Die Berliner Erklärung (auch: Berliner oder Juni-Deklaration) vom 5. Juni 1945 ist das erste von vier Dokumenten, in denen die alliierten Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges die Grundsätze ihrer Deutschlandpolitik festlegten. Einen knappen Monat nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und zwei Wochen nach der Verhaftung der letzten Reichsregierung Dönitz erklärten die Oberbefehlshaber der vier Siegermächte darin kraft Besatzungsrechts die Übernahme der obersten Regierungsgewalt in Deutschland. Dies beinhaltete die Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen und Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Zwecks gemeinsamer Ausübung der Regierungsgewalt bildeten sie den Alliierten Kontrollrat. In fünfzehn Artikeln wurden Forderungen formuliert, die Deutschland auferlegt wurden und sofort zu erfüllen waren.
Entstehung Die Berliner Erklärung beruhte auf dem entsprechenden Beschluss der Alliierten auf der Konferenz von Jalta. Die weiteren Deklarationen waren von einer interalliierten Institution, der Europäischen Beratenden Kommission vorgeschlagen, ebenfalls in Jalta bindend beschlossen worden und enthielten Richtlinien für das alliierte Vorgehen im besetzten Deutschland. Sie waren noch durch eine interalliierte Vereinbarung über die Beteiligung Frankreichs ergänzt worden.Theo Stammen, Gerold Maier: Das Alliierte Besatzungsregime in Deutschland. In: Josef Becker, Theo Stammen, Peter Waldmann (Hrsg.): Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen Kapitulation und Grundgesetz. UTB/W. Funk, München 1979, ISBN 3-7705-1769-5, S. 64 f.
Inhalt mini|Englischsprachiger Film über die Unterzeichnung der Berliner Erklärung mini|Gedenktafel am Haus Niebergallstraße 20 in Berlin-Köpenick
In der Präambel der Erklärung (vollständiger Titel: [Berliner Deklaration] Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt („supreme authority“) hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen RepublikAmtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7; abgedruckt bei Dietrich Rauschning (Hg.), Rechtsstellung Deutschlands – Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte, 2. Aufl. 1989, S. 15 ff.; Dokumente zur Berlin–Frage 1944–1966, bearb. v. Wolfgang Heidelmeyer/Günter Hindrichs, 3. Aufl., München 1967, Nr. 10.) stellen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich fest, dass die deutschen Streitkräfte vollständig geschlagen seien und Deutschland sich allen Forderungen unterwerfe, die ihm jetzt oder später auferlegt würden. Es gebe außerdem in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die in der Lage sei, die Ordnung aufrechtzuerhalten, das Land zu verwalten und die Forderungen der Alliierten zu erfüllen. Sie hätten daher die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen, inklusive der Befugnisse der Regierung, des OKW, der Länder sowie der Städte und Gemeinden. Sie kündigten an, „die Grenzen Deutschlands oder irgendeines Teiles Deutschlands und die rechtliche Stellung Deutschlands oder irgendeines Gebietes, das gegenwärtig einen Teil deutschen Gebietes bildet“, später festlegen zu wollen. Eine Annexion Deutschlands sei damit nicht verbunden.
Mit dieser Erklärung nahmen die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich die Hoheitsgewalt in Anspruch, gemäß Präambel der Erklärung vorrangig, um die Ordnung im besetzten Deutschland wiederherzustellen.
Die zweite Deklaration befasste sich mit der Konsultierung der alliierten Nationen.
