←2004 Europawahl 2009 2014→ EVP Christdemokraten, Konservative 265 -23 SOZ Sozialdemokraten, Sozialisten 184 -33 ALDE Liberale, Zentristen 84 -16 EKR Konservative, EU-Skeptiker 55 neu G/EFA Grüne, Regionalisten 55 +12 VEL/NGL Linke, Sozialisten, Kommunisten 35 -6 EFD EU-Skeptiker, Rechte 32 neu Fraktionslose 26 -3 Summe 736 -49

Die Europawahl 2009 war die siebte Direktwahl zum Europäischen Parlament und fand zwischen dem 4. und 7. Juni 2009 statt. Es war die erste Europawahl, an der alle 27 Mitgliedstaaten der 2007 erweiterten Europäischen Union teilnahmen. Die christdemokratisch-konservative Europäische Volkspartei (EVP) konnte sich dabei als stärkste Partei behaupten, während die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) deutliche Verluste erlitt. Die größten Zugewinne erfuhr die Europäische Grüne Partei (EGP). In mehreren Ländern konnten auch EU-skeptische und rechtsextreme Parteien Erfolge verbuchen.

Wahltermin, Wahlmodus und Anzahl der Sitze mini|Logo zur Europawahl am 7. Juni 2009 Die Europawahl fand getrennt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Es galten jeweils nationalstaatliche Wahlgesetze, die jedoch gemäß dem „Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments“ (sog. Direktwahlakt, zuletzt geändert am 23. September 2002) bestimmten europarechtlichen Rahmenvorgaben genügen mussten. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 283, Oktober 2002 Gewählt wurden nationale Parteien, welche sich dann im Europäischen Parlament je nach politischer Orientierung zusammenschlossen. Auch die Feststellung der Wahlergebnisse war Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, die Europäische Union selbst veröffentlichte nur eine Zusammenfassung davon.

Nach dem Europawahlrecht hatte jeder Mitgliedstaat eine feste Anzahl von Sitzen, wobei nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität größere Staaten grundsätzlich jeweils mehr Sitze hatten als kleinere Staaten, kleinere Staaten aber mehr Sitze pro Einwohner als größere. In jedem Mitgliedstaat gab es eigene nationale Wahllisten, auf denen allerdings auch Bürger anderer EU-Staaten antreten konnten, sofern sie in dem betreffenden Land ihren Wohnsitz hatten. Gesamteuropäische, staatenübergreifende politische Listen sind im Europawahlrecht bislang nicht vorgesehen; erste Ansätze boten bei der Europawahl 2009 die Partei Libertas sowie die Vereinigung Newropeans, die jeweils in mehreren Mitgliedstaaten unter demselben Namen antraten. (Zu den jeweiligen Wahlen in den Einzelstaaten siehe die Einzelartikel zur Europawahl.)

mini|Wahlkabine in den Niederlanden am 4. Juni; zum ersten Mal seit langem wurde nicht mit den umstrittenen Wahlcomputern gewählt. Man konnte landesüblich seine Stimme einer beliebigen Person einer Liste geben.

Der genaue Abstimmungstermin folgte den jeweiligen Traditionen in den einzelnen Staaten: In Deutschland, Österreich und anderen Ländern, in denen üblicherweise sonntags gewählt wird, fand die Wahl am Sonntag, dem 7. Juni, statt. In Großbritannien und den Niederlanden wurde dagegen bereits am Donnerstag, dem 4. Juni, gewählt, in Irland am 5. Juni, in Tschechien am 5. und 6. Juni, in der Slowakei, Zypern, Lettland und Malta am 6. Juni, in Italien am 6. und 7. Juni. Amtliche Ergebnisse durften jedoch in allen Ländern erst ab Sonntagabend um 22 Uhr bekannt gegeben werden, als in allen Mitgliedstaaten die Wahllokale geschlossen waren.„In Vielfalt geeint: die Regeln für die Wahlen zum Europaparlament“, Europarl-Website, 4. März 2009. Das neu gewählte Parlament trat am 14. Juli 2009 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Wahlberechtigt waren alle Unionsbürger, wobei die Altersgrenze, ab der gewählt werden durfte, je nach Land unterschiedlich sein konnte. So durften in Österreich erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen, wodurch es dort zirka 5 % mehr Wahlberechtigte gab. Unionsbürger, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebten, konnten entweder in ihrem Herkunftsland oder im Land ihres Wohnsitzes wählen; auch Bürger mit der Staatsangehörigkeit mehrerer Länder konnten sich aussuchen, in welchem dieser Länder sie wählen wollten.

