Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen. Für Selbständige ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit ist Arbeitszeit der Zeitraum, den sie an ihrer Arbeitsstätte zum Zwecke der Erwerbstätigkeit verbringen. Komplementärbegriff ist die Freizeit.

Allgemeines Die Arbeitszeit wird nicht ausschließlich mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ausgefüllt, sondern sie beinhaltet auch gesetzliche oder tarifvertragliche Zeiträume, in denen die Arbeitspflicht ruht. Dazu gehören vor allem die Arbeitspausen. Nicht zur Arbeitszeit gehört der Arbeitsweg. Er ist jedoch auch nicht Teil der Freizeit, sondern er zählt zur Obligationszeit, in der außerdem „Aktivitäten wie Haushalts- und Reparaturarbeiten, Behördengänge…“ erledigt werden.Renate Rau: Zur Wechselwirkung zwischen Arbeit, Beanspruchung und Erholung, in: Eva Bamberg/Antje Ducki/Anne-Marie Metz (Hrsg.), Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement in der Arbeitswelt, 2011, S. 84. Die Umkleidezeit (siehe Umkleide- und Rüstzeit) ist dagegen für maximal 27 Minuten pro Arbeitstag Arbeitszeit, wenn die vorgeschriebene Arbeitskleidung in einem Umkleideraum an- und abzulegen ist.BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016, Az. 5 AZR 168/16, . Der Arbeitsunfall geschieht versicherungsrechtlich während der Arbeitszeit ( SGB VII), wobei auch der Wegeunfall dem Arbeitsunfall gleichgestellt ist ( Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann ( BGB).

Geschichte der Arbeitszeit In vorindustrieller Zeit, in der die Mehrheit der Bevölkerung in der Landwirtschaft arbeitete, richtete sich die Arbeitszeit nach natürlichen Grenzen wie etwa der Tageslänge, im Sommer wurde länger gearbeitet als im Winter. Mit der Industrialisierung kam nicht nur künstliche Beleuchtung durch Gas oder Elektrizität auf, sondern auch das Bestreben, die Betriebszeit kapitalintensiver Maschinen möglichst rund um die Uhr auszudehnen. Da gleichzeitig keine gesetzlichen und tariflichen Schranken galten und die Löhne durch einen Angebotsüberhang an Arbeitskraft sehr gering waren, führte dies zu fast unbegrenzten Arbeitstagen von 16 Stunden und mehr. Alkoholismus, eine Verelendung breiter Bevölkerungsschichten und eine verkürzte Lebenserwartung der Arbeiterschaft waren die Folge.Vgl. Ralf Hoffrogge: Sozialismus und Arbeiterbewegung in Deutschland. Stuttgart 2011, S. 106–114. Eine der ersten Forderungen der Arbeiterbewegung war dementsprechend die Begrenzung der Arbeitszeit, die in vielen Industrieländern am Ende des 19. Jahrhunderts durchgesetzt wurde. Mit der Einführung des Achtstundentags gehörte die Degussa 1884 international zu den Spitzenreitern.Irmgard Steinisch: Arbeitszeitverkürzung und Sozialer Wandel. In: Veröffentlichung der Historischen Kommission zu Berlin. Band 65. Verlag Walter de Gruyter, Berlin, S. 198.

mini|Postkarte zum Kampf um den 8-Stunden-Tag (erschienen 1901-1910) Im Jahre 1900 wurde der 10-Stunden-Arbeitstag (in einer Sechs-Tage-Woche) im Deutschen Reich zum Gesetz. Weltweit wurden dann in vielen Ländern wie in Deutschland oder den USA um 1918 der Acht-Stunden-Arbeitstag in nationalen Gesetzen geregelt. Der durch Frederick Winslow Taylor 1911 begründete Taylorismus betrachtete die Arbeitszeit im arbeitswissenschaftlichen Sinn, wobei es ihm auf optimale Pausengestaltung im Sinne der Arbeitskurve zwecks Erholungsbedarf ankam, um den besten Weg () zu erreichen. Dazu teilte Taylor die einzelnen Arbeitsvorgänge in genau geregelte Ablaufabschnitte, so dass er Vorschriften für die Arbeitszeit einführen konnte.Fritz Giese, Psÿchologisches Wörterbuch, 1928, S. 159 Der nach ihm benannte Taylorismus zielte darauf ab, aus dem Arbeiter bei gegebener Arbeitszeit die größtmögliche Arbeitsleistung herauszuholen.Renate Martens, Das Dilemma des technischen Fortschritts, 1989, S. 129 1955/56 wurde in der Bundesrepublik die Fünf-Tage-Woche schrittweise realisiert.Vgl. Sascha Kristin Futh: Der DGB entdeckt die Kampagne. Der Kampf um den arbeitsfreien Samstag. In: Arbeit - Bewegung - Geschichte. Zeitschrift für historische Studien, Heft II/2016. Im Jahr 1965 folgte die 40-Stunden-Woche. In der DDR wurde die Fünf-Tage-Woche per Gesetz vom 9. April 1966 zunächst für jede zweite Woche festgesetzt; durch den Ministerratsbeschluss vom 3. Mai 1967 galt sie dann ab dem August 1967 durchgehend für jede Woche. Dafür wurden einige (vornehmlich christliche) Feiertage abgeschafft.

