variante des Schleiers zum Verhüllen des Gesichts diente unter anderem auch der Gewandsaum.
Im Gilgamesch-Epos verweist die Erklärung Gilgameschs auf die frühe Existenz des Schleiers: Da verhüllte er (Gilgamesch) den Freund (Enkidu) so wie das Antlitz einer Braut.Gilgamesch-Epos, Tafel 8, Vers 59. Genauere Informationen, an welche Bedingungen und Anlässe das Tragen des Schleiers geknüpft war, fehlen größtenteils. Der Inhalt der Texte lässt jedoch feste Regeln als wahrscheinlich erscheinen.H. Waetzoldt: Kopfbedeckung, § 10: Schleier, Bedecken des Gesichts. In: Dietz-Otto Edzard u. a.: Reallexikon der Assyriologie und vorderasiatischen Archäologie. Band 6, de Gruyter, Berlin 1983, ISBN 3-11-010051-7, S. 202. In Assyrien sind Ende des zweiten Jahrtausends v. Chr. in der Regierungszeit des Tukulti-apil-Ešarra I. (1114 bis 1076 v. Chr.) erstmals Gesetzesregeln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Tragens von Schleiern bestimmter Personengruppen fassbar. Der mittelassyrischen Rechtssammlung ist zu entnehmen, dass die unerlaubte Verwendung eines Schleiers für Sklavinnen und Dirnen unter Strafe stand.Eckhart Otto: Das Deuteronomium: Politische Theologie und Rechtsform in Juda und Assyrien. de Gruyter, Berlin 1999, ISBN 3-11-016621-6, S. 178 und 181.
Das mittelassyrische Verhüllungsverbot für Prostituierte und Sklaven diente der sozialen Deklassierung und Stigmatisierung der nicht freigeborenen Ehefrauen. Ehefrauen oder verheiratete Konkubinen galten als respektabel, was durch die Verschleierung in der Öffentlichkeit äußerlich sichtbar gemacht wurde. Prostituierte und Sklavinnen hingegen standen nicht unter dem Schutz eines Ehemannes und galten daher als nicht respektabel.Richard Hase (Hrsg.): Die keilschriftliche Rechtssammlung in deutscher Fassung. 2. Auflage. Harrassowitz. Wiesbaden 1979, ISBN 3-447-02034-2. Zitiert nach: Rahel Gugel: Das Spannungsverhältnis zwischen Prostitutionsgesetz und Art. 3 II Grundgesetz –eine rechtspolitische Untersuchung. Dissertation im Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Bremen. 17. Mai 2010, S. 19–20. Sie wurden durch das Fehlen des Schleiers als sexuell verfügbar markiert.Silvia Kuske: Schleier. In: Christoph Auffarth et al. (Hrsg.): Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. Bd. 3, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, S. 253.
Im Alten Ägypten ist ebenfalls sehr früh die Verschleierung von Gottheiten bezeugt, die sich auch in den Götternamen niederschlug, so beispielsweise für Amun („Der Verborgene“).
Antikes Griechenland und Römisches Reich Im antiken Griechenland und im Römischen Reich trugen die Frauen über ihrem Haar einen Schleier als Teil der Bekleidung und Symbol des Anstands. Die vornehme Römerin trug über ihrem Obergewand eine Art Mantel, die Palla. In sie hüllte sie sich ganz ein; der obere Stoffteil wurde um den Nacken und den rechten Oberarm geführt. Das über den Rücken fallende Stoffteil zog sie über den Kopf. Der Römer Gaius Sulpicius Galus ließ sich im 2. Jahrhundert v. Chr. von seiner Frau scheiden, da sie sich in der Öffentlichkeit unverschleiert gezeigt hatte, was Valerius Maximus und Plutarch als Beispiel besonderer Sittenstrenge vermerken.Tassilo Schmitt: Sulpicius Galus, C. in: Der Neue Pauly, Bd. 11. J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2001, Sp. 1100.
