Unter elektronischer Stimmabgabe (e-voting) waren ursprünglich beliebige elektronische Hilfsmittel zur Stimmabgabe und zum Auszählen der Stimmen gemeint. Dazu gehörten beispielsweise der Einsatz von Wahlcomputern im Wahllokal oder erste Ansätze zu Wahlen über das Internet (i-voting) vom heimischen PC aus.
Heute geht es um zuverlässige, sichere Systeme, die eine elektronische Stimmabgabe via Internet (möglicherweise auch über Mobilgeräte), unterstützen. Dem heutigen Stand der IT / ICT entsprechend, werden die Daten in weiteren Systemen verarbeitet, von denen sie aber strikt getrennt sind. Eine andere wichtige Leistung ist die Gewährleistung des Wahlgeheimnisses. Dabei muss auch die sogenannte Verifizierbarkeit gewährleisten, dass Fehlfunktionen im Abstimmungs-/Wahlablauf, Softwarefehler, menschliche Fehlleistungen oder Manipulationsversuche erkannt und korrigiert werden können. Dazu gehört auch, dass Abstimmende zuverlässig kontrollieren können, dass ihre Stimme das System unverändert erreicht hat und nicht – beispielsweise durch ein Schadprogramm auf dem verwendeten Computer – manipuliert wurde. (de / fr / it / rm / en) – Bundeskanzlei, bk.admin.ch.
Häufig wird der englischsprachige Begriff E-Voting (e- von electronic) verwendet, seltener auch E-Balloting (E-Abstimmen). Mit E-Collecting werden ICT-Systeme bezeichnet, die das Sammeln von Unterschriften unterstützen – für Petitionen, Volksinitiativen (in Deutschland auch Bürger-/Volksbegehren, Bürger-/Volksinitiative (D)), Referenden.
Arbeiten an der elektronischen Stimmabgabe In den USA rieten die National Academies 2018 zu menschlich lesbaren Papierstimmzetteln und Audits. Sie warnten vor der Rücksendung markierter Stimmzettel über das Internet, da aktuelle Technologien Geheimhaltung, Sicherheit und Verifizierbarkeit nicht zuverlässig garantieren könnten. Solche Positionen spiegeln den Kernkonflikt: Vorteile wie Komfort und Barrierefreiheit stehen Risiken für Vertrauen und Wahlgeheimnis gegenüber.
Europa In Europa (Stand: 2015) arbeiten Estland, Frankreich, Norwegen und die Schweiz an Systemen der elektronischen Stimmabgabe. Im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa/Office for Democratic Institutions and Human Rights (OSZE/ODIHR) und des Europarats wird die elektronische Stimmabgabe über das Internet thematisiert.
2004 hat der Europarat Empfehlungen über rechtliche, operative und technische Standards für E-Voting verabschiedet. 2010 kamen Richtlinien zur Transparenz und zur Zertifizierung der Systeme der elektronischen Stimmabgabe hinzu.Discussion Paper in Preparation of Guidelines for the Observation of Electronic Voting (en) – Organization for Security and Co-operation in Europe, 30. Oktober 2008.Handbook for the Observation of New Voting Technologies (en, ru), part of a collection Elections Handbooks / Elections Publications – Organization for Security and Co-operation in Europe, 1. Oktober 2013. Alle zwei Jahre findet ein Review Meeting der interessierten Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Empfehlung statt. 2014 waren es fünfzehn Mitgliedstaaten. Die Empfehlung soll im Laufe der nächsten Budgetperiode des Europarates (2016–2017) überarbeitet werden, in einer Gruppe, die aus Vertretern der staatlichen Behörden besteht und von Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unterstützt werden soll. (de / fr / it / rm / en) – «Info Vote électronique Winter 2014» – Bundeskanzlei, bk.admin.ch. (de / fr / it / rm / en) – Bundeskanzlei, bk.admin.ch (de, en) jährlich aktualisiert – e-voting.cc (Competence Center for Electronic Voting and Participation).
International konzentrieren sich Kontroversen auf IT-Sicherheit, Transparenz und die Frage, wie Ergebnisse überprüfbar bleiben. Der Europarat konkretisierte dafür 2017 Standards in der Empfehlung CM/Rec(2017)5 und fordert unter anderem überprüfbare Verfahren sowie organisatorische und technische Schutzmaßnahmen.
