Der Begriff Dichterjurist bezeichnet einen Dichter (Epiker, Lyriker, Dramatiker) mit juristischer Ausbildung. Der Begriff wurde von Eugen Wohlhaupter in den 1950er-Jahren in der Rechtswissenschaft etabliert und wird mittlerweile auch in der Literaturwissenschaft verwendet. Vom Dichterjuristen im engeren Sinn, der sein Studium abschloss (z. B. Franz Kafka), lässt sich der Dichterjurist im weiteren Sinn, der sein Studium abbrach (z. B. Jacob Grimm), unterscheiden.
Den Hang zu schreiben verspüren viele Dichterjuristen schon in Kindheit und Jugend (z. B. Kurt Tucholsky). Die Beschäftigung mit dem Recht gewinnt an Terrain während des Studiums, das teils aus echtem Interesse (Alexis Piron), teils als „Brotstudium“ (wohl Heinrich Heine) auf Wunsch der Eltern (Georg Heym) begonnen wird. Nach Ende der Ausbildung und Etablierung im Beruf erlangt das Verfassen von Romanen, Dramen und Gedichten wieder verstärkte Bedeutung (Bernhard Schlink). Fiktionales Schreiben steht dabei entweder neben der beruflichen Tätigkeit (Goethe) oder tritt ganz an deren Stelle (John Grisham).
Zusammenhang von Literatur und Recht Dass es so viele Dichterjuristen gibt, wird auf die Gemeinsamkeiten von Recht und Literatur zurückgeführt.Bernhard Großfeld: Sprache, Recht, Demokratie. In: NJW. 1985, S. 1577 (1577); Bodo Pieroth, zitiert nach „Zweieiige Zwillinge“. In: Münsters Universitäts-Zeitung Nr. 4/2000 vom 5. Juli 2000, online bei der .
Recht und Literatur befassen sich beide mit der Realität.Bodo Pieroth, zitiert nach „Zweieiige Zwillinge“. In: Münsters Universitäts-Zeitung Nr. 4/2000 vom 5. Juli 2000, online bei der ; Über Recht und Literatur. Ein Gespräch mit Juli Zeh und Martin Mosebach, geführt von Britta Lange und Hermann Weber, In: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg vom 16. bis 18. September 2005. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, S. 183–204 (200), ISBN 978-3-8305-1339-1. Recht dient der Steuerung sozialer Prozesse,Recht, Moral und Sitte; Hartmut Maurer: Kontinuitätsgewähr und Vertrauensschutz. In: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band IV. Aufgaben des Staates, Heidelberg 2006, § 79 Rn. 1. und Literatur spiegelt diese sozialen Prozesse wider.Bodo Pieroth, zitiert nach „Zweieiige Zwillinge“. In: Münsters Universitäts-Zeitung Nr. 4/2000 vom 5. Juli 2000, online bei der . Als Gegenstand von Gerichtsverfahren werden insbesondere solche Sachverhalte öffentlich wahrgenommen, in denen es um große Themen geht: um Liebe, Tod und Leidenschaft, um Macht, Geld und Verrat. Das ist zugleich der Stoff, aus dem Literatur entsteht.Siehe für die Liebe Belletristik, für den Tod Der Tod in Literatur und Kunst, für den Verrat Gundula Bavendamm: Spionage und Verrat. Konspirative Kriegserzählungen und französische Innenpolitik, 1914–1917. Dissertation. Essen 2004. Daher wählen viele fiktionale Bearbeitungen jedenfalls in Teilen als Vorbild das Leben, wie es insbesondere in Kriminalprozessen erörtert wurde (z. B. Bernd Schroeders Hau),Siehe allgemein Hermann Weber (Hrsg.): Reale und fiktive Kriminalfälle als Gegenstand der Literatur. Schriftenreihe Juristische Zeitgeschichte, Berliner Wiss.-Verlag 2003; Über Recht und Literatur. Ein Gespräch mit Juli Zeh und Martin Mosebach, geführt von Britta Lange und Hermann Weber, In: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg vom 16. bis 18. September 2005. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1339-1, S. 183–204 (203). oder beschreiben Gerichtsverfahren unmittelbar (Der Vorleser, Der Regenmacher, The Caine Mutiny Court Martial). Die US-amerikanische Law-&-Literature-Bewegung hat darauf hingewiesen, dass auch gerichtlich festgestellte Sachverhalte letztlich auf Erzählungen (von Zeugen, Sachverständigen und in Plädoyers) beruhen und daher in diesem Sinn selbst Erzählungen – im Sinn von künstlichen (nicht: künstlerischen) Fabrikationen – sind.in dieselbe Richtung Juli Zeh, Über Recht und Literatur. Ein Gespräch mit Juli Zeh und Martin Mosebach, geführt von Britta Lange und Hermann Weber, In: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg vom 16. bis 18. September 2005. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1339-1, S. 183–204 (203): „Weil ich jede Klausur, die ich … geschrieben habe, und jeden Schriftsatz, den ich … verfassen musste, immer betrachtet habe als die übliche Mischung aus Lüge, Fiktion und einem gewissen Maß an Wissen und Fakten und an Realität. … Ich betrachte auch meine juristischen Texte als, in gewisser Weise, schriftstellerische Akte.“ Letztlich richtet sich dieses Argument gegen die Unterscheidung von Fiktion und Realität.
