Die Tschechen waren in Wien während der Donaumonarchie nach den Deutschösterreichern die am stärksten vertretene Volksgruppe, so dass die Reichshaupt- und Residenzstadt Wien um 1900 nach Prag die Stadt mit den zweitmeisten tschechischen Einwohnern war.
Allgemeines Unter König Ottokar II. Přemysl siedelten sich um 1250 die ersten Tschechen aus Böhmen, Mähren und Schlesien in Wien an. Nach seinem Tod in der Schlacht auf dem Marchfeld wurde Ottokar zunächst 30 Wochen lang in der Minoritenkirche in Wien aufgebahrt und 1279 in der Krypta der Klosterkirche des Znaimer Minoritenklosters beigesetzt. Erst 18 Jahre später, im Jahr 1296, wurden seine sterblichen Überreste nach Prag überführt.Anton Hübner, Viktor Hübner, Michael Netoliczka: Denkwürdigkeiten der königl. Stadt Znaim. Nach den hinterlassenen Manuskripten des k.k. pens. Bezirkshauptmannes Herrn Anton Hübner, herausgegeben von Viktor Hübner und Michael Netoliczka. VIII. Lieferung Sein Herz blieb allerdings in Wien zurück.
Die definitive Fixierung des habsburgischen Kaiserhofs in Wien brachte später zunächst eine Zuwanderung des Adels, der bei Hof vertreten sein musste, und seiner Dienerschaft mit sich. Mittlere und untere soziale Schichten folgten. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verstärkte sich der Zuzug.
Die Zuwanderer siedelten sich zunächst vor allem in den damaligen Vorstädten und heutigen Bezirken Landstraße und Wieden an.
Kaiser Joseph II. ließ sich von Johann Wenzel Pohl in der tschechischen Sprache unterrichten und führte auch in der Theresianischen Militärakademie von Wiener Neustadt diese Sprache als Unterrichtsfach ein. Eine kaiserliche Verordnung aus dem Jahr 1778 erteilte die Weisung, dass in der Vorstadt Wieden – zu der auch Teile des heutigen Bezirks Favoriten gehörten – Verlautbarungen auch in tschechischer Sprache kundgemacht werden mussten.M. John, A. Lichtblau: Schmelztiegel Wien – einst und jetzt. S. 251.
1856 sollte der erste tschechische Verein in Wien, Slovanský pěvecký spolek, gegründet werden, dieser wurde von den zuständigen Behörden aber erst 1862 genehmigt. Jeder „Volksstamm“ Altösterreichs besaß nach dem Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 sprachliche Gleichberechtigung und damit das Recht auf öffentliche Schulen, aber in Niederösterreich (und damit vor allem in Wien) wurden die dort lebenden Tschechen nicht als „Volksstamm“ und damit die tschechische Sprache nicht als „landesübliche Sprache“ anerkannt. Dies bereitete große Probleme bei der Schulgründung.
Auf Anordnung des christlichsozialen Bürgermeisters Lueger erhielt man ab 1897 bei der Gemeinde Wien, der Wiener Stadtverwaltung, nur noch dann eine Anstellung, wenn man der deutschen Nationalität angehörte. 1901 verschärfte er dies auf ein verpflichtendes Bekenntnis zur deutschen Umgangssprache.M. John, A. Lichtblau: Schmelztiegel Wien – einst und jetzt. S. 278.
Am 28. Oktober 1918, als Altösterreich (Cisleithanien) zerfiel, wurde durch Švehla, Soukup, Stříbený und Rašín die Erste Tschechoslowakische Republik ausgerufen. Dadurch erhielten die Tschechen Wiens eine Schutzmacht, die durch verschiedene Verträge zusätzlich internationale Unterstützung bekam. Trotzdem klagte im Jänner 1923 Johann Klimeš im Wiener Gemeinderat, dass im „Roten Wien“ zur Aufnahme bei der Wiener Berufsfeuerwehr nicht nur die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig war, sondern auch die Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität.
Eine Überlebensfrage im wahrsten Sinne des Wortes war die Frage der Arbeitslosen- und Notstandsunterstützung für bedürftige Arbeitslose mit tschechoslowakischer Staatsbürgerschaft in Wien. Um nicht selbst Zahlungen an arbeitslos gewordene Österreicher in der Tschechoslowakei leisten zu müssen, provozierte die Regierung in Prag die Einstellung der Zahlungen Österreichs an Tschechen in Österreich und unterstützte ihre Staatsbürger über das Generalkonsulat. Diese Vorgehensweise wurde von der in Wien erscheinenden Zeitung Vídeňské dělnické listy (Wiener Arbeiterblätter) heftig kritisiert.
