mini|200px|Historische Futtertabelle nach Kühn Futtermittel, Futter, Tierfutter oder Tiernahrung bezeichnet alle Formen von Nahrung für alle von Menschen gehaltenen Tiere. Zu diesen gehören bspw. landwirtschaftliche Nutztiere, Zoo-, Sport- oder Heimtiere. Futtermittel sind heute spezifisch auf die jeweilige Tierart und den Verwendungszweck zugeschnitten und unterliegen in Deutschland staatlicher Kontrolle und Zulassungskriterien.

In der Regel wird unter dem Begriff Futtermittel die Nahrung für landwirtschaftliche Nutztiere verstanden. Hier ist die Zusammensetzung entscheidend für die Deckung des Nährstoffbedarfs durch die Tierernährung und damit für die Gesundheit und Leistung der Tiere. Nahrung für im Haus gehaltene Kleintiere wird auch als Heimtierfutter bezeichnet. Dieses soll ebenso wie das Nutztierfutter bedarfsgerecht und altersgemäß sein und den Tieren schmecken.

Der Spezialausdruck für das Futter für Kavallerie- und Gespannpferde bzw. -maultiere der Armee ist „Fourage“. Der Verwalter solchen Futters war der Fourier (Marine: Lagerverwalter).

Rechtsrahmen mini|Bestimmung von Futtermittelpflanzen in einer Berufsschule (22. Dezember 1983)

Herstellung, Vermarktung, Lagerung, Beförderung und Verwendung von Futtermitteln sind im Gebiet der Europäischen Union strikt geregelt. Sie versteht unter dem Begriff Futtermittel alle Stoffe und Erzeugnisse, die zur oralen Verfütterung an Tiere bestimmt sindLegaldefinition in Artikel 3 Ziff. 4 VO(EG) Nr. 178/2002., also auch an nicht von Menschen gehaltene Wildtiere (z. B. Vogelfutter), hauptsächlich aber solche zur Ernährung von Nutztieren und hierbei insbesondere von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Die Vielfalt an Regelungen mit Auswirkungen auf die Futterwirtschaft ist für Laien kaum überschaubar. Ziel ist die Futtermittel- und auch Lebensmittelsicherheit.

EU-Recht Im Jahr 2000 legte die EU-Kommission infolge der BSE-Krise und nach Vorfällen in der Futtermittelwirtschaft, die zu großen Vertrauensverlusten bei den Verbrauchern und in der gesamten Lebensmittelkette zu finanziellen Schäden führten, das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vor. Es fasste die Pläne zur Überarbeitung der europäischen Rechtsetzung für die Futtermittel- und Lebensmittelkette zusammen. Ihre Umsetzung in Verordnungen begann mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, der sogenannten Lebensmittelbasisverordnung. Für Lebens- wie Futtermittel schrieb sie neben den Grundsätzen der Rückverfolgbarkeit, der Vorsorge, der Transparenz und zum Schutz der Lauterkeit auch ein neues Verantwortungsprinzip fest: Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind verantwortlich für die Sicherheit ihrer Erzeugnisse. Die behördliche Verantwortung konzentriert sich auf die Kontrolle der Unternehmen und weniger darauf, wie sie das Ziel sicherer Lebens- und Futtermittel erreichen. Auf Basis dieser Verordnung wurden zahlreiche EU-Verordnungen erlassen, die anders als die zuvor üblichen Richtlinien in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, also keiner Umsetzung in nationales Recht mehr bedurften. Zahlreiche nationale Bestimmungen in ihrem Regelungsbereich waren somit aufzuheben oder überflüssig. Neben dem EU-Futtermittelrecht im engeren Sinn wirkt sich eine Vielzahl weiterer Bestimmungen teils erheblich auf die Futtermittelwirtschaft aus: Das Gentechnikrecht, die Veterinärrechtlichen Bestimmungen über tierische Nebenprodukte, das Recht der Fütterungsarzneimittel, Vorschriften zur amtlichen Probenahme und Analytik, zur Arbeitssicherheit und zum Umgang mit Gefahrgütern.

