mini|Angeklagte im Krakauer Auschwitzprozess (1947) Im Krakauer Auschwitzprozess standen 40 Angeklagte wegen Verbrechen in Auschwitz vor Gericht, darunter der zeitweilige Lagerkommandant Arthur Liebehenschel. Der Prozess fand in Krakau (poln. Kraków), Polen, vor dem Obersten Nationalen Tribunal Polens statt. Er begann am 24. November 1947 und endete am 22. Dezember 1947 mit dem Urteil. Das Verfahren war durch die von Jan Sehn geleitete Krakauer Bezirkskommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen vorbereitet worden. Den Vorsitz im Prozess hatte Richter Alfred Eimer, der im März 1947 den Prozess gegen Rudolf Höß in Warschau geleitet hatte. 23 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt (zwei wurden anschließend begnadigt), 16 erhielten Haftstrafen, einer wurde freigesprochen.

Angeklagte Mit Arthur Liebehenschel stand einer der drei Kommandanten des Lagers Auschwitz in diesem Verfahren vor Gericht. Er galt im Vergleich zu seinem Vorgänger Rudolf Höß und seinem Nachfolger Richard Baer als gemäßigter, da sich unter seinem Regime die Zustände im Lager gebessert haben sollen und Strafen abgeschafft wurden. Die weiteren Hauptangeklagten Maximilian Grabner, der berüchtigte Chef der Politischen Abteilung, Lagerführer Hans Aumeier und die Oberaufseherin des Frauenlagers Maria Mandl hingegen galten als Schrecken der Häftlinge; sie konnten unzähliger Morde von eigener Hand überführt werden.

Weitere prominente Angeklagte waren der Chef der Krematorien und Gaskammern Erich Mußfeldt, die Blockführer des Todesblocks 11 mit der Schwarzen Wand, Wilhelm Gehring und Kurt Hugo Müller, die Lager- und Rapportführer Fritz Buntrock, Ludwig Plagge und Otto Lätsch sowie die aufgrund ihrer Brutalität gefürchteten Aufseherinnen Therese Brandl, Alice Orlowski, Luise Danz und Hildegard Lächert, genannt die „blutige Brigitte“.

Der Universitätsprofessor Johann Paul Kremer wurde für die Selektion von fast 50.000 Menschen zur Tötung in den Gaskammern binnen weniger Monate, die er in seinem Tagebuch auch selbst beschrieb, zum Tod am Strang verurteilt, jedoch am Tag der Hinrichtung aufgrund seines Alters zu lebenslanger Haft begnadigt. Sein Kollege Hans Münch hatte sich dem Rampen- und Gaskammerdienst entziehen können und verbuchte positive Zeugenaussagen für sich; er wurde als einziger Angeklagter freigesprochen.

Arthur Breitwieser und Hans Koch waren Sanitätsdienstgrade (SDG) gewesen. Aufgabe der SDG war weniger die medizinische Versorgung der Häftlinge als ihre Tötung. Seit Beginn der massenweisen Vergasung von Menschen im Frühjahr 1942 fiel ihnen die Aufgabe zu, das gebundene Zyklon B in die Öffnungen der jeweiligen Gaskammern zu kippen. Sie waren damit das letzte und tödlichste Glied der langen Kette von Tätern des Holocaust. Gegen Arthur Breitwieser wurde zunächst die Todesstrafe verhängt, zunehmende Zweifel ob seiner Beteiligung an den Vergasungen führten jedoch zur Begnadigung. Hans Koch machte gesundheitliche Probleme während seiner Einsätze geltend und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Neben Tätern, die den Häftlingen bekannt geworden waren, fanden sich auch bürokratisch im Hintergrund wirkende Männer auf der Anklagebank wieder, so der Rechnungsführer Richard Schröder, der Waffenmeister Karl Seufert und der Kommandanturspieß Detlef Nebbe.