Bevölkerung Über die Einwohnerzahlen Wiens und die Zusammensetzung der Bevölkerung gibt es zum Teil nur ungenaue Angaben.
Monarchie Laut Volkszählung 1900 lebten in Wien rund 1,6 Millionen Menschen aller Volksgruppen der Donaumonarchie. Offiziell bekannten sich 102.974 Personen dazu, Tschechisch als Umgangssprache zu verwenden. Da der Begriff „Umgangssprache“ aber unklar definiert war, schätzen tschechische Historiker die wahre Zahl der Tschechen auf etwa 250.000 bis 300.000. Aufgrund der amtlichen Statistik war Wien damals die zweitgrößte tschechische Stadt Europas.
Nach Karl Maria Brousek wurden in der Monarchie Volkszählungen immer zu Jahresende durchgeführt, wenn sich Saisonarbeiter in ihrer Heimat befanden (und somit in Wien statistisch nicht erfasst wurden). Des Weiteren wurde von Politikern und Ämtern der Stadt Wien und deutschnationalen Gruppierungen deutlich gemacht, dass man Wien als deutsche Stadt erhalten wolle. Diese vor allem gegen den tschechischen Einfluss gerichtete Politik fand bei der deutschen Mehrheitsbevölkerung viel Zuspruch.
Es ist anzunehmen, dass die Angst vor möglichen Nachteilen bei wahrheitsgemäßer Angabe tschechischer Umgangssprache viele Wiener Bürger dazu bewog, sich als Deutsche zu deklarieren. Deshalb weichen die Schätzungen der tatsächlichen Zahl tschechischer Wiener von den offiziellen Zahlen drastisch ab.
1911 wiesen der christlichsoziale Bürgermeister Josef Neumayer und der Magistrat der Stadt Wien die städtischen Kinderübernahmestellen an, an Pflegeeltern nichtdeutscher Nationalität keine magistratischen Kostkinder mehr zu vergeben und „solchen Parteien, bei welchen der Verdacht der böhmischen Umgangssprache vorliegt, die Kostkinder sofort abzunehmen“.
Nach Wien zugewanderten Personen – egal welcher Nationalität, nicht nur Tschechen – drohte die Abschiebung in ihre Heimatgemeinde, wenn sie verarmten oder obdachlos wurden; nur die Heimatgemeinde war zu sozialer Hilfeleistung verpflichtet. Die Erteilung des Heimatrechts in Wien wurde ab 1863 stark eingeschränkt.
1880 etwa wurden 7051 Personen aus Wien abgeschoben: 2222 Personen nach Böhmen, 1503 nach Mähren, 225 nach Schlesien, 139 nach Galizien, 900 nach Ungarn und 312 ins Deutsche Reich.M. John, A. Lichtblau: Schmelztiegel Wien – einst und jetzt. S. 266.
Ein am 28. März 1900, in der Amtszeit von Karl Lueger, in Kraft getretenes, vom Niederösterreichischen Landtag beschlossenes Gemeindestatut zwang jeden Staatsbürger, der um das Bürgerrecht in Wien ansuchte, vor dem Bürgermeister einen Eid unter anderem darauf abzulegen, dass er .
Das Gemeindestatut sah in den §§ 5 und 8 die Gliederung der Bewohner wie folgt vor: Auswärtige (solche, die nicht Gemeindemitglieder sind) Gemeindemitglieder: Gemeindegenossen (nicht heimatberechtigt, aber Realbesitzer, selbstständige Gewerbetreibende oder Einkommensbezieher, die direkte Steuer entrichten) Gemeindeangehörige (heimatberechtigt) Bürger (Gemeindeangehörige auf Antrag und Beschluss) Der Rechtsanspruch auf Erteilung des Heimatrechts nach mindestens zehnjährigem Aufenthalt in einer Gemeinde wurde in Österreich reichsgesetzlich 1901 eingeführt.
Erste Republik Der Zusammenbruch der Monarchie und die Gründung der Tschechoslowakei führten ab November 1918 zu einer massiven Rückwanderungswelle, die bis zum Ende der Ersten Republik bzw. des diktatorischen „Ständestaates“ 1938 andauerte. Unter den Rückwanderern aus Wien war die tschechoslowakische Regierung vor allem an bisherigen k.u.k. und k.k. Beamten und an besser ausgebildeten Arbeitskräften interessiert, die mit ihrem Fachwissen mithelfen sollten, den neuen Staat aufzubauen.