Inhalt der dritten Deklaration vom 5. Juni war die Einteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen und die Zuordnung des Gebietes von Groß-Berlin an die vier Alliierten unter Aufteilung in vier Sektoren. Mit ihr wurde das Londoner Protokoll betreffend die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. September 1944 in Kraft gesetzt,Friedrich Ebel/Georg Thielmann/Susanne Hähnchen, Rechtsgeschichte. Von der Römischen Antike bis zur Neuzeit, 4. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg 2012, § 17 Rn. 887. in dem Deutschland als Ganzes territorial auf die Grenzen des Jahres 1937 beschränkt wurde, also auf seinen Gebietsstand vor dem Anschluss Österreichs und des Sudetenlands. Eine östliche Zone, auch Ostzone genannt,Ute Röding-Lange: Bezeichnungen für ‚Deutschland‘ in der Zeit der „Wende“. Dargestellt an ausgewählten westdeutschen Printmedien. Königshausen & Neumann, Würzburg 1997, S. 78. wurde der Sowjetunion, eine nordwestliche dem Vereinigten Königreich, eine südliche Zone den USA und eine südwestliche Frankreich zugeteilt.Vgl. hierzu Karl Strupp/Jürgen Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 2 (1961), S. 197. In staatsrechtlicher Hinsicht wurde mitgeteilt, dass die Übernahme der Regierungsgewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke und die „deutschen Grenzen nach dem Stande vom 31. Dezember 1937“ fortbestanden.Zum Gebietsstand vgl. Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. September 1944 mit Ergänzungsabkommen vom 14. November 1944 und 26. Juli 1945 (letzte Fassung: 13. August 1945); vgl. außerdem Georg Ress, in: Ulrich Beyerlin u. a. (Hrsg.), Recht zwischen Umbruch und Bewahrung. Festschrift für Rudolf Bernhardt (= Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; Bd. 120), Springer, Berlin/Heidelberg/New York 1995, S. 839 Fn 57, 849. Diese Ergänzung hatte in den folgenden Jahren in der staats- und völkerrechtlichen Erörterung der Frage, ob das Reich untergegangen sei oder fortbestehe, eine Rolle gespielt (→ Rechtslage Deutschlands nach 1945).Vgl. Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999, Campus Verlag, Frankfurt am Main/New York 1999, ISBN 3-593-36240-6, S. 122.
Die vierte Deklaration enthielt die Einsetzung eines Kontrollrates, der aus den vier Oberbefehlshabern der Besatzungszonen bestand. Jeder Oberbefehlshaber hatte in seiner Zone die oberste Gewalt. In Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, konnten sie jedoch nicht allein entscheiden, sondern mussten gemeinsame Beschlüsse fassen, und zwar einstimmig. Weiterhin enthielt diese Deklaration Details über die Organisation des Kontrollrates.
Die Deklarationen wurden von den folgenden Oberbefehlshabern unterzeichnet: Dwight D. Eisenhower für die USA, Georgi Schukow für die UdSSR, Bernard Montgomery für das Vereinigte Königreich, Jean de Lattre de Tassigny für Frankreich.
Wie bei allen Dokumenten der Alliierten gab es eine deutschsprachige Fassung, die jedoch in Zweifelsfällen keine Rechtsgültigkeit besaß.
Streitkräfte Alle Streitkräfte unter deutschem Befehl hatten auf allen Kriegsschauplätzen die Feindseligkeiten gegen die Streitkräfte der Alliierten einzustellen. Die Alliierten erhielten Informationen über Stellung und Anzahl der deutschen Einheiten. Alle deutschen oder von Deutschland kontrollierten Streitkräfte sowie mit Waffen ausgerüstete Organisationen wurden restlos entwaffnet und zu Kriegsgefangenen erklärt. Explizit genannt wurden neben den regulären Einheiten die Schutzstaffel, die Sturmabteilung und die Geheime Staatspolizei. Einheiten jenseits der Grenzen von 1937 hatten die Gebiete zu räumen. Die Alliierten ernannten zivile Polizeieinheiten, die nur mit Handfeuerwaffen ausgestattet wurden. Minenfelder mussten gekennzeichnet und entfernt werden.
Luft- und Schifffahrt Alle militärischen und zivilen Flugzeuge, auch dritter Staaten mit Ausnahme der Alliierten, in Deutschland mussten am Boden bleiben, deutsche Flugzeuge im Ausland mussten zurück nach Deutschland. Alle Schiffe, auch dritter Staaten, mussten in ihrem Hafen verbleiben, die Besatzung verblieb an Bord. Alle Schiffe und Flugzeuge mussten in gutem Zustand zur Verwendung durch die Alliierten vorgehalten werden. Alle Schiffe von Ländern der Vereinten Nationen, die nach Prisenrecht oder aus anderen Gründen unter deutscher Kontrolle standen, hatten einen von den Alliierten zu bestimmenden Hafen anzulaufen.
