mini|Erste-Hilfe-Kasten mini|Rettungszeichen E003 Erste Hilfe nach ISO 7010 für Verbandkästen Ein Verbandkasten (laut StVZO, DIN) oder Verbandskasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Kasten, Erste-Hilfe-Koffer oder Rot-Kreuz-Kasten, in Österreich – sofern zur Mitführung in Kraftfahrzeugen bestimmt – Autoapotheke, ist ein Behältnis mit Verbandmitteln und weiterer Ausrüstung für die Erste Hilfe.
In vielen Staaten existieren gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Mitführen von Verbandkästen im Straßenverkehr und das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material in Betrieben im Zuge des Arbeitsschutzes. Deshalb sind Verbandkästen in diesen Bereichen auch am weitesten verbreitet. Die Vorschriften können sich hierbei von Land zu Land jedoch mitunter stark unterscheiden (zu Details siehe die entsprechenden Abschnitte).
Allgemeines Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint sein als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert. Die Verwendung des Roten Kreuzes als Symbol ist für allgemeine Verwendung offiziell nicht gestattet.vgl. Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes, Rotkreuzgesetz etc. Anders bei Kennzeichnung innerhalb der Rot-Kreuz-Organisationen und zu militärischen Zwecken. Besonders in den USA wird teilweise das Schweizerkreuz verwendet.
Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe wie Beatmungsmasken, Pinzetten und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.
Verbrauchtes Material ist nach der Verwendung zu entsorgen und zu ersetzen. Ebenso ist auch unverbrauchtes Material regelmäßig zu überprüfen. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös, wenn sie aus NaturlatexWoran erkenne ich, welche Einmalhandschuhe in meinem Verbandkasten sind?, 10. Mai 2014. sind. Unbrauchbar gewordenes Material ist daher zu ersetzen.
Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.
Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden.
Zusätzlich sollen Schulen, Bäder und Sportstätten laut der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege eine Zahnrettungsbox vorrätig halten. Diese Box enthält ein Nährmedium, das dazu dient, einen Zahn oder Zahnfragmente im Falle eines Zahnunfalls vor dem Austrocknen zu bewahren.
Deutschland Kraftfahrzeuge mini|Verbandtasche für Pkw mini|hochkant|Verbandkasten für Kraftfahrzeuge aus den 1950er Jahren Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist im Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Hier wird der Begriff Erste-Hilfe-Material verwendet. In der Verordnung sind auch Ausnahmen aufgeführt, so besteht z. B. für Krafträder (Motorräder) im Gegensatz zu anderen EU-Staaten grundsätzlich keine Mitführpflicht.
Das Nichtmitführen des „Erste-Hilfe-Materials“ hat ggf. ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 25 € zur Folge (Regelsätze).Bundesamt für Justiz – Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B festgelegt. Diese wurde zuletzt im Februar 2022 angepasst. Das Verbandtuch BR ist entfallen, die Anzahl der Dreiecktücher wurde von zwei auf eins reduziert, zudem wurden zwei staubgeschützt verpackte Gesichtsmasken erforderlich, die mindestens DIN EN 14683 Typ I entsprechen. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens wurde durch den Normenausschuss „Medizin“ im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. nach den neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst. Diese Norm besagt nichts über das Verfalldatum, was lediglich aus Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) in Verbindung mit den Anforderungen des Anhangs I der (ABl. L 169 vom 12. Juli 1993, S. 1), die zuletzt durch Artikel 2 der (ABl. L 247 vom 21. September 2007, S. 21) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, resultiert.Präziser ausgedrückt aus Abschnitt [Kapitel] II „Anforderungen an die Auslegung und die Konstruktion“ Abschnitt 13.3 Buchstabe e) dieses Anhangs I der (ABl. L 169 vom 12. Juli 1993, S. 1), die zuletzt durch Artikel 2 der (ABl. L 247 vom 21. September 2007, S. 21) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sofern die Vorschriften dieses Anhangs I, insbesondere jene des Abschnittes [Kapitels] I „Allgemeine Anforderungen“ wiederum insbesondere jene dessen Abschnittes 4 in Verbindung mit den Abschnitten 1, 2 und 3 vom Hersteller die Angabe eines Datums, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung des Produkts möglich ist, erfordern. Daher sind Verwarnungsgelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig.
Sollten in einem privat genutzten Kfz-Verbandkasten abgelaufene (sterile) Inhaltsteile ordnungsgemäß ersetzt worden sein, wäre das Datum auf der äußeren Hülle unbeachtlich, weil alle übrigen (unsterilen) Inhaltsteile, z. B. die Schere, bei Gebrauchstauglichkeit weiter verwendet werden dürfen. Damit stellt sich im Ergebnis bei privater Nutzung nicht die Frage, ob das Verfalldatum des Verbandkastens, sondern, ob das Verfalldatum einzelner Inhaltsteile, etwa des Pflastermaterials,Vgl. Udo Zeisel, Peter Sefrin: Der Verbandkasten als Erste-Hilfe-Material. In: Notfallmedizin. Band 16, 1990, S. 554–563. abgelaufen ist. Ob die Polizei Letzteres prüft, ist fraglich.
