Der Dachverband Bio Suisse ist ein Zusammenschluss von Organisationen der biologischen Landwirtschaft in der Schweiz. Mitglieder sind einerseits 7467 (Stand: 31. Dezember 2025) Bio-Betriebe aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, die in 22 regionalen Mitgliedorganisationen organisiert sind. Dazu kommen elf weitere Organisationen, darunter die fünf Gründungsorganisationen der Vorgängerorganisation. Einige der rund 1350 Verarbeitungs- und Handelsbetriebe, die mit Bio Suisse einen Lizenzvertrag abgeschlossen haben, gründeten 2021 die Mitgliedorganisation Lizenznehmende Bio Suisse (MO Liz). Seither besteht die Delegiertenversammlung, das oberste Organ von Bio Suisse, aus 102 Delegierten der nun 33 Mitgliedorganisationen.
Der Verband bezweckt die Förderung des biologischen Landbaus als umwelt-, tier- und menschengerechte Anbauweise. Die Vereinigung fördert Angebot und Nachfrage nach Produkten, insbesondere aus Schweizer Produktion. Zu den wichtigsten Aufgaben der Geschäftsstelle gehören die Weiterentwicklung der Richtlinien, die Förderung der Markttransparenz und -entwicklung, übergeordnete Aufgaben in der Qualitätssicherung, die Prüfung von Lizenzgesuchen sowie die Beratung der lizenzierten Verarbeiter und Händler. Zudem vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder am Markt, in der Politik und in der Öffentlichkeit.
Die Geschäftsstelle mit rund 90 Mitarbeitenden befindet sich in Basel. Mit der Antenne Romande betreibt Bio Suisse in Lausanne eine Aussenstelle.
Geschichte Am 1. September 1981 wurde die Vereinigung schweizerischer biologischer Landbauorganisationen (VSBLO) von der Biofarm Genossenschaft, dem Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft (Demeter Schweiz), der Schweizerischen Gesellschaft für biologischen Landbau SGBL (gegründet 1951 als Gesellschaft Biologischer Landbau GBL, welche wiederum von der 1947 auf dem Hof von Mina Hofstetter gegründeten Genossenschaft Biologischer Landbau GBL (heute: Bioterra) gegründet wurde), der Coopérative Progana sowie dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) gegründet. Anfangs war der Sitz in Oberwil (BL). 1989 ist die Anbau- und Verwertungsgenossenschaft Galmiz dem VSBLO beigetreten.
Als 1992 der biologische Landbau staatlich anerkannt wurde, sind die ersten Bio Suisse-Verarbeitungsrichtlinien erschienen. Nachdem Coop 1993 in Zusammenarbeit mit Bio Suisse (damals VSBLO) die Bio-Marke Naturaplan lancierte, überstieg die Nachfrage das Angebot an biologisch erzeugten Rohstoffen. Daraufhin startete Coop eine Kampagne um mehr Bauern für den Biolandbau zu gewinnen, worauf sich über 3000 Bauern meldeten.
Im September 1993 anerkannte der VSBLO die Produzenten-Konsumenten-Organisation Oberwallis (PKGO) als Vollmitglied.
1997 ist die Umbenennung der Vereinigung in Bio Suisse erfolgt. Im gleichen Jahr hat Bio Suisse die bio.inspecta AG gegründet, an welche 1998 die Zertifizierung von Knospe-Landwirtschaftsbetrieben ausgelagert wurde. Fortan wurde die Knospe auch für verarbeitete Produkte vergeben. Seit 2002 ist auch das Bioforum Schweiz eine Mitgliedorganisation von Bio Suisse.
2015 ist das Nationale Bioforschungsforum (NBFF) von Agroscope, dem FiBL und Bio Suisse gegründet worden.
Bio Suisse ist u. a. Mitglied beim Schweizer Bauernverband, der Agrarallianz, der Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG), der Agrarstandort Schweiz (IGAS) von Uniterre und beim Verein SwissGAP, welcher den GLOBALG.A.P.-Standard in der Schweiz umsetzt.SBV – Mitgliedorganisationen (Abgerufen am 16. März 2021) Bio Suisse ist Mitglied der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM Organics Europa und IFOAM Organics International).