mini|150px|Raffaele Monti: Büste einer verschleierten Vestalin (1846/47) mini|Mitglieder der Familie des Augustus bei einer Opferprozession. Fries auf der Ara Pacis, Rom. Unter Augustus scheint sich die Sitte der Verhüllung der Haare gelockert haben: So warnt zwar Ovid in seiner Ars amatoria züchtige Frauen, die ihr Haar mit vittae banden, vor der Lektüre seines unanständigen Gedichts: „Este procul, vittae tenues, insigne pudoris! – Hauptumwallende Binde, sei fern, du Zeichen der Keuschheit!“!Ovid, Ars amatoria I, 31, zitiert nach Publius Ovidius Naso: Liebeskunst. Lateinisch–deutsch. Nach der Übersetzung W. Hertzbergs bearbeitet von Franz Burger-München. Heimeran, München 1969, S, 8 f. In der römischen Porträtkunst fehlen diese Binden aber, auch wenn Matronae abgebildet wurden, bei denen sie eigentlich zu erwarten gewesen wären. Dies wird in der Forschung zum Teil damit erklärt, dass die Binden in die Frisur integriert wurden und nach Abblättern der Farbe nicht mehr von ihr unterschieden werden konnten. Die britische Altphilologin Elaine Fantham glaubt dagegen, dass das Tragen von vittae bei Frauen der römischen Elite außer Gebrauch gekommen war und deshalb allenfalls noch in der (mythologischen oder ironischen) Literatur erwähnt wird.Elaine Fantham: Covering the Head at Rome: Ritual and Gender. In: Jonathan Edmondson, Alison Keith (Hrsg.): Roman Dress and the Fabrics of Roman Culture. University of Toronto Press, Toronto 2008, S. 158–171, hier S. 166 ff.
Weiterhin üblich war die Bedeckung des Kopfes durch die Toga bzw. Palla bei Priestern bzw. wenn geopfert wurde. Vestalinnen wurden fast immer mit bedecktem Haar abgebildet. Kennzeichnend für sie waren ihre sechs Zöpfe, die mit den vittae zusammengebunden wurden, was bei einer Porträtbüste aus hadrianischer Zeit, die heute in den Uffizien in Florenz gezeigt wird, eine turbanartige Kopfbedeckung ergibt.Andrew B. Gallia: The Vestal Habit. Classical Philology 109, Heft 3 (2014), S. 222–240, hier S. 224 ff. Einen Gesichtsschleier, wie ihn der italienische Bildhauer Raffaele Monti (1818–1881) in seiner Büste einer verschleierten Vestalin darstellte, trugen die Vestalinnen nicht.
Widersprüchlich ist der Befund des Ara Pacis in Rom, der 13 v. Chr. vom römischen Senat in Auftrag gegeben wurde: Das äußere Fries zeigt eine Opferprozession, bei der mehrere Teilnehmer – unter anderem Augustus, seine Frau Livia und Aeneas, der das Opfer ausführt – mit bedecktem Kopf, andere Männer und Frauen aber barhäuptig oder mit einem Lorbeerkranz abgebildet werden.Elaine Fantham: Covering the Head at Rome: Ritual and Gender. In: Jonathan Edmondson, Alison Keith (Hrsg.): Roman Dress and the Fabrics of Roman Culture. University of Toronto Press, Toronto 2008, S. 158–171, hier S. 163 und 166 f.
Im Byzantinischen Reich war der Schleier ein soziales Distinktionsmerkmal: Freie reiche Frauen trugen ihn, Sklavinnen und Arme nicht, da er sie bei der Arbeit behindert hätte.
