thumb|„Vereinsregisterauszug zum Stichtag 03.03.2014“ aus dem Zentralen Vereinsregister mit elektronischer Signatur für den Verein Europa-Union Vorarlberg (EUV) Das Zentrale Vereinsregister (ZVR) ist eine amtliche Datenanwendung der Republik Österreich, die seit 1. Jänner 2006 beim Bundesministerium für Inneres eingerichtet ist. Rechtliche Grundlage ist der 3. Abschnitt des Vereinsgesetzes 2002.
Um einen österreichischen Verein eindeutig zu identifizieren, wird ihm eine 1- bis 10-stellige Zufallszahl zugewiesen. Diese ZVR-Zahl ist von den Vereinen nach Abs. 3 Vereinsgesetz 2002 im Rechtsverkehr nach außen zu führen.
Die Möglichkeit, aus dem ZVR einen Vereinsregisterauszug abzurufen, steht jeder Person mit Internetzugang kostenfrei zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen sind nur Einzelabfragen zulässig; Sammel- oder Verknüpfungsabfragen sind daher nicht möglich. Analog den natürlichen Personen im Zentralen Melderegister kann gemäß Abs. 4 bis 6 auch jeder eingetragene Verein
Die Online-Suche ist im ZVR nach der ZVR-Zahl (inklusive führender Nullen der neunstelligen Zahl; zum Beispiel: 001234567), nach dem Vereinsnamen oder auch nur nach seinen Namensbestandteilen möglich, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz (Ort). Der nach Abfrage generierte Vereinsregisterauszug zum Stichtag TT.MM.JJJJ im Format PDF ist elektronisch signiert und damit ein amtliches Dokument.
Neben der Online-Abfrage im Zentralen Vereinsregister kann jeder Auskunftssuchende auch Auskunft aus dem Lokalen Vereinsregister bei der örtlich für die Anmeldung von Vereinen zuständigen Vereinsbehörden einholen. Es sind dies die Bezirkshauptmannschaften oder die Landespolizeidirektionen bzw. das Polizeikommissariat, in Wien nur die Landespolizeidirektion – in Krems sowie Waidhofen jedoch der Magistrat.
Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG), StF , 3. Abschnitt (Vereinsregister und Datenverarbeitung) in der geltenden Fassung: , Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten , Lokales Vereinsregister , Erteilung von Auskünften aus dem Lokalen Vereinsregister , Zentrales Vereinsregister , Erteilung von Auskünften aus dem Zentralen Vereinsregister Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Durchführung des Vereinsgesetzes (Vereinsgesetz-Durchführungsverordnung − VerGV), StF in der geltenden Fassung.
Weblinks Vereinsregister – Auskunft, Abfrage. In: oesterreich.gv.at Vereinswesen: Zentrales Vereinsregister. In: Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI) Vereinsregister – Internetanfrage. In: Website des BMI
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