Transplantation oder Organtransplantation (lateinisch transplantatio = ‚Verpflanzung‘, ‚Versetzung‘) bezeichnet in der Medizin die Verpflanzung von organischen Körperteilen oder Körpergeweben zu Heilzwecken. Ein Transplantat kann aus Zellen, Geweben, Organen oder Organsystemen wie etwa Finger oder Hand bestehen. Der Transplantation steht die Implantation gegenüber, bei der anstelle organischen Materials künstliche Implantate in den Körper verbracht werden, wie beispielsweise Prothesen.
Begriffe Der Begriff „Transplantationsmedizin“ ist von Rudolf Pichlmayr (1932–1997), einem führenden deutschen Transplantationsmediziner eingeführt worden.
Eine Transplantation wird nach Herkunft, Ort und Funktion des Transplantats eingeordnet:
Art der Transplantation autologe oder autogene Transplantation, auch Autotransplantation: Spender und Empfänger sind dieselbe Person, das Transplantat wird dabei Autoplastik genannt. Viele der autologen Transplantationen sind im Bereich der plastischen Chirurgie angesiedelt. Aber auch beispielsweise das Entlasten eines Herzkranzgefäßes durch eine körpereigene Bein- oder Armarterie (Koronararterien-Bypass) gehört hierzu. syngene oder isogene Transplantation: Spender ist der eineiige Zwilling, d. h., Spender und Empfänger sind genetisch identisch. Daher kann bei der syngenen wie auch bei der oben beschriebenen autologen Transplantation auf die Gabe von Immunsuppressiva verzichtet werden (die Nebenwirkungen dieser Medikamente sind erheblich). allogene Transplantation: Spender gehört derselben Art an. Alte Bezeichnungen: homologeVgl. M. E. Goldberg, E. F. Berman, L. C. Akman: Homologous Transplantation of the Canine Heart. In: J. Intern. Coll. Surgeons. Band 30, 1958, S. 575 ff. oder homogene Transplantation. siehe auch: Organspende. xenogene Transplantation: Spender gehört einer anderen Art an (z. B. Schweineherzklappe). Alte Bezeichnung: heterogene oder heterologe Transplantation. alloplastische Transplantation: hier wird künstliches Material, also ein Implantat, in den Körper eingebracht. Da es sich hier nicht um organisches Material handelt, ist die alloplastische Transplantation nach der in der Einleitung dargestellten Definition nicht mehr den Transplantationen im engeren Sinne zuzuordnen.
Transplantationsort Isotope Transplantation: Ort und Gewebe ist identisch (z. B. Inselzelltransplantation) Orthotope Transplantation (auch isotope Transplantation): das Transplantat wird an der natürlichen Stelle verpflanzt (z. B. Herztransplantation) Heterotope Transplantation: das Transplantat wird an einer anderen Stelle verpflanzt (z. B. bei der Nierentransplantation)
Transplantatfunktion Allovitale Transplantation: das Transplantat ist voll funktionsfähig und vital Allostatische Transplantation: die Funktion des Organs ist zeitlich begrenzt Auxiliäre Transplantation: Transplantat zur Unterstützung eines kranken Organs Substitutive Transplantation: soll ein funktionsloses Organ ersetzen
Transplantatentnahme
Die Transplantatentnahme wird auch als Explantation bezeichnet. Postmortale Transplantation: Das Transplantat wird einem anonymen Spender nach dessen Hirntod entnommen;Fuat Oduncu: Hirntod und Organtransplantation. Medizinische, juristische und ethische Fragen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-45822-3. in manchen Ländern ist dazu das Herztodkriterium ausreichend.Herztod. Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE); abgerufen am 21. Januar 2025. Lebend-Organtransplantation: das Transplantat wird einem geeigneten gesunden Spender entnommen. Häufig bei Stammzellen-, Nieren- oder Teillebertransplantationen. Aber auch Teile von Bauchspeicheldrüsen, Därmen und Lungen sind bereits nach Lebendspenden transplantiert worden.Lebendspenden
Mehrfachtransplantation Ist ein Patient nicht nur Organempfänger, sondern gleichzeitig auch Organspender, so bezeichnet man dies als Dominotransplantation. Dies kommt dann vor, wenn ihm – insbesondere operationsbedingt – ein gesundes Organ entnommen werden muss, welches dann einer dritten Person implantiert wird.