Vorislamisches Arabien Das islamische Verschleierungsgebot scheint auf vorislamische Traditionen zurückzugehen: Der frühchristliche Autor Tertullian (ca. 160–220) berichtet in seiner Schrift De virginibus velandis, die heidnischen Frauen Arabiens würden „nicht bloß ihr Haupt, sondern auch das ganze Gesicht derart verhüllen, dass es ihnen genügt, wenn sie ein einziges Auge frei haben und […] lieber das Licht nur halb geniessen, als ihr ganzes Antlitz prostituieren“.„Arabiae feminae ethnicae, quae non caput, sed faciem quoque ita totam tegunt, ut uno oculo liberato contentae sint dimidiam frui lucem quam totam faciem prostituere“. Tertullian: De virginibus velandis XVI auf der Website der Bibliothek der Kirchenväter Ähnliches berichtet die Mischna im Traktat Schabbat.Mira Sievers: Intertheologie im Praxistest: Das Beispiel der Verhüllung in den frühen Schriften von Judentum, Christentum und Islam. In: dieselbe, Torsten Meireis, Clemens Wustmans (Hrsg.): Intertheologie. XXXI. Werner-Reihlen-Vorlesung. Berlin/Boston 2025, ISBN 978-3-11-158464-5, S. 5–16, hier S. 12 f.
Christentum mini|Pilgerin mit Kopfschleier im Kiewer Höhlenkloster (2011) In nicht wenigen christlichen Konfessionen bedecken Frauen ihr Haar in der Kirche mit einem Schleier, einem Tuch oder einer Mantilla (Kommunionschleier), unter anderem in der orthodoxen Kirche, in einzelnen römisch-katholischen Ländern, in einzelnen protestantischen Kirchen wie Brüdergemeinden, bei den russischen Baptisten, den Mennoniten, den Amischen und den Hutterern. Zum Teil wird die entscheidende Schriftstelle des Apostels Paulus () in Verbindung mit dem 1. Thessalonicherbrief (, „Betet ohne Unterlass“) so ausgelegt, dass die Frauen in diesen Gemeinschaften immer einen Schleier, ein Tuch oder ein Häubchen tragen.
Bibel Im Alten Testament besteht „kein Verschleierungsgebot, dennoch scheint die Kopf-verhüllung für Frauen unter Verwendung von unterschiedlichen Tüchern verbreitet gewesen zu sein“. Der Schleier wird an verschiedenen Stellen erwähnt, unter anderem in der ersten Begegnung zwischen Isaak und Rebekka (Genesis ) und im Treffen zwischen Juda und seiner Schwiegertochter Tamar .
Im orthodoxen Judentum ist es auch heute üblich, dass verheiratete Frauen ihre Haare bedecken, oftmals mit Kopftüchern oder Schleiern. Der Prophet Ezechiel beschreibt einen „Zauberschleier“ (, ).
Im Neuen Testament schreibt der Apostel Paulus vom Tragen des Schleiers beim Gebet in seinem 1. Korintherbrief: „Jede Frau aber, die betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt, entehrt ihr Haupt“ ().
Die Auslegung dieser Bibelstelle wird ambivalent diskutiert, denn, wie der Theologe Ludwig Neidhart schreibt, ist umstritten, „ob diese Verhüllung nur während öffentlicher Gottesdienste, oder auch für private Andachten oder generell für das Leben im Alltag gelten soll, und ob sie nur für Ehefrauen oder für alle Gottesdienstteilnehmerinnen gilt. Nach einer alternativen Auslegung aber streitet Paulus nicht für, sondern gegen die Verhüllung“.Ludwig Neidhart: Gibt es ein christliches Schleier- oder Kopftuchgebot? auf seiner privaten Website, 2018. Ebenfalls umstritten ist, was als Verschleierung per se gilt, denn im 1. Korintherbrief heißt es:
Der Schweizer Bibelwissenschaftler Max Küchler sieht im paulinischen Verschleierungsgebot sowohl ein Symbol für die Unterordnung der christlichen Frau unter den Mann als auch eine Abwehr ihrer Erotik.
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