Die 40 Urteile im Einzelnen Angeklagter Funktion UrteilArthur LiebehenschelLagerkommandant im Stammlager des KZ AuschwitzTodesurteil, hingerichtet 24. Januar 1948Maria MandlOberaufseherinHans AumeierSchutzhaftlagerführerAugust BoguschBlockführerTherese BrandlAufseherinFritz BuntrockRapportführerWilhelm GehringBlockführer in Block 11Paul GötzeBlockführerMaximilian GrabnerLeiter der Politischen AbteilungHeinrich JostenKommandeur der WachmannschaftHermann KirschnerBlockführerJosef KollmerKommandeur der WachmannschaftFranz KrausVerwaltungsführerOtto LätschLagerführer Gleiwitz IVHerbert LudwigBlockführerKarl MöckelChef der StandortverwaltungKurt Hugo MüllerBlockführer in Block 11Erich MußfeldtLeiter der KrematorienLudwig PlaggeRapportführerHans SchumacherMitglied der StandortverwaltungPaul SzczurekBlockführer und KommandoführerArthur BreitwieserSS-Sanitätsdienstgrad (SDG)Todesurteil, begnadigt zu lebenslanger Haft, Entlassung 18. Januar 1959Johann Paul KremerLagerarztTodesurteil, begnadigt zu lebenslanger Haft, Entlassung 9. Januar 1958Luise DanzAufseherinlebenslange Haftstrafe, Entlassung 20. August 1957Hans KochFührer des Desinfektions- und Vergasungskommandoslebenslange Haftstrafe, verstorben in Haft 14. Juli 1955Anton LechnerAngehöriger der Standortverwaltunglebenslange Haftstrafe, Entlassung 1957Adolf Medefindstellv. Leiter des Verpflegungsmagazinslebenslange Haftstrafe, verstorben in Haft 8. August 1948Detlef NebbeSpieß der Kommandanturlebenslange Haftstrafe, Entlassung 24. Oktober 1956Karl SeufertLeiter der Abteilung Waffen und Gerätelebenslange Haftstrafe, Entlassung 2. November 1957Alexander BülowBlockführer15 Jahre Haftstrafe, Entlassung 1956Hans HoffmannMitglied der Politischen Abteilung15 Jahre Haftstrafe, Entlassung 28. Juli 1956Hildegard LächertAufseherin15 Jahre Haftstrafe, Entlassung 1956Eduard Lorenzstellvertretender Leiter der Fahrbereitschaft15 Jahre Haftstrafe, Entlassung 8. Dezember 1955Alice OrlowskiAufseherin15 Jahre Haftstrafe, Entlassung 19. Dezember 1956Franz RomeikatMitglied der Standortverwaltung15 Jahre Haftstrafe, Entlassung 25. Juni 1956Johannes WeberLeiter von Häftlingsküchen15 Jahre Haftstrafe, verstorben in Haft 11. Oktober 1949Richard SchröderRechnungsführer der Standortverwaltung10 Jahre Haftstrafe, Entlassung 1953Erich DingesMitglied der Fahrbereitschaft5 Jahre Haftstrafe, Entlassung 1953Karl JeschkeWachmann3 Jahre Haftstrafe, Entlassung 18. April 1950Hans MünchLagerarztFreispruch

Schicksal der Verurteilten Von den 23 Todesurteilen wurden 21 vollstreckt. Die Hinrichtungen wurden am 24. Januar 1948 im Krakauer Gefängnis Montelupich durch Erhängen vollzogen. Zwei Todesurteile wurden in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

Vier der Inhaftierten starben während ihres Gefängnisaufenthalts, aller Wahrscheinlichkeit nach an Tuberkulose. Die anderen zu Haftstrafen verurteilten bzw. begnadigten SS-Leute wurden spätestens 1959 entlassen und nach Westdeutschland abgeschoben, wo sie mitunter erneut gerichtlich belangt wurden.

Bedeutung Der Krakauer Auschwitzprozess gilt als der erste Auschwitzprozess. Allerdings waren schon beim ersten Bergen-Belsen-Prozess (17. September bis 17. November 1945 in Lüneburg) Verbrechen im KZ Auschwitz angeklagt worden, da einige der Angeklagten vor ihrem Einsatz im KZ Bergen-Belsen im KZ Auschwitz tätig gewesen waren.

Der Krakauer Auschwitzprozess diente als Vorbild für zahlreiche ähnliche Verfahren gegen hunderte ehemalige SS-Angehörige, die in den ersten Nachkriegsjahren in Polen, vornehmlich in Krakau und Wadowice, stattfanden. Die Ergebnisse dieser Verfahren wurden später von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland ausgewertet und für den ersten Frankfurter Auschwitzprozess (1963–1965) verwendet.

Siehe auch Auschwitzprozesse Nürnberger Prozesse (1945 bis 1949) Józef Szajna (einer der Zeugen)

Literatur Matthias Blazek: „Die Bestie“ von Auschwitz. Die Geschichte von Maria Mandl. ibidem-Verlag, Stuttgart 2026, ISBN 978-3-8382-2176-2, S. 34–53. (Auswertung und Textübertragung der polnischsprachigen Presse) (Kurzbiografien der Angeklagten)

Weblinks Fotos der Angeklagten

Einzelnachweise

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