In der sich wandelnden Bundesrepublik einigten sich 1990 die Tarifparteien in der Metall-, Elektro und Druckindustrie auf eine schrittweise Einführung der 35-Stunden-Woche bis 1995. Schon vor Ende der 1990er Jahre, aber vor allem in den 2000er und 2010er Jahren, wurden die Arbeitszeitverkürzungen vielerorts zurückgenommen. Nach und nach wurden die 38,5-Wochenstunden für Beamte auf ausnahmsweise bis zu 42 Stunden die Woche verlängert.

Arbeitspausen

Unter Arbeitspausen werden verschiedene Begriffe subsumiert: Ruhezeit: Arbeitsfreie Zeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen. Ruhezeiten sind im Arbeitsstudium Zeiten, während derer eine arbeitsbereite Arbeitskraft zweckfremd und nicht für eine Arbeitsaufgabe tätig ist. Sie zählen zur Arbeitszeit. Ruhepause ist die Arbeitspause im engeren Sinn: gesetzlich festgelegte Pausen innerhalb eines Arbeitstages, die in der Regel nicht zur Arbeitszeit zählen. Neben der Erholung sind sie v. a. zur Einnahme einer Mahlzeit in geeigneter Umgebung und der Aufnahme sozialer Kontakte gedacht. Die Arbeit soll jedoch so gestaltet sein, dass eine Erholung nicht notwendig wird (siehe Arbeitsstrukturierung). Kurzpause ist eine Arbeitsunterbrechung, die kürzer als 15 Minuten dauert. Erholungszeit: Zeit, die für eine Erholung nach einer Arbeit mit einer Arbeitsbelastung über der Dauerleistungsgrenze gewährt wird (siehe: Ablaufart). Sie ist Arbeitszeit und wird sinnvollerweise unmittelbar nach der Belastung gewährt. Die Ruhezeit beträgt in Deutschland nach Abs. 1 ArbZG ununterbrochen mindestens elf Stunden. Für fliegendes Personal ist gemäß Abs. 8 2. DV LuftBO eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens zehn Stunden vorgesehen, während der ein Besatzungsmitglied von Dienstleistungen jeglicher Art befreit ist. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche gemäß JArbSchG nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

Schichtarbeit Schichtarbeit besteht darin, dass mehrere Arbeitnehmer zu unterschiedlichen Zeiten am gleichen Arbeitsplatz oder an der gleichen Arbeitsaufgabe arbeiten (z. B. Frühdienst oder Nachtdienst) oder Personal zu sehr ungewöhnlichen Zeiten arbeitet (z. B. in der Nacht). Sie führt zu erhöhter physischer und psychosozialer Arbeitsbelastung und bringt auch höhere Fehler- und Unfallrisiken mit sich. Die Verbreitung von Schichtarbeit ist von Land zu Land sehr unterschiedlich, nimmt in der letzten Zeit aber zu.

Fahrten zur Arbeitsstelle Mit der – eigennützigen – Zurücklegung des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück erbringt der Arbeitnehmer grundsätzlich keine Arbeit für den Arbeitgeber.BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 Anders ist es jedoch bei einer Einsatzwechseltätigkeit, bei der das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten und damit zu den vergütungspflichtigen „versprochenen Diensten“ im Sinne des Abs. 1 BGB gehört.BAG Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 II. 1b)

Mitbestimmung (Deutschland) In Betrieben mit Betriebsrat hat diese Mitarbeitervertretung über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf mehrere Wochentage mitzubestimmen ( Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Mitbestimmung gilt auch für die vorübergehende Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit ( Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Der Betriebsrat übt seine Mitbestimmung bei der Arbeitszeit auch unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes aus (so verweis von Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG auf Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Vergleichbares gilt im öffentlichen Dienst bez. der Beteiligungsrechte des Personalrates.