Als Wahlsystem war dem Direktwahlakt zufolge in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt, die Sperrklausel betrug maximal fünf Prozent. Die genaue Ausgestaltung konnte jedoch von Land zu Land verschieden sein: In einigen Ländern (zum Beispiel Deutschland) konnte nur eine Stimme für eine Liste vergeben werden, in anderen konnten mehrere Stimmen verteilt (Irland, Luxemburg) und/oder die Reihenfolge auf einer Liste geändert werden (Österreich). In Großbritannien, Frankreich, Irland, Italien, Belgien und Polen gab es mehrere Wahlkreise, in allen anderen Ländern jeweils nur einen landesweiten Wahlkreis.

Gemäß dem Vertrag von Nizza (in der durch den Beitrittsvertrag Rumäniens und Bulgariens zuletzt angepassten Version) Amtsblatt der Europäischen Union, L 157. wurde zur Europawahl 2009 die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments von bisher 785 auf 736 reduziert; durch den Vertrag von Lissabon wurde die Zahl auf 751 festgelegt. Für den – letztlich eingetretenen – Fall, dass der Vertrag von Lissabon während der Wahlperiode 2009–2014 in Kraft treten würde, wurden vor der Wahl Übergangsbestimmungen getroffen, denen zufolge die Zahl der Europaparlamentarier aus denjenigen Staaten, die nach dem Vertrag von Lissabon mehr Abgeordnete stellen durften, entsprechend erhöht werden sollte. Zu diesen Ländern zählte auch Österreich, dessen Abgeordnetenzahl durch den Vertrag von Lissabon von 17 auf 19 stieg. Deutschland als das einzige Land, welches (drei) Sitze verlieren würde, konnte alle 2009 gewählten 99 Abgeordneten bis zu den nächsten Europawahlen behalten. Das Parlament sollte somit vorübergehend auf 754 Mitglieder wachsen.Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11./12. Dezember 2008, Anlage 1. (PDF; 194 kB) consilium.europa.eu

Die Art, wie die zusätzlichen Parlamentarier ernannt werden, blieb jedem betroffenen Mitgliedstaat selbst überlassen. Er konnte die zusätzlichen Mandate entweder anhand der Ergebnisse der Europawahl, anhand von bei Inkrafttreten des Vertrages anberaumten Ad-hoc-Wahlen oder durch Ernennung durch das nationale Parlament vergeben.Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18./19. Juni 2009. (PDF; 260 kB) consilium.europa.eu, Anlage 4 (S. 25). Sofern die zusätzlichen Europaabgeordneten bereits bei der Europawahl 2009 gewählt wurden, erhielten sie zunächst einen Beobachterstatus im Parlament, sodass sie an allen Sitzungen teilnehmen konnten, aber kein Stimmrecht hatten.Euractiv, 25. Mai 2009: .

+ Sitzverteilung und Wahltermin im Europäischen Parlament nach Ländern Mitgliedstaat bisher 2009 Lissabon Wahltag 24 22 22 7. Juni 18 17 18 7. Juni 99 99 96 7. Juni 14 13 13 7. Juni 6 6 6 7. Juni 14 13 13 7. Juni 78 72 74 7. Juni 24 22 22 7. Juni 13 12 12 5. Juni 78 72 73 6./7. Juni 9 8 9 6. Juni 13 12 12 7. Juni 6 6 6 7. Juni 5 5 6 6. Juni 27 25 26 4. Juni 18 17 19 7. Juni 54 50 51 7. Juni 24 22 22 7. Juni 35 33 33 7. Juni 19 18 20 7. Juni 14 13 13 6. Juni 7 7 8 7. Juni 54 50 54 7. Juni 24 22 22 5./6. Juni 24 22 22 7. Juni 78 72 73 4. Juni 6 6 6 6. Juni Gesamt: 785 736 751

Wahlwerbende Parteien und Parteienverbände

Da die Europawahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten getrennt mit jeweils nationalen Listen stattfanden, unterschieden sich die zu den Europawahlen angetretenen Parteien von Land zu Land; auf den Wahlvorschlägen erschienen die dem Wähler vertrauten nationalen Parteien. Auf EU-Ebene haben sich jedoch die Parteien mit ähnlicher politischer Ausrichtung zu europaweiten Bündnissen, den europäischen Parteien, zusammengeschlossen, die auch die Grundlage der Fraktionen im Europaparlament bilden. Die meisten dieser europäischen Parteienverbände arbeiteten vor der Wahl gemeinsame Wahlprogramme aus; allerdings stellten in vielen Ländern zusätzlich auch die nationalen Mitgliedsparteien eigene Europaprogramme vor.

