Das Abgeordnetenhaus von Berlin (AGH Berlin) ist gemäß Artikel 38 Absatz 1 der Verfassung von Berlin (VvB) die Volksvertretung bzw. das Landesparlament von Berlin und dessen oberstes Verfassungsorgan. Es hat seinen Sitz im früheren Gebäude des Preußischen Landtags im Ortsteil Mitte.

Geschichte Entstehung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zwischen 1947 und 1950 hatte die Berliner Stadtverordnetenversammlung in der Nachkriegszeit den Auftrag, eine Verfassung für Berlin als neu zu bildenden Stadtstaat auszuarbeiten (vgl. Art. 35 Abs. 2 der Vorläufigen Verfassung der Stadt Groß-Berlin vom 13. August 1946). Nach der ersten freien Wahl am 20. Oktober 1946 in Berlin konstituierte sich die Stadtverordnetenversammlung am 26. November 1946.

Die Stadtverordnetenversammlung setzte sich aus Stadtverordneten von SPD, CDU, SED und LDP zusammen.

Infolge des Auszugs der Berliner Stadtverordnetenversammlung aus dem sowjetischen Sektor sowie der Teilung Berlins im November 1948, konnte die noch mit den Stimmen der SED anberaumte Wahl am 5. Dezember 1948 nur in den Westsektoren stattfinden und die Verabschiedung einer neuen Verfassung verzögerte sich. Der Ostsektor („Demokratischer Sektor von Berlin“) hatte in den nächsten Jahren keine Volksvertretung und konnte sich erst in der Endphase der DDR im Juni 1990 eine eigene „Verfassung von Berlin“ geben. Am 4. August 1950 verabschiedete die Berliner Stadtverordnetenversammlung die Verfassung von Berlin als einem deutschen Stadtstaat. Mit Inkrafttreten der Verfassung von Berlin am 1. Oktober 1950 löste das Abgeordnetenhaus von Berlin das bisherige (kommunale) Stadtparlament, die Stadtverordnetenversammlung, als Nachfolger ab. Die erste Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin fand am 3. Dezember 1950 statt.

Am 11. Januar 1951 konstituierte sich das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner ersten Sitzung und nahm seine Arbeit als Landesparlament und Volksvertretung auf.

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus 1990 (für die 12. Legislaturperiode), nach der Wiedervereinigung, war die erste Wahl in ganz Berlin seit 1946. Seitdem gibt es in Berlin wieder ein gesamtberlinisches Landesparlament. Die konstituierende Sitzung fand am 11. Januar 1991 in der Nikolaikirche statt. Des Tages der „konstituierenden Sitzung des Gesamtberliner Abgeordnetenhauses“ wird regelmäßig mit einem Festakt in der Nikolaikirche gedacht.

Am 11. Januar 2001 beging das Abgeordnetenhaus von Berlin mit einer Feierstunde in der Nikolaikirche den 10. Jahrestag der konstituierenden Sitzung des ersten frei gewählten Gesamtberliner Parlaments nach der bundesdeutschen Wiedervereinigung der Stadt. Die Eröffnungsansprache hielt der Alterspräsident der 12. Legislaturperiode, Klaus Franke; die Festrede hielt die Parlamentarische Berichterstatterin des Tagesspiegels, Brigitte Grunert.

Am 11. Januar 2011 wurde mit einer Feierstunde in der Berliner Nikolaikirche des 20. Jahrestages der konstituierenden Sitzung des ersten frei gewählten Gesamtberliner Parlaments gedacht. Festredner waren der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Professor Klaus Finkelnburg, Altbundeskanzler Gerhard Schröder und der seinerzeit amtierende Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, Walter Momper.

Am 11. Januar 2016 wurde mit einer Feierstunde in der Berliner Nikolaikirche des 25. Jahrestages der konstituierenden Sitzung des ersten frei gewählten Gesamtberliner Parlaments gedacht. Die Festrede hielt der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert.

In der 70. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 14. Januar 2021 erinnerte dessen Präsident, Ralf Weiland (SPD), mit Blick auf den 11. Januar 2021 an das 30-jährige Bestehen des Gemeinsamen Berliner Abgeordnetenhauses. Aufgrund der Corona-Pandemie fand keine Feierstunde statt.

