mini|Verbandsabzeichen der Bayerischen Bereitschaftspolizei Die Ausbildung bei der bayerischen Polizei gliedert sich in mehrere Abschnitte und unterschiedliche Themenbereiche und -schwerpunkte.

Die Einstellungszahlen für neue Beamte der Polizei Bayern unterscheiden sich dabei von Jahr zu Jahr. So wurden im Jahr 2005 lediglich ca. 250, 2006 ca. 300 Bewerber für den mittleren Dienst und 2005/2006 ca. 40 Bewerber für den gehobenen Dienst eingestellt. Im Jahr 2022 lag die Einstellungszahl im mittleren Dienst bei 1501 und im gehobenen Dienst bei 180. Die Einstellungszahlen richten sich dabei nach wirtschaftlichen Aspekten (unter anderem abhängig von der Haushaltslage des Freistaates) sowie dem Personalbedarf der Behörde. Die Bewerberzahl lag 2011 bei ca. 11.000 Bewerbern, die den Einstellungstest für die 2. Qualifikationsebene absolvierten. Für die 3. Qualifikationsebene lag die Bewerberzahl bei rund 2.400.

Eine Einstellung findet zweimal jährlich statt; jeweils zum 1. März und zum 1. September. Die Einstellungstests werden laufend durchgeführt.

Laufbahnwahl und Bewerbungsverfahren Da seit dem 1. Januar 2011 nur noch eine Laufbahn, die Leistungslaufbahn besteht, wird nicht mehr zwischen mittlerem und gehobenem Dienst unterschieden. Der mittlere Dienst entspricht nun dem Einstieg in die 2. Qualifikationsebene (2. QE), der gehobene Dienst der 3. Qualifikationsebene (3. QE). Der Bewerber hat somit die Möglichkeit, sich für den Einstieg über die 2. oder 3. QE sowie beide gleichzeitig zu bewerben, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.

Allgemeine Voraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind allgemein zu erfüllen:

Deutsche Staatsangehörigkeit beginnend mit dem Einstellungstermin September 2024 Körpergröße mindestens 160 cm (Ausnahmen möglich) Alter zwischen 17 und 30 Jahre am Einstellungstag (Ausnahmen möglich); Ausnahmen sind nur bei der Höchstaltersgrenze möglich (z. B. bei Vordienstzeiten durch Wehrdienst oder Wehrersatzdienst, zweitem Bildungsweg). Gesundheitliche Eignung (u. a. BMI von 18-27,5) Gesetzestreue, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Nur zulässige Tätowierungen und Piercings (im nicht-sichtbaren Bereich) Deutsches Schwimmabzeichen (mind. Bronze, Eigenerklärung genügt)

Für die 2. QE benötigt der Bewerber zusätzlich mindestens den qualifizierenden Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen höherwertigen Schulabschluss; Voraussetzung ist die Anerkennung des Abschlusses in Bayern.

Für die 3. QE ist die Mindestanforderung die uneingeschränkte Fachhochschulreife (Fachabitur). Auch hier muss der Abschluss in Bayern anerkannt sein.

Die Bewerbung erfolgt über den Einstellungsberater einer bayerischen Polizeidienststelle. Üblicherweise ist ein Einstellungsberater für mehrere Landkreise zuständig.

2. Qualifikationsebene Beim Bewerbungsverfahren findet ein Auswahltest (Einstellungstest) entweder in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München oder in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Nürnberg statt. Dieser setzt sich aus verschiedenen Tests und Prüfungen zusammen:

Schriftliche Prüfung (Sprach- und Grundfähigkeitstest) Sprachtest (Rechtschreibung, Ausdrucksvermögen, Wahl der korrekten Worte, Grammatik) Grundfähigkeitstest (logisches Denken, Merkfähigkeits- und Konzentrationsaufgaben) Mündliche Prüfung (Einstellungsgespräch durch ein Interview mit vorgefertigten Fragen zu verschiedenen Bereichen) Gruppenaufgabe (Gruppendiskussion mit der Lösung einer Problemstellung) Sportprüfung (verschiedene Sporttests)Die genauen Anforderungen im Wortlaut.

Zusätzlich erfolgt eine ärztliche Untersuchung, bei der die Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst überprüft wird. Aus den Einzeltests bildet sich eine Gesamtnote, die zu einer Platzierung innerhalb der Bewerberrangliste führt. Ist die Platzzahl gut genug, kann der Bewerber die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten antreten. Bei gleichen Noten entscheidet die bessere Sportnote.

