mini|Assistenzhund einer Rollstuhlfahrerin Ein Assistenzhund ist ein Hund, der nach spezieller Ausbildung in der Lage ist, bei Menschen behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es gibt fünf verschiedene Assistenzhundearten in Deutschland, die unterschiedliche behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen können. Behinderte Menschen in Begleitung eines Assistenzhundes besitzen spezielle Rechte, auch Zutrittsrechte genannt, die seit 2021 und 2023 im Behindertengleichstellungsgesetz und in der Assistenzhundeverordnung festgeschrieben sind.

Assistenzhundearten Blindenführhunde (engl. guide dog) haben die Aufgabe, blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sicher an jedem Ort zu führen. So leiten sie beispielsweise durch den Verkehr und zeigen wichtige Orientierungspunkte wie Lifte, Treppen, Zebrastreifen oder Ampeln an. Mobilitätsassistenzhunde (engl. mobility servicedog) sind Assistenzhunde, welche mobilitätseingeschränkte Menschen wie zum Beispiel Rollstuhlfahrer, Amputanten etc. unterstützen. Sie können Türen öffnen, Schubladen aufziehen und schließen, beim Ausziehen helfen und Knöpfe drücken sowie vieles mehr. Signalhunde oder Gehörlosenhunde (engl. hearing dog) unterstützen gehörlose und hörbehinderte Menschen beim Verständigen bzw. Anzeigen verschiedener Haushaltsgeräusche wie Klopfen oder Läuten an der Türglocke, Anzeigen von Alarmglocke, Wecker, Zeitschaltungen, Telefon, Schreien eines Babys, Rufen des Namens des Hundeführers, Feueralarm. Die Hunde sind ausgebildet, physischen Kontakt aufzunehmen und leiten ihren Partner zur Geräuschquelle hin. Anzeige- und Warnhunde (engl. medical alert dog) unterstützen beispielsweise als Diabetikerwarnhunde Menschen mit Diabetes, indem sie auf deren Unter- oder Überzuckerung aufmerksam machen (engl. diabetes alert dog). Epilepsiehunde warnen Epileptiker und deren Umfeld vor einem bevorstehenden epileptischen Anfall (engl. seizure alert dog). Die Hunde sind teilweise speziell darauf trainiert, einem Epileptiker während eines Anfalls zu helfen (engl. seizure response dog). Kardiowarnhunde helfen Menschen mit einer Herzerkrankung und warnen beispielsweise vor gefährlichen Herzrhythmusstörungen wie POTS und Sick-Sinus-Syndrom u. a. Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (PSB Assistenzhunde, psychiatric servicedog) unterstützen und begleiten Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen bzw. psychischer Behinderung wie PTBS, Autismus und anderen. Beispiele für PSB-Assistenzhunde sind: der Autismus-Assistenzhund für Menschen mit Autismus. Der Autismushund kann gleichzeitig die Aufgaben eines Therapiehundes und eines Assistenzhundes ausüben: Als Therapiehund hilft er, die Motorik und das Vokabular zu verbessern, Bindung zuzulassen und Kontakte zu fördern; als Assistenzhund verhindert er beispielsweise ein Weglaufen und wirkt bei Reizüberflutung beruhigend ein. Bei einem Autismushund für ein Kind übernehmen die Eltern eine entscheidende Rolle. der PTBS-Assistenzhund für Menschen mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS). Er kann unter anderem dabei helfen, Flashbacks, Dissoziationen und Albträume zu unterbrechen, Trost spenden und zur Abschreckung auf Kommando bellen. Das Deutsche Assistenzhunde-Zentrum bildet als erste Organisation in Europa seit 2008 PTBS-Assistenzhunde für Personen ab 16 Jahren aus. der FAS-Assistenzhund für durch das fetale Alkoholsyndrom stark eingeschränkte Menschen. der Demenz-Assistenzhund, der Demenzerkrankte und ihre Angehörigen in der Alltagsbewältigung unterstützt. Demenzhunde verhindern zum Beispiel, dass ein Mensch mit Demenz die Wohnung alleine verlässt. Außerdem können sie einen Notfall-Knopf drücken, wenn ihr Mensch gestürzt ist.

Allgemeiner kann ein PSB-Assistenzhund auch bei Angststörungen und anderen psychischen und psychiatrischen Erkrankungen zum Einsatz kommen.

Ausbildung Eignung Der Hund muss spezielle charakterliche Eigenschaften aufweisen (insbesondere Mangel an Aggressivität, Unsicherheit und unkontrollierbarem Jagdtrieb), denn eine Mitnahme des Hundes sollte an jeden Ort möglich sein. Darüber hinaus muss er gern mit Menschen zusammenarbeiten und leicht zu motivieren sein, z. B. durch Futter, Zuwendung oder ein kleines Spiel. Weiterhin sollte der Hund gesundheitlich geeignet sein. Die tierärztliche Untersuchung findet frühestens im Alter von 12 Monaten statt, die Ausbildung startet frühestens mit 15 Monaten, für Anzeige- und Warnhunde gilt eine Altersgrenze von 12 Monaten.

Prüfungen Derzeit bestehen für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden keine europaweit einheitlichen und allgemein anerkannten Standards. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem BGG und der AHundV versucht einheitliche Standards für die Ausbildung und Prüfung der Assistenzhunde, sowie der Ausbildungsstätten zu schaffen. Im BGG §12f, g, i und j wurden dazu verschiedene Faktoren festgehalten, die jedoch Stand Februar 2025 nicht umgesetzt werden können, da eine sogenannte Akkreditierungsstelle, die Ausbildungsstellen und Prüfer zertifiziert, abgesagt hat. Im Moment gibt es für diese Prüfstelle keinen Ersatz, sodass eine Akkreditierung nicht möglich ist.

