mini|„Kaufhaus Geschwister Knopf in arischem Besitz“, Anzeige in Der Führer vom 22. September 1938
Arisierung (abgeleitet von „Arier“) oder Entjudung nannten die Nationalsozialisten die Verdrängung von Juden und „jüdischen Mischlingen“ aus Handel, Gewerbe, Wohnungen, Häusern und Wissenschaft im Sinne der Nürnberger Gesetze. Sie fand von 1933 bis 1945 im Deutschen Reich sowie angeschlossenen und besetzten Ländern statt und wird heute in der Regel als „Raub“ eingeordnet. Meist wurde sie zwar formell als ordnungsgemäßer „Verkauf“ inszeniert, dieser geschah jedoch unter erheblichen faktischen und/oder behördlichen Zwängen, sodass Verkäufer nur selten einen angemessenen Preis erzielen konnten. Dadurch erzielten einzelne Personen erhebliche Vermögenszuwächse; für die betroffenen Juden bedeutete es meist den Verlust großer Vermögensteile und ihrer beruflichen Existenz. Die Leiter der Landessippenämter sowie insbesondere protestantische Pastoren und die Evangelisch-lutherische Kirche spielten bei der Vorbereitung eine wesentliche Rolle, denn sie waren u. a. verantwortlich für Ariernachweise, Familien- und bäuerliche Höfe-Forschung, Wanderungsbewegungen sowie biographische und lokale Kulturforschung. In diesen Funktionen waren sie als Schreibtischtäter wesentlich beteiligt und verantwortlich für die NS-Propaganda im Allgemeinen und die Durchsetzung der NS-Rassenpolitik im Besonderen.
Von den oft unter Zwang erfolgten Verkäufen zu unterscheiden sind die Konfiszierung jüdischen Eigentums zugunsten des Staates, die teilweise parallel erfolgte, und die „freiwilligen“ Notverkäufe der Betroffenen, um den Zwangsmaßnahmen zuvorzukommen, oft auch in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Finanzierung einer Emigration (siehe auch Reichsfluchtsteuer).
Arisierung und Konfiszierung waren Teil der Judenverfolgung im Deutschen Reich. Ein Teil der im Deutschen Reich als Juden Verfolgten emigrierte ins Ausland; bei einem anderen Teil misslang die Flucht aufgrund bürokratischer Hürden (z. B. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des NS-Regimes oder aufgrund von Problemen bei der Ausstellung von Einreise-Visa.Bernhard Koch: Die Holzhandlung Gebrüder Freundlich, in Ins Licht gerückt. Jüdische Lebenswege im Münchner Westen. Unveränderte Neuauflage, Herbert Utz Verlag, München 2014, ISBN 978-3-8316-8023-8, S. 91. Andere entschieden sich gegen eine Flucht oder hatten nicht die finanziellen Mittel dazu. Die meisten Nicht-Emigrierten sowie jene, die im Zuge der Expansion des NS-Regimes wieder unter deutsche Herrschaft gekommen waren, wurden ab Oktober 1941 in Vernichtungslager im Osten deportiert und dort ermordet.
Außerdem wurde und wird der Begriff verwendet, um die Vertreibung oder Vernichtung jüdischer Kulturschaffender und Wissenschaftler zu benennen. Attraktive bzw. begehrte Positionen (z. B. Stellen als Professoren an Universitäten oder Dirigenten) wurden mit Nichtjuden besetzt, nachdem der vorherige jüdische Stelleninhaber die Position nicht mehr innehatte (Kündigung, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder anderes). Die Arisierung der Forschung beinhaltete unter anderem die Enteignung bestehender Patente. Die Autorenschaft jüdischer Autoren wurde auf arische Personen übertragen, oft auch im Zuge des Besitzwechsels an Buchverlagen.Julia Smilga: auf swr2.de vom 5. November 2021.
Ab 1933 wurden diskriminierende Gesetze und Verordnungen erlassen, um die „Entjudung“ des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in Deutschland juristisch zu untermauern.