Deutsches Recht Das deutsche Futtermittelrecht geht in seinen Grundzügen auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Ein erstes geordnetes und umfassendes Futtermittelgesetz stammt aus dem Jahr 1926. Ein vollständig neues Futtermittelgesetz wurde 1976 erlassen. Im Jahr 2005 wurde das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verabschiedet, das das Futtermittelgesetz aufhob und überwiegend der Umsetzung des EU-Futtermittelrechts dient. Auf diesem Gesetzbuch gründen weiterführende Verordnungen wie vor allem die Futtermittelverordnung. Beide bestimmen außerdem Zuständigkeiten, über das EU-Recht hinausgehende Details etwa zur Zulassung, Registrierung, Überwachung und Versicherung () bestimmter Futtermittelunternehmer und die Bestrafung von Verstößen gegen futtermittelrechtliche Normen.

Bewertung von Futtermitteln mini|Futterernte von Genossenschaftsbauern in der DDR für die Tierproduktion (1982) Futtermittel werden wissenschaftlich über ihre Bestandteile beurteilt, die nach Futtertyp und Ernte in sogenannten Futtertabellen geordnet werden. Sie zeigen den ernährungsphysiologischen Wert des Futtermittels an. Der Marktwert eines Futtermittels ist jedoch auch noch von anderen Faktoren abhängig. Als Futterplan bezeichnet man einen Plan, auf dem die Werte der Futtertabelle den verfügbaren Futtermitteln so zugeordnet werden, dass sich damit die Zufütterung mengenmäßig planen lässt. So kann man feststellen, wie viel Grünfutter, Kraftfutter oder andere Mittel einem Tierbestand (oder einem Tier) gegeben werden müssen, damit die verfügbaren Ressourcen optimal ausgenutzt werden.

Nährstoffgehalt und Trockensubstanz Da jedes Futtermittel einen schwankenden Anteil Wasser enthält, wird ähnlich wie im organischen Rohstoffbereich zunächst die Trockensubstanz ermittelt. Dies kann durch Ausdampfen von Proben knapp oberhalb des Siedepunktes, aber auch durch technisches Trocknen (Heu, Gras) geschehen. Die Trockensubstanz ist jener Masseanteil, der nach Abzug des Wassers verbleibt. Aus ihr wird dann durch weitere Analyseschritte der Anteil von Proteinen, Fett und Rohfaser (Zellulose) und anderen Bestandteilen ermittelt.

Die Trockensubstanz stellt in der Landwirtschaft eine wesentliche ökonomische Größe dar, da z. B. Grünfutter je nach Erntezeitpunkt einen höheren oder niedrigeren Wasseranteil enthalten kann. Nach regenreichen Tagen enthält Grünfutter nur zwischen 4 und 5 % Trockensubstanz, nach trockenen Tagen aber bereits bis zu 10 % im Massenanteil. Beim Abwiegen von nassem Grünfutter auf einer Fahrzeugwaage muss daher vom Landwirt der tatsächliche Futterwert um bis zu 50 % korrigiert werden, d. h., das mit angelieferte Wasser wird bis zu einem Vergleichswert abgezogen, der je nach Futtermittel angegeben wird. Je feuchter ein Futtermittel ist, desto geringer ist sein ernährungsphysiologischer Wert pro Masse-Einheit und desto geringer auch sein Handelswert. Auch trockene Futtermittel wie Heu, Stroh oder deren Pellets enthalten noch einen erheblichen und schwankenden Wasseranteil. Rohmilch enthält beispielsweise konstant 12–14 % Trockensubstanz und ist damit „trockener“ als frisches Grasfutter. Durch den Fettanteil enthält sie zudem eine höhere Energiedichte und ist deshalb auch ein teures Futtermittel. In einigen Fällen können die Kosten für Transport- und Lagerlogistik für Rohmilch (z. B. für die Kälberaufzucht) so hoch sein, dass sich der energetische Aufwand für die Herstellung von industriellem Milchpulver rechnet (Sprühtrocknung). Die Rückführung in Milchform erfolgt dann durch billigeres Wasser aus den Beständen des Landwirts.

