mini|Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) des Ministeriums für Staatssicherheit

Die Zersetzung war eine vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR eingesetzte geheimpolizeiliche Methode. Sie diente zur Bekämpfung vermeintlicher und tatsächlicher politischer Gegner. Die in der ab Januar 1976 in Kraft getretenen Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) definierten Zersetzungsmaßnahmen wurden vom MfS vornehmlich in den 1970er und 1980er Jahren in Operativen Vorgängen gegen oppositionelle Gruppen und Einzelpersonen eingesetzt. Fast durchgehend konspirativ angewandt, ersetzten sie den offenen Terror der Ära Ulbricht.

Als repressive Verfolgungspraxis bestanden die Zersetzungsmethoden aus umfangreichen, heimlichen Steuerungs- und Manipulationsfunktionen und subtilen Formen ausgeklügelten Psychoterrors bis in die persönlichsten Beziehungen der Opfer hinein. Das MfS griff dabei auf das Netz an „Inoffiziellen Mitarbeitern“ (IM), staatliche Einflussmöglichkeiten auf alle Arten von Institutionen sowie die „Operative Psychologie“ zurück. Durch gezielte psychische Beeinträchtigung oder Schädigung versuchte das MfS auf diese Weise, den als Gegner bzw. Feind wahrgenommenen Dissidenten und Oppositionellen die Möglichkeiten für weitere „feindliche Handlungen“, das hieß politische Betätigung, zu nehmen.

Durch die Offenlegung zahlreicher Stasi-Unterlagen nach der politischen Wende in der DDR ist der Einsatz von Zersetzungsmaßnahmen durch das MfS öffentlich bekannt geworden. Schätzungen gehen von einer insgesamt vier- bis fünfstelligen Anzahl von Personen aus, die mit Zersetzungsmaßnahmen belegt wurden,Süß: Strukturen. S. 217. bis zu 5000 von ihnen wurden hierdurch „nachhaltig geschädigt“. Opfer von Zersetzungsmaßnahmen durch das MfS haben bei nachweislicher systematischer, beruflicher und/oder gesundheitlicher Schädigung einen Anspruch auf Rehabilitation gemäß 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.

Begriffsherkunft und MfS-Definition Neben der chemischen Bedeutung des Verbs zersetzen bezeichnet Zersetzung auch die Zerstörung einer Gemeinschaft, Ordnung oder politischen Partei.Gerhard Wahrig: Wörterbuch der deutschen Sprache. Neuausgabe Juli 1997, Deutscher Taschenbuch Verlag, München ISBN 3-423-52102-3, (CD-ROM-Ausgabe). Die Herkunft des Wortes im MfS-Gebrauch stammt aus der Militärsprache: „Zersetzung“ bezeichnet eine strategische Maßnahme aus der psychologischen Kriegsführung, um die Kampfmoral gegnerischer Soldaten zu schwächen. Während der Weimarer Republik wurde der Begriff für die gegenseitige Unterwanderung politischer Organisationen sowie der Reichswehr mit dem Ziel ihrer inneren Schwächung gebraucht.Jens Gieseke: Mielke-Konzern. S. 192f. Das MfS verwendete den Begriff erstmals umfassend in seiner als „Geheime Verschlusssache“ eingestuften Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV). Diese beschrieb auf drei Seiten die „Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung“.

Eine Definition der Zersetzung einschließlich deren Ziele und Methoden lieferte das MfS im Rahmen der zweiten Auflage ihres 1981 erarbeiteten und 1985 erschienenen Wörterbuchs zur politisch-operativen Arbeit. Die erste Auflage aus dem Jahr 1970 enthielt diesen Begriff noch nicht.Siegfried Suckut (Hrsg.): Das Wörterbuch der Staatssicherheit – Definitionen zur „politisch-operativen Arbeit“. Wissenschaftliche Reihe des Bundesbeauftragten, 2. Auflage, Berlin 1996, S. 463.

Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen Während der ersten zehn Jahre der DDR wurde politische Opposition überwiegend als Kriegs- und Boykotthetze mit Methoden des Strafrechtes bekämpft.Rainer Schröder: , forum historiae iuris, 6. April 2004. Mit der Abschottung der DDR infolge des Mauerbaus wurde ab 1963 auch der justizielle Terror aufgegeben.Falco Werkentin: Recht und Justiz im SED-Staat. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1998, 2. durchgesehene Auflage 2000, S. 67. Vor allem seit Beginn der Ära Honecker 1971 verstärkte das MfS seine Bemühungen, oppositionelles Verhalten ohne Anwendung des Strafrechtes zu sanktionieren.Sandra Pingel-Schliemann: Zerstörung von Biografien. Zersetzung als Phänomen der Honecker-Ära. In: Eckart Conze/Katharina Gajdukowa/Sigrid Koch-Baumgarten (Hrsg.): Die demokratische Revolution 1989 in der DDR. Köln 2009, S. 78–91. Wichtige Anlässe hierfür waren das Streben der DDR nach internationaler Anerkennung und die deutsch-deutsche Annäherung ab Ende der 1960er Jahre. So hatte sich die DDR sowohl im Grundlagenvertrag mit der BundesrepublikArt. 2 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972. In: Matthias Judt (Hrsg.): DDR-Geschichte in Dokumenten – Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse. Bundeszentrale für politische Bildung Bd. 350, Bonn 1998, S. 517. als auch mit dem Beitritt zur UN-ChartaArt. 1 Abs. 3 UN-Charta. Dokumentiert in: 12. Deutscher Bundestag: Materialien der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland. Band 4, Frankfurt a. M. 1995, S. 547. und der Unterzeichnung der KSZE-SchlussakteKonferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Schlussakte, Helsinki 1975, S. 11. zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet beziehungsweise diese Absicht bekundet. Da letztere auch im Neuen Deutschland publiziert wurde, stand deren Umsetzung – insbesondere in Bezug auf die beschlossene Verbesserung der Ausreiseregelung – auch innenpolitisch zur Diskussion. Zudem versuchte das SED-Regime, die Zahl politischer Häftlinge zu reduzieren und hierzu die versprochenen Konzessionen durch Repressionspraktiken unterhalb der Schwelle von Verhaftung und Verurteilung zu kompensieren.Johannes Raschka: „Staatsverbrechen werden nicht genannt“ – Zur Zahl politischer Häftlinge während der Amtszeit Honeckers. In: Deutschlandarchiv. Band 30, Nummer 1, 1997, S. 196Jens Raschka: Einschüchterung, Ausgrenzung, Verfolgung – Zur politischen Repression in der Amtszeit Honeckers. Berichte und Studien, Band 14, Dresden 1998, S. 15.

Praktische Anwendung Das MfS setzte die Zersetzung vor allem als psychologisches Unterdrückungs- und Verfolgungsinstrument ein.Klaus-Dietmar Henke: Zur Nutzung und Auswertung der Stasi-Akten. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Nummer 4, 1993, S. 586 (PDF). Es nutzte die an der Juristischen Hochschule der Staatssicherheit (JHS) gewonnenen Erkenntnisse der „Operativen Psychologie“ gezielt,Süß: Strukturen. S. 229. um das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Opfer zu untergraben. Diese sollten verwirrt oder verängstigt, permanenten Enttäuschungen ausgesetzt und durch Störung der Beziehungen zu anderen Menschen sozial entwurzelt werden. Auf diese Weise sollten Lebenskrisen hervorgerufen werden, die politische Gegner verunsichern und psychisch belasten sollten, sodass dem Opfer die Zeit und Energie für staatsfeindliche Aktivitäten genommen wurde.Pingel-Schliemann: Zersetzen. S. 188. Das MfS als Drahtzieher der Maßnahmen sollte hierbei nicht erkennbar sein.Pingel-Schliemann: Formen. S. 235. Der selbst betroffene Schriftsteller Jürgen Fuchs sprach deshalb auch von „psychosozialen Verbrechen“ und einem „Angriff auf die Seele des Menschen“.

