mini|Die Freiheitsstatue

Freiheit () wird in einem weiten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen auszuwählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie, Politikwissenschaft, Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts. Freiheitsbegriffe befinden sich ständig in Diskussion und damit in einem permanenten Wandel und umfassen jeweils gleichzeitig psychologische, soziale, kulturelle, religiöse, politische und rechtliche Dimensionen. Freiheit gehört zu den zentralen Begriffen der Ideengeschichte.

Wortherkunft Das Wort „Freiheit“ ist das Abstraktum zum Adjektiv „frei“, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *per(e)i- „nahe, bei“ (= „das, was bei mir ist“, das persönliche Eigentum) entwickelt hat. Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung über das germanische *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann, erhalten.Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage. Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lässt sich herleiten, dass jemand, der frei ist, zu einer Gemeinschaft voneinander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehört,Vedisch 'priyá' = 'Freund’, sowie vom gleichen Wortstamm: 'freien’ (i. S. v. heiraten) und 'Frieden’, vgl. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage und Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Übergriffe von Dritten verteidigen. Somit wäre „Freiheit“ als Rechtsstatus nach damaligem Verständnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden, in denen diese normative Herrschaft ausübt.Werner Conze, Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles’ Theorie der Freundschaft nach.

Unterscheidungen mini|Eugène Delacroix – Die Freiheit führt das Volk

Am grundlegenden Begriff der Freiheit können zahlreiche Aspekte unterschieden und separat behandelt werden. Für philosophische und politische Debatten stellt die Unterscheidung oder Nichtunterscheidung oft ein Problem oder eine bewusst eingesetzte Strategie dar. Die Freiheit, sich für oder gegen eine Handlung entscheiden zu können, und ihre Beschränkung durch Regeln sowie durch Entscheidungen, Ansprüche, Interessen oder Handlungen anderer sind eng mit der Frage der Legitimität des eigenen Handelns und des Beschränkens fremden Handelns verbunden.

Wollen und Handeln In der abendländischen Rechtstradition ist der Begriff der Handlungsfreiheit zentral: Das Handeln einer Person gilt als frei, wenn es dem Willen dieser Person entspricht. Die Handlungsfreiheit kann von äußeren Umständen (wie Zwang durch Andere) beschränkt oder aufgehoben werden. Sie kann aber auch von inneren – in der handelnden Person selbst liegenden – Umständen wie etwa einer körperlichen Lähmung oder einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt werden. Rechtliche Probleme ergeben sich, wenn eine Person zwar einen „natürlichen Willen“ hat, aber Grund zur Annahme besteht, dass sich dieser zum Beispiel wegen einer psychischen Störung, von dem mutmaßlichen „freien“ Willen unterscheidet.

Die Frage, ob der Wille des Menschen im Grunde frei oder determiniert ist, sich also automatisch in der Kette von Kausalereignissen ergibt, ist Gegenstand lang andauernder philosophischen Debatten über die Willensfreiheit (siehe Geschichte des Freien Willens und Praktische Freiheit). In der Diskussion werden die äußere Natur, die naturgegebenen Interessen der Handelnden und ihre Wünsche und Absichten, die auch durch gezielte oder ungezielte Beeinflussung hervorgerufene sein können, in verschiedene Verhältnisse zum tatsächlichen Handeln gestellt. Zum einen wird die Frage untersucht, ob menschliches Wollen und Handeln ganz oder zum Teil naturgesetzlich vorherbestimmt sind, und also damit heteronom, oder ob sie spontan und/oder autonom sind. Zum anderen ist vor allem die Frage der Verantwortlichkeit bedeutend. Diese beiden Fragen, ob der Wille das Handeln bestimmt oder auch nur bestimmen kann, und unter welchen Voraussetzungen eine Person ethisch verantwortlich ist, werden zunehmend unabhängig voneinander behandelt.Geert Keil: Willensfreiheit und Determinismus. Reclam: Stuttgart 2009, S. 98.

Freiheit in der Gemeinschaft Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit, die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt. Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen.. Die Unterscheidung findet sich schon bei Aristoteles, sie ist aber über die Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant zentrales Element des Liberalismus auch im 20. Jahrhundert geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des Individuums und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind. Negative Freiheit (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern;Vergleiche nach Berlin die Schriften von: Hayek, J.P. Day, F.E. Oppenheim, D. Miller und H. Steiner.Ian Carter in Kapitel 1. Two Concepts of Liberty. Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft.Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119. Einige Sozialwissenstheoretiker wie Ralf Dahrendorf lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen sozialen Freiheit. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen.Raymond Geuss, Freiheit im Liberalismus und bei Marx, in: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl, Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 486.