3. Qualifikationsebene Beim Bewerbungsverfahren für die 3. QE findet zuerst eine Prüfung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss statt. Die zweiteilige schriftliche Prüfung wird dezentral an mehreren Orten in Bayern durchgeführt.

Im ersten Teil sind in 120 Minuten eine Textanalyse und eine Abhandlung zu verfassen. Im zweiten Teil, der ebenfalls 120 Minuten dauert, werden „Kenntnisse in den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht, darüber hinaus die staatlichen und politischen Grundlagen Bayerns, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik geprüft.“ Die Prüfung findet seit 2008 jedes Jahr im Oktober statt.

Aus der erreichten Note wird zusammen mit der Abiturnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik (dreifach) und einer wählbaren Fremdsprache eine Gesamtnote gebildet und eine Rangliste erstellt. Ist die erreichte Platzziffer gut genug, folgt gegen Mitte Februar des Folgejahres die Aufforderung, sich dem Einstellungstest bei der Bereitschaftspolizei zu unterziehen.

Der Einstellungstest besteht aus folgenden Teilen: Mündliche Prüfung (Einstellungsgespräch als Interview mit vorgefertigten Fragen aus verschiedenen Bereichen) Gruppenaufgabe (Gruppendiskussion mit der Lösung einer Problemstellung) Sportprüfung (verschiedene Sporttests)Die genauen Anforderungen im Wortlaut.

Auch hier folgt eine ärztliche Untersuchung, bei der die Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst überprüft wird. Dieser eintägige Test kann entweder in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München oder in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Nürnberg durchgeführt werden.

Grundlage für die Einstellung in den gehobenen Dienst bei der bayerischen Polizei ist letztlich die Ranglistennote, die sich aus der Note des Landespersonalausschusses und der des Einstellungstests bei der Bereitschaftspolizei zusammensetzt., polizei.bayern.de Liegen zwei Bewerber bei der Note gleichauf, entscheidet die bessere Note aus dem Sporttest.

Ausbildung zum Polizeimeister in der 2. QE Grundlegendes 100px|mini|Dienstgradab-zeichen eines Polizeiober-wachtmeisters der 2. QE

Die Ausbildung zum Polizeimeister bei der bayerischen Polizei ist eine normale Berufsausbildung und dauert 29 Monate. Dabei geschieht die Ausbildung nicht, wie in Betrieben, dual, sondern die Polizei ist sowohl Betrieb als auch Schulstätte. Die gesamte Ausbildung findet an einem Standort der bayerischen Bereitschaftspolizei statt. Dort bezieht der Beamte ein Zimmer, er wird verpflegt und erhält freie Heilfürsorge. Ergänzend dazu werden zur praktischen Ausbildung verschiedene Praktika (1. Jahr eine Woche, 2. Jahr ein und drei Monate) bei einer örtlichen Polizeiinspektion durchgeführt.

Die Rangliste München wurde, nach einem Votum des Bayerischen Landtages, ab der Einstellungsrunde März 2015 vom Bayerischen Innenministerium bis auf weiteres ausgesetzt.

Bis zur Aussetzung konnte der Bewerber eine Rangliste wählen. Er hatte die Wahl zwischen der Rangliste Bayern und der Rangliste München. Letztere verpflichtete den ausgebildeten Beamten dazu, mindestens zehn Jahre Dienst beim Polizeipräsidium München zu verrichten. Die Ausbildungszeit sowie die Zeit in der Einsatzhundertschaft wurden auf die Mindestverweildauer angerechnet. Aufgrund des geringeren Verhältnisses Bewerber/Ausbildungsplätze war die Chance auf Einstellung bei der Rangliste München höher, da die Ranglistennote „schlechter“ war. Bewerber für die Rangliste Bayern konnten ihren Dienst überall in Bayern verrichten, auch in der Landeshauptstadt.

Die Ausbildung wird als Polizeimeisteranwärter begonnen. Nach Bestehen der ersten beiden Ausbildungsabschnitte (1. Jahr) und der Erfüllung sonstiger beamtenrechtlicher Voraussetzungen folgt die Ernennung zum Polizeioberwachtmeister (A5). Diese Dienstbezeichnung existiert ausschließlich in Bayern. Während des Vorbereitungsdienstes soll der Anwärter die Befähigung zur Qualifikationsprüfung der 2. QE erlangen und den Eingangsdienstgrad Polizeimeister (A7) erhalten.