Bei der ersten österreichischen Volkszählung nach dem Krieg, 1923, wurde bei der Umgangssprache zwischen Tschechisch und Slowakisch unterschieden. Tschechische Medien und Organisationen in Wien forderten ihre Mitglieder dazu auf, sich zu ihrer tschechischen Abstammung zu bekennen. Entgegen manch unrealistischer Schätzungen von bis zu 250.000 Menschen gaben 81.344 Wiener eine der beiden Sprachen als Umgangssprache an: 79.278 Tschechisch und 2.066 Slowakisch.
Bei der nächsten Volkszählung, am 22. März 1934, spielten die Ereignisse des österreichischen Bürgerkriegs fünf Wochen vorher eine große Rolle. Viele tschechische Wiener standen der soeben verbotenen Sozialdemokratie nahe und vermieden jedes diesbezügliche Indiz.
Zeit des Nationalsozialismus 1939 fand die letzte Volkszählung vor dem Zweiten Weltkrieg statt; auch die Muttersprache wurde nun erhoben. Viele Wiener, die als Umgangssprache längst Deutsch sprachen, gaben (aus Angst vor der NS-Diktatur?) oft wahrheitsgemäß an, Tschechisch als Muttersprache gehabt zu haben: 56.248 Personen führten Tschechisch oder Slowakisch an, um 42 % mehr, als 1934 eine der beiden Sprachen als Umgangssprache genannt hatten.
Während des Zweiten Weltkriegs kamen etwa 40.000 meist junge Tschechen als Zwangsarbeiter nach Wien und rund 35.000 nach Niederösterreich, in den damaligen Reichsgau Niederdonau. Da sie zumeist streng überwacht in Lagern leben mussten, hatten sie kaum Einfluss auf die in Wien ansässigen Tschechen.
Zweite Republik Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg kam es 1945 / 1946 zu einer zahlenmäßig nicht erfassten Rückwanderungswelle in die kaum kriegszerstörte Tschechoslowakische Republik, wo die Regierung mit dem zurückgelassenen Eigentum der vertriebenen deutschstämmigen Bevölkerung lockte (vor allem Handwerksbetriebe und Bauernhöfe).
Die 1948 beim Prager Februarumsturz erfolgte Machtübernahme durch die Kommunisten löste eine weitere schwache Rückwanderungswelle aus, diesmal aber Richtung Österreich. Ausgelöst wurde diese durch die Ablehnung der kommunistischen Ideologie und der Enteignung von in Privatbesitz stehenden Produktionsstätten – wovon oft auch die neuen Besitzer betroffen waren – durch die neuen Machthaber. Die anschließende Spaltung der in Wien ansässigen Tschechen in eine pragfreundliche (kommunistische) Fraktion und eine demokratisch orientierte Gruppierung verhinderte gezieltes Werben für ein Bekenntnis zur tschechischen Volksgruppe, und so wurden bei der Volkszählung 1951 in Wien offiziell nur 4.137 Tschechen und Slowaken gezählt.
Infolge der Niederschlagung des Prager Frühlings im Jahr 1968 blieben etwa 11.000 ČSSR-Staatsbürger, die um Asyl angesucht hatten, in Wien. Zwar erhielten diese von den demokratischen Vereinen Unterstützung, allerdings führten unterschiedliche Anschauungen zwischen den beiden Gruppierungen zu Differenzen, die die Vereinszusammenarbeit zumindest erschwerten.
Am 5. August 1976 wurde das auf Antrag der Bundesregierung Kreisky III beschlossene Volksgruppengesetz kundgemacht, das am 1. Februar 1977 in Kraft trat. (= S. 1421 f.) Es ermächtigte die Bundesregierung, Volksgruppen per Verordnung anzuerkennen und für sie Volksgruppenbeiräte festzulegen. Dies geschah am 18. Jänner 1977 mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1977 für die Volksgruppen der Tschechen, der Kroaten, der Ungarn und der Slowenen. (= S. 460 f.)
1992 wurden durch eine Änderung dieser Verordnung auch die in Österreich lebenden Slowaken und 1993 die Roma als Volksgruppe anerkannt.
In § 5 dieser Verordnung wurde für den tschechischen Volksgruppenbeirat die Mitgliederzahl acht festgelegt, wobei vier Mitglieder von den im Volksgruppengesetz genannten Vereinigungen vorzuschlagen waren. Wegen interner Zwistigkeiten konstituierte sich der tschechische Volksgruppenbeirat erst 1994.
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