Am 12. Januar 2026 erinnerte an die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin Cornelia Seibeld (CDU) im Rahmen einer Festveranstaltung an Konstituierung des ersten Gesamtberliner Parlaments vor 35 Jahren. Sie würdigte damit einen Meilenstein der parlamentarischen Demokratie in der wiedervereinigten Stadt. Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutierten Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der 12. Wahlperiode über ihre Erfahrungen und die parlamentarische Arbeit in der Phase des demokratischen Neubeginns auf dem Podium. Zu den Podiumsgästen zählten Eberhard Diepgen (CDU), Christine Bergmann (SPD), Reinhard Klein (FDP), Martina Michels (Die Linke), Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Barbara Saß-Viehweger (CDU).

Name „Abgeordnetenhaus“ Für die Erarbeitung einer Verfassung für Berlin setzte die Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember 1946 einen Verfassungsausschuss ein. In der 41. Sitzung am 2. September 1947 berichtete der Verfassungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung über den bisherigen Stand seiner Arbeit; die Verfassungsentwürfe der Fraktionen von SPD, CDU und SED, die der Stadtverordnetenversammlung vorlagen, wurden zur weiteren Beratung an den Verfassungsausschuss überwiesen. Anschließend wurden die Fraktionsentwürfe im Verfassungsausschuss diskutiert. Dabei stellte sich unter anderem auch die Frage nach der Bezeichnung der zukünftigen Volksvertretung. Während der Verhandlungen wurden die Begriffe „Stadttag“,Breunig: Verfassunggebung von Berlin 1945–1950. S. 240. „Landtag“,Breunig: Verfassunggebung von Berlin 1945–1950. S. 265. „Volkskammer“,Protokoll über die 20. Sitzung des Verfassungsausschusses am 24. September 1947. In: Hans J. Reichhardt (Hrsg.): Die Entstehung der Verfassung von Berlin. 1990, Dok 102, S. 832. „Volkstag“,Breunig: Verfassunggebung von Berlin 1945–1950. S. 273. und „Abgeordnetenhaus“Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP), Bestand der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, 05-006-067. vorgeschlagen. Auch gab es den Vorschlag, den (traditionellen) Begriff „StadtverordnetenversammlungBreunig: Verfassunggebung von Berlin 1945–1950. S. 281.“ als amtliche Bezeichnung für die künftige Volksvertretung beizubehalten. Zunächst einigte man sich im Verfassungsausschuss, den Namen „Abgeordnetenhaus“ als einen „Arbeitstitel“ für die Volksvertretung während der weiteren Verhandlungen über die Verfassung zu verwenden. Schließlich setzte sich die Benennung Abgeordnetenhaus als endgültige Bezeichnung für die Berliner Volksvertretung durch. Zurückzuführen ist der Begriff „Abgeordnetenhaus“ auf die preußische Verfassung.Driehaus, Art. 38, Rn. 3. Dort bestand der preußische Landtag aus zwei Kammern. Diese wurden bis 1918 als preußisches Herrenhaus und als preußisches Abgeordnetenhaus bezeichnet.

Parlamentsreform 2020 Am 26. September 2019 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG)“-Drucksache 18/2147: Änderungen gemäß Drucksache 18/2214: Ziel der Reform und damit der Wandlung zu einem sogenannten Vollzeitparlament sei es, auf das gestiegene Arbeitspensum der Abgeordneten zu reagieren. Damit einher geht einerseits die Erhöhung der monatlichen Entschädigung, welche seit dem 1. Januar 2020 6250 Euro (eine Erhöhung um 58 Prozent) beträgt.siehe § 6 Absatz 1 LAbgG Der Betrag wird jährlich neu angepasst.siehe § 6 Absätze 3 und 4 LAbgG Andererseits werde das Abgeordnetenhaus in Zukunft bis 22 Uhr anstatt bisher bis 19 Uhr tagen. Vorgesehen werde zudem die Anberaumung zweier zusätzlicher Sitzungstermine pro Jahr, so dass sich deren Gesamtzahl auf 18 erhöhe. Die Sitzungen der Ausschüsse würden zukünftig drei statt zwei Stunden dauern.