Die Bezüge betragen, mit Stand vom 1. Januar 2021, im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt 1.309,93 € brutto (Anwärtergrundbetrag), ab dem dritten Ausbildungsabschnitt ca. 2.469,54 € brutto (Besoldungsgruppe A 5). Im ersten Jahr ist der Anwärter Beamter auf Widerruf, ab dem zweiten Jahr Beamter auf Probe. Diese verbesserte Stellung bereits während des Vorbereitungsdienstes ist eine Besonderheit im bayerischen Beamtenwesen, sie ist auf die damaligen Demonstrationen in Wackersdorf und die damit zusammenhängende schlechte Stellung des Beamten bei Dienstunfähigkeit nach einer Verletzung im Dienst zurückzuführen.

Es ist jederzeit möglich, während und nach beendeter Ausbildung in der 2. QE durch einen Auswahltest als Direkteinsteiger in die 3. QE zu wechseln. Der Beamte wird dazu allerdings auf eigenen Wunsch aus dem mittleren Dienst entlassen, da ein Laufbahnwechsel ohne Entlassung als Umsteiger nicht möglich ist. Umsteiger, die bereits die Ausbildung abgeschlossen haben, werden im Studium direkt den Aufsteigern zugeteilt und müssen das 1. Jahr (Grundpraktikum I und II) nicht absolvieren.

Ausbildungsablauf Ab Einstellungstermin März 2006 wurde das bisherige Ausbildungsmodell der bayerischen Polizei in ein sogenanntes modulares Ausbildungssystem geändert. Die zweieinhalb Jahre dauernde Ausbildungszeit ist in halbjährliche Ausbildungsabschnitte aufgeteilt, die sich weiter in fünf „Leitthemen“ gliedern. Dabei soll ein Thema gleichzeitig von der rechtlichen, der praktischen und der taktischen Seite behandelt werden.

Von Halbjahr zu Halbjahr steigen während der Ausbildung die Anforderungen mit der Zahl der Vorschriften und Regelungen, die zu lernen sind. Anfangs werden einfache gesetzliche und praktische Grundlagen erlernt, die dann im Laufe der Ausbildung zusammengesetzt werden und den Auszubildenden sowohl schriftlich als auch praktisch vor immer komplexere Anforderungen stellen. Mit der ersten Beförderung zum Polizeioberwachtmeister (nach den ersten beiden Ausbildungsabschnitten) sind die Beamten auch Vollzugsbeamte, vorher können sie nur das „Jedermannsrecht“ für sich in Anspruch nehmen. Nach dem ersten Jahr werden sie vereinzelt zu Einsätzen herangezogen, beispielsweise zu Durchsuchungen von Waldstücken, äußeren Absperrungen bei Großereignissen oder Ähnlichem, seltener kann es aber bereits im ersten Ausbildungsjahr, dann allerdings im zweiten Ausbildungsabschnitt, zu kleineren Einsätzen wie Walddurchsuchungen oder Informationsveranstaltungen kommen.

mini|Einsatzfahrzeug der Bereitschaftspolizei; u. a. Ausbildungsfahrzeug beim Fahrtraining rechts|180px|mini|Fahrsimulator der Bereitschaftspolizei zum Training von Einsatzfahrten rechts|180px|mini|Simulator während einer Einsatzfahrt mini|Prüfungszeugnis für den Anstellungslehrgang (1990er Jahre) Es gibt einige Fächer, die den Beamten durch die gesamte Ausbildung oder aber abschnittsweise begleiten.

Theorie:

Allgemeines Polizeirecht Berufsethik Beamtenrecht Besonderes Sicherheitsrecht Strafrecht Verkehrsrecht Waffen- und Schießausbildung Kommunikations- und Konfliktbewältigung Elektronische Datenverarbeitung (IT) Politische Bildung/Zeitgeschehen Englisch Kriminalistik

Praxis: Sport Selbstverteidigung (epSVe) Polizeiliches Einsatzverhalten Waffen- und Schießausbildung Geschlossener Einsatz

Während der Ausbildung haben die Beamten unter anderem folgende Qualifikationen zu erlangen:

Fahrsicherheitstraining Erste Hilfe Sport (Laufen, Schwimmen, Fitnesstest, Hindernisparcours, Leichtathletik...) Selbstverteidigung (epSVe) Schießleistungen

Zudem besuchen die Beamten, teilweise auch außerhalb der Bereitschaftspolizei, verschiedene Workshops mit unterschiedlichem Inhalt. Diese dauern zwischen einem halben und mehreren Tagen.