Bei der Ausbildung wird in Deutschland zwischen der Fremdausbildung und der begleiteten Selbstausbildung unterschieden. Die Fremdausbildung findet beim Trainer statt und der behinderte Mensch bekommt einen fertig ausgebildeten Assistenzhund. Diese Variante ist die teurere der beiden. Bei der begleiteten Selbstausbildung lebt der Hund bei dem behinderten Menschen und besucht gemeinsam mit diesem die Assistenzhundeschule, ähnlich wie man mit einem Haushund die Hundeschule besucht. Diese Variante ist zwar kostengünstiger, aber auch zeit- und kraftaufwendiger für den behinderten Menschen.

Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, welche einen praktischen Teil und einen Theorieteil für das Assistenzhundeteam beinhaltet. Dabei werden sowohl das Sozialverhalten und Umweltverhalten des Hundes als auch die Eignung des behinderten Menschen noch ein letztes Mal überprüft. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 21 Monate alt sein.

Prüfungen von Blindenführhundteams werden in der Regel von der Krankenkasse angeordnet und bezahlt, die den Blindenführhund finanziert. Ansonsten können sich Assistenzhundhalter in Deutschland, über die Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen anerkannten Prüfer suchen und dort eine Prüfung als Team beantragen. Eine weitere unabhängige Prüfungsoption entwickelt seit 2017 die gemeinnützige Organisation Pfotenpiloten in Deutschland, die Assistenzhundhaltende sodann auch weitere Vorteile zu gewähren plant.

Die behinderte Person wird im Umgang mit dem Hund durch einen Hundetrainer gründlich geschult. Durch eine Prüfung wird abgesichert, dass Mensch und Tier ein gutes Team formen und Halter ihren Hund unter Kontrolle haben. Der Nachweis, dass der Hund die für den jeweiligen Einsatzbereich definierten und ihm künftig gestellten Aufgaben jederzeit und ortsunabhängig durchführt, sowie das erforderliche Verhalten aufweist, ist durch die Prüfung zu erbringen.

In Deutschland gibt es noch keine geregelte Nachbetreuung, sondern es bleibt der Ausbildungseinrichtung und auch der haltenden Person nach bestandener Prüfung überlassen, ob und in welchem Umfang eventuell weitere Ausbildungen absolviert werden.

Als Nachweis der bestandenen Prüfung gelten in Deutschland der MAG-Ausweis und die MAG-Plakette, welche in der Assistenzhundeverordnung in Anlage 9 und 10 aufgeführt sind. MAG steht dabei für: Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Die Nachweise müssen nach bestandener Prüfung mit einem entsprechenden Prüfungszertifikat bei der für das Bundesland zuständigen Behörde beantragt werden.

Regelungen der Europäischen Union Seit 2008 befindet sich ein „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ in der Beratung.Europäische Kommission. PreLex. Werdegang der interinstitutionellen Verfahren. COM (2008) 426. 2008/0140/APP: Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (online) In einem Kompromissvorschlag dazu heißt es: „Ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang kann auf verschiedenen Wegen gewährleistet werden, darunter auch mit Hilfe des Konzepts des ‚Design für Alle‘ und indem Menschen mit Behinderungen die Verwendung von Hilfsmitteln erleichtert wird, einschließlich von Hilfen für Mobilität und Zugang, wie etwa anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde.“Änderungsantrag 3. In: Kompromissänderungsanträge 1 - 27

Mit CEN/TC 452 wird eine europäische Standardisierung für Assistenzhunde, -halter und -trainer erarbeitet. Unter Mitarbeit führender Organisationen sowie einem breiten Spektrum nationaler Organisationen wird eine endgültige Veröffentlichung für 2025 angestrebt.

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland mini|Ein Blindenführhund mit Führgeschirr Das Halten von Assistenzhunden ist in vielen kommunalen Hundesteuersatzungen von der Hundesteuerpflicht befreit. Gemäß SGB V besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Anschaffung und Haltung eines Blindenführhundes durch die gesetzliche Krankenversicherung.Vgl. Produktart: 07.99.09.0 - Blindenführhunde im Hilfsmittelverzeichnis. Für Begleithunde, die andere Funktionen übernehmen, z. B. Diabeteswarnhunde oder Epilepsiehunde, werden demgegenüber keine Kosten übernommen.Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand vom 25. Juli 2018. Abs. 6 Nr. 2 SGB IX regelt die unentgeltliche Beförderung eines Führhundes sowie von Hunden, die ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist und für nach Abs. 4 BGG gekennzeichnete Assistenzhunde. Die Bundesbeihilfeverordnung führt einen Blindenführhund (einschließlich Geschirr, Hundeleine, Halsband, Maulkorb) als beihilfefähig auf.Anlage zur Bundesbeihilfeverordnung Die Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter führt in § 2 den Blindenführhund als Hilfsmittel auf.Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter § 2 Die Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung – HundVerbrEinfVO) führt in § 2 sowohl Blindenführhunde als auch Behindertenbegleithunde als Ausnahmen aufVerordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung – HundVerbrEinfVO) vom 3. April 2002 (), § 2 Abs. 1 (Siehe Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz.) Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden regelt in § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 7, dass Halter von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden die für das Halten von Hunden erforderliche Sachkunde besitzen.Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011, Nds. GVBl. 2011, 130, 184. Link zum Download auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, abgerufen am 11. Juni 2026.