mini|Bei der Ermordung von US-Präsident John F. Kennedy durch Lee Harvey Oswald verwendetes Carcano-Gewehr im Kaliber 6,5 × 52 mm Mannlicher-Carcano

Tatwaffe ist eine Waffe, die als Tatmittel bzw. -werkzeug zur Ausübung einer Straftat (z. B. Mord, Körperverletzung, Nötigung) oder anderen verbotenen Handlung eingesetzt wird. Als mögliche Tatwaffen kommen in Betracht:

Waffen im engeren Sinne, z. B. Hieb- und Stoßwaffen sowie Schusswaffen alltägliche Gegenstände, die spitz, scharf oder schwer genug sind, um als Waffe genutzt zu werden, z. B. Schraubenzieher, Messer oder Bügeleisen

Aus Sicht der Kriminalistik kann die Tatwaffe ein Spurenträger sein und wird von Strafverfolgern daher regelmäßig einer kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen.

Deutschland Auf einige Straftaten kann sich die Nutzung einer Tatwaffe deliktsqualifizierend auswirken, so z. B. bei gefährlicher Körperverletzung ( Abs. 1 StGB) oder schwerem Raub ( Abs. 2 StGB). Dagegen reicht bei anderen Straftaten, wie etwa Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ( Abs. 2 StGB) oder schwerem Raub ( Abs. 1 StGB), bereits das Mitführen einer Waffe zur Verwirklichung eines qualifizierenden Tatbestandsmerkmals. In seltenen Fällen ist bereits Beschaffung oder Herstellung einer Tatwaffe in Vorbereitung einer Straftat strafbar (Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr gemäß c Abs. 4 StGB).

Als Tatmittel können Tatwaffen der Einziehung unterliegen.Karl Lackner in: Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl. 2014, § 74 Rn. 1.

Literatur Ingo Wirth (Hrsg.): Kriminalistik-Lexikon (= Grundlagen der Kriminalistik. Nr. 20). 4., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hüthig Jehle Rehm, München 2011, ISBN 978-3-7832-0024-9, S. 567 f.

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