Positive und negative Freiheit Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem Positivismus) meint die Freiheit zu etwas, bspw. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit von etwas, bspw. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, in: ders.: Schriften, hrsg. v. Hennig Ritter, Fischer Verlag, Frankfurt M. 1988, Bd. 1, S. 203f. Jan Schapp gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.Jan Schapp: Über die Freiheit im Recht, ACP 1992, S. 355ffJan Schapp: Grundrechte als Wertordnung, JZ 1998, S. 913ff.

Andere Aspekte Individuelle und kollektive Freiheit Freiheiten von Individuen (zum Beispiel Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) und die Freiheit eines Kollektivs (zum Beispiel eines Landes von einer Besatzungsmacht).

Innere und äußere Freiheit Während äußere Freiheit eine soziale Größe ist und rechtliche, soziale und politische Umstände umfasst, beschreibt innere Freiheit einen Zustand, in dem der Mensch seine eigenen „inneren“ ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Anlagen nutzt und dabei auch von inneren Zwängen wie Trieben, Erwartungen, Gewohnheiten, Rollenmustern, Konventionen, Moralvorstellungen und Ähnliches frei ist und stattdessen rational auswählt (Souveränität). Als Schlüssel zur inneren Freiheit versteht man heute vor allem Erziehung und Bildung.Wilhelm von Humboldt: Rechenschaftsbericht an den König. 1809. In: A. Flitner, K. Giel (Hrsg.): Wilhelm von Humboldt. Werke in fünf Bänden. Darmstadt/Stuttgart 1960–1981, Bd. IV, S. 218.

Persönliche Freiheit, souveräne Freiheit und bürgerliche Freiheit Persönliche (negative) Freiheit bedeutet, dass jemand nicht unter Zwang steht, in seinen Handlungen nicht durch andere eingeschränkt oder bestimmt ist; souveräne (positive) Freiheit heißt, nach freiem Willen handeln und somit über sich selbst und über andere Macht ausüben zu können; mit bürgerlicher Freiheit ist die Teilhabe an gesellschaftlich-politischer Macht gemeint.Orlando Patterson: Freiheit, Sklaverei und die moderne Konstruktion der Rechte. In: Hans Joas, Klaus Wiegand (Hrsg.): Die kulturellen Werte Europas. Frankfurt a. M. 2005, ISBN 3-596-16402-8.

Schlaglichter der Ideengeschichte der Freiheit Antike mini|Der Versammlungsplatz der Attischen Demokratie, der Pnyx in Athen

Für die griechisch-römische Antike war politisch-rechtliche Freiheit (Libertas) kein Gut für alle Menschen, sondern ein Privileg der Gebildeten und der Oberschichten, denen die unfreien Sklaven und unterworfenen fremden Völker gegenüberstanden. Lediglich die Stoa entwickelte ein sehr weitgehendes Verständnis von Freiheit, indem sie erstmals historisch fassbar die Sklaverei verurteilte, das aber eher philosophisch und auf den Einzelnen bezogen war, nicht jedoch politisch. Freiheit war vor allem individuelle Freiheit von den Zwängen der Welt.Vgl. Epiktet (um 50–138 u. Z.), der Philosoph hatte als Sklave selbst über längere Zeit erzwungene Arbeit leisten müssen und dabei nach eigenem Bekunden seine innere Freiheit behauptet. Gleichwohl stellt die Entwicklung der Demokratie im klassischen Athen einen großen kulturellen Bruch und Meilenstein der historischen und politischen, aber auch ideellen Entwicklung dar.Kurt Raaflaub, Die Entdeckung der Freiheit. Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen, München 1985, ISBN 978-3-406-30552-8, und Andreas Grüner, Julian Schreyer (Hrsg.), Freiheit (=Themenheft der Zeitschrift für archäologische Aufklärung, Band 1, 2024) ISSN 2940-9993, eISSN 2941-0002 (Digitalisat). Aristoteles brachte es in Politik auf den Punkt, Freiheit sei „leben zu können wie man will: denn dies, sagt man, sei der Freiheit eigenthümlich […] Nach diesen Grundgedanken und nach diesem Principe ergeben sich folgende als demokratische Institutionen: Alle Magistrate werden aus allen gewählt. Alle herrschen über Jeden, und Jeder wieder abwechselnd über Alle. Die Staatsämter werden durchs Loos besetzt“. Zitierte Übersetzung von

Demgegenüber hat das Volk Israel sehr früh die Befreiung aus Sklaverei und fremder Oberherrschaft zu einem auch politischen Thema gemacht. Wenn im Pessachfest der Befreiung aus Ägypten gedacht wurde, dann steckte darin sowohl eine Kritik an aller ungezügelten Machtausübung als auch die grundsätzliche Anerkennung der Freiheit als eines politischen Grundrechtes für alle Angehörigen des Volkes. Trotzdem wurden in Israel – ebenso wie in anderen antiken Hochkulturen auch – Sklaven gehalten.