E-Collecting Am 1. April 2012 ist die Europäische Bürgerinitiative (EBI) in Kraft getreten. Mit der Sammlung von einer Million Unterschriften – entspricht etwa 0,2 Prozent der EU-Bevölkerung – aus mindestens sieben Mitgliedstaaten innerhalb der EU kann die Europäische Kommission aufgefordert werden, Vorschläge für europäische Rechtsakte vorzulegen oder europäische Rechtsvorschriften zu ändern. Die Unterschriften können – neben der konventionellen «Unterstützungsbekundung» auf herkömmlichem Weg mit der Unterschrift auf Papier – auch auf elektronischem Wege gesammelt werden. Für das Sammeln von Unterschriften auf elektronischem Weg wurde ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen und ein elektronisches System aufgebaut. Die Kommission stellt dafür Software mit offenen Quellcodes zum Sammeln von Online-Unterschriften bereit. Das Online-Sammelsystem ist von einem Mitgliedstaat der Wahl vorab zertifizieren zu lassen. Jeder Mitgliedstaat benennt dafür die zuständige Behörde.Leitfaden zur europäischen Bürgerinitiative, 2. Auflage, März 2012, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, eesc.europa.eu.
Systeme ECI Online Collection System (OCS, auch ECI Online Collection Software) – der EU-Kommission, seit 2012, in mehreren Schritten des online UnterschreibensECI Online Collection Software (OCS), joinup.ec.europa.euÜbersicht und Vergleich auf ECI software that works! OpenECI is designed by and for ECI campaigners, citizens-initiative.eu vom 8. Dezember 2015. OpenECI – der ECI Campaign und Campact: Democracy in Action, seit Ende 2015, mit erstem Einsatz bei der EBI Fair Transport Europe – mit einem Schritt des Unterschreibens, kann einfach in Webseiten integriert werden, unterstützt soziale Medien und Management der Kanäle und Partner, API zur statistischen Auswertungen, einfache und zuverlässige Unterschriftenverarbeitung, Fehlerüberprüfung, läuft auch auf Smartphones und Tablets, automatische Erkennung von Sprache und Land über IP-Adresse
Schweiz Heute ist die elektronische Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen nicht mehr möglich. Bis Anfang 2019 wurde E-Voting in zehn Kantonen angeboten. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren.Vote électronique auf der Website der Bundeskanzlei
Die elektronische Stimmabgabe geht auf das im Jahr 2000 von Bund und Kantonen lancierte Projekt Vote électronique zurück. Ab 2004 wurden in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich erste Versuche bei eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt. Im Jahr 2007 haben Bundesrat und Parlament die schrittweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Dabei wurden vier Entwicklungsstufen vorgesehen:
Phase: e-Voting / Elektronisches Abstimmen / Vote électronique – im Rahmen von Abstimmungen (aktueller Stand 2015) Phase: e-Voting / Elektronisches Wählen / Vote électronique – im Rahmen von Wahlen (aktueller Stand 2015) Phase: e-Collecting / Elektronisches Unterschriftensammeln – elektronische Unterzeichnung von Initiativen und Referenden Phase: Elektronische Wahlvorschläge – elektronische Unterzeichnung von Wahlvorschlägen, elektronische Signatur der Kandidatenlisten (e-Collecting, e-Signature)
Bei den Nationalrats-Wahlen 2011 ging Vote électronique in seine zweite Umsetzungsphase über. , Medienmitteilung Bundeskanzlei, admin.ch 24. Oktober 2011 , Barbara Perriard, Sektion Politische Rechte (SPR), Bundeskanzlei, admin.ch 14. September 2012 , Bundeskanzlei, admin.ch.
