Deszendenzregeln (lateinisch descendere „herabsteigen, nachkommen“) oder Abstammungsregeln (auch: Filiation) bezeichnen in der Ethnosoziologie diejenigen sozialen Vorstellungen und Normen, die vorgeben, ob eine Person ihre Abstammung von beiden Elternteilen oder nur von Mutter oder Vater herleitet, und wer dementsprechend zu ihrer Verwandtschaft und Vorfahrenschaft gehört. In einer (ethnischen) Gesellschaft bestimmt die geltende Abstammungsregel die Erbfolge von Besitz und sozialen Positionen sowie die Übertragung von Gruppenzugehörigkeiten, Ämtern und Privilegien von einer Generation auf die Nächste. Eine Abstammungsregel orientiert sich nicht notwendigerweise an biologischer Verwandtschaft – sofern sie das beansprucht, muss sie aber nicht immer den Tatsachen entsprechen, vor allem in Bezug auf biologische Vaterschaft (siehe Kuckuckskinder) und nur mündlich überlieferte Vorfahren-Generationen (siehe Herkunftssagen).
Die sechs verbreiteten Abstammungsregeln teilen sich in zwei Gruppen:
Unilinear (einlinig): Abstammung von nur einer geschlechtlichen Vorfahrenlinie, mutter- oder vaterseitig (insgesamt 68 % der weltweit 1300 Ethnien und indigenen Völker)Diese Gruppe enthält die weit verbreitete patrilineare Herleitung von den Vätern (46 %) und die weniger verbreitete matrilineare Herleitung von den Müttern (13 %), sowie die drei Abstammungskonzepte der Bilinearität, Ambilinearität und Parallelität, bei denen die eine oder die andere Linie in unterschiedlichen sozialen Zusammenhängen eine Rolle spielt (zusammen 9 %) Kognatisch, bilateral (beidseitig): Herleitung von beiden Linien gleichzeitig, von Mutter und Vater, wie auch in modernen Gesellschaften üblich (28 %)
Mit den jeweiligen Deszendenzregeln sind entsprechende Heiratsregeln sowie Residenzregeln zum ehelichen Wohnsitz verbunden.
Unilineare Abstammung
Bei einer unilinearen Abstammungsregel (lateinisch „einlinig“) leitet sich eine Person von nur einer geschlechtlichen Linie seiner Vorfahren ab, entweder patrilinear von der ausschließlich männlichen Linie seiner Vorväter – oder matrilinear von der ausschließlich weiblichen Linie der Mutter, deren Mutter und so weiter zurückgehend. Beide Linien haben eine Bedeutung bei der bilinearen (zweilinigen), der ambilinearen (wählbaren) und der parallelen Abstammungsregel, die in unterschiedlichen sozialen Zusammenhängen zur Geltung kommen. Manche Ethnosoziologen ordnen dabei die ambilineare Abstammung der zweiten Hauptgruppe zu, als eine Form der kognatisch-bilateralen (beidseitigen) Abstammung.
Unilineare Abstammungssysteme finden sich in vielen nicht-staatenbildenden Gesellschaften und ethnischen Gruppen, in denen es wichtige Güter aufzuteilen und zu vererben gilt, vor allem Landbesitz und Vieh. Deshalb entwickelten Ackerbau- und Viehzuchtgesellschaften (Zentralasien, vorderer Orient, Ostafrika) weit häufiger unilinear organisierte Verwandtschaften als Jäger und Sammler (Wildbeuter). Die sesshafte Lebensweise fördert die territoriale Identifikation und die Betonung der Gruppengemeinschaft.
68 % der 1267 im Ethnographischen Atlas 1998 erfassten Ethnien und indigenen Völker ordnen ihre Abstammung und Verwandtschaft unilinear (856): 46 % patrilinear (584): ausschließlich über die Väterlinie 13 % matrilinear (160): ausschließlich über die Mütterlinie 4 % bilinear (52): doppelt, über beide Linien, je eine nach sozialem Zusammenhang 4 % ambilinear (49): eine selbst gewählte, von der Mutter oder vom Vater übernommene gemischte Linie 1 % parallel (11): die Mutter überträgt ihre Linie an Töchter, der Vater seine an Söhne
patrilinear
Bei der patrilinearen Abstammungsregel (lateinisch „in der Linie des Vaters“: Väterlinie) entscheidet die rein männliche Linie der Vorfahren einer Person über ihre Gruppenzugehörigkeit und entsprechende Rechte und Pflichten. Die Abstammung und die Vererbung läuft über den Vater, dessen Vater (Großvater), wiederum dessen Vater (Urgroßvater) und so weiter. Oft wird ein Nachweis bis zu vier Vorfahrengenerationen zurück zum Ur-Urgroßvater väterlicherseits erwartet. Dabei kann es eine wichtige Rolle spielen, ob die jeweilige Vaterschaft biologisch oder rechtlich (Adoption) bestimmt ist oder war, und ob der Nachkomme einer Ehe entstammt oder einer nicht-institutionalisierten Verbindung.