Die zweite Gemeinsamkeit liegt in der Sprache.Bernhard Großfeld: Sprache, Recht, Demokratie. In: NJW. 1985, S. 1577 (1577); Bodo Pieroth, zitiert nach „Zweieiige Zwillinge“. In: Münsters Universitäts-Zeitung Nr. 4/2000 vom 5. Juli 2000, online bei der ; auch: Über Recht und Literatur. Ein Gespräch mit Juli Zeh und Martin Mosebach, geführt von Britta Lange und Hermann Weber, In: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg vom 16. bis 18. September 2005. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1339-1, S. 183–204 (200). Sie ist sowohl im Recht als auch in der Literatur der Gegenstand des Bemühens, wenn auch auf unterschiedliche Weise. Recht ist weitgehend geschriebenes Recht, aufbewahrt in GesetzestextenZum kodifizierten Recht siehe Rechtspositivismus und Gesetzgebung. und in Gerichtsurteilen.Vor allem im Common Law; zur Bedeutung in kodifizierenden Rechtssystemen siehe Richterrecht und Präzedenzfall. Daher ist Sprache auch für Juristen das Handwerkszeug.Bernhard Großfeld: Sprache, Recht, Demokratie. In: NJW. 1985, S. 1577 (1577). Nicht umsonst ist eigens vorgeschrieben, dass die Gerichtssprache deutsch sei (§ 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes), und nicht ohne Grund beginnt die Auslegung von Gesetzen beim Wortlaut der Norm (siehe grammatische Auslegung), so dass Dichterjuristen meinen, dass die juristischen Auslegungsmethoden „in einer etwas weniger starren Form“Über Recht und Literatur. Ein Gespräch mit Juli Zeh und Martin Mosebach, geführt von Britta Lange und Hermann Weber, In: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg vom 16. bis 18. September 2005. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1339-1, S. 183–204 (200). auch künstlerische Relevanz entfalten können.
In Literatur und Recht geht es also jeweils um den Zusammenhang von Realität und Sprache. Der Jurist nimmt einen Lebenssachverhalt und fragt, ob der Gesetzestext diesen erfasst (Subsumtion). Der Literat nimmt die Realität und versucht, das „mot juste“, das „ultimativ passende Wort dafür“ zu finden. Als vermittelndes Zwischenglied zwischen Rechtswissenschaft und Literatur können die Sammlungen berühmter Kriminalfälle angesehen werden, am bekanntesten diejenige von François Gayot de Pitaval, die dem Genre den Namen gegeben hat (siehe Pitaval). Sie sind bis heute Stoff-Fundgruben für Autoren aller Art.