Folgende Tabelle führt (geordnet nach der Größe der Fraktionen, die teilweise mehrere Europaparteien sowie auch assoziierte Abgeordnete ohne Europapartei umfassen) die europäischen Parteienbündnisse mit ihren jeweiligen deutschen, österreichischen und luxemburgischen Mitgliedsparteien auf, die in der Legislaturperiode 2004–2009 im Europaparlament vertreten waren. Die Listen, die 2009 in den einzelnen Mitgliedstaaten antraten, finden sich in den Hauptartikeln zu den einzelnen Ländern (siehe den Abschnitt Wahlsysteme und Wahlergebnisse der einzelnen Länder).

Fraktion Abgeordnete (2004–2009) Europäische Parteien Nationale Mitgliedsparteien mit Abgeordneten 2004–2009 Name (Abgeordnete 2004–2009) Ausrichtung 20px|Deutschland 20px|Österreich 20px|Luxemburg EVP/ED 288 Europäische Volkspartei (EVP, 228) christlich-demokratisch, konservativ CDU (40), CSU (9) ÖVP (6) CSV (3) Europäische Demokraten (ED, 39), großteils zugleich Bewegung für Europäische Reform (MER, 35) konservativ — — — SPE 217 Sozialdemokratische Partei Europas (SPE, 196) sozialdemokratisch, sozialistisch SPD (23) SPÖ (7) LSAP (1) ALDE 100 Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei (ELDR, 72) liberal FDP (7) LiF/JuLi (1)Das Liberale Forum tritt nicht zur Europawahl an. Stattdessen hat die LiF-Abgeordnete den Jungen Liberalen ihre Unterstützung ausgesprochen. DP (1) Europäische Demokratische Partei (EDP, 29) zentristisch — — — UEN 44 Allianz für das Europa der Nationen (AEN, 39) nationalkonservativ, europaskeptisch — — — Grüne/EFA 43 Europäische Grüne Partei (EGP, 35) grün Grüne (13) Grüne (2) Grüne (1) Europäische Freie Allianz (EFA, 4) Regionalparteien — — — Nordisch grün-linke Allianz (NGL, 1) sozialistisch, grün — — — GUE/NGL 41 Europäische Linke (EL, 38) links, sozialistisch Linke (7) — — Nordisch grün-linke Allianz (NGL, 2) sozialistisch, grün — — — IND/DEM 22 EUDemokraten (EUD, 6) europaskeptisch, konföderalistisch — — — Libertas (3) europaskeptisch — — — Europäische Christliche Politische Bewegung (ECPB, 1) christlich — — — fraktionslos 31     — FPÖ (1), Liste Dr. Martin (1) —

Politisches Vorfeld der Wahl 2009

Ratifizierungskrise des Vertrags von Lissabon Nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan sollte der Vertrag von Lissabon, mit dem das politische System der Europäischen Union reformiert wird, zum 1. Januar 2009 in Kraft treten; die Europawahlen 2009 wären somit die ersten Wahlen nach dem neuen Vertrag gewesen. Aufgrund der Ablehnung des Vertrags von Lissabon in einem Referendum in Irland am 12. Juni 2008 scheiterte jedoch die rechtzeitige Ratifizierung, sodass die Wahl nach dem im Vertrag von Nizza vorgesehenen Modus stattfand.

Kandidaten verschiedener Parteien, etwa der Europäischen Linken oder der neu gegründeten Libertas, hatten angekündigt, den Vertrag von Lissabon auch zu einem zentralen Wahlkampfthema zu machen. Allerdings war der Ratifizierungsprozess eine innerstaatliche Angelegenheit der Mitgliedstaaten, auf den das Europäische Parlament keinen formalen Einfluss besaß. Es konnte hierzu lediglich eine rechtlich unverbindliche Resolution fassen; bereits im Februar 2008 hatte es eine Ratifizierung des Vertrags empfohlen. Das Ergebnis der Europawahl 2009 konnte also keine direkten Auswirkungen auf den weiteren Ratifizierungsprozess haben. Tatsächlich spielte dieser auch im Wahlkampf in allen Ländern nur eine untergeordnete Rolle.

Wahlprogramme und Personalentscheidungen der europäischen Parteien