Der alleinige Bezug auf die ausschließlich väterliche Abstammung bedeutet zwangsläufig, dass die „Stammlinie“ nur über Söhne fortgeführt werden kann – eine Tochter kann ihre väterliche Linie nicht fortsetzen, weil ihre Kinder (Enkel ihres Vaters) zur Familie ihres Ehemanns zählen, sie führen dessen Linie fort und nicht die der Mutter.
Patrilinearität wird auch mit „agnatisch“ (lateinisch „der Hinzu-/Nachgeborene“) gleichgesetzt, der Begriff kommt aus dem römischen Recht und bezeichnet Blutsverwandte, die in einer ununterbrochenen männlichen Stammlinie von einem gemeinsamen „Stammvater“ abstammen.
Patrilinearität als alleinige Abstammungsfolge findet sich weltweit bei 46 % aller Ethnien und indigener Völker (1998: 584 von 1267).
Die Grundvoraussetzung für patrilineare Verwandtschaftsbeziehungen ist die Entdeckung der menschlichen biologischen Vaterschaft, die sich etwa ab 10.000 v. Chr. im Gefolge der „Neolithischen Revolution“ durch Viehzucht und Ackerbau verbreitete. Mit zunehmender Neolithisierung und Ausbreitung des neuen Wissens entwickelten oder übernahmen Gesellschaften zu verschiedenen Zeiten und aus unterschiedlichen Gründen patrilinear orientierte Formen der sozialen Organisation.
Da es für einen Ehemann grundsätzlich kein mit der Geburt des Kindes gleichwertiges äußeres Beweiszeichen seiner Vaterschaft gibt (ähnliches Aussehen ist kein Beweis), bleibt immer die Möglichkeit, dass jemand anders als der Ehemann der biologische Vater ist. Dieses grundlegende Problem der Patrilinearität zeigt das 2000 Jahre alte römische Rechtssprichwort Pater semper incertus est: „Der Vater ist immer ungewiss“, er muss das Kind erst förmlich als das Seine anerkennen. Daraus folgte Pater est, quem nuptiae demonstrant: „Vater ist [nur], wer durch die Heirat als solcher erwiesen ist“. Erstmals im Jahre 1926 wurde in Wien durch ein anthropologisches Gutachten ein erster wissenschaftlicher Nachweis über die Abstammung eines Kindes von einem bestimmten Mann geführt.
Die Grundlage fast aller patrilinear geordneten Gruppen und Gesellschaften ist deshalb eine offizielle Vaterschaftsanerkennung von ehelichen Kindern in sozialer und vor allem juristischer Hinsicht, meist in den Tagen nach der Geburt. Manche Gruppen erlauben dem Vater dabei grundsätzlich, das Kind nicht als Eigenes anzunehmen und die Vaterschaft abzulehnen oder gar töten zu lassen. Mit steigendem sozialen Status spielt die Eindeutigkeit der Abstammung eine zunehmend wichtigere Rolle, entsprechend heftiger werden im Streitfall die Auseinandersetzungen bezüglich der Legitimität von Nachkommen und ihrer (Un-)Ehelichkeit.
In fast allen patrilinearen Gruppen oder Gesellschaften muss eine Ehefrau nach ihrer Heirat ihr Elternhaus verlassen und zum Wohnsitz oder Wohnort ihres Ehemannes oder seiner Familie umziehen (96 %: 563 von 584 Ethnien). Die Wohnfolge (Residenzregel) beim Ehemann wird bezeichnet als Patrilokalität (lateinisch „am Ort des Vaters“) oder allgemeiner als Virilokalität („am Ort des Mannes“). Andersherum betrachtet, ordnen sich fast alle patri-lokalen Clans oder Ethnien patri-linear.