Systeme Im Rahmen des Projekts Vote électronique wurden bisher drei verschiedene Systeme eingesetzt: Die von Unisys entwickelte Plattform des 2009 gegründeten Consortium Vote électronique,webvote.ch dem die Kantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Solothurn, Thurgau und Zürich angehörten. Nachdem jedoch der Bundesrat entschieden hatte, das System für die eidgenössischen Parlamentswahlen vom 18. Oktober 2015 nicht zuzulassen,Simon Hehli. Schwerer Rückschlag für das Wählen per Mausklick. Neue Zürcher Zeitung, 12. August 2015 wurde das System nicht mehr weiterentwickelt und das Consortium Vote électronique 2015 aufgelöst.Simon Hehli. Der grösste E-Voting-Verbund steht vor dem Aus. Neue Zürcher Zeitung, 17. September 2015E-Voting-System rückt in weite Ferne, Neue Zürcher Zeitung, 21. September 2015. Das vom Kanton Genf entwickelte CHVote,. welches auch von den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Luzern genutzt wird und ab 2017 zudem in den Kantonen St. Gallen und Aargau zum Einsatz kommen soll. Das System war 2013 in die Schlagzeilen geraten, nachdem der Genfer Sicherheitsspezialist Sebastien Andrivet aufgezeigt hatte, wie man über eine Schwachstelle Malware in die Rechner der Stimmbürger einschleusen und ihre Stimmabgabe manipulieren kann.Fabian Vogt. Genfer E-Voting ist manipulierbar. Computerworld, 23. Juli 2013. 2015 hatte zudem ein Journalist des Westschweizer Fernsehens RTS nachgewiesen, dass unter bestimmten Umständen eine doppelte Stimmabgabe möglich ist.. inside-it.ch, 5. Dezember 2016. Ende 2016 hat die Genfer Kantonsregierung beschlossen, den Quellcode von CHVote unter der GNU Affero General Public License zu veröffentlichen.Joël Orizet: Genfer E-Voting wird transparent, Netzwoche, 15. Dezember 2016. Im November 2018 hat der Kanton Genf angekündigt, das System aus Kostengründen per Februar 2020 einzustellen.Genf zieht Schlussstrich unter E-Voting-System, Tages-Anzeiger vom 28. November 2018 Die E-Voting Group der Berner Fachhochschule implementierte die formale Spezifikation CHVote von Grund auf neu.https://eprint.iacr.org/2017/325, CHVote Protocol Specification, 14. Dezember 2020 Die Implementation ist unter dem Namen OpenCHVote als Open Source unter der Apache-Lizenz frei verfügbar.https://gitlab.com/openchvote/cryptographic-protocol, OpenCHVote - A concise Java implementation of the CHVote voting protocol, 10. Januar 2021 Die von der Schweizerischen Post im Auftrag des Kantons Neuenburg bereitgestellte, aber vom spanischen Unternehmen Scytlscytl.com gelieferte Lösung,Andrea Kucera. Zweikampf zwischen Genf und der Post. Neue Zürcher Zeitung, 11. November 2016.Urs Geiser. Genf startet Charme-Offensive fürs E-Voting. Swissinfo, 16. September 2016. welche bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. November 2016 auch erstmals im Kanton Freiburg eingesetzt wurde. Auch die Post hat angekündigt, den Quellcode ihrer Lösung zu veröffentlichen; bisher wurden diverse technischen Dokumentationen publiziert, welche das Verfahren für Fachpersonen erklären.E-Voting-Lösung der Post: Elektronisches Abstimmen und Wählen für die Schweiz (Dokumentation auf der Website der Schweizerischen Post).
Am 6. April 2017 fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, die elektronische Stimmabgabe für alle Schweizer Stimmbürger einzuführen. Der Beschluss verlangt, dass die eingesetzte technische Plattform quelloffen sein muss.Christoph Grau. Bundesrat will E-Voting für die ganze Schweiz. Netzwoche, 6. April 2017. Nach der Annahme eines Postulats von Nationalrat Marcel Dobler am 12. Juni 2017 muss der Bundesrat zudem prüfen, ob das E-Voting vollständig papierlos umgesetzt werden kann.David Klier. Bundesrat prüft komplett papierloses E-Voting. Netzwoche, 13. Juni 2017.
Anfang April 2018 weigerte sich das Parlament des Kantons Uri, die vom Bund eigentlich erwartete kantonale Gesetzesgrundlage für E-Voting zu schaffen.Demokratie verträgt nicht das leiseste Misstrauen, NZZ, 6. April 2018 Es gab zudem 2018 Bestrebungen, die Einführung durch eine Volksinitiative zu verhindern.Gegner wollen E-Voting mit einer Volksinitiative verbieten, NZZ, 26. Februar 2018. Am 19. Dezember hat der Bundesrat die bis Ende April 2019 dauernde Vernehmlassung eröffnet.
E-Collecting