Die Einbürgerung Adolf Hitlers in das Deutsche Reich am 25. Februar 1932 erfolgte durch den von DNVP und NSDAP regierten Freistaat Braunschweig und war die Voraussetzung dafür, dass der Parteichef der Nationalsozialisten sich überhaupt um ein Staatsamt in Deutschland bewerben konnte.
Adolf Hitler war bis 1925 österreichischer Staatsbürger und anschließend auf eigenes Betreiben hin staatenlos. Eine (unmittelbare) deutsche Staatsangehörigkeit gab es damals nur in Ausnahmefällen.Unmittelbare Reichsangehörigkeit nach §§ 33–35 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22.7.1913 (RGBl. 1913, S. 583; online auf documentArchiv.de, Zugriff am 20. Februar 2026), z. B. bei Einbürgerung von Ausländern in deutschen Kolonien oder ehemaligen Deutschen im Ausland. Eine allgemeine deutsche Staatsangehörigkeit wurde erst mit der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934Die die Reichsangehörigkeit vermittelnde Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934. Im Reichsgesetzblatt, Teil I Nr. 14 vom 6. Februar 1934, S. 85. (Digitalisat) beseitigt worden. auf Grund des „Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs“ geschaffen, mit dem der NS-Staat die deutschen Länder gleichschaltete. Daher unternahmen von 1925 an verschiedene Unterstützer Hitlers mindestens sieben Versuche, ihm durch Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines der Gliedstaaten der Weimarer Republik zu verschaffen. Sie ließen dabei sowohl die Öffentlichkeit als auch politische Entscheidungsträger meist im Dunkeln oder suchten ihre Bestrebungen zumindest zu vertuschen. So geschehen beim ersten Versuch in Thüringen und in Hildburghausen und zuletzt im Freistaat Braunschweig. Dort gelang das Vorhaben schließlich im Februar 1932 durch massive Einflussnahme des nationalsozialistischen Innenministers Dietrich Klagges sowie durch die Unterstützung der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) im Braunschweigischen Landtag. Durch die Ernennung zum Regierungsrat wurde Hitler kurz vor der Reichspräsidentenwahl, bei der er zu kandidieren gedachte, eingebürgert. In einigen Fällen sind die Initiatoren bzw. die Unterstützer der Einbürgerungsversuche bis heute nicht bekannt.Manfred Overesch: Die Einbürgerung Hitlers 1930. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 40. Jg., H. 4, München 1992, S. 544 f., Fn. 8.
Vorgeschichte Der 1889 in Braunau am Inn geborene Hitler war aufgrund seiner Abstammung österreichischer Staatsbürger (s. Satz 2 ABGB). Er wuchs in Passau, Fischlham (Rauschergut), Leonding und Linz auf und zog 1907 nach Wien, wo er Kunstmaler werden wollte. Hitler bewarb sich zweimal um einen Studienplatz an der Wiener Kunstakademie, wurde jedoch beide Male wegen mangelnder Begabung abgewiesen. Der Direktor der Kunstakademie attestierte ihm anschließend in einem persönlichen Gespräch die „Nichteignung zum Maler“.Joachim C. Fest: Hitler – eine Biographie. Deutscher Bücherbund Stuttgart, 1973, S. 49. Aufgrund akuter Geldnot musste er ab 1909 in einem Obdachlosenasyl leben, ab Anfang 1910 im Männerwohnheim Meldemannstraße, wo er u. a. Rudolf Häusler kennenlernte. Mit diesem siedelte er 1913 nach München in eine Wohnung in der Schleißheimer Straße über, da er eine tiefgehende Abneigung gegen den österreichisch-ungarischen Vielvölkerstaat hegte und sich der dortigen Wehrpflicht entziehen wollte. In München angekommen, meldeten sich Häusler und Hitler bei den Behörden, wobei Häusler seine vollständigen Papiere vorlegte, während Hitler vorgab, über keinerlei Papiere zu verfügen und staatenlos zu sein.Braunschweiger Zeitung (Hrsg.): Braunschweiger Zeitung Spezial: Wie Hitler Deutscher wurde, Nr. 1 (2007), Braunschweig 2007, S. 11.
Versuchte Flucht vor der Stellung (Musterung) in Österreich In Österreich wurde Hitlers Geburtsjahrgang 1889 im Herbst 1909 aufgefordert, sich für die Hauptstellung im Frühjahr 1910 registrieren zu lassen. Hitler kam diesem Aufruf aber nicht nach. Im Oberösterreichischen Landesarchiv (OÖLA) in Linz (damals noch Hitlers offizielle Heimatgemeinde) befindet sich eine Namensliste, auf der bis zum Jahre 1913 dreimal vermerkt wurde, Hitler sei „ungerechtfertigt abwesend, weil der Aufenthalt nicht erforscht werden konnte“.