Es mag an diesen Gemeinsamkeiten liegen, dass im In- und Ausland über die Jahrhunderte hinweg viele Schriftsteller juristisch gearbeitet haben.Eugen Wohlhaupter: Dichterjuristen. Tübingen, Band I 1953, Band II 1955, Band III 1957; Hermann Weber (Hrsg.): Juristen als Dichter, Schriftenreihe Juristische Zeitgeschichte, Nomos-Verlag-Ges. 2002; ders. (Hrsg.): Dichter als Juristen, Schriftenreihe Juristische Zeitgeschichte, Berliner Wiss.-Verlag 2004; siehe außerdem oben unter Dichterjuristen Der Weg in die Belletristik entlässt Dichterjuristen zugleich aus einem Zwang, der nur im Recht besteht: Juristen müssen den Fall entscheiden (JustizverweigerungsverbotBVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 – 7 A 2/79, NJW 1980, S. 2826 (2828) als Kehrseite des JustizgewährungsanspruchsHans D. Jarass, in: ders./Bodo Pieroth: Grundgesetz. 8. Auflage. München 2006, ISBN 3-406-54180-1, Art. 20 Rn. 91 ff.); im Unterschied dazu können Dichter sich einer abschließenden Bewertung ihres Lebenssachverhalts enthalten und sogar in der Schwebe lassen, welchen Ausgang ihre Geschichte tatsächlich nimmt (sog. offener Schluss). Recht und Literatur benutzen mit der Sprache zwar das gleiche Medium, aber sie verwenden es zu anderen Zielen: Das Recht zieht Grenzen; die Kunst überschreitet sie.Bodo Pieroth: Literarische Streifzüge durch die Geschichte der Juristenausbildung in Deutschland. In: Gilbert H. Gornig, Urs Kramer, Uwe Volkmann (Hrsg.): Staat – Wirtschaft – Gemeinde. Festschrift für Werner Frotscher zum 70. Geburtstag. Duncker & Humblot, Berlin 2007, S. 795 (798). Insoweit bilden Reichtum und Vielfalt der schönen Literatur einen natürlichen Gegensatz zur rechtlichen und wissenschaftlichen Prosa.Der junge Dichterjurist Joseph Victor von Scheffel arbeitete diesen Gegensatz 1850 in einer seiner ironischen Säckinger Episteln heraus, „Worin von einem sonderbarlichen Thema, nämlich von der Poesie der Polizei, die Rede ist.“
Dichterjuristen sagen, dass ihr künstlerisches Schaffen als Schriftsteller wesentlich anders aussähe, wenn sie dem Recht nicht begegnet wären.Über Recht und Literatur. Ein Gespräch mit Juli Zeh und Martin Mosebach, geführt von Britta Lange und Hermann Weber, In: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg vom 16. bis 18. September 2005. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1339-1, S. 183–204 (Zeh, S. 199; Mosebach, S. 199 f.). Juli Zeh hält es sogar für möglich, dass sie ohne das juristische Studium nicht in der Lage wäre, Romane zu schreiben,Über Recht und Literatur. Ein Gespräch mit Juli Zeh und Martin Mosebach. geführt von Britta Lange und Hermann Weber, In: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg vom 16. bis 18. September 2005. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1339-1, S. 183–204 (199). jedenfalls helfe ihr das „präzise und strukturierte Denken des Juristen“ auch beim Schreiben von Belletristik,Juli Zeh: Interview – Biometrischer Fingerabdruck auf Reisepass. In: Neue Juristische Wochenschrift. Heft 35/2008, S. XIV. und Martin Mosebach meint umgekehrt, dass ein germanistisches Studium „eine schwere Belastung für einen Schriftsteller“Über Recht und Literatur. Ein Gespräch mit Juli Zeh und Martin Mosebach. geführt von Britta Lange und Hermann Weber, In: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg vom 16. bis 18. September 2005. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1339-1, S. 183–204 (201). darstelle.
Dichterjuristen in der Literatur Dichterjuristen sind nicht nur Autoren, sondern auch Gegenstand von Literatur. Jonathan Littells Les Bienveillantes (Die Wohlgesinnten) ist der Lebensbericht eines promovierten Juristen, des SS-Offiziers Max Aue.„Früher kritzelte ich meine Notizen auf kleine Karteikärtchen, … jetzt habe ich beschlossen, das Ganze zusammenhängend aufzuschreiben.“ und „Ihr fragt euch vielleicht, wie ich in der Spitzen-Industrie gelandet bin. Eigentlich lag mir nichts ferner als die Wirtschaft. Ich habe Jura und Volkswirtschaft studiert und meinen Dr. jur. gemacht, …“, zitiert nach dem Vorabdruck der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 29 vom 4. Februar 2008, S. 34. Auch der autobiographierende Ich-Erzähler fühlt sich zur Literatur hingezogen:
Schließlich gibt es Fälle, in denen ein Dichterjurist einen Dichterjuristen zum Protagonisten der Erzählung macht. Der Dichterjurist Bernhard Schlink erzählt in Der Vorleser aus der Ich-Perspektive des Dichterjuristen Michael Berg: Die Erzählung enthält auch ein Gedicht, das der Ich-Erzähler selbst geschrieben habe:
Zitate
Siehe auch Liste von Dichterjuristen Dichterarzt Dichterpfarrer
Literatur Zum Zusammenhang von Literatur und Recht