Auch im Heimtierbereich werden Futtermittel zu Transportzwecken getrocknet. So wird Feuchtfutter (Dosenfutter für Hunde und Katzen) oft durch Übergießen von Trockenpresslingen mit gelatinösem Wasser direkt in der Dose hergestellt. Die Dose wird nach dem Übergießen geschlossen, worauf die Presslinge innerhalb von 36 Stunden zu ihrer endgültigen, verbraucherfähigen Form aufquellen. Durch diese Verpackungsform entsteht das bekannte Dosenfutter, das in Europa oft nur aus importierten Trockenpresslingen besteht. Es ist somit produktionsbedingt ernährungsphysiologisch weniger „dicht“ als direktes Trockenfutter, wird aber von manchen Tierarten bevorzugt angenommen. Hundetrockennahrung besteht zum Großteil aus Fleischmehl und Getreide. Trockenpellets für Hunde zur eigenen Nachwässerung durch den Verbraucher sind preisgünstiger anzubieten, weil der bis zu 86 % betragende Wasseranteil nicht vom Handel transportiert werden muss. Bei der Katzennahrung ist Trockenfutter generell effizienter, wird aber durch die Nahrungsbevorzugung dieser Tiere im Konsumentenverhalten ausgebremst. Katzen wollen einen Teil ihrer Nahrung feucht erhalten. Bei ausreichender Wasseraufnahme ist die ausschließliche Fütterung von Trockenfutter jedoch sowohl bei Hunden als auch bei Katzen unproblematisch. Nagetiere und Hasenartige hingegen nehmen nachträglich angefeuchtetes Futter in aller Regel nicht an.

Bei der Fütterung von Wiederkäuern und Pferden spielt der Anteil der Rohfaser in der Trockensubstanz eine wichtige Rolle, er darf nicht zu hoch oder zu niedrig sein. Sie nehmen auch grundsätzlich genug zusätzliches Wasser auf, können aber zu trockenes Futter verweigern. Bei der Mast von Schweinen, die in der Landwirtschaft als wasserintensivste Tiere gelten, wird stets genug Wasser ins Futter gemengt, so dass die Beschaffenheit des Ausgangsfutters weitgehend egal ist. Auch Nahrungsvorlieben sind bei Schweinen relativ unproblematisch.

Die Trockensubstanz eines Futtermittels ist demnach für Produzent, Handel und Verbraucher vor allem eine ökonomische Größe.

Verfügbarkeit von Nährstoffen Auch die Verfügbarkeit von Nährstoffen ist bei Futtermitteln wichtig. Verfügbar ist ein Nährstoff dann, wenn er überhaupt vom Organismus aufgenommen werden kann. So werden z. B. Aminosäuren je nach Zusammensetzung im Futtermittel unterschiedlich verfügbar. Aus der menschlichen Ernährung kennt man die Abhängigkeit der Verfügbarkeit von lipidlöslichen Vitaminen vom Vorhandensein von Fetten (z. B. beim Carotin). Ähnliches gilt in vielfältigen Kombinationen für Futtermittel. So können Wiederkäuer wie Rinder aufgrund ihres komplizierten Verdauungssystems Proteine nur in bestimmten Kombinationen optimal ausnutzen, weil die Magenflora aus Bakterien besteht, die bereits beim Mangel eines Proteins keine optimalen Leistungen mehr erbringen, selbst wenn ein anderer Baustein im Überfluss vorhanden ist. Eiweiße, die eigentlich gut aufgenommen werden könnten, können bei falscher Futtergabe oder zeitlich falscher Fütterung in nennenswerten Anteilen verloren gehen und finden sich in der Gülle wieder. Dies wird insbesondere bei der Zusammenstellung von industriellen Futtermitteln berücksichtigt, woraus sich die beworbenen Leistungszuwächse teilweise erklären. Die Bestandteile können auch auf Rassen und Zuchtformen verschnitten werden.

Im landwirtschaftlichen Betrieb kann die Verfügbarkeit für Wiederkäuer aber während der Grünfutterperiode (Sommermonate) oft nicht berücksichtigt werden. Gefüttert wird, was regional angeliefert werden kann, ergänzt durch Leistungsfutter. Schweine sind als Nahrungsgeneralisten oft die besten Futterverwerter, d. h., machen fast alle Nährstoffe verfügbar. Schafe hingegen gelten als Selbstsucher, d. h., sie sind zwar anspruchsvoll, richten sich aber in der Weidewirtschaft auf bestimmte Nahrungspflanzen aus und optimieren ihr Fressverhalten hinsichtlich ihrer Bedürfnisse eigenständig. Auch Ziegen sind von sich aus sehr effektiv was die Zusammensetzung selbst gesuchter Nahrung betrifft. Diese „Pfennigsucher der Landwirtschaft“ gelten deshalb entgegen ihren biologischen Bedürfnissen als unkompliziert in der Fütterung. Als problematisch hingegen gelten Hochleistungstiere für den Sport, wie z. B. Pferde, deren Futterplan von ihren Besitzern oft genau ausgerechnet wird, um die Nährstoffe optimal verfügbar und die Kosten niedrig zu halten.