Um die Möglichkeit auszuschließen, dass das Kind eines Ehepaars von einem anderen Mann stammt, entwickeln patrilineare Kulturen viele und einschneidende soziale Vorschriften für das geschlechtliche Zusammenleben. Beschränkte Ausgehmöglichkeiten, Verhüllungsvorschriften und die harte Bestrafung im Falle des Fremdgehens sollen Ehefrauen von anderen Sexualkontakten fernhalten. Betroffen von solchen Regeln sind aber direkt oder indirekt auch alle unverheirateten Frauen im empfängnisfähigen Alter. Daraus entwickelt sich eine Geschlechterhierarchie, bei der Frauen aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden, bis hin zur Geschlechtertrennung beim familiären Essen.
In patrilinear geordneten Gesellschaften ist der Vater für den sozialen Status seiner (anerkannten) Kinder verantwortlich, er beansprucht auch ihre Repräsentation nach außen und die Verfügungsgewalt über sie. In Ehen kann dies nicht nur gemeinsame Kinder betreffen, sondern auch seine Kinder von anderen (früheren) Frauen sowie die nicht von ihm abstammenden (früheren) Kinder seiner Ehefrau(en). Diese verwandtschaftliche Trennung spielt auch bei Eheschließungen eine Rolle, insbesondere bei der Kreuzcousinenheirat, bei der ein Kind der Vaterschwester oder des Mutterbruders geheiratet werden darf.
Patrilineare Clans und Gesellschaften organisieren sich fast immer nach dem Prinzip der männlichen Seniorität: Der erstgeborene (oder) älteste Sohn steht über seinen Geschwistern, auch über älteren Schwestern. Der Grund für die Bevorzugung des ältesten Sohnes liegt in der längeren Einflussmöglichkeit durch den Vater, in patrilinearen Gesellschaften wird der älteste Sohn gewohnheitsmäßig in die Fertigkeiten und den Beruf des Vaters eingearbeitet und hat dadurch den Vorteil der längsten Einarbeitungszeit.
Der älteste Sohn steht mit seinem Erstgeburtsrecht oder Ältestenrecht auch in der Erbfolge an erster Stelle (in matrilinearen Clans die letztgeborene Tochter).
In Kulturen mit einem patrilinearen Abstammungsverständnis wird die Zeugungskraft des Mannes/Vaters oft bedeutungsmäßig überhöht, beispielsweise durch die Wunschvorstellung des Spermas als „männlichen Samen“, obwohl es nicht keimfähig und deshalb nicht mit Pflanzensamen vergleichbar ist.
Für alle monotheistischen Religionen (Eingottglaube) und auch für andere ist die patrilineare Abstammung ihrer Gottheiten und Geistwesen, ihrer Propheten oder ihrer Priester von entscheidender Bedeutung, im Christentum angefangen beim Stammvater Abraham bis hin zu der Vorstellung eines Gottvaters mit seinem Sohn Gottes.
matrilinear
Bei der matrilinearen Abstammungsregel (lateinisch „in der Linie der Mutter“: Mütterlinie) entscheidet die rein weibliche Linie der Vorfahren einer Person über ihre Gruppenzugehörigkeit und entsprechende Rechte und Pflichten, die Abstammung läuft über die Mutter, deren Mutter (Großmutter), wiederum deren Mutter (Urgroßmutter) und so weiter (uterine Deszendenz: „Nachkommen aus der Gebärmutter“).
Dabei besteht die biologische Verwandtschaft immer zweifelsfrei, wie es im römischen Rechtssprichwort Mater semper certa est festgehalten wird: „Die Mutter ist immer sicher“, Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (steht seit 1998 auch wörtlich im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch im ). Für eine Geburt gibt es fast immer Augenzeugen (im Unterschied zum männlichen Zeugungsvorgang).
Mittlerweile ist aus der biologischen Genetik bekannt, dass eine Mutter auch die Eizellen ihrer Tochter im Rahmen der embryonalen Entwicklung in ihrer eigenen Gebärmutter entstehen lässt, somit also die Grundlage für die Nachfolgegeneration selber hervorbringt (während das Sperma eines Mannes von ihm selbst erzeugt wird, nicht von seinem Vater, von ihm wurde nur die Befähigung zur Erzeugung von Sperma geerbt).
Matrilinearität als alleinige Abstammungsfolge findet sich weltweit bei 13 % aller Ethnien und indigener Völker (1998: 160 von 1267).