Entwicklung der zertifizierten Landwirtschaftsbetriebe Jahr Anzahl 2025 7467 2024 7272 2023 7362 2022 7341 2021 7216 2020 7122 2019 6962 2018 6719 2017 6423 2016 6144 2015 6031 2014 5979 2013 5884 2012 5731 2011 5618 2010 5521 2009 5537 2008 5625 2007 5689 2006 5908 2005 6152 2004 6320 2003 6281 2002 6123 2001 5576 2000 5162 1999 5051 1998 4710 1997 4335 Datengrundlage: Jahresberichte von Bio Suisse
Leitung Erster Präsident von Bio Suisse und bis 1993 im Amt, war Werner Scheidegger, Mitgründer und langjähriger Präsident sowie Geschäftsführer der 1972 gegründeten Biofarm Genossenschaft. Ihm folgte Ernst Frischknecht, welcher 2001 von Regina Fuhrer abgelöst wurde. Urs Brändli ist seit 2011 Präsident von Bio Suisse und wurde zuletzt im April 2024 für weitere vier Jahre bestätigt.
Dem heutigen Geschäftsführer Balz Strasser (seit März 2025 in Co-Leitung mit Rolf BernhardRolf Bernhard ist Mitglied des FiBL-Stiftungsrats und war über 19 Jahre bei der Migros beschäftigt. Von 2017 bis 2021 war er für Hauert Dünger tätig.) sind Daniel Bärtschi, Stefan Flückiger, Markus Arbenz, Stefan Odermatt, Christof Dietler, Karin Hiltwein Agnetti und Rainer Bächi vorausgegangen. Flückiger war ab Mitte August 2009 im Amt bevor das Arbeitsverhältnis aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die strategische Ausrichtung und deren Umsetzung auf Mitte Mai 2010 in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wurde. Bis zu Bärtschis Amtsantritt Anfang 2011 übernahm Doris Schwarzenbach die Leitung ad interim.
Martin BossardMartin Bossard (Vater von Nicola Bossard) war von 1999 bis 2002 Geschäftsführer von ProSpecieRara. Von 2014 bis 2016 war er Präsident und seit 2016 ist er Co-Präsident der Agrarallianz. Quelle: Bossard, Martin In: histoirerurale.ch, abgerufen am 27. Mai 2021. war von 2009 bis 2024 Leiter Politik und für das Lobbying zuständig. Die Zutrittsberechtigung für das Parlamentsgebäude erhielt er von Maya Graf. Im Herbst 2024 übernahmen Barbara Küttel und Laura Spring das Ressort «Politik» in Co-Leitung.
Gütesiegel alt=Gurke mit Knospe-Logo von Bio Suisse|mini|Gurke mit Knospe-Logo von Bio Suisse Bio Suisse ist Eigentümerin der eingetragenen Marke „Knospe“ (frz. „Bourgeon“, ital. „Gemma“, engl. „Bud“). Die Produkte der von Bio Suisse zertifizierten schweizerischen Produzenten können mit dem Gütesiegel Bio Suisse Knospe ausgezeichnet werden. Das Gütesiegel (in der Schweiz Label genannt) geniesst in der Schweiz eine hohe Glaubwürdigkeit. Rund 60 bis 70 % der Knospe-Produkte stammen aus Schweizer Produktion und werden in der Schweiz verarbeitet. Ausländische Produkte, die dieselben Kriterien erfüllen, werden mit Bio Knospe ausgezeichnet.Die Knospe steht für Bio Suisse und für Bio-Produkte, bio-suisse.ch, abgerufen am 18. September 2017
Verarbeitungs- und Handelsbetriebe, die mit der Bio Suisse einen Lizenzvertrag abgeschlossen haben dürfen unter Einhaltung der Richtlinien die Marke Knospe nutzen.
Im Jahr 2017 wurde die Stadtgärtnerei Basel Bio-Suisse-zertifiziert, womit Basel die erste Stadt ist, welche mit diesem Label ausgezeichnet wurde, gefolgt von Luzern im Jahr 2021. Als erste Gemeinde wurde 2019 Lancy mit der Knospe ausgezeichnet. Daneben gibt es mit Stand 2020 schweizweit 12 Restaurants, welche mit der Knospe ausgezeichnet wurden.
Im Jahr 2023 hat Bio Suisse das Label "Bio Cuisine" eingeführt. Es steht für mehr Nachhaltigkeit in der Gastronomie. "Bio Cuisine" kennzeichnet Restaurants und Betriebe mit einem relevanten Anteil an Knospe-Produkten.
Zur Bewerbung von Schweizer Biomilch wird den Bio-Bauern von den Schweizer Milchproduzenten einen Betrag pro Kilogramm vermarkteter Milch in Rechnung gestellt, welcher über die Biomilch-Organisationen einkassiert wird. Anschließend wird der entsprechende Betrag an Bio Suisse ausbezahlt, welche die Mittel zweckgebunden für die Vermarktung von Biomilch einsetzt.