Indikationen für Transplantationen Chronische Niereninsuffizienz: Nierentransplantation Endzustand der koronaren Herzkrankheit, Formen der Herzmuskelerkrankung (Kardiomyopathie): Herztransplantation Eisenmenger-Reaktion: Herz-Lungen-Transplantation Leberzirrhose: Lebertransplantation Mukoviszidose: Lungentransplantation Leukämie: Knochenmark- bzw. Stammzelltransplantation Diabetes mellitus: Pankreas- oder Inselzelltransplantation (allogen, orthotop, auxiliär) COPD: Lungentransplantation (allogen, orthotop, substitutiv) Blasenkrebs: Urostoma (autolog, heterotop, substitutiv-auxiliär) Brustkrebs: Brustrekonstruktion Verbrennungen und Verletzungen mit Gewebszerstörung: Lappenplastik, Motorische Ersatzoperation, Handtransplantation, Gesichtstransplantation, Pollizisation Plastische Chirurgie: Ohrmuschelfehlbildung, Haartransplantation, Schädelrekonstruktion Erkrankungen und Verletzungen der Hornhaut: Keratoplastik Geschlechtsangleichende Operation, Hodenprothese Ersatz von Gelenken: Endoprothese Unfälle mit Abtrennung von Gliedmaßen, z. B. Transplantation der Arme Kinderwunsch der Frau: Ein transplantierter Uterus kann mit der Geburt des Kindes wieder entfernt werden.Uterus von Verstorbener transplantiert: Frau wurde Mutter, orf.at, 5. Dezember 2018.
Transplantationsgesetze Deutschland In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt die Transplantation von Organen menschlicher Spender dem Transplantationsgesetz (TPG). Organhandel, d. h. Bezahlung oder andere Gegenleistungen für den Spender oder dessen Angehörige, ist verboten. Transplantationen werden ausschließlich in zertifizierten Transplantationszentren durchgeführt. Am 1. November 2012 ist eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft getreten. In TPG heißt es:
Jede Krankenkasse muss den Krankenversicherten ein Formular zuschicken, mit dem man sich entscheidet, ob man einer Organspende zustimmt oder nicht. So muss sich jeder mit dem Gedanken an das Spenden von Organen auseinandersetzen.
Österreich In Österreich gibt es seit 2012 das Organtransplantationsgesetz. Die wesentliche Bestimmung ist die sogenannte „Widerspruchslösung“, nach der die Entnahme nur dann unzulässig ist, wenn eine Erklärung vorliegt, mit der eine Organspende ausdrücklich abgelehnt wird. Diese Bestimmung war auch bereits im KAKuG 1982 enthalten.
Schweiz In der Schweiz regelt das Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) diesen Rechtsbereich. Schwerpunkte bilden unter anderem das Verbot des Organhandels, die Unentgeltlichkeit der Spende, die Festlegung des Todeskriteriums, die Anforderungen an die Zustimmung zur Entnahme von Organen, Geweben und Zellen bei verstorbenen Personen sowie Kriterien und Verfahren der Organzuteilung und der Lebendspende von Organen.
