Dihydrocodein (DHC) oder Dihydrokodein ist ein halbsynthetischer Abkömmling des Opium-Alkaloids Codein, das als Schmerzmittel und als Hustenblocker angewandt wird. Es wird durch Hydrierung des Codeins hergestellt.Hermann Hager, G. Frerichs, G. Arends, H. Zörnig (Hrsg.): Hagers Handbuch der Pharmazeutischen Praxis für Apotheker, Arzneimittelhersteller, Drogisten, Ärzte und Medizinalbeamte. Zweiter Band, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg 1949, ISBN 978-3-642-49767-4, S. 348. Dihydrocodein war seit Ende der 1970er Jahre bis etwa 2001 ein häufig angewendetes Medikament zur Behandlung opiatabhängiger Patienten. Es wird oral, etwa als Retard-Tablette (60, 90 oder 120 mg des Wirkstoffs enthaltend), verabreicht.

Anwendung Die analgetische Potenz von Dihydrocodein ist etwa doppelt so hoch wie die von Codein und entspricht einem SechstelEberhard Klaschik: Schmerztherapie und Symptomkontrolle in der Palliativmedizin. In: Stein Husebø, Eberhard Klaschik (Hrsg.): Palliativmedizin. 5. Auflage, Springer, Heidelberg 2009, ISBN 3-642-01548-4, S. 207–313, hier: S. 232. bis einem Fünftel der Potenz von Morphin. Die schmerzstillende Wirkung einer Retardtablette mit beispielsweise 60 mg DHC hält etwa 12 Stunden an.Eberhard Klaschik: Schmerztherapie und Symptomkontrolle in der Palliativmedizin. 2009, S. 232. Hauptsächlich wird Dihydrocodein als Hustenmittel (Antitussivum) zur Kurzzeitanwendung bei der symptomatischen Behandlung des Reizhustens (unproduktiver Husten), jedoch auch zur Behandlung mäßig starker Schmerzen sowie zur Heroinsubstitution verwendet.

Die Verwendung in Substitutionsprogrammen Opiatabhängiger darf nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. In Deutschland wurde die Substitutionsmethode mit Dihydrocodein 1975 von dem Kieler Arzt Gorm Grimm eingeführt.A. Ulmer, R. Ullmann: (PDF; 292 kB) In: Suchttherapie, 9, 2008, S. 185–186. doi:10.1055/s-0028-1102925.

Seit 2001 ist Dihydrocodein wie auch Codein zur Substitutionsbehandlung nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet und wird durch Methadon bzw. Levomethadon ersetzt. Dihydrocodein unterliegt international betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.International Narcotics Control Board: List of Narcotic Drugs under International Control Annex to Forms A, B and C 54th edition, December 2015.

In Deutschland ist es in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt und muss auf amtlichen Betäubungsmittelrezepten verordnet werden; davon ausgenommen sind jedoch Zubereitungen mit einer Konzentration bis 2,5 % oder je abgeteilte Form bis zu 100 mg Dihydrocodein (berechnet als Base). Diese sind in Deutschland und Österreich ohne Betäubungsmittelrezept verschreibbar. zum deutschen Betäubungsmittelgesetz

Nebenwirkungen Dihydrocodein bewirkt Sedierung, Euphorie, Pupillenverengung, Blutdrucksenkung und orthostatische Hypotonie. Es kann Übelkeit bis zum Erbrechen auftreten. Die Kontraktion der glatten Muskulatur kann zu Verstopfung (Obstipation), Kontraktion des Harnleiters und Hemmung des Miktionsreflexes führen. Allergische Reaktionen mit Hautjucken und Hautrötung sind selten.

Handelsnamen Monopräparate: Codidol (A), Codicontin (CH), DHC Ennogen (D), Dehace (A), Dicodin (F), Paracodin (D, A, CH), Tiamon (D)

Kombinationspräparate: Escotussin (CH), Makatussin comp. (CH)

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Einzelnachweise

Kategorie:Cumaran Kategorie:N-Alkylpiperidin Kategorie:Cyclohexanol Kategorie:Methoxybenzol Kategorie:Tetrahydronaphthalin Kategorie:Arzneistoff Kategorie:Antitussivum Kategorie:Opioid Kategorie:Halbsynthetische psychotrope Substanz Kategorie:Betäubungsmittel (BtMG Anlage III) Kategorie:Psychotroper Wirkstoff Kategorie:Psychotropes Opioid