Kriegsgefangene Die Alliierten erhielten vollständige Namenslisten der unter deutscher Gewalt stehenden Kriegsgefangenen. Alle Kriegsgefangenen mussten versorgt und freigelassen werden, das Gleiche galt für alle, die aufgrund nationalsozialistischen Rechts eingesperrt, interniert oder sonstigen Einschränkungen ausgesetzt waren.
Nachrichtenwesen Sämtliche Funk- und Nachrichtenverbindungen waren bis auf weiteres einzustellen.
Kriegsverbrecher Von den Alliierten benannte Kriegsverbrecher waren festzunehmen und den Alliierten zu übergeben. Das galt auch für Angehörige der Vereinten Nationen, die gegen Gesetze ihres Landes verstoßen hatten.
Stationierung alliierter Streitkräfte Sämtliche Waffen, Munition und Kriegsgeräte sowie militärische Einrichtungen und Anlagen und Einrichtungen des Verkehrs und des Nachrichtenwesens mussten in gutem Zustand zur Verwendung durch die Alliierten vorgehalten werden. Die Zerstörung, Beschädigung oder Verbergung der Einrichtungen, deren Eigentums und derer Archive und Akten war verboten. Die Alliierten konnten nach eigenem Ermessen Streitkräfte in einem Teil oder allen Teilen Deutschlands stationieren.
Weitere Maßnahmen Die Alliierten konnten weitere Maßnahmen treffen, die sie für den zukünftigen Frieden und die zukünftige Sicherheit für nötig hielten. Explizit genannt wurde die vollständige Entmilitarisierung, außerdem wurden politische, verwaltungsmäßige, wirtschaftliche, finanzielle, militärische und sonstige Forderungen angekündigt.
Umsetzung und Folgen mini|Besatzungszonen 1945
Zum Zeitpunkt der Deklarationen standen die Truppen der Alliierten noch entlang einer früher vereinbarten militärischen Demarkationslinie, die viel weiter östlich verlief als die vorgesehene Westgrenze der sowjetischen Besatzungszone. Ganz Berlin wurde seit dem 17. Mai 1945 von einem Magistrat regiert, der von den Sowjets eingesetzt worden war. Den Deklarationen der Siegermächte folgend räumten die britischen und amerikanischen Truppen die Gebiete, die entsprechend den Beschlüssen der European Advisory Commission (Europäische Beratende Kommission) zur sowjetischen Besatzungszone gehören sollten. Im Gegenzug rückten die drei Westmächte in Berlin ein.
Keine der zu diesem Zeitpunkt festgelegten Zonen hatte jedoch langfristig Bestand: Frankreich gliederte 1946 das Saargebiet aus seiner Besatzungszone ausFriedrich Ebel/Georg Thielmann/Susanne Hähnchen, Rechtsgeschichte. Von der Römischen Antike bis zur Neuzeit, 4. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg 2012, § 17 Rn. 890. und schloss sich daraufhin das flächenmäßig nun vergrößerte Saarland wirtschaftlich an. Die drei Westzonen gingen später in der Bundesrepublik Deutschland auf, die Region von Mecklenburg und Vorpommern bis Sachsen wurde zur Sowjetischen Besatzungszone, aus der die Deutsche Demokratische Republik hervorging. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches kamen 1945 unter sowjetische bzw. polnische Verwaltung. Die Grenze zwischen den westlichen Zonen und der sowjetischen Zone folgte mit wenigen Abweichungen dem Verlauf der Grenzen zwischen dem Land Mecklenburg, der preußischen Provinz Sachsen und dem Land Thüringen auf der einen und den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau sowie dem Freistaat Braunschweig und Bayern auf der anderen Seite. Die Viersektorenstadt Berlin spaltete sich 1948 politisch in einen Ost- und Westteil. Beide wurden weder zu konstitutiven Bestandteilen der zwei deutschen Staaten noch sind sie später von diesen einverleibt worden.
Rechtswirksamkeit