Ein Einkommensnachweis gibt Auskunft über die tragbare finanzielle Belastung für eine Person. Der Einkommensnachweis ist sowohl für Kreditinstitute – bei der Prüfung einer Kreditvergabe – in diesem Fall als Bestandteil einer Bonitätsprüfung (der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), als auch für Behörden, zum Beispiel zur Klärung von Unterhaltsverpflichtungen, gegenüber naher Angehöriger maßgeblich. Auch bei Abschluss eines Immobilien-Mietvertrags ist diese Auskunft üblich.

Bei einer Kreditvergabe sind – unabhängig davon ob es sich um einen Bankkredit oder einen Handelskredit (Versandhauskredit) handelt – neben weiteren Unterlagen, das Kreditscoring für die Kreditvergebende Stelle entscheidend.

Je nach Kreditvolumen werden vom Kreditgeber oft folgende Unterlagen angefordert:

Bei unselbständig Tätigen die letzten drei Gehaltsabrechnungen Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers Arbeitsvertrag Bei selbständig Tätigen Letzte zwei Jahresabschlüsse Aktuelle BWA Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre

Für den Nachweis anderer Einkommensarten können dienen Mietverträge Wertpapierabrechnungen Rentenbescheide

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