Hitler erklärte später, er habe sich im Herbst 1909 nicht gestellt, wohl aber im Februar 1910 im Konskriptionsamt im Wiener Rathaus, wo man ihn in den Bezirk Brigittenau schickte, da das Männer-Obdachlosenheim in der Meldemannstraße, wo Hitler damals wohnhaft war, zu diesem Bezirk gehörte. Laut Hitlers Angaben ersuchte er dort, sich in Wien stellen zu dürfen, und wurde dann nie mehr kontaktiert. Schriftliche Belege für diese Aussagen existieren jedoch nicht. Bei den vorgeschriebenen Nachmusterungen in den Jahren 1911 und 1912 erschien Hitler nicht. Warum er nicht vorgeladen wurde, ist unklar: Da Hitler die ganze Zeit über polizeilich gemeldet war, hätten ihn die Behörden aufspüren können.
Am 24. Mai 1913 meldete sich Hitler bei der Polizei ab, gab aber nicht an, wohin er umziehe. Am 25. Mai fuhr er mit dem Zug nach München. Dort bezeichnete er sich bei der polizeilichen Anmeldung wahrheitswidrig als staatenlos. Der Grund war wohl, dass er in den österreichischen Akten als „Stellungsflüchtling“ geführt wurde und mit entsprechender Strafverfolgung zu rechnen hatte.
Im Januar 1914 konnte Hitler aber von den österreichischen Behörden in Bayern ausfindig gemacht werden und erhielt eine amtliche Vorladung, datiert vom 12. Januar 1914, nach der er sich unter Androhung von Zwangsgeld bis 2.000 Kronen oder Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen bis zu einem Jahr unverzüglich zur Musterung in Linz einzufinden habe. Hitler schrieb einen langen Brief zu seiner Rechtfertigung und bat, die Musterung aus Kostengründen in Salzburg statt in Linz vornehmen zu lassen. Dies wurde genehmigt, woraufhin Hitler am 5. Februar 1914 in Salzburg gemustert, wegen körperlicher Schwäche für wehruntauglich erklärt und der Beschluss auf „waffenunfähig“ gefällt wurde. Daraufhin kehrte er nach München zurück. Nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges meldete er sich am 3. August 1914 freiwillig zur Bayerischen Armee.
Hitler wurde dem bayerischen Reserve-Infanterie-Regiment 16 zugeteilt und nahm hauptsächlich als Meldegänger bis wenige Tage vor dem Waffenstillstand im November 1918 am Krieg teil. Aus diesem Grunde brauchte er der Einberufung zum k. u. k. Landsturm keine Folge zu leisten. So kamen das österreichische Kriegsarchiv und andere staatliche Stellen nach gründlicher Prüfung 1932 zu dem Schluss, dass Hitler nicht als stellungsflüchtig bezeichnet werden könne.
„Hitler-Putsch“, Inhaftierung und Folgen mini|Hitlers DAP-Mitgliedskarte
Nach München zurückgekehrt und bis zu seiner Entlassung aus dem Militärdienst am 31. März 1920 immer noch Soldat, erlebte Hitler die Wirren der Nachkriegszeit, wie den Sturz der Monarchie, die Wandlung zu einer revolutionären Räterepublik und schließlich die Weimarer Republik unmittelbar mit. Zunächst wurde er vom späteren SA-Chef Ernst Röhm, der Zugang zu Armeegeldern aus dem Antibolschewismusfonds hatte, als Spitzel in die Deutsche Arbeiterpartei (DAP) eingeschleust, da diese verdächtigt wurde, eine linke Arbeiterpartei zu sein. Im September 1919 trat er in die DAP ein, aus der bereits vier Monate später, am 24. Februar 1920, auf seine Initiative hin die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) hervorging. Von diesem Zeitpunkt an stieg Hitlers Einfluss auch außerhalb Münchens. Am 8./9. November 1923 kam es zum erfolglosen Hitler-Ludendorff-Putsch, in dessen Folge Hitler in einem Prozess wegen Hochverrats verurteilt und auf der Festung Landsberg inhaftiert wurde. Obwohl Hitler zu diesem Zeitpunkt noch österreichischer Staatsangehöriger war und das Republikschutzgesetz in einem derartigen Fall die Ausweisung zwingend vorschrieb, kam es nicht dazu. Die Reichsregierung war während des Putsches über Hitlers Staatsangehörigkeit falsch informiert. In ihrem Aufruf „An das deutsche Volk!“ vom 9. November 1923 schrieb sie: Zitiert nach: Fritz Poetzsch: Vom Staatsleben unter der Weimarer Verfassung (1920–1924). In: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart. 13 (1925), S. 1–248 (S. 24).