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Zusätzlich wird auch immer wieder über Arbeitszeitflexibilisierungen diskutiert, die vom Modell der Regelarbeitszeit abweichen. Damit sind verschiedene Arbeitszeitmodelle gemeint wie Jahresarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Arbeitsplatzteilung, Lebensarbeitszeitkonto, Modulare Arbeitszeit, Telearbeit, Zeitautonome Arbeitsgruppen, Arbeit auf Abruf, Individuelle Arbeitszeit und Sabbatical.

Bei der Berechnung des Entgeltes werden unterschiedliche Modelle zu Grunde gelegt. Es gibt Arbeitsverhältnisse, in denen nur die jeweiligen Arbeitsstunden entgolten werden und andere, bei denen eine feste monatliche Grundvergütung ungeachtet der von der Anzahl der Arbeitstage abhängigen Anwesenheitszeit gezahlt wird. Insgesamt gesehen, erleichtert eine geringere tatsächliche Wochenarbeitszeit die Flexibilisierung erheblich, da auf mehr Freizeiträume zurückgegriffen werden kann. Die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen hängen sehr stark von den konkreten Vereinbarungen (zum Beispiel Ankündigungsfristen von Veränderungen), vom Umfeld (zum Beispiel Verkehr, Kinderbetreuung) und davon ab, ob Beschäftigte selbst relevanten Einfluss auf die Festlegung der Zeiten haben.

Die konkreten Formen und die Verbreitung flexibler Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich sehr stark von Land zu Land.

Die atmende Fabrik bezeichnet in diesem Zusammenhang ein flexibles, produktionsorientiertes Unternehmen, das eine gute Reaktionsfähigkeit gegenüber der Auftragslage aufweist. So ist es einem solchen Unternehmen möglich, durch flexible Arbeitsverträge bei einer hohen Nachfrage mehr zu produzieren, im anderen Fall weniger. Erreicht wird das beispielsweise durch zusätzliche Schichten oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Typisch ist das in der Computerindustrie oder generell in der Montage elektronischer Konsumprodukte.

Ein volles Wochenende (Samstag und Sonntag) im Kreise der Familie ist heute für viele Beschäftigte in Deutschland immer weniger möglich. Gut 45 Prozent von ihnen arbeiteten 2008 zumindest gelegentlich wie an anderen Werktagen.WSI-Experte Alexander Herzog-Stein: Das gemeinsame Wochenende fällt oft aus. Böckler-Impuls (PDF; 100 kB).

Unbezahlte Arbeitszeit (Deutschland) Ein Teil der Arbeitszeit wird weder monetär noch durch entsprechenden Freizeitausgleich vergütet. In einem Bericht der Friedrich-Ebert-Stiftung wird hervorgehoben, dass unbezahlte Mehrarbeit in mehr als 20 % der Betriebe mit Betriebsrat stattfindet und in jedem dritten Betrieb mit Arbeitszeitkonten Teile der angesammelten Zeitguthaben verfallen.Hartmut Seifert: Vom Gleitzeit- zum Langzeitkonto, in: WSI-Mitteilungen, 58 (6), S. 308–313, 2005. Zitiert nach S. 14 Das Gesamtausmaß solcher unbezahlten Arbeitszeit lässt sich dem Bericht zufolge bislang nicht quantifizieren und ist in Arbeitszeitstatistiken unzureichend erfasst. S. 14

mini|Wöchentliche Arbeitsstunden Die Forscher Michael Huberman und Chris Minns veröffentlichten Schätzungen der wöchentlichen Arbeitszeit bis zurück ins späte 19. Jahrhundert. Die Daten – dargestellt im Diagramm – zeigen, wie die Arbeitsstunden in den Ländern Deutschland, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten und Kanada gefallen sind. Vollzeitkräfte arbeiten heute 20 oder sogar 30 Wochenstunden weniger als im 19. Jahrhundert.