Nach seiner historischen Entwicklung und seit seiner Existenz handelte es sich bei dem Abgeordnetenhaus von Berlin um ein Teilzeitparlament, umgangssprachlich auch „Feierabendparlament“ genannt. Das Abgeordnetenmandat war als nebenberufliche Tätigkeit angelegt. In der Praxis habe die parlamentarische Arbeit aber häufig keinen Raum für eine sonstige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit gelassen. Für ihre Tätigkeit bekamen die Abgeordneten ebenfalls eine monatliche Entschädigung. Bis zum 31. Dezember 2019 betrug diese 3498 Euro.vgl. Bekanntmachung über die Anpassung von Leistungen an Abgeordnete nach dem Landesabgeordnetengesetz vom 27. November 2013, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 647 Dieser Betrag wurde jährlich neu angepasst.

2026 beträgt die zu versteuernde monatliche Entschädigung 8161 Euro.

Wahl

Allgemeines

Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt (Art. 39 Abs. 1 VvB). Es besteht aus mindestens 130 Abgeordneten (Art. 38 Abs. 2 VvB), von denen 78 direkt in ihren Wahlkreisen und mindestens 52 über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden. Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter erhört sich jedoch normalerweise durch Überhang- und Ausgleichsmandate.

Abgeordnetenhauswahl 2023 (Wiederholungswahl der Wahl von 2021) Bei der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2023 überschritten fünf Parteien die Sperrklausel von 5 Prozent der Wählerstimmen und 159 Abgeordnete ziehen nach der Wahl am 12. Februar 2023 ins Abgeordnetenhaus ein.

Zu Beginn der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl hatten die Parteien folgende Fraktionsstärken:

CDU: 52 Sitze SPD: 34 Sitze Grüne: 34 Sitze Linke: 22 Sitze AfD: 17 Sitze

Abgeordnete Mindestanzahl an Abgeordneten Artikel 38 Absatz 2 der Verfassung von Berlin schreibt eine Mindestanzahl von 130 Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin vor. Die von der Verfassung von Berlin vorgeschriebene Mindestanzahl an Abgeordneten kann auch überschritten werden und dies geschieht grundsätzlich durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate.

Freies Mandat Berliner Abgeordnete sind gemäß Art. 38 Absatz 4 Satz 2 VvB weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden; man spricht auch vom sogenannten freien Mandat.

Rechte/Amtsausstattung Der amtliche Namenszusatz für die Mitglieder des Hauses lautet MdA. Näheres zu den Rechten des (Abgeordneten-)Mandats regelt insbesondere Artikel 45 VvB. So hat beispielsweise jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter gemäß Artikel 45 Absatz 2 VvB das Recht, Akteneinsicht bei der Verwaltung zu verlangen. Näheres zu der Amtsausstattung eines Berliner Abgeordneten ist in dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG) vom 9. Oktober 2019 in seiner jeweiligen Fassung geregelt.

Listen der Mitglieder des Abgeordnetenhauses Nachfolgend wird auf die Listen der letzten drei Wahlperioden verwiesen: Liste der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (17. Wahlperiode) Liste der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (18. Wahlperiode) (ab der Wahl 2016) Liste der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (19. Wahlperiode) (ab 2021, Wahlwiederholung 2023)

Aufgaben Gesetzgebung Eine der drei wichtigsten Aufgaben ist die Gesetzgebung. Das Verfahren der Gesetzgebung ist in den Artikeln 59 bis 65 der Verfassung von Berlin (VvB) festgelegt. Danach ist das Verfahren in die folgenden Schritte unterteilt: Initiative (Artikel 59 Absatz 2 VvB) Beratung (Artikel 59 Absatz 4 VvB) Verabschiedung (Artikel 60 Absatz 1 VvB) Ausfertigung (Artikel 60 Absatz 2 VvB) Verkündung (Artikel 60 Absatz 2 VvB)

Innerhalb der Gesetzgebung ist eine verfassungsrechtliche hervorgehobene Aufgabe des Abgeordnetenhauses von Berlin die Finanzgesetzgebung (Artikel 85 ff VvB) für das Land Berlin, was auch als Budgetrecht bezeichnet wird. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen für jedes Rechnungsjahr in dem Haushaltsplan veranschlagt werden. Dieser Haushaltsplan wird durch das Abgeordnetenhaus von Berlin als Gesetz beschlossen (Haushaltsgesetz). Das Haushaltsgesetz heißt Landeshaushaltsordnung (LHO).

Wahl des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Außerdem wählt das Abgeordnetenhaus als wichtigste Wahlaufgabe den Regierenden Bürgermeister von Berlin (Artikel 56 Absatz 1 VvB)

aber auch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses (Artikel 41 Absatz 2 VvB)