Während seiner Haft hatte er im Oktober 1924 öffentlich erklären lassen, dass er den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft „nicht als schmerzlich“ empfinde, da er „immer nur als Deutscher gefühlt habe.“ In Mein Kampf schrieb Hitler: „Ich wollte nicht für den habsburgischen Staat fechten, war aber bereit, für mein Volk und das dieses verkörpernde Reich zu sterben.“
Abschiebeversuch durch Bayern Der bayerischen Landesregierung war seit Längerem bekannt, dass Hitler nicht, wie er immer behauptet hatte, staatenlos, sondern immer noch österreichischer Staatsangehöriger war. Bereits vor Hitlers vorzeitiger Haftentlassung am 20. Dezember 1924 versuchte sie daher, den politisch unliebsamen Agitator und Hochverräter in sein Heimatland abzuschieben. Mit Schreiben vom 28. März 1924 fragte deshalb die Polizeidirektion München offiziell bei der oberösterreichischen Landesregierung in Linz an, ob diese etwas gegen eine Abschiebung einzuwenden habe.Braunschweiger Zeitung (Hrsg.): Braunschweiger Zeitung Spezial: Wie Hitler Deutscher wurde, Nr. 1 (2007), Braunschweig 2007, S. 12.
Zunächst schien einer Abschiebung nach Österreich tatsächlich nichts entgegenzustehen, bis das österreichische Bundeskanzleramt unter Kanzler Ignaz Seipel am 27. September 1924 auf die Angelegenheit aufmerksam wurde, sich einschaltete und die Angelegenheit damit zu einem Politikum machte. Nach mehrfachem Schriftwechsel zwischen Linz und Wien erteilte das Wiener Bundeskanzleramt der oberösterreichischen Landesregierung in Linz schließlich am 11. Oktober die offizielle Weisung, Hitler im Falle eines Einreiseversuches nach Österreich an der Staatsgrenze abzuweisen oder gegebenenfalls zu internieren, indem sie ausführte, dass die Bundesregierung die „Auffassung hinsichtlich der Staatszugehörigkeit und Heimatberechtigung des Adolf Hitler nicht“ teile, da dieser „sich seit mehr als zehn Jahren außerhalb Österreichs aufhält und im deutschen Heer gedient hat“.Braunschweiger Zeitung (Hrsg.): Braunschweiger Zeitung Spezial: Wie Hitler Deutscher wurde, Nr. 1 (2007), Braunschweig 2007, S. 13. Diese Informationen waren bereits wenige Tage später in den Zeitungen nachzulesen.
Dies löste bei der Landesregierung in Linz hektische Betriebsamkeit aus, da Wien nun Nachforschungen anstellte, ob Hitler in Österreich über wirtschaftliche oder soziale Bindungen verfügte. Dazu wurden Schreiben nach Linz und Hitlers Geburtsort Braunau am Inn versandt, um Informationen über noch lebende Verwandte oder Bekannte sowie Geschäftspartner o. Ä. zu erhalten. Darüber hinaus forderte Wien das Ergebnis der Salzburger Musterung vom Februar 1914 an sowie ferner Nachweise über politische Aktivitäten Hitlers auf österreichischem Boden. Am 13. Dezember 1924 teilte die Bezirkshauptmannschaft aus Braunau mit, dass der „bekannte Führer der bayrischen Nationalsozialisten, Schriftsteller, Adolf Hitler“, dort weder über wirtschaftliche noch soziale Bindungen verfüge und dass man herausgefunden habe, dass er „vor ungefähr 2–3 Jahren“ bei Versammlungen der örtlichen NSDAP zweimal als Redner aufgetreten sei – dies jedoch von Parteigenossen vor den Sicherheitsbehörden offensichtlich geheim gehalten werden konnte. Am 20. Dezember 1924 gab die bayerische Regierung angesichts des Widerstandes des österreichischen Bundeskanzlers ihre Pläne zur Ausweisung Hitlers auf.D. C. Watt: Die bayerischen Bemühungen um die Ausweisung Hitlers 1924. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 5 (1957), S. 270–280 (278).