Wenngleich sich bereits für die späten 1950er Jahre Methoden der Zersetzung nachweisen lassen, wurde die Zersetzung als Methode erst Mitte der 1970er Jahre wissenschaftlich definiert und vornehmlich in den 1970er und 1980er Jahren systematisch angewendet.Süß: Strukturen. S. 202–204. Die Zahl der betroffenen Personen kann nur schwer ermittelt werden, da die Quellenlage wegen bewusster Verschleierung oft lückenhaft ist, die angewendeten Methoden jedoch vielfältig und die beteiligten Abteilungen zahlreich waren. Insgesamt dürften eine vier- bis fünfstellige Zahl an Personen in Gruppen sowie eine dreistellige Zahl an Einzelpersonen mit Zersetzungsmaßnahmen belegt worden sein. Andere Quellen gehen von etwa 5000 von der Zersetzung betroffenen und „nachhaltig geschädigten“ Personen aus.Siehe hierzu die schriftliche Stellungnahme des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Michael Beleites zur Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Gesetzentwürfen und Anträgen zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der DDR vom 7. Mai 2007 (PDF-Dokument nicht mehr online abrufbar) (), eingesehen am 24. August 2010, sowie 3sat: , eingesehen am 24. August 2010. An der Juristischen Hochschule wurde eine zweistellige Zahl an Dissertationen zu Themen der Zersetzung vorgelegt.Günter Förster: Die Dissertationen an der „Juristischen Hochschule“ des MfS. Eine annotierte Bibliographie. BStU, Berlin 1997, . Zudem existiert ein etwa 50 Seiten umfassendes Lehrmaterial zur Zersetzung mit zahlreichen praktischen Beispielen.Anforderungen und Wege für eine konzentrierte, offensive, rationelle und gesellschaftlich wirksame Vorgangsbearbeitung. Juristische Hochschule Potsdam 1977, BStU, ZA, JHS 24 503.

Durchführende Institutionen Angewandt wurden die Maßnahmen von nahezu allen Abteilungen des MfS, vor allem jedoch von der Hauptabteilung XX des MfS in Berlin sowie den Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen des MfS. Mit der Überwachung von Religionsgemeinschaften, Kultur- und Medienbetrieben, Blockparteien und gesellschaftlichen Organisationen, des Bildungs- und Gesundheitssystems sowie des Sports deckte die Linie XX praktisch das gesamte öffentliche Leben in der DDR ab.Jens Gieseke: Das Ministerium für Staatssicherheit 1950–1989/90 – Ein kurzer historischer Abriss. In: BF informiert. Nr. 21, Berlin 1998, S. 35. Das MfS nutzte hierbei die Möglichkeiten, die sich aus der geschlossenen Gesellschaftsform der DDR ergaben. Durch politisch-operatives Zusammenwirken besaß das MfS umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten wie beispielsweise berufliche oder schulische Strafen, Ausschluss aus Massenorganisationen und Sportvereinen, zeitweise Verhaftungen durch die Volkspolizei sowie die Nichtgewährung von Reisegenehmigungen ins sozialistische Ausland bzw. das Zurückweisen an den visafreien Grenzübergängen zur Tschechoslowakei und Volksrepublik Polen. Zu den „Partnern des operativen Zusammenwirkens“ zählten ferner die Räte der Kreise, Universitäts- und Betriebsleitungen, Wohnungsverwaltungen, Sparkassenfilialen oder unter Umständen behandelnde Ärzte. Wichtige Grundlagen für die Ausarbeitung von Zersetzungsmaßnahmen lieferten die Linie VIII (Observation) sowie die Abteilungen 26 (Telefon- und Raumüberwachung) und M (Postkontrolle) des MfS, notwendige Technik beschaffte die Abteilung 32.Pingel-Schliemann: Zersetzen, S. 141–151.

Das MfS wandte Zersetzungsmaßnahmen auch in Zusammenarbeit mit Bruder-Geheimdiensten anderer Ostblock-Staaten an. So leitete beispielsweise der polnische Geheimdienst gemeinsam mit dem MfS ab Anfang der 1960er Jahre Maßnahmen gegen die Zeugen Jehovas ein, welche als „innere Zersetzung“Aus einem Protokoll vom 16. Mai 1963, zit. n. Sebastian Koch: Die Zeugen Jehovas in Ostmittel-, Südost- und Südeuropa: Zum Schicksal einer Religionsgemeinschaft. Berlin 2007, S. 72. bezeichnet wurden.Waldemar Hirch: Zusammenarbeit zwischen dem ostdeutschen und dem polnischen Geheimdienst zum Zweck der „Zersetzung“ der Zeugen Jehovas. In: Waldemar Hirch, Martin Jahn, Johannes Wrobel (Hrsg.): Zersetzung einer Religionsgemeinschaft: die geheimdienstliche Bearbeitung der Zeugen Jehovas in der DDR und in Polen. Niedersteinbach 2001, S. 84–95.

Zersetzung von Einzelpersonen