Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr. Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Begründung und die Beendigung des Dienstverhältnisses der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit, die Rechtsstellung der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sowie die Rechtsstellung der früheren Berufssoldaten, der früheren Soldaten auf Zeit und der Freiwilligen bei Heranziehung zu Dienstleistungen (befristete Übungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Innern, unbefristete Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet worden sind, und unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall).
Von ständiger, besonderer Relevanz für den Soldaten sind die „Pflichten und Rechte der Soldaten“, die in den §§ 6–36 festgelegt werden. Insbesondere zu beachten ist dabei die Grundpflicht des Soldaten ( SG) und die folgenden speziellen Pflichten.
Das Soldatengesetz ist die Entsprechung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) für Bundesbeamte.
Vorläufer des Soldatengesetzes war das Reichs-Militärgesetz von 1874.
Gliederung (gemäß dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis) Abschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften Unterabschnitt 1: Allgemeines Unterabschnitt 2: Pflichten und Rechte der Soldaten Abschnitt 2: Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit Unterabschnitt 1: Begründung des Dienstverhältnisses Unterabschnitt 2: Beförderung Unterabschnitt 3: Beendigung des Dienstverhältnisses Abschnitt 3: Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement Unterabschnitt 1: Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz Unterabschnitt 2: Reservewehrdienstverhältnis Unterabschnitt 3: Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement Abschnitt 4: Dienstleistungspflicht Unterabschnitt 1: Umfang und Arten der Dienstleistungen Unterabschnitt 2: Dienstleistungsausnahmen Unterabschnitt 3: Heranziehungsverfahren Unterabschnitt 4: Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades Unterabschnitt 5: Überwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht Unterabschnitt 6: Verhältnis zur Wehrpflicht Abschnitt 5: Dienstliche Veranstaltungen Abschnitt 6: Rechtsschutz Unterabschnitt 1: Rechtsweg Unterabschnitt 2: Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte nach dem Vierten Abschnitt Abschnitt 7: Bußgeldvorschriften; Übergangs- und Schlussvorschriften
Rechtsverordnung und weitere Gesetze Das Soldatengesetz ermächtigt die Bundesregierung, bestimmte Sachverhalte durch Rechtsverordnungen zu konkretisieren.
Auf Grundlage des Abs. 1 SG hat die Bundesregierung folgende Rechtsverordnungen erlassen: § SG Titel(Wikilink) Abkürzung(Weblink) 20 Bundesnebentätigkeitsverordnung 27 Soldatenlaufbahnverordnung 28 Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung 28 (7) Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten 30 (4) Dienstjubiläumsverordnung 30 (5) Mutterschutzverordnung für Soldatinnen 68 (2) Unabkömmlichstellungsverordnung
Auf Grundlage des Abs. 2 und 3 SG hat das Bundesministerium der Verteidigung folgende Rechtsverordnungen erlassen: § SG Titel(Wikilink) Abkürzung(Weblink) 1 (3) Vorgesetztenverordnung 29 Personalaktenverordnung Soldaten 30 (2) Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung 30a (5) Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
Folgende weitere Gesetze/Verordnungen haben einen Bezug zum Soldatengesetz: § SG Titel(Wikilink) Abkürzung(Weblink) 1 (4)23 (3)26 Wehrdisziplinarordnung 3737 (1)383945 (2)75 (6) Einsatz-Weiterverwendungsgesetz 28 (5)28 (7)30a Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz 30 (1) BundesbesoldungsgesetzSoldatenversorgungsgesetzSoldatenversorgungs-ZuständigkeitsübertragungsanordnungBundesreisekostengesetzBundesumzugskostengesetz 31 Bundesbeihilfeverordnung 35 Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz 58a Reservistinnen- und Reservistengesetz
Folgende Anordnungen des Bundespräsidenten/VerwaltungsvorschriftenVerwaltungsvorschriften - Teilliste Bundesministerium der Verteidigung sind mit Bezug auf das Soldatengesetz erlassen worden: § SG Titel(Wikilink) Abkürzung(Weblink) 4 (2) Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten 4 (3) Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten 18 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 18 Soldatengesetz über die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung im Frieden VwV zu § 18 SG
Weblinks
Weitere Rechtsvorschriften zur Verteidigung auf buzer.de Ja zur Wehrverfassung und zum Soldatengesetz Deutscher Bundestag, Dokumente, Textarchiv 2016
Einzelnachweise
Literatur Alexander Poretschkin, Ulrich Lucks: Soldatengesetz sowie Reservistinnen- und Reservistengesetz, Kommentar, 12. Auflage, München Feb. 2026, Verlag: Vahlen, ISBN 978-3-8006-7965-2. (auch als Kommentar bei Beck-online, dort noch 11. Auflage 2022)
Kategorie:Soldatenrecht (Deutschland) Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)