Begriff Der Begriff entstand im Umfeld des völkischen Antisemitismus in den 1920er Jahren. Im Nationalsozialismus beschrieb er den Prozess der schrittweisen Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben und den damit verbundenen Enteignungsprozessen (Entjudung) und Aneignungsprozessen (Arisierung). Dabei umfasste der Prozess nicht nur die Übereignung eines Betriebes oder Geschäftes von einem jüdischen auf einen nichtjüdischen Eigentümer, sondern auch den Verlust des größten Teils des Privatvermögens, wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Hausrat, Möbel, Kunstwerke, Grundstücke und Wohnungen.Christiane Kuller: Finanzverwaltung und "Arisierung" in München. In: Angelika Baumann, Andreas Heusler (Hrsg.): München "arisiert": Entrechtung und Enteignung der Juden in der NS-Zeit. C. H. Beck, 2004, ISBN 3-406-51756-0, S. 176.
In der historischen Forschung wird der Begriff teilweise ausgedehnt auf die materielle und soziale Enteignung der Juden in der Zeit des Nationalsozialismus bis hin zur Zwangsarbeit der Juden. Teilweise wird der Begriff vermieden und verhüllend ersetzt durch euphemistische Benennungen wie Vermögensentziehung, Verdrängung aus der Wirtschaft, Liquidation und Geschäftsaufgabe jüdischer Betriebe.Jürgen Lillteicher, Constantin Goschler: Arisierung und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Deutschland und Österreich nach 1945 und 1989. Wallstein, Göttingen 2002, ISBN 3-89244-495-1.Dirk van Laak: pdf, Essen 1988 (aktualisiert 2003), abgerufen am 8. März 2015.
Für die Zeit von 1933 bis 1938 spricht man von einer Phase der freiwilligen Arisierung. Die massiv zum Verkauf genötigten Personen konnten in den meisten Fällen noch entscheiden, mit welchen Personen bzw. Privatfirmen sie einen Kaufvertrag abschließen wollten, und auch die Konditionen des Verkaufs waren noch weitgehend ohne behördlichen Einfluss offiziell frei verhandelbar. Die Phase der sogenannten wilden Arisierung unter physischem Zwang begann 1938 in Österreich nach dem Anschluss Österreichs und in Deutschland rund um die Novemberpogrome und der anschließenden Verschleppung der Aktionsjuden in die KZ. Ende 1938 wurde durch staatliche Verordnungen zur staatlichen zwangsweisen Arisierung übergegangen, da das Dritte Reich nach dem Abschluss des Münchner Abkommens seine außenpolitisch bedingte Zurückhaltung aufgab.Wolf-Arno Kropat: Reichskristallnacht
Geschichte Beginn ab 1933 mini|„Judenboykott“, 1. April 1933 in Berlin: SA-Mann vor dem Warenhaus Tietz
Unmittelbar, nachdem sie an die Macht gekommen waren, begannen die Nationalsozialisten, die jüdische Bevölkerung zu tyrannisieren, um sie zur Auswanderung zu bewegen. Eine besondere Rolle spielte dabei die Hetze der Zeitung Der Stürmer, die in Auflagen von Hunderttausenden verkauft und in so genannten Stürmerkästen öffentlich ausgehängt wurde.Melanie Wagner: Warenhausjude, Wäschejude, Autojude. Der Stürmer und die Arisierung. In: Matthias Henkel, Eckart Dietzfelbinger (Hrsg.): Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt: Die Arisierung in Nürnberg und Fürth. Imhof, Petersberg 2012, ISBN 978-3-86568-871-2, S. 17ff. Der Boykott jüdischer Geschäfte wurde erstmals am 1. April 1933 deutschlandweit durchgeführt. Durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurden jüdische Beamte entlassen.Maren Janetzko: Arisierung in Nürnberg. Ein Überblick. In: Matthias Henkel, Eckart Dietzfelbinger (Hrsg.): Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt: Die Arisierung in Nürnberg und Fürth. Imhof, Petersberg 2012, ISBN 978-3-86568-871-2, S. 41ff. Das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 entzog jüdischen Rechtsanwälten die Zulassung. Gerade bei Juristen, ob sie nun Anwälte, Notare, Staatsanwälte oder Richter waren, führte die Entlassung beziehungsweise das Berufsverbot zum Verlust des Broterwerbs und der Karriere, denn auch im Exil hatten sie kaum eine Chance, in ihrem Beruf zu arbeiten.Cordula Lissner: In der Justiz lebe ich wie im Exil. In: Anne Klein und Jürgen Wilhelm: NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945. Greven Verlag, Köln 2003, ISBN 3-7743-0338-X. Mit der Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April 1933 wurde nicht arischen Ärzten und solchen, die sich im kommunistischen Sinne betätigt hatten, die kassenärztliche Zulassung entzogen. Zur Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer wurde der Ariernachweis gefordert und jüdische und bolschewistische Künstler unterlagen somit einem faktischen Berufsverbot.
