Der Subventionsbericht ist ein Bericht der deutschen Bundesregierung über die Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäß des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967. Er wird alle zwei Jahre vorgelegt.

Der Subventionsbericht der Bundesregierung legt einen engen Subventionsbegriff zugrundeRainer Wernsmann: Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem, 2005, ISBN 978-3-16-148459-9, S. 97 ff. und weist nur Subventionen des Bundes aus.

19. Subventionsbericht der Bundesregierung Danach beliefen sich die Subventionen des Bundes im Jahr 2001 auf 22,8 Milliarden Euro, im Jahr 2002 auf 22,3 Milliarden Euro, im Jahr 2003 auf 22,8 Milliarden Euro und im Jahr 2004 auf 22,3 Milliarden Euro. Die beitragsgrößten Positionen sind Steuervergünstigungen im Bereich Wohnungsbau, Ausnahmeregelungen der ökologischen Steuerreform und Finanzhilfen für den Bergbau. Letztere waren die höchsten Subventionen im gewerblichen Bereich.

Im Jahr 2001 war Deutschland im europäischen Vergleich weit führend im Gesamtvolumen der staatlichen Beihilfen. Die deutschen Subventionen betrugen laut Subventionsbericht, Tz 89, etwa 27 % des gesamten europäischen Subventionsaufkommens. Dieser Wert relativiert sich, wenn das Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder die Kopfzahl als Bezugsgröße gewählt werden.

29. Subventionsbericht der Bundesregierung „Die Subventionen werden bis zum Jahr 2024 auf 67,1 Milliarden Euro steigen. ... Die größte Finanzhilfe ist die Förderung der energetischen Gebäudesanierung mit 18,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Danach folgen finanzielle Unterstützungen im Bereich Mikroelektronik mit rund vier Milliarden Euro. Dieser Förderschwerpunkt ist neu hinzugekommen. Die Unterstützung von Wasserstoffprojekten (2,5 Milliarden Euro) und des Ausbaus von Ladesäulen für Elektroautos (2,2 Milliarden Euro) befindet sich ebenfalls oben auf der Liste. Bei den Steuervergünstigungen zählen die Privilegien für Firmenerben mit 4,5 Milliarden Euro als größte Subvention.“

Das Gesamtvolumen der staatlichen Beihilfen belief sich im Jahr 2021 in der gesamten Europäischen Union auf 334,54 Mrd. Euro. Auf Deutschland entfielen laut Subventionsbericht, Tz 222/223, davon 121,21 Mrd. Euro = 36,2 % (2001 – ca. 27 %).

30. Subventionsbericht der Bundesregierung „Das Volumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes soll von 45 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf rund 77,8 Milliarden Euro im Jahr 2026 steigen. ... `Es bestehen hohe Investitionsbedarfe´, rechtfertigt der Bund den Anstieg. Außerdem übernehme der Bund die Kosten der Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien - die EEG-Umlage. Die Stromverbraucher seien dadurch allein 2024 um 18,5 Milliarden Euro entlastet worden. Dies erkläre den Anstieg der Subventionen. ... Politisch wohl noch heikler ist der Abbau einer anderen Art von Subventionen: den Steuervergünstigungen. Die größte Steuervergünstigung ist mit 8,8 Milliarden Euro die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Gegen diese Vergünstigung laufen SPD und Grüne schon lange Sturm, ebenso erbittert verteidigen die Familienunternehmen - bislang erfolgreich - ihren Steuervorteil.“

In der gesamten EU belief sich laut Subventionsbericht, Tz 239/240, der Subventionsmittelumfang 2023 auf 186,8 (2022 - 229,2) Milliarden Euro. Davon entfielen auf Deutschland im Jahr 2023 50,6 (2022 - 73,7) Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 27 (32) %.

Mitte Oktober 2026 wird sich das Bundesverfassungsgericht mit verschiedenen Aspekten rund um die Erbschaftsteuer beschäftigen.BVerfG prüft im Ok­to­ber Steu­er­re­geln für Er­ben Möglicherweise führt dies mittelfristig zu neuen gesetzlichen Regelungen.

Einzelne Subventionsberichte der Bundesregierung Wahlperiode von-bis BT-Drucksache Subventionsbericht 5 1965–1969 Erster Subventionsbericht vom 21. Dezember 1967 6 1967–1971 Zweiter Subventionsbericht vom 16. Februar 1970 6 1970–1972 Dritter Subventionsbericht vom 23. Dezember 1971 7 1971–1974 Vierter Subventionsbericht vom 29. Oktober 1973 7 1973–1976 Fünfter Subventionsbericht vom 22. Oktober 1975 8 1975–1978 Sechster Subventionsbericht vom 17. November 1977 8 1977–1980 Siebenter Subventionsbericht vom 1. August 1979 9 1979–1982 Achter Subventionsbericht vom 6. November 198110 1981–1984 Neunter Subventionsbericht vom 6. September 198310 1983–1986 Zehnter Subventionsbericht vom 12. September 198511 1985–1988 Elfter Subventionsbericht vom 25. November 198712 1987–1990 Zwölfter Subventionsbericht vom 1. September 198912 1989–1992 Dreizehnter Subventionsbericht vom 11. November 199112 1991–1994 Vierzehnter Subventionsbericht vom 26. August 199313 1993–1996 Fünfzehnter Subventionsbericht vom 1. September 199513 1995–1998 Sechzehnter Subventionsbericht vom 29. August 199714 1997–2000 Siebzehnter Subventionsbericht vom 13. August 199914 1999–2002 Achtzehnter Subventionsbericht vom 26. Juli 200115 2001–2004 Neunzehnter Subventionsbericht vom 1. Oktober 200316 2003–2006 Zwanzigster Subventionsbericht vom 15. März 200616 2005–2008 Einundzwanzigster Subventionsbericht vom 15. August 200717 2007–2010 Zweiundzwanzigster Subventionsbericht vom 15. Januar 201017 2009–2012 Dreiundzwanzigster Subventionsbericht vom 9. August 201117 2011–2014 Vierundzwanzigster Subventionsbericht vom 19. August 201318 2013–2016 Fünfundzwanzigster Subventionsbericht vom 2. September 201518 2015–2018 Sechsundzwanzigster Subventionsbericht vom 23. August 201819 2017–2020 Siebenundzwanzigster Subventionsbericht vom 13. November 201919 2019–2022 Achtundzwanzigster Subventionsbericht vom 25. August 202120 2021–2024 Neunundzwanzigster Subventionsbericht vom 6. September 202321 2023–2026 Dreissigster Subventionsbericht vom 15. September 2025

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Einzelnachweise

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