Bewertung Das Label erzielte im Label Ranking 2015 der Stiftung Pusch, des WWF Schweiz, der Helvetas und der Stiftung für Konsumentenschutz SKS «in allen Bewertungsbereichen und Produktsortimenten überdurchschnittliche Resultate, weil es sowohl in den Bewertungskriterien der Umweltbereiche Wasser, Boden, Biodiversität und Klima als auch in den Bereichen Tierwohl und Soziales hohe bis sehr hohe Anforderungen stellt.» WWF, SKS, STS, ACSI, FRC, Oktober 2010
Bewertung Knospe Bio / Knospe Bio Suisse – 161 Punkte, Ausgezeichnet 480px
Richtlinien Die vereinseigenen Richtlinien sind strenger als die vom Schweizer Gesetzgeber in der Bio-Verordnung vorgeschriebenen Mindestanforderungen für den biologischen Landbau. Bio Suisse hat auch umfangreiche Richtlinien zu Verarbeitung und Handel. Produkten, die dem Image der Knospe abträglich sind, kann die Zulassung verweigert werden.
Grundsätzlich tragen nur Produkte, deren Rohstoffe zu mindestens 90 Prozent aus der Schweiz stammen, die Bio-Knospe mit dem Vermerk Bio Suisse. Produkte, die mehr als 10 Prozent im Ausland produzierte Rohstoffe enthalten, tragen die Knospe mit dem Vermerk Bio. Auch für im Ausland produzierte Waren müssen die Bio-Suisse-Richtlinien erfüllt sein. Allerdings kann von der 90-Prozent-Regel abgewichen werden, wenn Bio Suisse eine Sonderbewilligung erteilt. Wie bei Swissness darf dann bis zu 20 Prozent Import-Anteil enthalten sein.
Importe sind eingeschränkt auf Produkte, die in der Schweiz nicht wachsen oder nicht in genügender Menge verfügbar sind. Aus Übersee dürfen nur Frischprodukte importiert werden, wenn sie in Europa nicht wachsen oder saisonal nicht verfügbar sind. Flugtransport sei zwar generell verboten; Dennoch werden gewisse Produkte per Flugzeug hin und her geschickt, bevor sie mit dem Bio Suisse-Label in den Verkauf gelangen.
Importeure von Bioprodukten zur Vermarktung mit der Knospe benötigen einen Lizenzvertrag mit Bio Suisse mit Importbewilligung für die entsprechenden Produkte sowie Bio Suisse zertifizierte Lieferanten (über alle Handelsstufen vom Anbau bis zum Export). Zudem müssen die Vorgaben der Schweizer Bio-Verordnung in jedem Fall erfüllt sein. Die Zertifizierung der ausländischen Betriebe erfolgt durch die International Certification Bio Suisse (ICB AG, Tochterfirma der Bio Suisse) oder die Easy-Cert Group AG.
Übersicht der Kriterien Ganzheitlichkeit – Bio für den gesamten Betrieb und für die ganze Produkteverarbeitung Biodiversität – vielfältige Lebensräume für Pflanzen und Tiere Tierwohl – artgerechtes Futter (u. a. bei Wiederkäuern max. 5 Prozent Kraftfutter; mit Ausnahme von Mühlennebenprodukten wie z. B. Ölschrot), tiergerechter Stall (bei Kühen sind Anbindeställe erlaubt), viel Auslauf und Weide. Die Enthornung von Nutztieren ist unter Auflagen erlaubt. Das töten von Eintagsküken wird ab 2026 verboten. Ressourcenschutz – Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Kunstdünger. Schutz von Boden, Wasser, Luft und Klima (Hofdünger darf unter Umständen zu 50 Prozent von nicht biologischen Betrieben stammen; In Anzuchtsubstraten ist ein Anteil von bis zu 70 Prozent Torf erlaubt (inkl. Erdpresstopf, Speedys), bei Topfkräutern bis zu 50 Prozent (ab 2025 30 Prozent), Versuche des BAFU ergaben, dass Erdpresstöpfe auch mit nur 40 Prozent Torfanteil gepresst werden können und Topfkräuter sogar torffrei.) Geschmack – schonende Verarbeitung (UHT-Milch wurde erst 2002 zugelassen, die Doppel-Bactofugation folgte 2005/06), frei von Aroma und Farbstoffen, authentische Produkte Vertrauen – strikte Kontrollen, Verzicht auf Gentechnik (vgl. Abschnitt Gentechnik), strenge Vorschriften für Importe Fairness – Richtlinien für soziale Anforderungen und faire Handelsbeziehungen