Im Januar 1935 stellte das Oberlandesgericht München fest, dass Verlegern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden könne, jüdische Urheber weiterhin zu verlegen. Daraufhin wurden die Autorennamen etablierter Fachliteratur ersetzt. Knaurs Gesundheitslexikon führte nicht mehr Josef Löbel als Autoren, sondern einen Peter Hiron, Erwin Noack kaperte Max Friedlaenders bekannten Kommentar zur Rechtsanwaltsordnung und verkündete, nachdem er Vizepräsident der Reichsrechtsanwaltskammer geworden war, die Entjudung der deutschen Anwaltschaft.Karina Urbach: Geraubte Bücher. Die Zeit, erschienen am 10. Dezember 2020, abgerufen am 22. Januar 2022.
1935 wurde beschlossen, keine öffentlichen Aufträge mehr an jüdische Firmen zu vergeben, und den öffentlich Bediensteten und Parteigenossen wurde verboten, bei Juden einzukaufen. Die jüdischen Betriebe wurden auch von ihren Zulieferern isoliert, indem sich arische Lieferanten freiwillig weigerten zu liefern, durch reduzierte Rohstoffquoten der Kartelle und auch durch die Reduzierung der staatlichen Devisenzuteilung.Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Fischer Taschenbuch, 1990, ISBN 3-596-24417-X. Die Gauwirtschaftsberater der NSDAP begannen den Arisierungsprozess von Betrieben auf lokaler Ebene über die Handelskammern zu steuern. Vertragsfreiheit und halbwegs faire Preise bei Unternehmensverkäufen waren nicht mehr möglich.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 1. Dezember 1936 wurden die Devisenstellen ermächtigt, sogenannte Sicherungsanordnungen unabhängig von Auswanderungsabsichten der Betroffenen auszusprechen. Damit erhielten die Devisenstellen potentiellen Zugriff auf das gesamte jüdische Vermögen.Christiane Kuller: Bürokratie und Verbrechen: Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland. Oldenbourg Verlag, 2013, ISBN 978-3-486-71659-7.
Unter diesem Druck von Judenboykott, Berufsverboten, bürokratischen Schikanen, zahlreichen diskriminierenden Gesetzen und Verordnungen und gewalttätiger Übergriffe sahen sich immer mehr Juden gezwungen, ihren Betrieb, ihr Geschäft oder persönliches Vermögen weit unter Wert zu verkaufen, um von dem Erlös zu leben oder aber auswandern zu können, wobei die Verkaufserlöse bei Auswanderung durch die Reichsfluchtsteuer und Stellen für Devisenbewirtschaftung abgeschöpft wurden. Bis 1938 waren 40 % der ehemaligen jüdischen Reichsbevölkerung vertrieben oder emigriert. Ihr Vermögen hatten sie größtenteils verloren oder zurücklassen müssen. Die zurückbleibende jüdische Bevölkerung verarmte zusehends.Claims Conference: auf der Homepage der Claimsconference, abgerufen am 15. Dezember 2015. Im Herbst 1938 befanden sich von ehemals 100.000 Betrieben jüdischer Inhaber nur noch 40.000 in den Händen ihrer rechtmäßigen Eigentümer.Konrad Kwiet: Nach dem Pogrom. Stufen der Ausgrenzung. In: Wolfgang Benz: Die Juden in Deutschland 1933–1945. Beck, München 1988, ISBN 3-406-33324-9, S. 547. Das jüdische Vermögen war von 12 Mrd. Reichsmark 1933 zusammengeschrumpft auf die Hälfte im Jahre 1938.Hubert Schneider: Die Entjudung des Wohnraums – Judenhäuser in Bochum. LIT Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-643-10828-9.
1938 Ausschreitungen in Österreich mini|Die „Arisierung“ von Herzmansky im März 1938