Immunreaktionen Das Hauptproblem jeder Transplantation sind Immunreaktionen des Empfängerorganismus gegen das Transplantat. Die T-Zellen und Antikörper des Empfängers bekämpfen dann das fremde Organ. Der Grund für Abstoßungsreaktionen liegt in der unterschiedlichen Oberflächenstruktur der Zellen, insbesondere Unterschiede in den Histokompatibilitäts-Antigenen (Abkürzungen: MHC-Antigene bzw. HLA-Antigene) der Zellmembranen beider Lebewesen. Diese Oberflächenstruktur wird genetisch bestimmt, deshalb hat jedes Individuum eine eigene Zelloberflächenstruktur. Aus diesem Grund sind Verwandte oft besonders geeignete Organspender, da es verstärkt genetische Übereinstimmungen gibt. Die ersten erfolgreichen Organtransplantationen wurden so auch mit – genetisch identischen – eineiigen Zwillingen durchgeführt.
Bei der Übertragung von Spendergewebe, das Immunzellen enthält – vor allem Knochenmark und Lebergewebe – kann es auch zu einer „umgekehrten“ Immunreaktion von Zellen des Transplantats gegen den Wirtskörper kommen: Graft-versus-Host-Reaktion.
Transplantatabstoßung (Rejektion) Die Abstoßungsreaktionen werden nach ihrem zeitlichen Verlauf und nach dem Ausmaß unterschieden:
Hyperakute Abstoßung Die hyperakute/perakute Abstoßung tritt innerhalb von Minuten bis Stunden nach der erfolgten Transplantation und der Wiederherstellung des Blutflusses auf. Sie wird durch allospezifische Antikörper oder durch blutgruppenspezifische Antikörper, die zum Zeitpunkt der Transplantation bereits vorhanden sind (zytotoxische Antikörper gegen AB0- oder HLA-Antigene des Transplantats), verursacht. Nach der Komplementaktivierung kommt es zu Fibrinablagerung in den Gefäßen des Transplantats und somit zu Verschlüssen; das Gewebe stirbt ab.
Akute Abstoßung Die akute Abstoßung beginnt meist innerhalb von Tagen bis Wochen. Eine Abstoßung zwischen dem 2. und 5. Tag nach der Operation bezeichnet man auch als akzelerierte Abstoßung. Meist beruht sie auf zellulärer interstitieller Abstoßung (d. h. Infiltration des Organs durch zytotoxische T-Lymphozyten). Besonders bei Nierentransplantationen kommt auch eine akute vaskuläre Abstoßung vor, dabei richten sich vom Empfänger synthetisierte IgG-Antikörper gegen Alloantigene der Epithelzellen des gespendeten Transplantates.
Eine akute Abstoßung kann meistens behandelt werden, etwa durch Glucocorticoide, Immunsuppressiva oder Antilymphozyten-Antikörper wie Basiliximab oder Daclizumab.
Chronische Abstoßung Die chronische Abstoßung tritt Monate bis Jahre nach der Transplantation auf.H.-P. Bruch, O. Trentz (Hrsg.): Berchtold: Chirurgie. 6. Auflage. Urban & Fischer, München 2008, ISBN 978-3-437-44481-4. Meist sind kaum Entzündungszeichen zu finden. Diese Art der Abstoßungsreaktion ist kaum erfolgreich zu behandeln; meist muss eine erneute Transplantation durchgeführt werden. Feingeweblich liegt ihr eine Transplantatvaskulopathie zugrunde, d. h. irreversible Verengungen der Blutgefäße. CD4-T-Effektorzellen vom TH1-Typ wandern in die Gefäßwände ein und stimulieren dort Makrophagen und Endothelzellen. Weitere Monozyten wandern ein und differenzieren zu Makrophagen, die TNF-α und IL-1 sezernieren. Es entsteht eine chronische Entzündung der Gefäßwand, die durch Fibrosierung (siehe Fibrose) und Vernarbung allmählich zu einer Verengung führt. Beispiele sind die Koronaratherosklerose nach Herztransplantation, die interstitielle Fibrose mit Tubulusatrophie nach Nierentransplantation, Bronchiolitis obliterans nach Lungentransplantation.
Immunsuppressive Therapie