Bei gewerblicher Nutzung eines Kfz-Verbandkastens (Lkw) trifft auch den Halter des Fahrzeugs die Pflicht zum Austausch. Dieser ist als gewerblicher „Betreiber“ des Verbandkastens Adressat des Medizinproduktegesetzes. Absatz 1 Nr. 2 MPG, Absatz 1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
In Kraftomnibussen (KOM) muss nicht nur der Inhalt des Verbandkastens der DIN 13164 entsprechen, sondern auch der Kasten selbst. In anderen Kraftfahrzeugen ist die Art des Aufbewahrungsbehälters für das Erste-Hilfe-Material nicht vorgeschrieben. So gibt es auch Verbandkästen in Form von Kissen oder speziell an das Fahrzeug angepassten Boxen.
Arbeitsschutz Im gewerblichen Bereich kommen, je nach Art und personeller Größe des Betriebs, Verbandkästen in verschiedenen Ausführungen zum Einsatz. Dies schreiben die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention bzw. DGUV Vorschrift 1 (Umbenennung der bisherigen BGV A1 zum 1. Mai 2014) vor, die Füllung regelt die Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen.
Die Anzahl der in einem Betrieb notwendigen Verbandkästen richtet sich in erster Linie nach der Art des Betriebes, der Betriebsgröße und der Größe der verwendeten Verbandkästen. Ein großer Verbandkasten kann dabei aufgrund der Füllungsverhältnisse prinzipiell auch durch zwei kleinere Verbandkästen ersetzt werden.Zu § 39, Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung, 3. Fußnote. BG Einzelhandel, 10. September 2006. Details zu den Mindestanzahlen siehe Vergleichstabelle:Arbeitsstätten-Richtlinie 39/1,3 (PDF) In der Tabelle Ziffer 2 wird nur zwischen großen und kleinen Verbandkästen unterschieden.
+ Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3 Art des Betriebes Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen Zahl der Beschäftigten Kleiner Verbandkasten Großer Verbandkasten Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1–50 1–51–300–1301–600–2für je 300 weitere Beschäftigte– +1 Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe und vergleichbare Betriebe 1–20 1 –21–100–1101–200–2für je 100 weitere Beschäftigte– +1
Füllungen Die vorgeschriebenen Füllungen der Verbandkästen im Kfz-Bereich gleichen weitgehend denen im betrieblichen Bereich. Von besonderer Wichtigkeit ist das Inhaltsverzeichnis, in dem die Füllung im Wortlaut abgedruckt ist und nach dem der Verbandkasten (wieder) zu befüllen ist.
Die für Betriebe vorgegebenen Füllungen der DIN 13157 umfassen alles, was auch im Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 vorhanden ist, darüber hinaus sind allerdings noch Fingerkuppenverband, Fingerverband 120 mm × 20 mm, Pflasterstrip, Augenkompresse, Kälte-Sofortkompresse, Vliesstoff-Tuch und Folienbeutel vorgeschrieben. Die ebenfalls für Betriebe geeigneten Verbandkästen nach DIN 13169 unterscheiden sich von jenen der DIN 13157 nur dadurch, dass sie (außer Schere, Erste-Hilfe-Broschüre und Inhaltsverzeichnis) die doppelte Menge an Verbrauchsmaterial enthalten.
Anwendungsbereich DIN 13157 (65-tlg.) Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen vorgesehen sind. Diese Norm gilt auch für die Verwendung in Schulen und Kindergärten. (PDF; 903 kB), Gesetzliche Unfallversicherung, 2008.DGUV Information 202-089 Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen (PDF; 0,4 MB) Gesetzliche Unfallversicherung, 2015. Der Verbandkasten soll die Erste Hilfe am Unfallort fachgerecht ermöglichen.
Anwendungsbereich DIN 13160 Diese Norm regelte die Füllung von Sanitätstaschen bzw. Sanitätsumhängetaschen (gem. BBK) primär für den Einsatz im Katastrophenschutz (KatS), ist aber mittlerweile ersatzlos zurückgezogen worden. Die Ausstattungsliste des BBK gilt allerdings weiterhin.Ausstattungsliste Sanitätsumhängetasche.
Kindergärten und Schulen müssen bei Wanderungen, Exkursionen, Studienfahrten, Wintersportveranstaltungen, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle eine Erste-Hilfe-Ausstattung mitführen. Aus Ermangelung einer anderen Norm, auf die man verweisen kann, wird die Nutzung der Sanitätsumhängetasche nach DIN 13160 durch die Unfallversicherungsträger teilweise noch als Möglichkeit empfohlen.Mit der Klasse sicher unterwegs (PDF; 792 kB) Gesetzliche Unfallversicherung, 2008. Der Inhalt der Sanitätsumhängetasche war jedoch für die Nutzung durch Ersthelfer nicht ausgelegt. In neueren Publikationen gibt es eigene Empfehlungen.
In der Normenrecherche auf beuth.de wird der folgende Hinweis gegeben: „Der Regelsetzer empfiehlt die Anwendung von DIN 13157:2009-11 .“Übersichtsseite zur zurückgezogenen DIN 13160:1999-09 Erste-Hilfe-Material - Sanitätstaschen auf beuth.de.
Anwendungsbereich DIN 13167